01 Februar 2010

Schuldvermutung - Pappnasen oder Abzocker

Zunächst habe ich vermutet, dass der Lankreis am Rande des Harzes nur nichts zu tun hat, als gegen beide Fahrer von Fahrzeugen, die sich in dunkler Nacht bei dichtem Schneetreiben und verengter Landstraße mit den Außenspiegeln "getroffen" haben, eine Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgesandt wurde.

Nun hat mich die zuständige Behörde im Vorharz aber eines Besseren belehrt. Man hat nicht nur nichts zu tun, vielmehr hat man darüber hinaus entweder keine Ahnung oder ignoriert sogar vorsätzlich eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens: die Unschuldsvermutung!

Nachdem beide Fahrer davon ausgehen, den Begegenungsunfall nicht verursacht zu haben, werde nicht etwa beide Verfahren eingestellt, vielmehr wird gegen beide ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € festgesetzt.

Pappnasen oder Abzocker, das ist hier die Frage.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na ja, es werden ja aber auch nicht alle freigesprochen, die sich vor Gericht für unschuldig halten ;-) Insoweit ist die subjektive Sicht des Betroffenen im OWi-Verfahren wohl auch nicht das Mass der Dinge...

Werner Siebers hat gesagt…

Na ja, wenn die Behörde aber nicht weiß, wen die Schuld trifft, beide zu verknacken, spricht nicht gerade dafür, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Anwendung gekommen ist.

Anonym hat gesagt…

Da offenbar bei nicht die notwendige Vorsicht und Rücksichtnahme aufgebracht haben (sonst wäre ja nix passiert...), gibts eben für beide was.

ra kuemmerle hat gesagt…

Derartige Spielchen veranstaltet die Bußgeldstelle hier in Berlin auch regelmäßig. Es hat geknallt, also werden wen nur Blech beteiligt war erst einmal alle mit 35 Euro verwarnt. Berlin ist halt arm...

 

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