tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post2107010099065146804..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Kleine VersehenWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-745216087526779832010-05-19T18:26:24.178+02:002010-05-19T18:26:24.178+02:00Hat das Verwertungsverbot in einem Fall wie diesem...Hat das Verwertungsverbot in einem Fall wie diesem überhaupt einen Ausschlag geben können?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-73401089208963265912010-05-19T15:07:45.465+02:002010-05-19T15:07:45.465+02:00Es gibt sie öfter als man meinen will, die Polizis...Es gibt sie öfter als man meinen will, die Polizisten, die zugeben, nicht belehrt zu haben.Rechtsanwalt Jens Glaserhttps://www.blogger.com/profile/04146112532564432778noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-58123220437995457112010-05-19T14:49:39.141+02:002010-05-19T14:49:39.141+02:00Das die Belehrungsunterlassung fehlerhaft war, hab...Das die Belehrungsunterlassung fehlerhaft war, habe ich nicht angezweifelt. Sie haben nach kurzer Recherche aber hinsichtlich des Verwertungsverbot der Aussage Recht zu haben. In der Praxis dürften Konsequenzen in der PRaxis aber selten sein. Komischerweise berufen sich Verteidiger kaum drauf. Dann behaupten Polizisten einfach, sie hätten belehrt oder der Betroffene hätte vor der Belehrung munter drauf los geplaudert. Wem wird geglaubt? Dann stellt sich die Frage, ob weitere Erkenntnisse aus der Aussage stammen oder den findigen Ermittlern und ob sich das Beweisverwertungsverbot auch auf diese bezieht. Alles nicht einfach.<br />Dann bedarf es schon einiger rechtsstaatlicher Disziplin einen Täter freizusprechen, der die Tat mal zugegeben hatte.kjnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-46937336840405143142010-05-19T12:32:10.865+02:002010-05-19T12:32:10.865+02:00Verwerungsverbot?? Gibts in/um das Bamberger LG ni...Verwerungsverbot?? Gibts in/um das Bamberger LG nicht. So z.B. wurde in der Revisionsschrift meines Urteilsbegleiters gerügt, dass mein Schweigen bei der Festnahme, das Nichtvorliegen einer Notwehrlage, begründet wurde.<br />10.08.05, per BGH-Beschluß, 1 StR 317/05 wurde die Revision ohne Begründung verworfen. Ich versuche diesen Beschluß auf der Homepage des BGH zu finden..... Diesen Beschluß vom 10.08.05 gibt es garnicht. Lt. Schreiben vom RegDir Schliebs.Helmut Karstenhttp://www.helmutkarsten.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-71677797514209821402010-05-18T18:11:23.251+02:002010-05-18T18:11:23.251+02:00@kj: Falsch. Wenn, wie in diesem Fall, der konkret...@kj: Falsch. Wenn, wie in diesem Fall, der konkrete Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht, ist die Frage ohne Belehrung schlicht unzulässig.<br /><br />Und das mit dem Verwertungsverbot ist auch schlicht falsch. Natürlich darf nicht verwertet werden, was ohne Belehrung rausgekitzelt wurde.Werner Siebershttps://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-59864819857776738082010-05-18T13:47:06.981+02:002010-05-18T13:47:06.981+02:00Natürlich wissen die Polizisten, dass der Angeklag...Natürlich wissen die Polizisten, dass der Angeklagte zu seinem Schweigerecht und der Hinzuziehung eines Anwalts zu belehren ist. Die wollen aber die Sache einfach halten, wohl wissend das Belehrungsunterlassungen in Deutschland meist nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.<br />Die Frage war eh zu unbestimmt, um relevant zu sein, ein Alkoholkonsum muss nicht gleich zur Fahrunfähigkeit führen.kjnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-3787142564025017462010-05-18T11:25:20.031+02:002010-05-18T11:25:20.031+02:00Und konnte der Mandat damit seinen Kopf aus der Sc...Und konnte der Mandat damit seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, mangels Alkotest oder Blutprobe?Anonymousnoreply@blogger.com