30 Juni 2009

Protokoll über das Örtchen

Der Übersetzer hatte den Auftrag, von Aufnahmen von Telefonüberwachungen Wortprotokolle zu fertigen und zu Papier zu bringen. Irgendwann scheint er dann die Schnauze gestrichen voll gehabt zu haben von dem Geschwafel, denn dann wurde aus einem WORTprotokoll plötzlich ein:

26 Juni 2009

Der Freund war auch ein Freund

Man mag über ihn denken, was man will. Er war auch ein Freund.

Du wirst uns fehlen und es ist erschreckend, wie früh Du gehen musstest.

BigBrotherAwards 2009: LKA Sachsen-Anhalt ist auch dabei

Da das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt sich viel Mühe gibt, Datenschutz ad absurdum zu führen, habe ich die Herrschaften für den BigBrotherAward 2009 (Wir suchen Datenschutzsünder!) angemeldet. Ich finde schon, dass man sich dort einen Preis verdient hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem laufenden Strafverfahren vor dem Landgericht Stendal sitzt an beinahe jedem Verhandlungstag eine Beamtin des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt aus Magdeburg im Zuschauerraum und macht Aufzeichnungen.

Sie wurde auch dabei beobachtet, wie sie in Verhandlungspausen Kennzeichen von vor dem Landgericht abgestellten Fahrzeugen von Personen notierte, von denen sie offenbar meinte, dass sie dem Verfahren zuzuordnen sind.

Als Verteidiger des Angeklagten habe ich die Dame als Zeugin benannt. Sie teilte als Zeugin in öffentlicher Hauptverhandlung sodann mit, sie sei lediglich Prozessbeobachterin, um darüber im Rahmen der Ausbildung von Polizeibeamten berichten zu können, was die Polizei in solch einem Verfahren so alles falsch oder besser machen könne.

Auf die Frage, ob denn das Aufzeichnen von Kennzeichen und nachfolgende Halteranfragen auch der Polizistenausbildung dienen und dafür notwendig seien oder ob damit möglicherweise andere Zwecke verfolgt werden, antwortete sie, diese Vorgehensweise diene tatsächlich ausschließlich der Ausbildung.

Wenn denn diese Behauptung richtig ist, würde das bedeuten, dass "zu Ausbildungszwecken" Kennzeichen von Fahrzeugen aufgezeichnet und Halteranfragen durchgeführt werden, also Daten gespeichert und abgefragt werden, die erkennbar für Ausbildungszwecke völlig unerheblich und sinnlos wären.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Vorgang bei Ihrer Preisverleihung.

Mit freundlichen Grüßen


Geldgeil? Denkste!

Auf Anweisung von "oben" will ein Amtsgericht einen vom Mandanten bezahlten Vorschuss nur auf das Vorverfahren anrechnen, was zu einem Abzug bei den Pflichtverteidigergebühren führen würde, obwohl der Vorschuss nicht für einen bestimmten Verfahrensabschnitt sondern auf das gesamte Verfahren gezahlt wurde.

Nun muss der Bezirksrevisor wohl zum Zahnarzt, denn dieser Zahn wird ihm gezogen werden - und Betäubung gibt es schon deshalb nicht, weil von dort der Gesetzeszweck des RVG ad absurdum geführt werden soll.

22 Juni 2009

Wetter schaltet laut "dts" den Turbo ein

Gib mir ein "O" oder gib mir ein "U", vor dieser Frage hat sich der Autor der folgenden Meldung der "dts", der "Deutschen Textservice Nachrichtenagentur GmbH" gestanden - und sich vielleicht falsch entschieden:

Sieben Menschen verletzten sich bei Flugturbolenzen auf Quantas-Flug

Perth (dts) - Sechs Passagiere und ein Besatzungsmitglied haben sich bei Flugturbolenzen während eines Fluges von Hongkong nach Perth im Westen Australiens Verletzungen zugezogen. Das berichtet soeben der US-Nachrichtensender CNN. Das Flugzeug sei später sicher in Perth gelandet. Das Flugzeug der australischen Fluggesellschaft "Quantas" habe auch kleinere Beschädigungen in der Kabine, so der Fernsehsender weiter.
Quelle: dts

21 Juni 2009

Hütet Euch!

Wenn wir die Einbrecher erwischen - und das ist nicht ganz unwahrscheinlich -, möge Euch ein guter Geist verteidigend zur Hilfe kommen.

19 Juni 2009

Blindunterschreiber

Mal wieder ein Strafbefehl, bei dem man sich fragt, was reitet eigentlich manche Amtsrichter, so einen Mist zu unterschreiben. Wer das absegnet, kann sich eigentlich nur rausreden damit, dass er nicht in die Akte geschaut hat und einfach geglaubt hat, dass die Staatsanwaltschaft weiß, was sie tut, wenn sie Strafbefehle beantragt.

Liebe Strafrichter, sie wissen (leider) oft nicht, was sie tun!

Verständigung unter Verstehenden in Salzgitter

Es war eine Konstellation, wie sie besser nicht hätte sein können. Eine Richterin, die nicht nur mit Augenmaß sondern auch mit Fachwissen und Entscheidungsfreude gesegnet ist und ein Staatsanwalt, der sich pragmatischen Lösungen nicht nur nicht verschließt, vielmehr konstruktiv zu solchen beiträgt.

Eine Anklage wegen Körperverletzung gegen einen zwar unter Bewährung stehenden aber nicht einschlägig vorbelasteten Angeklagten, eine weitere Anklage liegt dem Gericht bereits vor, allerdings ist in diesem weiteren Verfahren, das noch nicht terminiert wurde, ein anderer Verteidiger beigeordnet.

In einem Vorgespräch können wir klären, dass im Falle eines Geständnisses in beiden Sachen eine weitere Bewährung möglich ist, dass dann die zweite Sache beigezogen und verbunden werden könnte, der dort beigeordnete Kollege entpflichtet würde und die Sache insgesamt sofort ein rundes Ende nehmen könnte.

Der Mandant war froh, überhaupt noch eine Bewährung zu bekommen und die weitere Sache auch nicht mehr im Rücken zu haben, so dass dann alles sehr schnell über die Bühne ging und nach Verkündung des Urteils - 18 Monate auf Bewährung für beide Sachen zusammen - allseits auf Rechtsmittel verzichtet wurde.

Eine gute und schnelle Lösung für alle Beteiligten, für die es verständige, flexible und gesprächsbereite Beteiligte braucht - leider keine alltägliche Konstellation.

17 Juni 2009

Das Maskottchen der Unwählbaren


Zwickmühle oder juristischer Lammbraten

Die Staatsanwaltschaft hat Zeugen benannt, die vom Angeklagten bezichtigt werden, ihn betrogen zu haben. Das Beweisthema der Staatsanwaltschaft: Die Zeugen sind schuldlose Lämmer.

Wenn denn die Zeugen Dreck am Stecken haben sollten, möchte ich nicht in deren Haut stecken, denn wenn sie dann die Wahrheit sagen würden, könnten zwei Seiten ein Interesse daran haben sie zu schlachten - juristischer Lammbraten.

15 Juni 2009

Bälle zuspielen

Hin und wieder versucht man als Verteidiger, durch Fragen Angeklagten oder Zeugen einen Ball zuzuspielen.

Leider muss man hin und wieder feststellen, dass es nicht ausreicht, jemandem einen Ball quasi auf den Elfmeterpunktz zu legen- bei denen muss man noch einen großen Zettel an das Leder pinnen mit der Aufschrift:

Ich bin der Ball, bitte tritt mich!

Gekreuztes Recht

Hin und wieder hängt er den Richtern im Rücken, je südlicher um so häufiger.

14 Juni 2009

Privilegierter Arbeitsplatz

War gut, als die Sonne noch schien.

Bulgari in der Endlosschleife - die Beleuchtung der Erleuchtung

Eigentlich waren wir in dem Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz wegen des ursprünglichen Vorwurfes des Menschenhandels auf einem guten Weg, ein Ende zu finden, mit dem eigentlich alle hätten leben können.

Aber irgendwie kam dann doch noch ein Stein ins Getriebe. Vielleicht sollte mal der subjektive Tatbestand und die Frage, was hat man eigentlich hat oder vielmehr nicht hat, um selbigen zu belegen, ein wenig mehr beleuchtet werden.

Diese Beleuchtung könnte dann doch vielleicht zur Erleuchtung werden, dass so eine Einstellung der schnellere und vernünftigere Weg ist, als noch gefühlte 100 Verhandlungstage auf den Freispruch zuzuschleichen.

Jetzt wird es Ernst, August!

Angeblich, so schreibt der Stern, kämpft Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig, Prinz von Hannover und Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, darum, sein Image als Schläger los zu werden.

Ob sich das alles bei dem sonstigen Ruf des Herren lohnt, mag er selbst entscheiden; zu welchem Ergebnis ich käme - man weiß es nicht so genau.

Dafür wird jedenfalls ab Montag das Landgericht Hildesheim Kopf stehen.

11 Juni 2009

Phlegmatische Strafkammer

Nach Aristoteles ist ein Phlegmatiker in ethischer Hinsicht unzulänglich und damit sittlich minderwertig - das Urteil erlaube ich mir natürlich nicht.

Aber als Strafkammer wochenlang auf Anträgen der Verteidigung zu sitzen und selbige nicht zu bescheiden, um dann die Verteidigung zu fragen, ob sie noch Anträge stellen will, ruft zumindest ein wenig Kopfschütteln hervor.

Aber vielleicht liegt die Zurückhaltung auch daran, dass man sich nicht traut, zu offenbaren, dass man wie die Verteidigung die Anklage für einen recht kläglichen Rohrkrepierer hält.

Brennend aktuell

Immer wieder erfrischend, wie örtliche Anwaltsvereine zeitnah ihre Mitglieder über aktuelle Fortbildungsveranstaltungen informieren.

Gefunden am 11.06.2009 in einem Anwaltszimmer in einem deutschen Landgericht:

Endlich mal Bugatti

Heute darf ich für einen Mandanten dessen Bugatti abholen; sicher ein einmaliges Erlebnis, eine solche Kiste mal fahren zu dürfen. Der Mandant hat mich ausdrücklich gebeten, "mal richtig Gas zu geben".

10 Juni 2009

Mein blödes Gesicht

Blöd nur, dass der Mensch wirklich keine Ahnung hatte.

Er wollte mich nämlich am Telefon davon überzeugen, dass er "eine Vollmacht" braucht, um mir Akteneinsicht zu gewähren. Als ich ihm kund tat, dass er nicht nur keine Vollmacht braucht sondern ganz bestimmt von mir auch keine bekommt, insbesondere keine schriftliche, wurde er etwas patzig und meinte einen lehrerhaften Ton anschlagen zu können.

Stehe ich Kopf drauf. Als er sich deshalb das Vergnügen geben musste, sich anhören zu dürfen, was ich von ihm und seiner Art halte, teilte er trocken mit: Gut, habe ich verstanden, Akte kommt - Tschüss!

Wenn er in diesem Moment mein blödes Gesicht gesehen hätte, wäre ihm das sicher ein großer Spaß gewesen.

Ich bin beleidigt

Ich bin deshalb beleidigt, weil in Stendal diverse Personen offenbar davon ausgehen, dass Verteidiger so stockdoof sind, dass sie sich jeden Bären aufbinden lassen, den man aus der letzten Ecke holt. Gut, dass ich das abends immer meinem pinkfarbenem Elefanten erzählen kann, wenn ich mit meinem Zeppelin nach Hause geflogen bin.

Für die polizeiliche Ausbildung: Das Kennzeichen meines Zeppelins ist DZ 41.

Gibt es reine Männerstraftaten?

Ja, dachte ich, z.B., dass Männer sich im Umfeld eines Kinderspielplatzes selbst befriedigen, konnte ich mir bei Frauen nicht vorstellen. Aber:
Eine splitternackte Frau, die selbst Hand an sich legte, hat am Dienstagnachmittag auf einem Kinderspielplatz in Laurensberg für Ärger gesorgt.

Passanten hatten das offenkundige Treiben der Frau wahrgenommen und die Polizei alarmiert. Als die anrückte, hatte die 48-Jährige ihre Haupttätigkeit erledigt und befand sich wieder in der Ankleidephase. Dieses Prozedere unterstützten die Beamten und nahmen die Aachenerin danach mit ins Gewahrsam.

Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Kinder haben die Szenerie nicht verfolgt.
Quelle: presseportal

Viele Worte vergeuden Steuergelder

Hin und wieder lesen sich Urteile in Strafsachen wie langatmige Romane, deren Autoren zu viel Zeit haben und insbesondere vergessen haben, dass sie von Steuergeldern bezahlt werden. Diesen Laber-Monstern hat der Bundesgerichtshof mal wieder aufgezeigt, was von solch unerträglichem Wortschwall gehalten wird:
Das Abfassen unangemessenen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 276 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und den Bestand des Urteils zu gefährden (BGH NStZ-RR 2009, 183).
Also liebe Richter mit wortgewaltigem Sendungsbewusstsein: Fasst Euch einfach mal kurz, labern könnt Ihr am Stammtisch oder bei der Frau oder dem Lebenspartner.

09 Juni 2009

Was muss man alles glauben? II

Heute berichtete die bereits in einem Parallelverfahren vernommene Kriminalbeamtin als Zeugin vor einer anderen Strafkammer, dass sie keineswegs von der Staatsanwaltschaft beauftragt sei, Zeugen und andere Prozessbeteiligte auszuspionieren.

Ihre Aufgabe sei die Analyse des Verfahrens zu Ausbildungszwecken für das Landeskriminalamt. Dass Kennzeichen von Fahrzeugen von ihr notiert würden und dass aufgrund dieser Notizen auch Halteranfragen durchgeführt werden, habe auch nichts mit dem Verfahren an sich zu tun, auch diese Vorgehensweise diene selbstverständlich nur der Analyse zu Ausbildungszwecken.

Und ich habe den Weg nach Stendal in einem Zeppelin vorgenommen und mein Haustier ist ein pinkfarbener Elefant.

Liebesunfall

Ob das wohl die Fahrerlaubnis kosten kann, wenn sich Omma von Püppi ablenken lässt? Man weiß es nicht so genau! Armer Moppedfahrer!
Von einem Bettlaken mit der Botschaft "Ich liebe Dich, Deine Püppi" an einer Brücke der Helmstedter Westumgehung ließ sich am heutigen Montag eine 69 Jahre alte Autofahrerin ablenken – mit schwerwiegenden Folgen. Als sie gegen 14.10 Uhr nach links in die Werner-von-Siemens-Straße abbiegen wollte, um einen Supermarkt anzusteuern, übersah sie laut Polizei einen Kradfahrer, der ihr aus Richtung Emmerstedt entgegen kam.

Der 49-jährige Helmstedter wurde beim Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge auf die Motorhaube des Autos geschleudert. Auf der Windschutzscheibe blieb der Kradfahrer liegen. Er zog sich einen Beinbruch und eine Halswirbelverletzung zu, außerdem klagte er über starke Rückenschmerzen. "Der Rettungshubschrauber aus Magdeburg wurde angefordert und transportierte das Unfallopfer in eine Braunschweiger Klinik", berichtete ein Sprecher der Polizei in Helmstedt. Der Gesamtschaden beträgt etwa 9000 Euro. 
Quelle: newsclick

08 Juni 2009

Irgendwie komisch

Die Polizei schickt die Akte mit Datum vom 13.11.2008 an die Staatsanwaltschaft in derselben Stadt, das Eingangsdatum bei der Staatsanwaltschaft wird gestempelt mit dem 06.04.2009 - irgendwie komisch!

Selbst per pedes wäre der Weg in weniger als einer Stunde machbar, aber fast fünf Monate?

Kinderporno - Paranoia

Von allen guten Geistern verlassen, nur das und nicht mehr oder weniger muss man den Beteiligten (Polizist, Staatsanwalt und Ermittlungsrichter) bescheinigen, wenn man in einer Akte liest, dass ein Dursuchungsbeschluss deshalb erging, weil eine Zeugin berichtet hat, dass ihr ein Unbekannter mitgeteilt habe, dass der Beschuldigte ihm, dem Unbekannten, angeblich erzählt habe, im Besitz von Kinderpornos zu sein.

Bei der Durchsuchung wurden übrigens keine Kinderpornos gefunden, welche Überrschung!

07 Juni 2009

Was hätte es ohne Geständnis gegeben?

Sicher kein schönes Beispiel, aber einer der Fälle, bei dem nachdenkenswert ist, was die angebliche Strafmilderung eines Geständnisses betrifft. Wie oft hören Verteidiger von Staatsanwälten oder Gerichten, dass es im Falle eines Geständnisses "lediglich" eine Freiheitsstrafe von XY geben wird.

Leider lassen sich viele Verteidiger kritiklos auf diese "Angebote" ein. Interessant wird das aber erst, wenn man nachfragt, was es denn ohne Geständnis geben würde. Oft bemerkt man dann, wie die Gesprächspartner ins Schleudern kommen oder, dass die Differenz so marginal ausfallen soll, dass das jedenfalls kein Grund sein kann, dem Mandanten anzuraten, nicht zu schweigen.

Ob es so auch in diesem Fall war, vermag ich nicht zu beurteilen, es könnte aber so sein.
Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger wurde am Freitag vor dem Kölner Landgericht eine Frau aus Hürth verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihre elfjährige Tochter zur Prostitution mit zwei Freiern gezwungen hatte. Die Verurteilte hatte ihre Taten bereits zu Beginn des Prozesses gestanden.

Domina-Sex als Schuldenbereinigung

Ja, ich gebe es zu, dass ich hin und wieder bei RTL "Frauenknast" geschaut habe - natürlich nur, weil meine Frau das immer sehen musste, ich konnte mich quasi gar nicht wehren - sage ich heute.

Schon damals habe ich  hin und wieder so für mich gedacht, dass "Walter" eigentlich eine Schwester der zwischenzeitlich verstorbenen "Domenica" sein könnte. Dass jemand diesen Gedanken allerdings so verinnerlichen könnte, der Schauspielerin Katy Karrenbauer eine hohe sechsstellige Summe für Domina-Sex zu bieten, hätte ich allerdings nicht gedacht.

06 Juni 2009

Gescheiterte Zensursula

So kurz vor der Wahl gibt es den einen oder anderen, der irgendwie mit diesem oder jenem Minister nicht so ganz zufrieden ist, so auch dieser hier.

Hans-Joachim Selenz zu der Porsche - VW - Polka

Ein Kommentar von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz zu VW/Porsche

VW/Porsche: Organversagen

Die Vorstellung des neuen VW-Polo am 11. Mai auf Sardinien nutzte Porsche-Gesellschafter und VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech zu „einer Hinrichtung für Porsches Management“. Eckhard Schimpf, Reporter der Braunschweiger Zeitung, berichtete direkt aus Olbia.

An Piechs Seite: VW-Vorstandschef Winterkorn, Betriebsratschef Osterloh und Staatssekretaer Glaeseker als Vertreter von Niedersachsens Ministerpraesident Wulff. Die Runde sei sich so einig, dass „kein Blatt zwischen uns passt“, so Piech.

„Eine warme Abendsonne streichelte die Grate der Sardischen Berge und liess das Meer smaragdgruen schimmern.

Und ploetzlich plauderte er. Und jeder Satz ist eine Waffe.

Messerscharf:

„Porsche ist ohne Innovationskraft.

Die neue Holding wird ihren Sitz in Wolfsburg haben.

Winterkorn und ich haben gern das Sagen. Ueberall.

Ich weiss nicht, wie hoch die Schulden bei Porsche sind.

Die Herren dort liessen sich schon immer ungern in die Karten sehen.

Es ist mir nie gelungen, Klarheit ueber die Risiken der Optionsgeschaefte zu gewinnen.

Man versicherte mir stets, alles sei in Ordnung.

Ich habe dann erst ueber den VW-Finanzvorstand, Herrn Poetsch, davon erfahren. Und das ist auch nicht der richtige Weg. Herr Poetsch ist nun deutlich, deutlich kreditwuerdiger.“

O-Toene des Porsche-AR-Mitgliedes Piech.

Die Kroenung der oeffentlichen Hinrichtung der eigenen Firma stand jedoch noch bevor. Auf die Frage, was Porsche bei einem Verkauf wert sei, verkuendete Piech: „Elf Milliarden Euro sind sicher einige Milliarden zu hoch gegriffen.“

So zu lesen im Handelsblatt und im Tagesspiegel. Fuer diese Zeitungen schrieb Marc C. Schneider aus Olbia.

„Einige“ steht gemeinhin fuer „mehrere, paar“. Andere Zeitungen schreiben auch von „ein paar Milliarden“.

Wann hat man derartige Aeusserungen eines Gesellschafters zum Wert der eigenen Firma je gehoert? Und das alles in der Oeffentlichkeit. Mit den Pflichten eines Organs einer Aktiengesellschaft - Vorstand und Aufsichtsrat - sind derartige Aussagen komplett unvereinbar.

Nun waere das alles kein Beinbruch, wenn die Porsche AG dem Porsche/Piech-Clan allein gehoerte. Dort ist man Kummer gewoehnt. Die beiden Familien besitzen zwar 100 Prozent der
stimmberechtigten Stammaktien. Die Vorzugsaktien sind indes weit gestreut. Diese Aktionaere und auch die Porsche-Mitarbeiter werden Piechs Aeusserungen juristisch definitiv anders werten als die Clan-Mitglieder.

Es geht um „einige Milliarden Euro“.

Am 16. Mai erfuhr sodann der SPIEGEL-Leser, zwischen den Familien Porsche und Piech gaebe es „nach Informationen des SPIEGEL heftige Auseinandersetzungen um die Aeusserungen von VW-Patriarch Piech am Rande einer Polo-Praesentation auf Sardinien. Wolfgang Porsche und andere Mitglieder des Clans fuerchten, dass Piech den moeglichen Preis, den ein Verkauf der Porsche AG an den VW-Konzern erzielen koennte, heruntergeredet habe. Auf die Frage, ob der Wert von elf Milliarden Euro fuer Porsche richtig sei, hatte Piech gesagt: „Das ist sicherlich ein paar Milliarden zu hoch gegriffen. „Paar“ gross geschrieben.““

Das ist - fuenf Tage nach der Veranstaltung auf Sardinien - eine ganz neue Variante. Dazu stellen sich mindestens drei Fragen:

1. Warum bringt der SPIEGEL fuenf Tage nach der Veranstaltung eine neue Piech-Aussage?

2. Handelt es sich eventuell um eine journalistische Gefaelligkeit zur juristischen Schadensbegrenzung?

D. h. soll durch die Festlegung auf die Zahl Zwei (Paar groß geschrieben) der Schaden aus Sicht der Porsche-Vorzugsaktionären begrifflich reduziert werden?

3. Was sagt der Deutsche Presserat zu einer derart kreativen Nachrichtengestaltung?

Inzwischen wurde bekannt, dass VW im Maerz 2009 der Porsche AG einen Kredit in Hoehe von 700 Mio. Euro zur Verfuegung stellte. Es ist zumindest anzunehmen, dass Porsche-AR-Mitglied Piech in seiner zweiten Funktion als VW-AR-Chef diesen Deal mit abgesegnet hat.

Glaubt man seiner Aussage auf Sardinien, so tat er dies in voelliger Unkenntnis der finanziellen Situation bei der Porsche AG. Das wiederum ist aus Sicht der VW-Aktionaere nicht akzeptabel.

Dem staunenden Buerger stellt sich im Zuge der Finanzkrise immer haeufiger die Frage, warum Organe einer Gesellschaft wegen erwiesenen - und hier zudem oeffentlich eingestandenen -
Versagens, nicht des Feldes verwiesen werden.

Sollte die Meldung des Presse-Organs SPIEGEL vom 16. Mai dazu gedient haben, das Organversagen in einer Aktiengesellschaft durch die Manipulation einer oeffentlichen Aussage zu verschleiern, haetten wir es gar mit doppeltem Organversagen zu tun.

Peine, den 6. Juni 2009
gez. Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

05 Juni 2009

Marco Weiß schuldig?

Die türkische Justiz lässt sich nicht treiben und nicht beirren; die Staatsanwaltschaft jedenfalls hält ihn für schuldig.
Die Staatsanwaltschaft im türkischen Antalya hält den Uelzener Schüler Marco Weiss im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines britischen Mädchens für schuldig. Laut Medienberichten forderte die Anklage bei der Fortsetzung des Prozesses am Freitag jedoch kein konkretes Strafmaß. Der nächste Verhandlungstag wurde auf den 15. Juli festgesetzt.

Dem 19-Jährigen wird vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Weiss hat dies stets bestritten und von einvernehmlichen Zärtlichkeiten gesprochen. Er saß 247 Tage in der Türkei in Untersuchungshaft.
Quelle: ddp

04 Juni 2009

Laptop in Untersuchungshaft

Das Landgericht Stendal hat uns in einem Umfangsverfahren gestattet, dem Mandanten die eingescannte Ermittlungsakte einschließlich aufgenommener Überwachungsvideos auf einem Laptop zur Verfügung zu stellen, das er dann zur Akteneinsicht bei sich behalten darf.

Das Laptop muss nur entsprechend vorbereitet sein, also ohne WLan, ohne Disketten- oder CD-Laufwerk und mit ggf. versiegelten USB-Schnittstellen.

Aber immerhin, sogar in Stendal gibt es Kammern, bei denen man mit sinnvollen Ansinnen durchaus erwähnenswerte Entscheidungen erreichen kann.

03 Juni 2009

Was muss man alles glauben?

Die Zeugin, Beamtin beim Landeskriminalamt in Magdeburg, berichtete heute in öffentlicher Hauptverhandlung, dass sie keineswegs im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Zuschauerraum den Hauptverhandlungen in zwei Verfahren beiwohne, sondern ausschließlich im Auftrag des Landeskriminalamtes zu Schulungszwecken.

Dass sie in den Pausen zumindest in einem der Verfahren auch Kennzeichen von vor dem Landgericht geparkten Fahrzeugen aufschreibe, gehöre auch zu diesem Auftrag.

Und dass sie sich in den Pausen oft so in der Nähe von Prozessbeteiligten aufhalte, dass der Eindruck entstehe, dass sie Gespräche belauschen würde, dann läge das natürlich ausschließlich an der Enge des Landgerichts.

Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass der ein oder andere Prozessbeteiligte gewisse Zeifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage hatte. Ich natürlich nicht, ich glaube Kriminalbeamten.

02 Juni 2009

Manche Richter sind völlig schmerzfrei

Dass die zuständige Staatsanwaltschaft meinen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Anlass genommen hat, außerhalb der Hauptverhandlung einen Geheimantrag an das Gericht zu stellen, bei einem potentiellen Zeugen eine Hausdurchsuchung durchzuführen, wundert mich bei der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht.

Dass der Vorsitzende der Strafkammer den Angeklagten und die Verteidigung über diesen Geheimantrag, der auch noch unverschämterweise zwischen den Zeilen unterstellt, die Verteidigung könnte versuchen, den Zeugen zu beeinflussen, zunächst nicht informiert, ist schon grenzwertig.

Dass er die Durchsuchung nicht anordnet und den Zeugen lädt, ist sicher in Ordnung, aber dass er weder mit der Ladung noch anlässlich der Vernehmung den Antrag der Staatsanwaltschaft offenbart und erst einen Verhandlungstag nach der Vernehmung diesen Antrag mehr oder weniger kommentarlos aushändigt, schlägt dem Fass den Boden aus.

Was glauben solche Fehlbesetzungen eigentlich, welche Bedeutung das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und der Grundsatz des fairen Verfahrens haben - gar keine??

01 Juni 2009

Jetta Diesel vor dem Chiptuning


Mal sehen, was danach kommt.

Eigentlich wollte ich heute arbeiten, aber ...

... dann kam das gute Wetter und der Garten hat mich irgendwie abgehalten.






New Moon - Exclusive Trailer für echte Beißer

Jetzt weiß ich, wovon manche Staatsanwälte träumen - trotz stumpfer Stummelzähnchen nicht nur schrill schreien sondern auch kräftig zubeißen zu können -aber: man kann nicht alles haben!

Gut, dass die meisten Staatsanwälte verlässliche Verhandlungspartner sind und nur wenige Ausnahmen tricksen, vertuschen oder nur spitze Falsettschreie von sich geben, ohne dass auch nur die Spur von Substanz hinter dieser platten Effekthascherei zu erkennen wäre.

New Moon: Nichts für Krämerseelen!

GM gibt OPEL frei

GM gibt OPEL frei, oder: Sterbender zahlt eigene Beerdigung durch den Erlös aus der Verhökerung eines kranken Kindes an Rabeneltern, die Dumme gefunden haben, die ihnen das Geld für den Kauf vorstrecken, wissend, dass sie davon niemals auch nur einen Cent wiedersehen werden.

Wer-kennt-wen und der Wahlkampf

W-K-W - Wer-kennt-wen, eine aufstrebende Internet-Kommunikationsbasis, hat jetzt einen Kommunalpolitiker vor ein Problem gestellt - wer allerdings auf solch kostenloser Ebene Wahlkampf betreibt, muss mit solchen Möglichkeiten natürlich vorher rechnen und sollte sich darüber nicht beklagen.

In einigen Ecken Deutschlands ist das Social Network Wer-kennt-Wen sehr populär. Genutzt wird es vor allem bei Zielgruppen, die gerade erst im Internet angekommen sind. Und ebenso wie in den anderen gängigen Social Networks nutzen auch Politiker Wer-kennt-Wen, um sich lokal und überregional zu vernetzen und dort Wahlkampf zu machen. Der Mainzer SPD-Lokalpolitiker Andreas Behringer musste jetzt aber feststellen, dass sein Profil plötzlich gelöscht war. Was etwas unpassend kam, weil nächste Woche dort Kommunalwahlen sind und er nach einigen Angaben über Wer-kennt-Wen einen Teil seines Onlinewahlkampfes organisierte.

Was zur Löschung führte? Das ist etwas unklar, anscheinend reichte dazu eine einzige Beschwerde eines Nutzers. Behringer hatte keine Chance, vor der Löschung zu dieser Beschwerde Stellung zu nehmen. Sein Profil ist jetzt im Datennirvana, weg sind auch viele Nachrichten an ihn, die er noch nicht beantwortet hatte. In zwei Anfragen hat er jetzt die Plattformbetreiber damit konfrontiert und wartet auf eine Antwort, ob und wie er mit seinem Nutzungsverhalten gegen die AGB verstossen haben könnte.

Quelle: netzpolitik.org

Run der Kokser auf Koka-Cola

Kaum zu glauben, aber nachzulesen: Der Verdacht von Kokainspuren in Red Bull Cola lässt Leute das spuckesüße Zeug kaufen wie Bolle - eine (ungewollte!?!) Marketingmaßnahme mit beachtlichem Erfolg offenbar insbesondere bei Hohl - und Vollpfosten.

Auch in Österreich wurden nach Prüfung der Lebensmittelagentur AGES jetzt Kokainspuren in einigen Proben von Red Bull Cola gefunden. Die Mengen waren allerdings noch geringer als in Deutschland und knapp an der Nachweisbarkeitsgrenze. Eine Sucht- oder Gesundheitsgefährdung besteht nicht, trotzdem prüft das Gesundheitsministerium jetzt die weitere Vorgehensweise. Möglich wäre eine Ausnahmeverordnung, ähnlich wie bei Hanfprodukten.

"Koks-Affäre"
Der Verkauf von Red Bull Cola ist seit Beginn der „Koks-Affäre“ sprunghaft gestiegen. Szenewirte berichten von einer Vervierfachung der Bestellungen. Auch für Mixgetränke, die vorher meist mit dem Energydrink Red Bull geordert wurden, wird das Cola zunehmend beliebt. Red Bull betont, für sein Cola aus 100 % natürlichen Inhaltsstoffen seien Kokablattextrakte wichtig – natürlich werden diesen vorher alle Betäubungsstoffe entzogen.

Quelle: oe24.at

Trieb Heidi Klum sie in den Alkohol?

Leider hatte ich nicht die Zeit, mir diese wunderbare Sendung über spätpubertierende willgerne Topstarmodels anzusehen, aber wenn das auch nur annähernd richtig sein sollte, was mir verscheidenseitig angetragen wurde, müss es sich bei einer bestimmten Kandidatin aus Braunschweig um ein Musterstück an Heulsusen-Charakter gehandelt haben. Dann dürfte das Amtsgericht am Dienstag möglicherweise Gelegenheit haben, viel schluchzende Reue zu erfahren.

Bei der Bemessung der Höhe einer eventuell zu verhängenden Geldstrafe dürfen dann die weltweiten Aufträge und die daraus resultierenden Erträge natürlich nicht in Vergessenheit geraten.
Wegen Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung muss sich die ehemalige Braunschweiger Top-Model-Kandidatin Gisele (22) am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage wirft der TV-Schönheit vor, im Dezember "absolut fahruntüchtig" in Braunschweig ein Auto gesteuert zu haben. Außerdem soll sie einen Polizeibeamten "nicht unerheblich verletzt" haben, als dieser sie zur Wache bringen wollte.
Quelle: newsclick

Jedenfalls sollten alle Fans, die bisher noch kein Autogramm ergattern konnten, die Gelegenheit nutzen, vor oder nach der Verhandlung kurz um ein solches zu bitten.
 

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