19 Februar 2010

Kein Handy, kein Anruf

Der Zeuge wollte ganz wichtig erklären, warum es gar nicht sein kann, dass er den Angeklagten angerufen und dann am Telefon beleidigt hat. Er erklärte:

Ich kann den gar nicht angerufen haben, ich hab doch überhaupt kein Handy.

Da lachte sogar einer, von dem ich gar nicht wusste, dass er überhaupt lachen kann.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

kann doch auch ein anderes handy zum anruf genutzt haben... ? oder verstehe ich hier irgendwas nicht?

Werner Siebers hat gesagt…

Gut! So ist es!

RA JM hat gesagt…

Wie einst in der Werbung: Isch abe doch gar keine Auto!

 

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