30 Mai 2010

Erstes Opfer von Lena Meyer-Landrut


Wie es so ist, wenn die Menschen feiern - viele verbinden das Feiern mit recht zügellosem Saufen. Und wenn genug Besoffene auf einem Haufen sind, gibt es bald Arbeit für Strafverteidiger.

So auch in der Nacht des Sieges des Schlagersternchens Lena Meyer-Landrut aus Hannover beim Eurovision Song Contest in Oslo. Als Anhang an eine EMail bekomme ich gerade Fotos eines jungen Mannes, der sich anlässlich der feuchtfröhlichen Siegesfeier in einer Kneipe mit einem anderen unfröhlich Feiernden in die Haare bekommen hat.

Leider sieht er jetzt so aus, als habe er in dem zeitgleich stattfindenden Boxkampf gegen Dr. Eisenfaust Klitschko im Ring gestanden. Egal, ob Beschuldigter oder "nur" Opfer, die Nacht wird ihm nicht in bester Erinnerung bleiben.

Am Telefon sagte er mir: "Ich fühle mich Scheiße". Glaube ich ihm aufs Wort.


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Jörg Tauss tritt aus der PiratenPartei aus

Wenn man überlegt, wer bei welchen Vorwürfen und welchen Verurteilungen oder noch obskureren Nichtverurteilungen in den letzten Jahrzehnten in welcher Partei geblieben ist und auch bleiben durfte, dann kann man vor Herrn Tauss für diesen Schritt mit dieser Begründung nur den Hut ziehen, völlig unabhängig davon, was ihm vorgeworfen wird und wie das Vorgeworfene strafrechtlich zu beurteilen ist.

Dazu die Pressemitteilung der Piratenpartei.

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29 Mai 2010

Cooler Staatsanwalt

Ich habe es ihm versprochen, ich nenne seinen Namen nicht und auch nicht die Staatsanwaltschaft, der er angehört.

Sein Vor-Vorgänger hatte mit mir persönlich in einem ausführlichen Gespräch erörtert, dass er das Verfahren gegen meinen Mandanten einstellen werde, wenn mein Mandant den Schaden reguliert.

Der zahlte, ich reichte den Beleg ein, schickte den zur Staatsanwaltschaft. Dort war aber jetzt nicht mehr der Vor-Vorgänger zuständig sondern der Vorgänger; und der teilte mir mit, dass "es ihn nicht interessiere, was sein Vorgänger versprochen habe" und kündigte die Anklageerhebung an.

Dieser Mensch hatte in dem Moment zwei neue Freunde fürs Leben gefunden, meinen Mandanten und mich.

Glücklicherweise wechselte dieser schneidige Ignorant bald das Dezernat, so dass ich es nun mit dessen Nachfolger zu tun hatte.

Dem erzählte ich von der Geschichte und davon, was ich von seinem Vorgänger halte. Was mir dieser Staatsanwalt dann erzählte, was er von seinem Kollegen hält, vergesse ich an dieser Stelle.

Jedenfalls meinte er: Eine Behörde ein Wort: ich stelle das jetzt ein.

Cool und fair - und wenn ich mit seinem Vorgänger zu tun habe, weiß ich, wie ich mit dem umzugehen habe. Das gefällt mir besser als ihm.

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Ende der Beschäftigungstherapie

Die Beschäftigungstherapie und das Verbrennen von Steuergeldern haben erwartungsgemäß wunderbar geklappt, wie es so sein muss.

Ein typisches Beispiel dafür, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, obwohl zum Zeitpunkt der Einkleitung des Verfahrens sicher zu prognostizieren ist, dass die Einstellung mangels Tatverdacht über kurz oder lang zwingend sein muss.

  
Aber Geld für so einen ausgemachten Blödsinn steht ja wohl genügend zur Verfügung. Interessieren würde mich noch, ob die anderen Businsassen auch schon ihre Einstellungsbescheide haben oder ob dort ein Unterschied gemacht wird.


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28 Mai 2010

Fernseh-Pranger angeprangert

Ein sensationsgeiler Fernsehsender muss jetzt einem 63-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 € zahlen, weil der in einer Fernsehsendung im Zusammenhang mit einem Drogenfund gezeigt wurde. Ein Fernsehteam hatte die Polizeibeamten bei einem Einsatz begleitet.

Was mir jetzt bei diesem Sachverhalt fehlt,ist, dass die Polizeibeamten, die solch eine Berichterstattung möglich machen und unterstützen, sofort nachhaltig und dauerhaft aus dem Dienst entfernt werden.

Die können sich ja dann als Komparsen bei RTL melden, damit sie wieder mal ins Fernsehen kommen. Und die Eröffnung der fristlosen Kündigung sollte live übertragen werden.

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Begründung des Urteils gegen Tauss

Wie das Gericht zur Urteilsbegründung mittlerweile mitteilte , habe der Angeklagte den objektiven Sachverhalt in der Hauptverhandlung erneut eingeräumt. Gleichzeit habe er sich aber darauf berufen, dass er die ihm vorgeworfenen Handlungen nur vorgenommen habe um zu recherchieren, ob Kinderpornografie nicht auch oder sogar hauptsächlich über andere Wege als das Internet, insbesondere über das Mobiltelefon vertrieben werde, und ihm diese Recherche in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter auch erlaubt gewesen sei.

Dem sei die Kammer aber nicht gefolgt. Die Vorschrift des §184b Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB), "die zur Straflosigkeit von Verhaltensweisen wie den angeklagten führt, wenn die Handlungen der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen", sei im vorliegenden Fall "schon deshalb nicht anwendbar, weil ein Bundestagsabgeordneter nicht zu dem durch die Vorschrift privilegierten Personenkreis zu zählen ist und es ihm schon gar nicht obliegt, – so die anfängliche Einlassung des Angeklagten – einen Kinderpornoring zu 'sprengen', führte die Kammer zur Begründung aus, warum sie die Argumentation von Tauss ablehnte.

Auch sei die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände "davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats 'recherchiert' hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war". Die Erkenntnisse, die der Angeklagte angeblich erst gewinnen wollte, hätten bereits vorgelegen; dies habe der Angeklagte auch gewusst. Er habe zudem "im Rahmen seiner Mandatsausübung keinen Gebrauch von seinen Erkenntnissen gemacht, obwohl sich dies insbesondere bei Beratungen über das Zugangserschwerungsgesetz geradezu angeboten hätte". Zudem sei das Handeln von Tauss "zur Erreichung des angeblichen Rechercheziels in jeder Hinsicht völlig ungeeignet". Es wäre zudem nicht erforderlich gewesen, "über eine derart langen Zeitraum Kontakte zur Kinderporno-Szene aufzunehmen und aufrecht zu erhalten". Außerdem bemängelte das Gericht, dass "der Angeklagte niemanden über seine angebliche Recherche unterrichtet hat, obwohl dies jedenfalls zur eigenen Absicherung nahe gelegen hätte".

Ausdrücklich betonte die Kammer, dass sie nicht festgestellt habe, der Angeklagte habe die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen; dies sei "für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Jörg Tauss und sein Anwalt kündigten bereits Revision an.

Quelle: heise


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Wir sitzen alle in einem Boot

Der Sprecher in dem IC, in dem ich jetzt sitze, hat vermutlich einen Kasper gefrühstückt. Weil in dem IC sich jetzt Fahrgäste aus zwei ICEs tummeln, bei denen wegen eines "Personenunfalls" Verspätungen von mehr als einer Stunde anstehen, macht der gute Mann die Durchsage:

Wir sitzen alle in einem Boot, machen wir das Beste daraus!

Der hat wohl Boot mit Zug verwechselt und hat anders als die meisten Fahrgäste eine Sitzgelegenheit.

Ich hasse die Bahn!

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Wer bietet mehr?

Ich weiß, warum ich Bahnfahren hasse. Im Frankfurter Hauptbahnhof stehe ich vor der Abfahrttafel und habe das Gefühl, hier werden Verspätungen versteigert nach dem Motto, wer bietet mehr?

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Die Zukunft des deutschen Strafverfahrens

Aus gutem Grund empfehle ich nach dem Hinweis eines geschätzten Juristenkollegen das sehr lesenswerte (und extrem ernüchternde) letzte Kapitel aus der jüngsten Auflage des

Roxin/Schünemann - Strafverfahrensrecht

zum Thema 'Die Zukunft des deutschen Strafverfahrens'. Der Autor stellt den Fortbestand des deutschen Rechtsstaats vor dem Hintergrund der massiven Änderungen des Strafprozessrechts ernsthaft in Frage - und macht grundlegende konstruktive Änderungsvorschläge, um dieses schicksal abzuwenden.

Ich teile einige seiner Bedenken und meine, dass seine Vorschläge einer ausführlichen Diskussion bedürfen.

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27 Mai 2010

Hells Angels und Bandidos üben Koexistenz ...

... und die Polizei reagiert kleingeistig und erweckt den Eindruck, als sei das Lieblingsspielzeug versteckt worden.
Die Bandidos und Hells Angels haben sich versöhnt. "Die Hells Angels und Bandidos Motorradclubs in Deutschland geben offiziell bekannt, dass nach mehr als zwei Monaten Vorbereitungszeit ein Weg zu einer künftigen Koexistenz gefunden wurde und der Konflikt zwischen beiden Clubs mit sofortiger Wirkung offiziell beendet ist", erklärten die beiden Clubs auf ihren Internetseiten. Zwei Mitglieder der verfeindeten Rockerbanden unterzeichneten heute dazu einen entsprechenden Friedensvertrag.
Quelle: dts

Als „Blendwerk mit dem sie ihre Gewalttätigkeiten und kriminellen Machenschaften tarnen wollen“, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den „Friedensvertrag“ bezeichnet, den Bandidos und Hells Angels am Mittwochnachmittag in einer Hannoveraner Anwaltskanzlei unterzeichnen wollen. 

Quelle: GdP

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Ich bin doch kein Selbststeller

Der Mandant wird vernommen. Er sagt aus. Die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit. Es geht um Rauschgift. Um seine Lieferanten, um seine Abnehmer.

Ein Polizeibeamter fragt, ob er sich schriftliche Aufzeichnungen gemacht hat; über seine Einnahmen, und ob man solche Aufzeichnungen irgendwo finden könne.

Der Mandant empört: Ich bin doch keine Selbststeller!

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25 Mai 2010

Die Wannenmarke

So einige strafverteidigende Kollegen und andere Personen versorgen mich nun kontinuierlich mit Postkarten, und das ist auch gut so, wenigstens ein wenig das Gefühl, dass an mich gedacht wird.

Der Kollege Carsten R. H. aus B. hat mir nun die verpostkartete Abbildung seines Gefährtes, der Wanne, zukommen lassen, wobei er, völlig zu recht, darum bittet, das Augenmerk auf die Briefmarke des Begleitumschlages zu richten.




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Fahndung nach dem Mann mit dem Rohr

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass unsere Polizei weiß, was wichtig ist.

Gefahndet wird nach einem Mann, dem ein schwerwiegendes Vergehen vorgeworfen wird, nämlich Sachbeschädigung mit anschließender Verkehrsunfallflucht. Der Schaden dürfte sich zwar in Grenzen halten, und eine eventuelle Alkoholisierung oder anderweitige Beenflussung kaum noch nachweisbar sein, aber: Vielleicht will man ihn ja nur auslachen, wegen der Sache mit seinem Rohr.

Der etwa 40-Jährige hatte beim Zurücksetzen mit seinem schwarzen Mercedes eine Verkehrsschild umgefahren. Danach versuchte er, es in „MacGyver“-Manier zu reparieren: mit einem Staubsauger!


Dazu steckte er das Staubsaugerrohr an der Unfallstelle in den Boden und stülpte den umgefahrenen Mast darüber.


Als er merkte, dass ihm die Reparatur nicht ganz geglückt war und das Schild immer noch schief stand, machte sich der Mann aus dem Staub.
Quelle: express

Vielleicht hätte er den Staub, aus dem er sich gemacht hat, auch noch wegsaugen sollen - wegen der DNA-Spuren.

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Frieden zwischen Hells Angels und Bandidos

Möglicherweise hat die Vernunft gesiegt und die Hells Angels und die Bandidos sind dadurch der Schließung zuvorgekommen, dass sie einen dauerhaften Frieden miteinander geschlossen haben.
Die verfeindeten Rocker-Clubs Bandidos und Hells Angels wollen angeblich Frieden schließen. Die Verhandlungsführer beider Gruppierungen hätten dies am Pfingstmontag beschlossen, berichtet der "Stern" auf seiner Internetseite. Öffentlich soll der Frieden am Mittwoch per Handschlag in Hannover besiegelt werden. Er ist "verbindlich für alle Mitglieder", heißt es in dem Bericht.
Quelle: dts

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24 Mai 2010

Schlechtes Gewissen

Zunächst ruft mich der Kollege an. Am Pfingstsonntag. Fröhlich wie immer.

Er teilt mir mit, dass er mit seiner Kollegin gerade die Akte ananalysiert. Die mit den 198 Bänden. Was ich denn von der Akte halte.

Blöder Affe. Noch nicht einen einzigen Band habe ich gelesen.

Dann setzt er noch einen drauf und schickt mir per E-Mail, mal so als Anregung, den von ihm angefertigten Aktenspiegel. Toll.

Blöd, dass seinem Mandanten andere Taten vorgeworfen werden als meinem.

"Nette" Erinnerung an das, was ich noch vor mir habe. Affe! Ich treff Dich!



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Überforderung?

Ich habe ein Gericht heute gebeten, mir etwas "nur per Fax" zu übersenden.

Das Gericht sendet sonst entweder nur per Schnecken- oder Dienstpost oder aber noch dazu "vorab per Fax", also Überfluss und Sinnlosigkeit im Doppelpack.

Ich bin auf die Reaktion gespannt.


Das ist übrigens der verkleidete Amtsschimmel.

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Joerg-Tauss-Prozess: Ein Lehrstück über den Journalismus als Sprachrohr der Staatsanwaltschaft


Ich weiß nicht, ob Jörg Tauss schuldig ist. Ich weiß aber, dass Pressesprecher von Staatsanwaltschaften und Gerichten immer öfter dazu neigen, Journalisten zu benutzen, um Vorverurteilungen mehr oder weniger "festzuzurren".

Auf beeindruckende Weise beschreibt Rainer Kaufmann, gelernter Journalist, der Anfang der 70-er Jahre im Verlag Badische Neueste Nachrichten in Karlsruhe volontiert hat und danach zum damaligen Südwestfunk in Baden-Baden in die landespolitische Redaktion als Redakteur, Reporter und Moderator verschiedener politischer Sendungen gegangen ist und später u.a. Berichte für Tagesschau, Tagesthemen und Report Baden-Baden produziert hat, in diesem Artikel am Beispiel des Falles Joerg Tauss die erschreckende Entwicklung in diesem Bereich.

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23 Mai 2010

Motorradfahrer sind unbeliebt - und Kühe stärker


Als Motorradfahrer erlebt man oft, dass man unbeliebt ist. Auf vielfältige Weise zeigen Autofahrer ihre Abneigung. Es wird ausgebremst, Lücken werden geschlossen, das Weiterkommen erschwert usw., usw., usw.

Aber dass man als Motorradfahrer sich nun auf der Landstraße auch noch von einer Kuh angreifen lassen muss, ist mit der Straßenverkehrsordnung wohl nicht mehr so richtig in Einklang zu bringen.
Im niedersächsischen Bad Lauterberg hat eine sich seit 10 Tagen auf der Flucht befindliche Kuh wieder von sich hören lassen. Das Tier rannte Pfingstsonntagmittag plötzlich und unvermittelt auf ein Motorrad zu, welches ihm auf einer Landstraße entgegen kam. Der Motorradfahrer hatte die Kuh zuvor erblickt und das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt - ohne Erfolg. Die Kuh drehte sich nach dem Angriff um, trat mit den Hinterläufen nach dem Zweirad und flüchtete anschließend in den nahegelegenen Wald. Am Motorrad entstand Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro. Die Odyssee der Kuh und die Suche nach ihr geht somit weiter.
Quelle: dts

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Für Schwindelfreie

Nachdem ich von einer Staatsanwaltschaft angeschwindelt wurde, ist mir ganz schwindelig geworden und ich bin abgedreht.





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Dumm und dämlich

Dass mich andere für dumm und dämlich halten, ist mir bekannt und egal. Dafür bin ich arrogant und beschränkt genug.

Aber nun weiß ich, dass ich es tatsächlich bin.

Ich habe mit einer Staatsanwaltschaft in einer Sache eine feste Absprache getroffen, unter welchen Voraussetzungen ganz bestimmte rechtliche Konsequenzen gezogen werden, wenn für den Mandanten eine bestimmte Erklärung abgegeben wird.

Der Mandant ist sehr skeptisch und lässt sich letztlich von mir überzeugen, weil ich ihm mitteile, dass ich - entgegen meiner sonstigen Gewohnheit - sicher bin, dass die Staatsanwaltschaft ihre Zusagen einhält.

Weniger als einen Tag, nachdem dann die abgesprochene Erklärung zur Akte gereicht wird, erfahre ich aus der Online-Ausgabe der örtlichen Tageszeitung, dass einer der vielen Pressesprecher der Staatsanwaltschaft verkündet, dass eine ganz entscheidende Voraussetzung der Absprache nicht eingehalten wird.

Ich entschuldige mich hiermit öffentlich bei meinem Mandanten dafür, dass ich so dumm und dämlich war, mich auf die Absprache mit dieser Staatsanwaltschaft zu verlassen und daran zu glauben, dass man dort zu dem abgegeben Wort steht.

Ich verspreche: Das wird mir nie wieder passieren, jedenfalls nicht bei der Staatsanwaltschaft!

In diesem Zusammenhang für die, die weiß, dass es sie angeht: So macht Zusammenarbeiten Spaß!

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Unglaublich (gelebte Ironie)

Das ist schon fast nicht mehr zu fassen.

Immer wieder habe ich das Landgericht Braunschweig darum gebeten, bei Anschreiben an uns unser Aktenzeichen mit aufzuführen, um hier die Zuordnung zu erleichtern, zumal in den Vordrucken des Gerichte eine Rubrik "Ihr Zeichen:" ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere bei Mandanten, für die mehrere Akten angelegt sind (soll es ja geben) oder bei Namensgleichheiten führt das zu einer völlig überflüssigen Sucherei. Wir kommen (bisher noch) auch nicht auf die Idee, das gerichtliche Aktenzeichen wegzulassen.

Da das dann trotz mehrfacher Bitten schlicht ignoriert wurde, bin ich das Problem etwas massiver angegangen und habe den Weg gewählt, der nun auch den Präsidenten des Landgerichtes involviert.

Man sendet mir dann auch nett und freundlich eine Eingangsbestätigung, wobei man auch mitteilt, dass mein Schreiben vom 07.05.2010 gemeint ist, was man allerdings vergisst:


MEIN AKTENZEICHEN!

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Aktenberge

Die Freude im Sekretariat wird sich in Grenzen halten, wenn nach den Feiertagen ein wenig gescannt werden muss.

Das ist übrigens etwa 10% dessen, was an Aktenmaterial in einer Sache bisher angefallen ist, die bald vor einem Landgericht beginnen wird:





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22 Mai 2010

Vorwärts rückwärts gleichzeitig

Ein Fahrt mit der Sicht nach vorne und hinten gleichzeitig.


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Amtsgericht Gifhorn

Ein Weg zum Amtsgericht Gifhorn:




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Prädikatsjuristen als Erfolgsgarantie für "richtige" Urteile?

Rechtsanwalt Joachim Flauaus (Bensheim) berichtet hier über schwülstigen Kuscheljournalismus.

Tatsächlich wird doch in der FAZ vom 21.05.2010 die These aufgestellt, dass die Nichtaufhebung von Urteilen damit zusammenhängt, dass in einem bestimmten Gerichtsbezirk nur Richter mit Prädikatsexamina eingestellt seien, und der Eindruck erweckt, dass solche Urteile dann auch "richtig" sind.

Diese These ist sicher per se falsch und beleidigt andere "gute" Richter in anderen Bezirken. Aber selbst wenn die These stimmen würde, ist sie brandgefährlich.

Ein nicht aufgehobenes Urteil mag ein Indiz dafür sein, dass der Jurist, der es verfasst hat, ein revisionssicheres Urteil schreiben kann. Aber genau das ist gerade so gefährlich, denn revisionssicher heißt keineswegs richtig. Auch im Ergebnis völlig falsche Urteile können natürlich revisionssicher begründet werden, und ich behaupte, das geschieht viel öfter, als man denkt.

Wir kennen sie alle, diese völlig lebensfremden Prädikatsjuristen, die sich von Mama noch die Unterhosen waschen lassen, vom Leben keine Ahnung haben, aber selbiges aus ihrer bedauernswerten Sicht beurteilen und daraus revisionssichere Urteile machen.

Erschreckend.

Eine weitere Meinung zum Thema von Udo Vetter.

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21 Mai 2010

Beschäftigungstherapie

So kann man als Staatsanwalt auch seine Bearbeitungsstatistik auffrischen.

Ein Bus wird von der Polizei angehalten, weil man vermutet, dass die Insassen zu einer Demonstration wollen- sie werden qua Vermutung auch allesamt einer bestimmten Szene zugeordnet.

Der Bus wird "begleitet", umstellt, alle Teilnehmer müssen einzeln den Bus verlassen, werden identifiziert und ihre Sachen werden durchsucht.

Als der Bus leer ist, wird dieser durchsucht und man findet irgendwo einige Gegenstände, die man auf einer Demonstartion nicht hätte bei sich tragen dürfen und auch nicht auf dem Weg dorthin bei sich haben.

Woher man die Vermutung nimmt, dass alle Insassen zu der Demonstration wollen und dass alle Insassen der vermuteten Szene zugehören, bleibt völlig im Dunkeln und ist auch schlicht falsch..

Anstatt nun sofort einen Strich unter die Sache zu machen, weil für jeden erkennbar ist, dass man nicht wird feststellen können, ob sich die Gegenstände schon vor Beginn der Fahrt in dem Bus befunden haben, sie also von keinem Insassen mitgebracht wurden, oder wenn, von welchem Insassen welcher Gegenstand mitgebracht wurde, wird nun gegen die einzelen Insassen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ich gehe davon aus, dass keiner der Insassen so behämmert sein wird, zu offenbaren, dass ausgerechnet ihm solch ein Gegenstand zuzuordnen ist. Das könnte ein Staatsanwalt eigentlich auch erkennen und dem Steuerzahler eine Unzahl von Ermittlungsverfahren ersparen, die viel Geld kosten und von denen von Beginn an völlig klar auf der Hand liegt, dass jedes irgendwann, wenn genug Geld verbrannt wurde, einzustellen ist.

Hurra, Schilda in Sachsen!



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