21 November 2009

Braunschweiger Mauscheltreffen

Ich sehe sie richtig sabbern: Polizei, Staatsanwälte und Richter sitzen an einem Tisch, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: Den besseren Schutz von Opfern! Unschuldvermtung? Oh, haben wir heute gerade mal nicht auf der Tagesordnung! Verteidiger? Was können die schon zu dem Thema beitragen?
"Es ist eine vorweg gezogene kleine Hauptverhandlung", erläutert der bayerische Richter in der Braunschweiger Brunsviga vor mehr als 60 niedersächsischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten, die zur effektiveren Verfolgung von Sexualstraftaten erstmals zu einer interdisziplinären Fachtagung zusammengekommen sind.

Quelle: newsclick

Es mögen gute Ziele sein, aber die fortschreitende Verbrüderung der Richterschaft mit den Ermittlern unter Ausschluss der Verteidiger zeigt eine Entwicklung weg von der Unschuldsvermutung zu einer reinen "Anklageabnickung" vor Gericht.

Wie will eigentlich ein Richter, der sich in so unglaublich tolle interdisziplinäre Fachtagungen einbinden lässt und Begeisterung über ausgerechnet bayrische Erfahrungen zeigt, mit am nächsten Tag von einem nicht interdisziplinär eigebundenen Verteidiger konstruktiver Kritik an den angeblich so opferschützenden Methoden offen und unschuldsvermutungsorientiert umgehen?

Er kann es nicht! Er ist einseitig infiltriert und vorab auf die eine Seite gezogen! Auf die Seite, die mit der Unschuldsvermutung nicht mehr vereinbar ist! Er ist per se befangen!

Er ist für die Abschaffung des Unmittelbarkeitsprinzips, er ist bereit, hinzunehmen, dass er in der "richtigen" Hauptverhandlung keine Fragen mehr stellen kann, er ist damit einverstanden, dass er mit seiner Kammer und damit seinen Schöffen mit einer Konserve abgefüttert wird, er ist damit einverstanden, dass ihm etwas vorgesetzt wird, das er selbst weder beeinflussen noch steuern konnte.

Wozu brauchen wir noch Richter, die sich für so etwas hergeben?

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

20 November 2009

Schleimbeutel

Ich kannte den Kollegen schon. In der Funktion als Zeugenbeistand war er dem Gericht bereits verbal in Körperöffnungen gekrochen, aus denen hin und wieder Flatulenzen entfleuchen, weil er minutenlang dem ganz besonders hohen Gericht seinen Dank zelebrieren musste, dass man ihm gestattet hatte, auf seine untertänigste Bitte hin einen Stuhl benutzen zu dürfen, um sich neben seinen Mandanten zu setzen.

Heute dann als Verteidiger desselben Mandanten bedankte er sich zunächst bei Gott und der Welt und insbesondere der Staatsanwaltschaft für das gelungene Plädoyer und den angemessenen Antrag, bis er dann dienernd und schleimspurziehend bekundete:

Und hohes Gericht, mein Mandant ist von den drei Wochen Untersuchungshaft zutiefst beeindruckt, das kann ich Ihnen anwaltlich versichern!

Und ich, lieber Kollege, kann Ihnen anwaltlich versichern, dass solch ekeliger Schleim weder das jüngste noch das dümmste Gericht beeindrucken kann, es widert einfach nur an.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








Teure Wolfsburger Trennung

Angeblich soll nun geprüft werden, ob die Verantwortlichen für eine treue Trennung wegen der teuren Trennung auch vor einer Trennung stehen. Das Trennungsdrama ohne Ende:
Teures Ende eines Arbeitsstreits für die IHK Lüneburg-Wolfsburg: Weil die Kündigung eines Geschäftsführers im April 2008 nach einem Zerwürfnis mit dem Präsidium unwirksam war, muss die IHK mehr als 150 000 Euro Gehalt und Versorgungsanteile nachzahlen. Das hat das Landgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden. Alle Kündigungen seien weder fristgerecht noch hinreichend begründet gewesen. Der mit monatlich 12 300 Euro dotierte Arbeitsvertrag hätte erst 2011 gekündigt werden können. Da der Posten längst neu besetzt ist, hat die IHK-Vollversammlung bereits beschlossen, den Geschassten freizustellen.

Quelle: newsclick


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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





18 November 2009

Sie suchen das Amtsgericht Holzminden?

So sieht es aus:



Hier finden Sie es:

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Sie suchen das Amtsgericht Borken?

So sieht es aus:



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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





Rechtliche Umleitung

Gefährliche Körperverletzung und Überschreitung der Notwehr. Um dann zu einer Geldstrafe zu kommen, muss man einen Umweg finden. Entweder über die fahrlässige Körperverletzung oder über den minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und § 47 StGB.

Gut, wenn man sich einig über das Ergebnis einig ist, dann ist der Weg eigentlich egal.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


Umfassende Einigung

Spätestens, als ich das ca. 35 cm lange Messer auf den Richtertisch gelegt habe, bevor zur Sache aufgerufen wurde, wussten auch die Staatsanwältin und der Nebenklagevertreter, dass durchaus die Möglichkeit bestand, dass die von den Angeklagten bei der Polizei geschilderte Notwehrsituation vorgelegen haben könnte.

Und schon waren alle Türen für eine angenehme Gesamtlösung geöffnet.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


Der letzte Wille, aber bitte mit Herz

Was in Gerichten so alles ausliegt: Z.B. eine im wahrsten Sinne des Wortes "herzergreifende" Broschüre. Ich kann die Empfehlung nicht teilen. Meine lautet: Der letzte Wille, aber bitte nicht ohne Notar.




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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

17 November 2009

Man kann es ja mal versuchen

Alle wissen es, die Vorsitzende, der Beisitzer und einer der beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft: Das, was die Zeugin behauptet, noch genau zu erinnern, kann sie gar nicht erinnern; bei ihrer Aussage erklärt sie auch schon, dass sie aus Unterlagen und daraus, was sonst immer geschieht, nur schlussfolgert.

Trotzdem hakt man Punkt für Punkt im Sinne der Anklage ab, nach dem Motto: So war es!

Nach 10 Fragen der Verteidigung ist klar, die Zeugin erinnert sich konkret an gar nichts, noch fünf Fragen und sie wird nicht mehr sicher sein, ob sie geboren wurde.

Aber man hat es halt versucht, offenbar hat man gehofft, dass die Verteidigung schläft. War wohl nichts!



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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


16 November 2009

Qualifiziertes Nörgeln

Die Zustellung des Bußgeldbescheides an meinen Mandanten, der ihm in Flensburg ein Überlaufen eines Fasses (kein Bier) beschert hätte, klappte nicht so richtig, deshalb hat die Zustellerin von sich aus an einer anderen Adresse zugestellt.

Daran habe ich qualifiziert herumgenörgelt und dargestellt, dass an der Wohnanschrift hätte zugestellt werden können, was aber nicht geschehen ist, so dass es auf die anderweitige Zustellung nicht ankam und diese so spät war, dass damit die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.

Und, man glaubt es kaum, und der Mandant macht hoffentlich Freudensprünge: Der Bußgeldbescheid wurde zurückgenommen und das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt.

Gut gelungen!

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Statistikbeschönigung

Nicht vorbestrafter Besoffener nimmt einer Prostituierten "sein Geld" (200,00 €) wieder weg, weil die erhoffte Gegenleistung nicht zum Erfolg führt, und hält sie bei der Wegnahme an den Handgelenken fest.

Er entschuldigt sich, macht den Schaden wieder gut und zahlt ein "Schmerzensgeld".

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen eines minder schweren Falles des Raubes: beim Schöffengericht!

So kurz vor dem Jahresende könnte dem Dezerneten offenbar in der Statistik noch das ein oder andere Nümmerchen für Schöffensachen fehlen; offenbar braucht seine Abteilung eine ausführliche Belehrung darüber, dass die Statistikbeschönigung am Jahresende kein Grund ist, einem Angeschuldigten seinen gesetzlichen Richter vorzuenthalten.

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15 November 2009

Engeltreffen

Schön, wenn alte Freunde zusammenkommen, mal hier, mal dort, mal Frankfurt.

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13 November 2009

Freispruch in Wolfsburg

Eins musste ich dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft lassen: Er hat seine verbissene Meinung geändert, wenn auch nicht konsequent, eine Beihilfe wollte er noch konstruieren.

Nachdem dem Gericht spätestens in dem Befangenheitsintermezzo klar geworden war, dass bestimmte Erkenntnisse schlicht nicht verwertbar waren, wurde der Freispruch dann ein überzeugender.

Der Mandant machte einen nicht unzufriedenen Eindruck nach fünf Verhandlungstagen Kampf. Danke für die Einladung danach.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Rosinentheorie

Der Kollege, Verteidiger eines Mitangeklagten, führt aus, dass er mehrfach erlebt habe, dass Amtsrichter die verschiedenen Informationen aus einer Beweisaufnahme sehen wie ein reich gedecktes Buffet und sich dann für ihre Überzeugung und das Urteil jeweils die besten Häppchen heraussuchen, also die Rosinen herauspicken, ohne das Gesamte zu sehen und dabei dann den Gedanken "in dubio pro reo" vergessen.

Schön beschrieben!

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Schlechter gehts kaum

Ein Plädoyer mag inhaltlich noch so gut sein, wenig zuträglich ist es aber, wenn der Plädierende, wie heute vor dem Amtsgericht Wolfsburg, immer wieder in seinen Aufzeichnungen blättert, dabei dann selbige durcheinander bringt und "wühlen" muss, um seinen Faden wiederzufinden.

Es hört dann - leider - niemand mehr zu. Das kann man kaum schlechter machen.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


 

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