tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post6809881690804107600..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Neues aus AugsburgWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-70542007362205843412009-09-10T13:57:53.123+02:002009-09-10T13:57:53.123+02:00Richtig Werner, immer feste druff! Einen hätte ich...Richtig Werner, immer feste druff! Einen hätte ich da noch: <br /><br />Auch das OLG Frankfurt (NJW-RR 1998, 858) ist der Auffassung, dass unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters in seiner dienstlichen Äußerung zu den Vorgängen, die zu dem Ablehnungsantrag geführt haben, die Besorgnis der Befangenheit begründen können.RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-31137462577577218192009-09-10T12:40:05.732+02:002009-09-10T12:40:05.732+02:00Lieber Jürgen,
genau das war der Inhalt meines nä...Lieber Jürgen,<br /><br />genau das war der Inhalt meines nächsten Befangenheitsantrages, den dritten hat sie jetzt wegen des Papstes.<br /><br />Mal sehen, wieviel sie noch haben will.Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-79841428018299934852009-09-10T11:49:21.227+02:002009-09-10T11:49:21.227+02:00Da hätten wir noch einen Textbaustein:
Eine dien...Da hätten wir noch einen Textbaustein: <br /><br />Eine dienstliche Äußerung darf sich nicht in dem Satz erschöpfen, nicht befangen zu sein, da es darauf für die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs nicht ankommt. Vielmehr muss sich der abgelehnte Richter mit den - tatsächlichen - Argumenten des Befangenheitsantrags auseinandersetzen. Tut er das nicht und/oder weigert sich der abgelehnte Richter, eine konkrete dienstliche Äußerung abzugeben, kann das ein hinreichender Grund für eine erneute Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit sein (vgl. AG Bergheim, Beschl. v. 17. 12. 1996 - 43 Ds 222/96 = StV 1998, 535 sowie zur Äußerungspflicht eines abgelehnten Richters insgesamt Schneider in MDR 1998, 454 ff.).RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-68196855216211978762009-09-10T11:13:56.004+02:002009-09-10T11:13:56.004+02:00Mal abwarten, ob sich der Richter, der über den An...Mal abwarten, ob sich der Richter, der über den Antrag zu entscheiden hat, besser auskennt.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-19670041178856169622009-09-10T11:01:05.095+02:002009-09-10T11:01:05.095+02:00In der Tat: O-Ton: Ich fühle mich nicht befangen.In der Tat: O-Ton: Ich fühle mich nicht befangen.Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-29398147380254693382009-09-10T10:37:11.085+02:002009-09-10T10:37:11.085+02:00Jetzt mal im ernst, die Richterin hat ihnen ihren ...Jetzt mal im ernst, die Richterin hat ihnen ihren Gefühlszustand als Antwort mitgeteilt?<br /><br /><br /> #k.Kand.in.Skyhttps://www.blogger.com/profile/12204522723332048629noreply@blogger.com