15 September 2011

Lebensnahes Gericht - Beweisverwertungsverbot bei unwirksamer Einwilligung in eine Durchsuchung

Die Regel ist erfahrungsgemäß, dass Gerichte polizeiliches Handeln unkritisiert lassen.

Deshalb ausdrücklich Hut ab vor dem Landgericht Hamburg (StV 2011, 528), das mit verblüffender Deutlichkeit typisches polizeiliches Handeln/Denken bloßgestellt hat:

Vorrangiges Ziel und vorrangiger Zweck des Einsatzes in der Wohnung war nicht die durch die Zeugin (Polizeibeamtin) K. angeordnete Gefährderansprache, sondern eine vollständige Durchsuchung der Wohnräume, ... wobei die Zeugin bewusst darauf spekulierte, dass der Angeklagte sich - wie der Großteil der deutschen Bevölkerung - beugen und in Durchsuchungsmaßnahmen (ohne Durchsuchungsbeschluss) einwilligen werde, wenn die Polizei "erst einmal" erscheine. Die hierin zum Ausdruck kommende bewusste Ausnutzung des Glaubens des weit überweiegenden Teils der Zivilbevölkerung an die Rechtstreue und die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns unter Einbeziehung der Autorität der vor Ort eingesetzten Beamten führt vorliegend zu einem Beweisverwertungsverbot und der Unverwertbarkeit der anläßlich der Durchsuchung erlangten Beweismittel.

Chapeau!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de