tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post4228685314422052803..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Taktisches RechtsmittelWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-84481783189933771492010-05-03T23:46:53.502+02:002010-05-03T23:46:53.502+02:00@Mathias
Ich hoffe, ich verstehe Ihre Frage richt...@Mathias<br /><br />Ich hoffe, ich verstehe Ihre Frage richtig, dass Sie Beispiele hören wollen.<br /><br />Ein Beispiel aus einer Sitzung von letzter Woche:<br /><br />Eine Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach § 52 I WaffG (ging um eine halbautomatische Pistole). <br />Der Verteidiger argumentiert sehr fantasievoll dagegen:<br /><br />Der Mandant habe zwar die Waffe illegal erworben, aber der Verkäufer habe ihm gesagt, dass sie eine Ladehemmung hätte.<br />Weil dies so ist, bezöge sich der Vorsatz des Mandanten auf eine Einschusswaffe nach § 52 III WaffG.<br /><br />Der junge Richter auf Probe wird unsicher und sieht die Notwendigkeit eines Fortsetzungstermins....<br /><br />Ganz hoch im Kurs bei Verteidigern ist auch die agressive und suggestive Befragung von unverteidigten Zeugen.<br />Da werden insbesondere gerne völlige Belanglosigkeiten gefragt, die nichts mit dem Fall zu tun haben, aber man wolle ja die Glaubwürdigkeit des Zeugen prüfen....Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-48762736456081014112010-05-03T09:56:43.278+02:002010-05-03T09:56:43.278+02:00Nicht schön aber so ist das Spiel (leider). Sperrb...Nicht schön aber so ist das Spiel (leider). Sperrberufungen der StA sind ein höchst fragwürdiges Spiel. Da geht der Verteidiger schon ein Risiko (Verzicht auf eine Instanz) ein und reduziert die Verfahrenkosten (einschließlicher seines eigenen Honorars!) und dann wird das auch noch zunichte gemacht. Wer auch immer es bezahlt, gewiss nicht der Staatsanwalt, der die Aktion zu verantworten hat.RA Neldnerhttp://www.martin-neldner.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-68752216516156079542010-05-03T06:53:31.777+02:002010-05-03T06:53:31.777+02:00@anonym
Wenn Sie nur wie hier selektiv wahrnehmen,...@anonym<br />Wenn Sie nur wie hier selektiv wahrnehmen, welchen Teil lassen Sie für gewöhnlich aus?<br />Das sollten Strafverteidiger vorher wissen, damit sie nicht so viel nutzloses reden.Matthiasnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-74297059299938341592010-05-02T20:07:33.808+02:002010-05-02T20:07:33.808+02:00Nun ja, ich würde da zumindest nicht alles schwarz...Nun ja, ich würde da zumindest nicht alles schwarz-weiß malen.<br /><br />Schließlich leisten sich auch Verteidiger einiges, wo man sich nur an den Kopf fassen kann.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-33836345034714438282010-05-02T19:14:23.251+02:002010-05-02T19:14:23.251+02:00@anonym
Hier von faktischer Waffengleichheit zu sp...@anonym<br />Hier von faktischer Waffengleichheit zu sprechen, scheint ja ein ernsthaftes Problem mit der Wahrnehmung zu diagnostieren.<br />Übrigens Richter machen weder Fehler noch haften sie für irgendwas.Matthiasnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-39224990892301018252010-05-02T16:47:59.453+02:002010-05-02T16:47:59.453+02:00Naja, das nennt man dann wohl faktische Herstellun...Naja, das nennt man dann wohl faktische Herstellung der Waffengleichheit... ;)<br /><br />Aber ich kann mir denken, was Sie meinen. Ich persönlich spreche lieber 5 Angeklagte zu unrecht frei, als einen zu unrecht zu verurteilen.<br /><br />Gibt aber halt auch einige, die vergessen haben, dass sie für die objektivste Behörde der Welt arbeiten ;).Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-49381309824065491562010-05-02T16:38:43.450+02:002010-05-02T16:38:43.450+02:00@Anonym: Natürlich, fast immer. Aber für den Angek...@Anonym: Natürlich, fast immer. Aber für den Angeklagten gilt weder die RiStBV, noch ist der Angeklagte aus anderen Gründen daran gehindert, ein Rechtsmittel einzulegen, z.B., um eine Vollstreckung herauszuzögern, Überlegungsfristen zu verlängern etc.<br /><br />Genau das ist der STA untersagt, siehe auch Nr. 148 RiStBV!Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-57591625811738926552010-05-02T16:27:40.294+02:002010-05-02T16:27:40.294+02:00Ja, so etwas würden die Verteidiger natürlich niem...Ja, so etwas würden die Verteidiger natürlich niemals machen...insbesondere legen die nie Rechtsmittel am letzten Tag per Fax ein...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-49336333810254426192010-05-02T15:41:37.971+02:002010-05-02T15:41:37.971+02:00Recht, Gesetz? Egal, bin doch Staatsanwaltschaft!Recht, Gesetz? Egal, bin doch Staatsanwaltschaft!Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-71420205206601864362010-05-02T15:00:13.298+02:002010-05-02T15:00:13.298+02:00Was schert einen Staatsanwalt auch Recht und Gese...Was schert einen Staatsanwalt auch Recht und Gesetz, insbesondere natürlich RiStBV Nr. 147?Matthiasnoreply@blogger.com