Heute erreicht mich ein Anruf des Gerichtes. Man teilt mir mit, dass die Stellungnahme dort als sehr gut und erhellend angekommen sei und ob ich etwas dagegen hätte, den Inhalt der Stellungnahme bei der Ausbildung und Fortbildung der Polizeibeamten zu nutzen.
Ein seltenes und ein wenig stolz machendes Lob.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Chapeau!
Haben Sie das Gericht denn nicht gefragt, warum es nicht von selbst drauf gekommen ist?
Herzliche Gratulation
Wirklich erstaunlich! Welcher Richter läßt sich denn schon von einem Eröffnungsvortrag von seiner im Eröffnungsbeschluß mehr oder weniger festgeklopften Ansicht abbringen? Zumal mit der Konsequenz eines Freispruchs? Da gebührt sowohl der Verteidigung als auch dem Gericht Respekt!
absolute zustimmung zu kommentar no 4. und großes kompliment sowohl an den herrn verteidiger als auch das gericht!
Ja, die Richterin war super, nach meiner Stellungnahme und dem Widerspruch nicht nur der Verwertung des Ergbnisses sondern auch dagegen, wegen des wiederholten Wiederkennens ohne Wert den Zeugen zu fragen, ob er jemanden erkennt, wurde er quasi nur kurz zum Ablauf der Tat befragt und selbst der Sitzungsvertreter traute sich nicht, zu fragen, ob der Zeuge einen der Angeklagten erkennt, weil da der Freispruch schon klar war.
Die Erklärung hat einfach gesessen! ;-)
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