tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post1712449260083679934..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: GebührenoptimierungWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-5432726574373088572010-05-14T22:29:52.764+02:002010-05-14T22:29:52.764+02:00Auch interessant ist die Frage ob in Fällen von Ge...Auch interessant ist die Frage ob in Fällen von Gewalt (vermeintliche Nötigung, KV) eine "Garagendurchsuchung" gerechtfertigt wird.<br />Beim einfachen Familienrechtsstreit sollte es wohl unmöglich sein.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-85513431575674750082010-05-12T15:49:57.879+02:002010-05-12T15:49:57.879+02:00Viel interessanter dürfte aber auch die Frage sein...Viel interessanter dürfte aber auch die Frage sein, wie die StrafrechtsSpezialistin an die Akte gelangt ist, wenn doch gar keine Beauftragung, auch nicht für Akteneinsicht, bestand.<br />Das dürfte noch nicht einmal ein Zivilrechtler als Auftrag werten, wenn Dein Mandant sagt, er überlege es sich nochmal.<br /><br />Dürfte spannend sein, später mal in die Akte zu schauen.<br />Akteneinsicht ist doch immer sehr erhellend.Tobias Feltushttps://www.blogger.com/profile/09470963953588715696noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-44150292417009246332010-05-11T22:31:10.170+02:002010-05-11T22:31:10.170+02:00"quae sit actio" war für uns während des..."quae sit actio" war für uns während des Studiums - ist ja schon ein wenig her, so dass ich noch das Vergnügen hatte bei Harry Westermann sen. hören zu dürfen - die Frage nach der Anspruchsgrundlage. Und das bekomme ich auch als Antwort, wenn ich den (jetzt) Begriff ausgoogel :-). Damit beende ich die Diskussion als für mich wenig zielführend. <br />P.S. Der letzte Satz des vorgehenden Postings erschließt sich mir nun gar nicht.Detlef Burhoffhttp://blog.strafrecht-online.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-62098973103994544912010-05-11T21:22:09.368+02:002010-05-11T21:22:09.368+02:00@Kollege Burhoff: ich stelle mir die Frage nach de...@Kollege Burhoff: ich stelle mir die Frage nach der Klageart (und so habe ich qsa von Hanns Prütting eingebleut bekommen) erst dann, wenn ich WWWW (Wer von Wem Was Woraus) geklärt habe.<br /><br />Wer was gemeint hat, scheint mir ohne größeren Kontext und das Gesicht dazu nicht ergiebig…le Dnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-5307762811058429882010-05-11T20:17:12.800+02:002010-05-11T20:17:12.800+02:00@ le D: haben ich denn etwas anders gesagt/gemeint...@ le D: haben ich denn etwas anders gesagt/gemeint :-)?Detlef Burhoffhttp://http.//blog.strafrecht-online.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-21266190335424459972010-05-11T19:15:40.778+02:002010-05-11T19:15:40.778+02:00@RAJM
Ich werde die beiden zur Not miteinander bek...@RAJM<br />Ich werde die beiden zur Not miteinander bekannt machen.Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-51370532498645391622010-05-11T18:38:11.760+02:002010-05-11T18:38:11.760+02:00Das kann in der Tat lustig werden. Vielleicht Akte...Das kann in der Tat lustig werden. Vielleicht Aktenbeschaffung als GoA? <br /><br />Ansonsten wird der Kollegin § 352 StGB doch sicherlich bekannt sein, oder?RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-57682512246386625582010-05-11T18:22:24.888+02:002010-05-11T18:22:24.888+02:00Soll halt die Kollegin Familienrechtlerin die Rech...Soll halt die Kollegin Familienrechtlerin die Rechnung der Kollegin Strafrechtlerin begleichen. ;-D<br /><br />@Kollege Burhoff: prozessuale Denke ist zwar gut (und schön zu sehen, dass auch Ex-Richter diese Sichtweise haben), aber das Problem liegt mE rein im BGB-AT (und damit vor der Überleung der Prozessart): wer ist denn der Auftraggeber?le Dnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-45829260226933616772010-05-11T18:15:12.652+02:002010-05-11T18:15:12.652+02:00vis absoluta! ;-)vis absoluta! ;-)Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-23266725224170371652010-05-11T18:02:12.903+02:002010-05-11T18:02:12.903+02:00quae sit actio? :-)quae sit actio? :-)Detlef Burhoffhttp://blog.strafrecht-online.denoreply@blogger.com