17 November 2012

Gefesselt oder doch frei?


Nun geht es los, auch in Niedersachsen. Die erste Person, die mit einer elektronischen Fußfessel "gesichert" ist.

 Ein Mittel der Führungsaufsicht, rechtlich noch ungeprüft, tatsächlich kaum Erfahrungswerte, Zurückhaltung bei Sinn und Zweck.

Ein etwa 30-jähriger Ex-Häftling ist der erste Träger einer elektronischen Fußfessel in Niedersachsen. Der Mann hatte neben Diebstählen und Betrug auch Sexual- und Gewaltdelikte begangen.
"Die Fußfessel schafft ein Quentchen mehr Sicherheit", sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU) unserer Zeitung. Wir sind rechtlich und technisch ordentlich aufgestellt, alle Vorkehrungen sind getroffen", betont Busemann zum ersten Fußfessel-Fall in Niedersachsen.
Dabei hat laut Ministerium noch kein einziges niedersächsisches Gericht das Tragen einer Fußfessel angeordnet. Der Mann war vor rund zwei Wochen nach Niedersachsen gezogen und ist verpflichtet, eine Fußfessel zu tragen. Er steht nach Entlassung aus der Haft unter Führungsaufsicht. In welcher Region Niedersachsens der Betreffende nun lebt, teilt das Land wie andere Einzelheiten nicht mit. Der Mann soll aber Straftaten in mehreren Bundesländern begangen und weitere Prozesse zu erwarten haben. Zuletzt hatte er offenbar in Thüringen gelebt. Er soll auch "mehrfach" gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, heißt es.
Die elektronische Fußfessel sendet den Aufenthaltsort des Trägers an eine Datenzentrale in Hessen. Hält der Träger sich nicht an Auflagen, etwa sich von Kinderspielplätzen oder der Wohnung früherer Opfer fernzuhalten, wird ein Alarm ausgelöst, die Polizei vor Ort wird informiert.
"Die Fußfessel ersetzt keine Sicherungsverwahrung, sondern ist ein zusätzliches Mittel der Führungsaufsicht", betonte Busemann. Der CDU-Politiker räumte aber ein: "Das sind keine Hühner- und Ladendiebe, von ihnen geht ein gewisses Maß an Gefährlichkeit aus."
Zurückhaltend bewertete Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes, die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel einzusetzen. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein recht neues Instrument, und die Hürden zu ihrem Einsatz sind ziemlich hoch", sagte Kreutzer. Zudem gebe es auch in der Justiz offenbar unterschiedliche Auffassungen, inwieweit der hohe Aufwand zusätzliche Sicherheit bringe.
Ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer zum Einsatz der Fußfessel mit einer gemeinsamen Zentrale in Hessen ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Bundesweit sind nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums derzeit 26 der Fußfesseln im Einsatz. 

Quelle: Braunschweiger Zeitung 17.11.2012




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