tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post7423710025607019335..comments2024-03-02T09:58:19.408+01:00Comments on Strafprozesse und andere Alt-Ungereimtheiten: Der Richter und mein KeksWerner Siebershttp://www.blogger.com/profile/02158883307899092473noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-18115523.post-71247507216674921852012-08-15T09:50:04.691+02:002012-08-15T09:50:04.691+02:00Darauf lautet die passende Antwort:
"Herr Vo...Darauf lautet die passende Antwort:<br /><br />"Herr Vorsitzender, möchten Sie meine Frage förmlich beanstanden (§ 241 Abs. 2 StPO)? Ich beantrage einen Gerichtsbeschluß (§ 238 Abs. 2 StPO) über die Zulässigkeit der Frage."<br /><br />Spätestens nach dem dritten Bitte um einen Gerichtsbeschluß darf man das Fragerecht ungestört ausüben.Hansnoreply@blogger.com