tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post320820379896949197..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Verkehr mit GefangenenWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-940308080198633652010-10-21T11:19:01.814+02:002010-10-21T11:19:01.814+02:00Das ist seit der Entscheidung des BVerfG vom 13.10...Das ist seit der Entscheidung des BVerfG vom 13.10.2009, 2 BvR 256/09, durchaus ein Problem. Wo fängt Verteidigerpost an und wo hört sie auf? Zumal es ja meist die Gefangenen sind, die Briefe ohne Bezug zum Verteidigungsverhältnis als "Verteidigerpost" versenden. Viele Schreiben enthalten auch Informationen, die sowohl das Verteidigungsverhältnis als auch andere Anliegen beinhalten. Muß ich jetzt in getrennten Schreiben auf die verschiedenen Anliegen antworten? Einmal als "Verteidigerpost" gekennzeichnet, einmal ohne den Zusatz? Noch komplizierter als bei U-Häftlingen ist es bei Strafgefangenen. Gehört etwa die Frage, wo der Gefangene nach der Entlassung seine Wohnung nimmt zum Verteidigungsverhältnis oder ist das sonstiger Privatkram?Knuthnoreply@blogger.com