Die Bundesrechtsanwaltskammer sollte sich einfach nur schämen, über die Fachkompetenz will ich gar nicht ins Denken kommen.
Dem Bundesverfassungsgericht lag ein gebührenrechtliches Problem vor. Wie so oft wurden die Stellungnahmen denkbar beteiligter Institutionen eingeholt. Und die Herrschaften der Bundesrechtsanwaltskammer haben Stellung bezogen: Zu Lasten des Kollegen, der um seine Gebühren kämpfte!
Gut, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht davon beeinflussen ließ, dass die eigene Berufsorganisation gegen die Interessen der eigenen Mitglieder Stellung bezogen hat und mehr als deutlich zu Gunsten des Kollegen entschieden hat.
Es ist schon bodfenlos, wenn die eigene Zwangsberufsorganisation, die von den Zwangsbeiträgen der Mitglieder bezahlt wird, sich gegen deren Interessen stellt.
BVerfG BvR 2251/08, StV 2010, 87 ff. nachzulesen, was die Großkopferten so abgesondert haben.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
So ein Quatsch. Von jedem Bezirksrevisor erwarten Sie doch auch, dass er nach bestem Wissen das Gesetz anwendet und nicht nur ans Sparen denkt ...
Häähhhh ?????????
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