tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post3080708491578992454..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Eklat bei Musik-TV VIVA in der SchweizWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-13574485371672889822007-01-29T23:05:00.000+01:002007-01-29T23:05:00.000+01:00Nachtrag: Eine gerichtlich erzwungene Fortsetzung ...Nachtrag: Eine gerichtlich erzwungene Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gibt es übrigens nicht. Auch nicht bei mißbräuchlicher Kündigung.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-79344855088962339162007-01-29T23:04:00.000+01:002007-01-29T23:04:00.000+01:00Da der Fall in der Schweiz spielt, ist da zumindes...Da der Fall in der Schweiz spielt, ist da zumindest arbeitsrechtlich nicht mehr viel drin. In der Schweiz herrscht Kündigungsfreiheit, es gibt auch keine gesetzliche Abfindung. Sollte die Kündigung mißbräuchlich gewesen sein (z.B. weil sie nur erfolgte, weil die Gekündigten Rechte aus ihrem Arbeitsverhältnis durchzusetzen versuchten), gibt es eine durch den Richter nach freiem Ermessen zu bestimmende Entschädigung von höchstens sechs Monatsgehältern. Weitergehende Ansprüche bleiben zwar bestehen, aber auch da wird sich nicht viel ergeben. Die Schweiz hat halt ein moderneres Arbeitsrecht als Deutschland.Anonymousnoreply@blogger.com