28 Februar 2010

Ein Tag, den das Brautpaar sicher nie vergessen wird

Hin und wieder halten sie das ganze Leben, die Ehen, die so irgendwann mal geschlossen werden. Hin und wieder ist die Verweildauer im Hafen der Ehe eher begrenzt, aus welchem Grunde auch immer, was solls, die Familienrechtler wollen natürlich auch leben.

Aber den Tag des Beginns dieser Lebensphase "Ehe" vergisst man meist nicht, egal, wie das alles später ausgeht.

So wird es auch den Eheleuten gehen, die in dem nicht ganz so bedeutenden Provinzstädtchen Peine dieses Fest sicher besonnen und fröhlich begonnen haben:
In eine Massenschlägerei mit 200 bis 300 Beteiligten ist am Wochenende eine Hochzeitsfeier in Peine ausgeartet. Was der Auslöser für die Auseinandersetzungen war, konnte die Polizei nicht klären. Zu der Party waren nach Schätzungen gut 600 Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet angereist. Die Beamten wurden gestern Abend gegen 21 Uhr alarmiert, dass die Feier auszuufern drohte. «Vor Ort trafen die Kollegen auf tumultartige Umstände», berichtete ein Polizeisprecher heute. Da es den Beamten nicht gelang, die Situation zu beruhigen, beendeten sie das Fest schließlich.
Quelle: BILD

Ich finde das gut, dass nicht immer nur die Familienrechtler an Eheschließungen profitieren, sondern dass auch mal an die Strafverteidiger gedacht wird - und das möglicherweise sogar bundesweit, mit nur einer Feier; das hat was.

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Vergessen und Ausgesessen

Dass u.a. das Bundesverfassungsgericht bei Durchsuchungen die Frage der Verhältnismäßigkeit immer wieder in den Vordergrund gestellt hat, weil es sich immerhin um Grundrechtseingriffe handelt, interessiert in Braunschweig Amtsgericht und Polizei eher weniger.

Am 20.11.2009 erlässt der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachtes des Verkaufes von Marihuana im Wert von 20,00 € und weil der Beschuldigte verdächtig ist, selbst zu konsumieren. Dass das gar nicht strafbar ist, hindert ihn nicht daran, diesen Umstand in die Begründung aufzunehmen.

Am 02.02.2010, als ca. 2 1/2 Monate später wird dann die Durchsuchung durchgeführt.

Mal wieder ein kollusives Herumgetrampel auf dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Aber was interessiert schon in der Provinz die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; sollen die doch machen, was sie wollen!

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Wie stelle ich mir Gedanken vor?

Es gibt Situationen, in denen ich versuche, mir im wahrsten Sinne des Wortes "ein Bild" davon zu machen, was eine andere Person denkt und wie ich mir den Denkprozess so vorstellen muss.

In den letzten Tagen hatte ich mit einer jungen Richterin zu tun, die ob der zeitlichen Nähe zu ihrer vorherigen Tätigkeit möglicherweise den Unterschied zwischen dem Beruf einer Staatsanwältin und dem einer Richterin noch nicht so richtig begriffen hat.

Das, was sie dann an Ideen hatte, sich genügend zu verbiegen, um dann doch noch irgendwie eine Verurteilung hinzubiegen, lässt bezüglich ihrer von mir vermuteten Gedanken dieses Bild entstehen.


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27 Februar 2010

Biometrischer Ansturm

Die Schweizer waren schon immer ein wenig anders. Während sich Deutschland große, meist ablehnende Gedanken über biometrische Daten in Personalpapieren macht, passiert in der Schweiz das Gegenteil:

Seit Mittwoch kann in der Schweiz der neue biometrische Pass beantragt werden. Der Ansturm ist riesig, das System brach teilweise zusammen. Die Passbüros sprechen von einem «Anfragen-Tsunami».

Quelle: 20min.ch

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Hinter dem Baumarkt

Wem es um Feldstudien oder andere Informationsbeschaffung im Umfeld eines Baumarktes geht oder wer Rotes Licht in Dortmund sucht, der wird bei www.hinter-hornbach.de vielleicht üebrraschende Erkenntnisse finden.

Eine Adresse, die mir über Kommentar zu einen Artikel über eine Zwangsversteigerung ins Auge gefallen ist.

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Kurze Übertragungswege

So sehr sich - jedenfalls manche - Gerichtgsreporter auch Mühe geben, und zu denen gehört bestimmt Bettina Thoenes von der Braunschweiger Zeitung, auch sie stellen manchmal das, was die Verteidiger ausführen, extrem verkürzt oder aus dem Zusammenhang gerissen dar.

Der Kollege Johannes wird heute in der Braunschweiger Zeitung sinngemaäß zitiert mit: "Die DNA-Spur an der Unterhose des Opfers könne etwa durch Händeschütteln übertragen worden sein". Dass er in diesem Zusammenhang gesagt hat, dass DNA beim Händeschütteln übertragen werden kann und dann später, wenn das Opfer z.B. bei einem Toilettengang seine eigene Unterhose anfasst, diese DNA weiterübertragen werden kann, versteht nur der, der sich ein wenig mit den Übertragungswegen auskennt, nicht aber der, der unvorbelastet den Zeitungsartikel liest.

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Selbstüberschätzt

Strafverteidger Carsten R. Hoenig aus Berlin berichtet über die Selbsteinschätzung eines Mandanten und was die "Gerichtshilfe" daraus gemacht hat.

Auch ich gehe, jedenfalls bei einigen Gerichten, höchst zurückhaltend mit dem Kontakt mit diesen Helferlein vor, insbesondere der "Jugendgerichtshilfe", weil sich leider oft herauststellt, dass es sich bei den Mitarbeitern um mit Halbwissen ausgestattete Scharfmacher handelt, die den Mandanten das Wort im Munde umdrehen, um vor Gericht zu versuchen, denen dann kurzfristig größere Steine in den Weg zu legen.

Das geht dann soweit, dass von bestimmten Verteidigern abgeraten wird und hintenherum versucht wird, dem an sich schweigenden Angeklagten Angaben zur Tat aus dem Kreuz zu orgeln, um diese dann, vielleicht sogar negativ aufgeblasen, bei Gericht aufzutischen.

Warum fällt mir jetzt nur Kropf ein?

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26 Februar 2010

Unterboten

Manchmal kann man kämpfen, und trotzdem kommt es noch besser, als man gedacht hat.

Der Strafbefehl traf den Mandanten schwer, weil ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte und ein saftige Sperre im Raum stand. Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

In der Begründung des Einspruchs hatte ich schon darauf hingewiesen, dass dem Mandanten der Schaden an dem von ihm gefahrenen Fahrzeug nicht vorgehalten werden durfte, weil es sich zwar um ein Leasingfahrzeug handelte, er den Schaden aber selbst tragen musste.

Da die zuständige Richterin schon mit der Terminladung mitteilte, es werde kein Zeuge geladen und der Mandant müsse auch nicht erscheinen, war klar, dass das mit der Fahrerlaubnis geritzt war.

Im Termin dann aber heute ein ungemein fairer Staatsanwalt, der von sich aus anregte, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen, weil aus seiner Sicht die Situation sich so darstellte, dass das jedem hätte passieren können.

Ich schlug dann eine Geldbuße in Höhe der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe vor. Aber auch da meinte der Staatsanwalt, bei dem jetzt doch eigentlich ziemlich geringen Schaden würden auch 2/3 des Betrages reichen; die Richterin meinte das auch, so dass ich nicht gezwungen werden musste, den Abschlag auch noch mitzunehmen.

Der Mandant wird es kaum glauben, dass aus dem Drama ein leichtes blaues Auge geworden ist, mit dem ich in dieser Milde selbst so nicht gerechnet hatte.

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Mediengeile Waschweiber oder politisch motivierte Schnellschlachter?

Es gibt Richter, vor denen man ob ihres Verhaltens jeden Respekt verlieren muss und eigentlich nur noch das Grausen haben kann.

Wenn denn eine Anklage im Raum steht und mit einem bis dahin durchaus zugänglichen Richter (der mit vorstehendem Absatz ausdrücklich nicht gemeint ist) erörtert wird, ob es möglich erscheint, Wege zu suchen, aufgrund der bisherigen Vorkommnisse eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, um dann wenige Tage später in der Zeitung zu lesen, dass der Direktor seines Amtsgerichtes der Presse vor Zulassung der Anklage Details aus der Anklage mitteilt, wobei ihm aufgrund der bisherigen medialen Berichterstattung völlig klar sein muss, dass die Presse unter Namensnennung des Angeschuldigten diese Details aus einer noch nicht zugelassenen Anklage gnadenlos auswalzen wird, dann kann der Herr Direktor nicht verlangen, dass man die Frage aus der Überschrift nicht in den Raum stellt.

Und dass er seinen bisher zugänglichen Kollegen mit solcher Informationsinkontinenz vor Anklageerhebung - haarscharf und knapp an § 353 d StGB vorbei - unter einen ungesunden Druck stellt, scheint dem Herrn Direktor an dem Körperteil vorbeizugehen, der in der Regel vornehmlich zum Sitzen benutzt wird.

Bei solch einer Konstellation das inkontinentierende Labern wenigstens lassen, bis der Vorgang der Anklagezulassung - mit welchem Ergebnis auch immer - abgeschlossen ist, wäre für einen fairen Direktor eines Amtsgerichts ganz sicher eine Selbstverständlichkeit gewesen.


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25 Februar 2010

Feiner Hund

Der Mandant hat überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Nachbarn etwas gegen seinen Hund haben. Die beklagen sich darüber, dass der Hund stundenlang ohne Unterlass laut bellt.

Der Mandant versichert mir, dass der Hund nie bellt, höchstens mal, wenn Fremde auf das Grundstück kommen. Aber wenn Herrchen dann "Aus" sagt, sei sofort Ruhe. Und so etwas komme vielleicht ein- oder zweimal in der Woche vor.

Bei Einsicht in die Ermittlungsakte sehe ich dann, dass der Mandant möglicherweise an fünf Tagen in der Woche ca. 10 Stunden am Tag abwesend ist, und dass der Hund dann ohne Unterlass bellen soll. Das hatte er mir nicht gesagt.

Jetzt hat er das Problem verstanden. Und plötzlich ist einer der bisher gestörten Nachbarn gern bereit, den Hund am Tag zu sich zu nehmen, das macht ihm Spaß, er hat Zeit und der Hund mag den Nachbarn - und bellt nicht mehr!

Musste dafür tatsächlich erst ein Ordnungswidrigverfahren sein? Klar, von irgendwas müssen wir Anwälte ja leben.

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Milderes Urteil für Prinz Ernst August?

Oft wundert man sich als Verteidiger, mit welcher rasenden Geschwindigkeit Gerichte versuchen, Strafsachen vom Tisch zu bekommen, die von den Gerichten offenbar als Lapalien angesehen werden.

Und dann muss man feststellen, dass es dann doch Personen gibt, denen das eine oder andere Gericht deutlich mehr Aufmerksamkeit und Zeit schenkt, als man das bei dem "normalen Bürger" erwarten könnte.

Es liegt für mich außerhalb jeder Vorstellung, dass ein Gericht wegen der Frage, ob nun eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, dem Nichtadeligen soviel Zeit und Verhandlungstage gewährt hätte.

In dem neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen einer Attacke auf den Hotelbesitzer Josef Brunlehner vor zehn Jahren in Kenia kann der Prinz möglicherweise auf ein milderes Urteil hoffen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag im Landgericht Hildesheim eine Geldstrafe von 200 000 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Quelle: ddp

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Lautes Organ

Die Frau Staatsanwältin machte einen positiv resoluten Eindruck. Mein Ansinnen in einem Vorgespräch, die erstinstanzliche Strafe um sechs Monate zu reduzieren, lehte sie mit nachvollziehbaren Argumenten zunächst ab.

Der souveräne Vorsitzende der Berufungskammer schaffte es dann aber doch, dass sie bereit war, mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Außenstelle der Staatsanwaltschaft zu telefonieren. Dazu durfte sie sich in das Beratungszimmer zurückziehen.

Und dann traute der Vorsitzende seinen Ohren nicht, weil er im Verhandlungssaal ziemlich viel von dem hören konnte, was die Frau Staatsanwältin hinter der verschlossenen Tür im Beratungszimmer so telefonisch verhandelte. Er meinte, zukünftig werde er bei den Beratungen in dem Raum wohl nur noch flüstern.

Ich glaube eher, dass die Sitzungsvertreterin mit ihrem Organ deutlich lauter war, als jemals ein Richter in diesem Raum gesprochen hat.

Geholfen hat es auch: Sechs Monate weniger sind es geworden, mehr konnte man nicht erreichen und der Mandant war zufrieden.

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Betreuerin

Ein schöner Ausdruck, die Dame spricht als Zeugin vor dem Landgericht fast liebevoll von den Personen, mit denen sie beruflich zu tun hat: Die von ihr Betreuten.

Der Beruf der Dame: Gerichtsvollzieherin!

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24 Februar 2010

Und sie lügen sich in die Tasche

Die Zeugen haben sich widersprochen, das spricht dafür, dass sie sich nicht abgesprochen haben, also glauben wir, ähh, na ja, das Belastende jedenfalls wird schon stimmen.

Ich wünsche denen, die dieses Urteil zu verantworten haben, viele schlaflose Nächte.


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Endlich: Westerwelle von Zwang befreit

Man hat es in den letzten Tagen gespürt: Guido Westerwelle ist es immer schwerer gefallen, wirtschaftlich in Not befindliche Menschen übel zu beschimpfen und deren Situation herabzuwürdigen. Auch der Druck, sich nicht entschuldigen zu können, hat ihn sichtlich beeindruckt.

Aber das ist nun vorbei, er kann und darf wieder befreit zu einem Vorbild als Vizekanzler werden und darf aufhören, einen großen Teil der Bevölkerung auszugrenzen, denn:
Die vom FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle entfachte Sozialstaatsdebatte wird den Liberalen nach Einschätzung von Forsa-Chef Manfred Güllner keinen Nutzen bringen. "Nach unseren Untersuchungen kann Westerwelle abtrünnige FDP-Wähler so nicht zurück gewinnen".
Quelle: dts

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Phaeton für Oberbürgermeister Binnewies in Goslar

Um Geld zu sparen, steigt der Oberbürgermeister der hochverschuldeten Stadt Goslar auf einen größeren Dienstwagen um. Henning Binnewies (SPD) wird nach Angaben seiner Pressestelle von April an einen VW Phaeton nutzen. Bisher fahre Binnewies einen Audi A6, sagte Stadtsprecherin Susanne Roßdeutscher am Dienstag. Nach der Bewertung des ADAC ist der Phaeton ein Oberklassewagen, der A6 ein Fahrzeug der oberen Mittelklasse.
Dennoch koste der Phaeton die Stadt 20 Prozent weniger Leasingebühr, sagte Roßdeutscher. Obendrein sei eine größere Kilometerleistung vereinbart. Grund für den Preisvorteil: Es gebe „Sonderkonditionen für Behördenleiter“. Über konkrete Summen könne sie allerdings aus Vertragsgründen nicht reden.
Nach Angaben des Steuerzahlerbundes, der jüngst die Einsetzung eines Staatskommissars für Goslar forderte, hat die Stadt 115 Millionen Euro Schulden. Die Pro-Kopf-Verschuldung sei mit 2730 Euro fast dreimal so hoch wie bei vergleichbaren Städten.
Binnewies hatte für Schlagzeilen gesorgt, als er nach Vorwürfen wegen angeblicher Dienstpflichtverletzungen bei der Aufsicht über die städtischen Finanzen beim niedersächsischen Innenministeriums gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren beantragt hatte. Damit wolle er alle Vorwüfe widerlegen lassen, sagte seine Sprecherin.
Quelle: newsclick

Bei den durch den Steuerzahlerbund festgestellten chaotischen Finanzverhältnissen wäre mir da in der VW-Palette noch ein Passat oder besser Jetta bei den Viertürern eingefallen, aber da würde sich Herr Binnewies wohl schämen.


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23 Februar 2010

EKD-Vorsitzende Margot Käßmann mit fast 1,6 Promille Auto gefahren

EKD-Vorsitzende Margot Käßmann ist in Hannover erwischt worden, als sie mit einer Blutalkoholkonzentration von knapp 1,6 Promille Auto gefahren ist.

Heute sagt sie einem Fernsehsender, dass sie sich der Verantwortung und den Gefahren des Fahrens unter Alkohol natürlich bewusst sei.

Blöd nur, dass man genau das zum Anlass nehmen könnte, von Vorsatz auszugehen.

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Ich freue mich schon, Frau Staatsanwältin

Endlich mal wieder eine Staatsanwältin als Zeugin.

Lag natürlich nahe, sie als zeugin zu benennen, wenn eine Dame zu Beginn der Vernehmung durch diese Staatsanwältin von sexuellen Absichten des Angeklagten nichts wusste und nach diversen Vorhalten der Frau Staatsanwältin dann plötzlich ganz klar von einer versuchten Vergewaltigung ausgegangen ist.

Blöd auch, dass Frau Staatsanwältin fast immer nur geschrieben hat: "Auf Vorhalt", ohne den Inhalt des Vorhaltes zu dokumentieren. Muss sie sich morgen mal gut erinnern.

Ganz blöd, dass sie sich intern über ihre Zeugenrolle ausgetauscht hat und ich den Inhalt des Austausches kenne.

Wird spaßig morgen.

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Faxen im Kopf

Über Kollegen, die mir früher etwas "Vorab per Fax" geschickt haben, habe ich gelacht. Langsam nerven diese ewig Gestrigen, die mich mit dem Nachschicken dessen, was ich per Fax schon lange habe, vollmüllen.

Den Vogel abgeschossen haben jetzt aber Kollegen, die meinten, es sei eine gute Idee, mich wegen eines Blog-Artikels von vor 1 1/2 Jahren abmahnen zu müssen - natürlich "Vorab per Fax" mit Fristsetzung.

Dann allerdings mit dem Zusatz, dass zur Einhaltung der Frist eine Zusendung "Vorab per Fax" nicht genügen würde!!!

Da fällt mir nichts mehr ein. Geantwortet habe ich nach Ablauf der Frist "Nur per Fax". Witzig ist noch, dass das Papier der Kollegen "Nach dem Fax" bis heute bei mir nicht angekommen ist.

Da die Kollegen selbst die Meinung vertreten, dass das Fax "nicht zählt", lehne ich mich mal zurück.

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Neue Faxnummer beim Landgericht Magdeburg

Irgendwie kapiere ich aber noch nicht, warum mein Faxspeicher die neue Faxnummer nicht schluckt.

Dazu benötigt man keine Worte:




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22 Februar 2010

Landgericht Halle blitzschnell

Wenn es um mein Geld geht, bin ich in der Regel ungeduldig. Deshalb beklage ich mich auch oft über Gerichte, die "ewig" brauchen, um meinen Kostenanträgen nachzukommen.

Eine löbliche Ausnahme jetzt das Landgericht Halle/Saale. Der Kostenfestsetzungsantrag der Pflichtverteidigervergütung vom 14.02.2010 wurde beschieden am 18.02.2010.

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Der Kronzeuge, das wohlbekannte Wesen

In Verfahren, in denen der Mandant durch einen Kronzeugen belastet wird und nicht bestätigt, was dieser über ihn sagt, soltte man als Verteidiger immer und ausnahmslos darauf bestehen, dass die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht sämtliche Akten beizieht, die diesen Kronzeugen betreffen, sei es als Angeklagten, als Zeugn, als V-Mann oder in welcher Funktion auch immer.

Nicht selten erhält man dann aus diesen Akten Informationen über den Zeugen, mit denen man dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Angaben erschüttern kann.

Das kann dann durchaus bis zum Freispruch führen. Als Verteidiger sollte man in solchen Konstellationen nie vergessen, solche Anträge zu stellen.

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Beharrlichkeit führt oft zum Ziel

Der Mandant wäre sicher zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren oder mehr verurteilt worden. Der einzige Belastungszeuge war ein typischer Kronzeuge, der schon einige Male Vorteile nach § 31 BTMG eingesackt hatte. Staatsanwaltschaft und Gericht wollten auch in diesem Verfahren zunächst diesem Zeugen wieder glauben.

Nachdem ich aber darauf bestanden habe, dass sämtliche Akten, die diesen Zeugen betrafen, beigezogen werden und ich dem Zeugen auch noch herausgelockt habe, seinen damaligen Verteidiger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, stellte sich plötzlich heraus, dass der Zeuge früher völlig abweichende Angaben zu demselben Geschehen gemacht hatte.

Und schon war sogar der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft bereit, einen Freispruch zu beantragen.

So geschah es denn auch.

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21 Februar 2010

Das Nest wird meist von oben beschmutzt

Die Bundesrechtsanwaltskammer sollte sich einfach nur schämen, über die Fachkompetenz will ich gar nicht ins Denken kommen.

Dem Bundesverfassungsgericht lag ein gebührenrechtliches Problem vor. Wie so oft wurden die Stellungnahmen denkbar beteiligter Institutionen eingeholt. Und die Herrschaften der Bundesrechtsanwaltskammer haben Stellung bezogen: Zu Lasten des Kollegen, der um seine Gebühren kämpfte!

Gut, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht davon beeinflussen ließ, dass die eigene Berufsorganisation gegen die Interessen der eigenen Mitglieder Stellung bezogen hat und mehr als deutlich zu Gunsten des Kollegen entschieden hat.
Es ist schon bodfenlos, wenn die eigene Zwangsberufsorganisation, die von den Zwangsbeiträgen der Mitglieder bezahlt wird, sich gegen deren Interessen stellt.

BVerfG BvR 2251/08, StV 2010, 87 ff. nachzulesen, was die Großkopferten so abgesondert haben.



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Es ist nicht die Rosette, aus dem das fällt, was das Netz beschmutzt.

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Gutes Geschäft

Der Mandant fragt nach, wie hoch seine Strafe sein würde, wenn er denn xTausend € an Steuern hinterzogen hätte. Er rechnet das zusammen mit den nachzuzahlenden Steuern und kommt auf insgesamt knapp 500.000,00 € inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen.

Jetzt fragt er mich, ob es Sinn macht, dem Finanzamt seine Daten auf einer CD für 600.000,00 € anzubieten und ob er dann den Kaufpreis gleich mit der Steuernachzahlung und der Strafe verrechnen kann und ob er die 100.000,00 € Differenz gleich bar ausgezahlt bekommen könnte.

Dürfte möglicherweise eine temporäre Sprachlosigkeit beim Finanzamt auslösen, wenn man dieses Geschäft anbahnen wollte. Kaufmännisch aber gut aufbereitet.


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20 Februar 2010

Sirius – der hellste Stern am Bildungshimmel!

Das Institut Sirius bietet umfassende Fortbildungen, Seminare, Ausbildungen und Beratung im Bereich der sozialen Organisationen.

http://www.sirius-institut.de/

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Untauglicher Versuch? Wahndelikt? Jedenfalls richtig blöd gelaufen!

Der Mann oder seine Hinterleute gingen sicher davon aus, das Geschäft des Lebens gemacht zu haben. Die Bundespolizisten waren sicher auch schon ganz stolz, einen richtig dicken Fisch geangelt zu haben. Das war wohl aber alles nix!
Super-Irrtum statt Super-Diamant: Ein vermeintlicher Rohdiamant im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, den der Zoll Mitte Januar am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt hatte, hat sich als Bergkristall entpuppt.«Der ist 20 Euro wert, das hat ein BKA-Gutachter später festgestellt», sagte Frankfurts Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu der Deutschen Presse-Agentur. Der vermeintliche Schmuggler aus Angola sei inzwischen aus der Haft entlassen. Allerdings habe der 38-Jährige wohl selbst geglaubt, es handele sich bei dem 17 Gramm schweren und fast Tischtennisball großen Stein um einen Diamanten.
Quelle: newsclick

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19 Februar 2010

Angemessener Umgang mit Konflikten

Ich weise auf folgende Fortbildungsveranstaltung hin:

* 07. – 09. Mai 2010 “Angemessener Umgang mit Konflikten“
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus dem Bereich der sozialen Organisationen die Umgang mit Klienten haben (Betreuer/Innen, Therapeut/Innen, Ausbilder/Innen, Verwaltungskräfte, Küchenpersonal, Technischer Dienst, etc.)
Ziele:
- Sicheres Auftreten in bedrohlichen Situationen - Gefahren besser erkennen und professionell darauf reagieren - Angemessene Einschätzung der Nähe und Distanz Beziehung - Aufbau eines konfliktgerechten Arbeitsplatzes - Reflexion des eigenen Konfliktverhaltens
Inhalte:
- Umgang mit Stress - Rhetorik in Krisensituationen - Erlernen von Konfliktlösungsstrategien - Deeskalationstechniken - Erlernen von Selbstschutztechniken
Methoden:
Gruppenarbeit, moderierte Diskussionen, Vorträge, Praxisbeispiele, Checklisten, Hand Out, Selbst- und Gruppenarbeit, praktische Übung im Bereich Selbstschutz
Termine / Ort:
Das Seminar findet von Freitag dem 07. Mai 2010 um 16.00 Uhr bis Sonntag dem 09. Mai 2010 14.00 Uhr statt. Der Veranstaltungsort ist das Landhaus Badenhoop Zum Kenmoor 13 in 27308 Kirchlinteln (Landkreis Verden / Aller) statt.
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt.
Kosten:
Die Kosten betragen 299€ (Umsatzsteuerfrei) inklusive Materialien, Verpflegung, Übernachtungskosten.
Anmeldung:
Melden Sie sich bei Fragen, Ideen, Buchung, etc. im: Bildungsinstitut Sirius Ladestrasse 54 27308 Kirchlinteln
Tel. 04237 – 555780 FAX 04237 – 555781 Verwaltung@sirius-institut.de www.sirius-institut.de Ansprechpartnerin für Buchungen: Alexandra Dreger Ansprechpartner für inhaltliche Fragen: Christian Neugebauer + Jens Dreger


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