Uwe L., wohl ehemaliger Rechtsanwalt von Tajana G., teilt im Fernsehen mit, dass er gerade ein Fax erhalten habe, dass Tatjana G. ihm das Mandat gekündigt habe, er aber nicht sicher sei, ob das Fax echt sei.
Außerdem meine er, dass der vom Amtsgericht Frankfurt erlassene Strafbefehl zumindest insoweit falsch sei, weil die Tagessatzhöhe mit ihren derzeitigen Vermögensverhältnissen nicht vereinbar sei.
Vielleicht bucht der Kollege mal eine Fortbildung zum Problem der Verschwiegenheitspflicht.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
wie lange soll denn so ein Seminar dauern? Mehr als § 203 StGB zu lesen braucht man doch kaum...
Aber vielleicht machen laufende Kameras auch süchtig.
Vergiss es...dieser Frankfurter Kollege lernt das nie ! Ausgeschlossen ! OW
Hallo OW, schön, mal wieder was zu hören.
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