31 März 2010

Polizeilicher Anstifter - Dumpf fragt Backe

Das wollte der Herr Polizeihauptkommissar Dumpf aber nun genauer wissen, ob nämlich der Verdächtige Kalle zum Tatzeitpunkt sich tatsächlich als Patient in einer Klinik aufgehalten hat.

Deshalb rief Dumpf zunächst bei der Stationsärztin Dr. Schlau an und fragte mal so ganz platt, ob denn der Kalle sich im tatrelevanten Zeitraum dort in stationärer Behandlung befunden hat.

Stationsärztin Dr. Schlau wollte nicht so recht mit der Sprache raus und teilte mit, dass sie nichts sagen wolle, weil ihr das wohl ihre ärztliche Verschwiegenheitspflicht verbiete, das sei jedenfalls auch die Meinung des Justiziars der Klinik, immerhin ein Jurist.

Das wurmte Dumpf und er telefonierte sich weiter durch die Stationen und erfuhr, so dokumentierte er später, jedenfalls zwischen den Zeilen, dass der Verdächtige wohl in der relevanten Zeit in der Klinik war.

Auch das reichte ihm nicht und er unternahm dann eine -natürlich zuvor genehmigte- Dienstreise in die Klinik, um dort mit dem Justiziar Backe persönlich zu sprechen. Und dabei geschah dann aus seiner Sicht Folgendes:

Aufgrund seiner Argumentation konnte Dumpf den Justiziar Backe davon überzeugen, dass die Frage, ob der Verdächtige zu einem bestimmten Zeitraum Patient in der Klinik war, die ärztliche Schweigepflicht nicht zwingend tangiere!

Und dann hat Backe geredet und alles beantwortet, was Dumpf wissen wollte.

Wird spannend, was die Staatsanwaltschaft dazu sagen wird. Ich sehe aber schon den Einstellungsbescheid in dem Verfahren wegen der Verletzung von Privatgeheimnisse nach § 203 StGB gegen Dumpf und Backe vor mir, der ausführt, dass kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, weil weder einem Polizeihauptkommissar noch einem Juristen als Justiziar einer Klinik zugemutet werden kann, zu wissen, was die ärztliche Schweigepflicht bedeutet und dass dazu auch die Tatsache gehört, ob jemand überhaupt Patient war oder nicht, insbesondere aber auch, ob er sich und wann stationär und weshalb in der Klinik befunden hat.

Es ging übrigens nicht um Mord oder ein anderes Kapitalverbrechen sondern um eine Körperverletzung und einen Diebstahl.

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Wenn gar nichts passt

Im Laufe der Jahre bekommt man ein Gespür dafür, ob man sich mit einem neuen Mandanten verstehen wird poder ob das persönliche Verhältnis eher abgekühlt oder sogar problematisch sein kann.

Natürlich kann man nicht nur von sympathischen Mandanten leben, man muss auch mit denen umgehen können, die einem nicht so passen. Also auch mit denen, deren, so wie es die Kollegin Kerstin Rueber hier schreibt, Nase einem nicht passt.

Aber dann gibt es noch Exemplare, wie mir eines in den letzten Tagen über den Weg gelaufen ist, da passt nichts und man weiß in den ersten Minuten, dass ein solches Mandat nur Ärger bringen wird. Der Mensch fiel schon beim Betreten des Büros durch selten pseudowitzige Sprüche auf und erzählte in den ersten 30 Serkunden des Gespräches bereits über sein Vermögen und was ich für ihn zu tun habe.

Als ich ihm dann schon beim ersten Ansinnen mitteilte, dass das so nicht ginge, wie er sich das vorstellte, teilte er mir mit, dass er das aber trotzdem so von mir verlange.

Dass ich ihm daraufhin mitgeteilt habe, dass ich für ihn nicht arbeiten werde und ihn bitte, das Büro zu verlassen, macht ihn dann doch sp sprachlos, wie er es bestimmt seit Jahren nicht mehr war.

Ich weiß sicher, dass ich mir viel Arnbeit und noch mehr Ärger erspart habe, und das ist auch sehr gut so.

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Eine Erscheinung

Die jungen Menschen wollten unbedingt das angepflanzte Grünzeug, das in Rauchform in andere Sphären führt, von einem Ort an den anderen bringen. Es war nicht wenig, wuchs es doch zum Teil noch am Stengel. So entschloss man sich, einen Häner zu beladen und den dann mit einem PKW durch den nächtlichen Straßenverkehr zu schaukeln.

Da die Sitzplätze im PKW bauartbedingt zahlenmäßig begrenzt waren und diese Begrenzung mit der Anzahl der Interessierten nicht kompatibel war, verkroch sich einer der Raucher der Einfachheit halber unter der Plane des Hängers.

Dummerweise wurde die Fahrt dann jäh durch eine geschwenkte Anhaltekelle beendet, die erfahrenen Polizeibeamten hatten erkannt, dass da was riechen könnte. Und dann geschah angeblich das:

Während der Kontrolle gab der Dumpf an, dass sich im Anhänger noch eine weitere Person befinden würde. Bei dem Hänger handelte es sich um einen solchen mit Plane. Als diese geöffnet wurde

erschien Herr Backe.

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30 März 2010

Durch Plastikplane abgedecktes Verkehrsschild soll wirksam bleiben

Die Tücken des Alltags treffen uns alle, wir gehen damit um, das war es dann. 
 
Aber man hüte sich davor, mit Tücken des Alltags in die Fänge von Gerichten zu geraten; insbesondere bei Verwaltungsgerichten geschehen dann schon merkwürdige Dinge, z.B., dass in einem Verfahren festgestellt wird: Wenn ein Verkehrsschild durch eine Plastikplane abgedeckt ist, behält es trotzdem seine Gültigkeit.
 
So geschehen einem parkplatzsuchen Blogger, der hier über den Vorfall kurzweilig ausgefallen berichtet.
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Vorsicht Nürnberger

Als Verteidiger in Nürnberg muss man sehr vorsichtig sein, wenn man die in der StPO verankerten Rechte seines Mandanten wahrnimmt, weil die Justiz darauf nicht nur - wie anderen Ortes - beleidigt reagieren könnte, dort holt man sogleich zum heftigen Gegenschlag aus.

Im vorliegenden Fall hatte ein Verteidiger einen Befangenheitsantrag in einem laufenden Strafverfahren gestellt. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft: Einleitung eines Verfahrens gegen den Verteidiger wegen des Verdachtes der versuchten Strafvereitelung, Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses beim Amtsgericht Nürnberg, Antrag dort zustimmend durchgewunken, Durchsuchung im Büro des Strafverteidigers!

Glücklicherweise gibt es noch Richter, die dazu deutliche Worte finden:

Die Stellung eines Richterablehnungsgesuches kann in aller Regel keine strafvereitende Handlung sein und auch nicht als Versuch der Strafvereitelung verfolgt werden. Selbst wenn ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch unter Umständen eine nicht unerhebliche Verfahrensverzögerung bedeutet, ist dies eine im Interesse der Rechtspflege hinzunehmende Nebenerscheinung. (LG Nürnberg StV 2010, 136)
Aber selbst diese Formulierung hat noch den schalen Beigeschmack, dass möglicherweise eigentlich ein Befangenheitsgesuch als ein lästiges aber leider notwendiges Übel empfunden wird.

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Anklage zur Statistikaufblähung?

Es wundert, was so alles angeklagt wird, obwohl sich schon aus dem Akteneinhalt ergibt, dass ein Freispruch kaum zu verhindern sein wird.

Im vorliegenden Fall behauptet eine Person, von dem Angeschuldigten, der ca. 60 Jahre alt ist, mit beschuhtem Fuß gegen die Brust getreten worden zu sein, weil man sich über einen unangeleinten Hund gestritten habe.

Der Anzeigeerstatter teilt bei Eintreffen der Polizei mit, dass er alkoholisiert ist, die Atemalkoholkonzentration wird mit knapp 1,6 Promille gemessen. Den Polizeibeamten gegenüber teilt der Anzeigeerstatter mit, dass er leichte Schmerzen in der Brust habe, eine ärztliche Behandlung aber ablehne. Die Polizei nimmt wegen der Alkoholisierung des vermeintlichen Opfers keinen Strafantrag entgegen.

Drei Tage später legt er eine ärtzliche Bescheinigung wegen angeblicher Rippenprellung mit Blutergüssen vor und schreibt, dass er nach seinem Anruf bei der Polizei zur Schmerzlinderung und zum Abreagieren Bier und Hochprozentiges getrunken habe.

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte bestreitet den Kung-Fu-Tritt, Zeugen gibt es nicht.

Es sollte schon mit bestimmten Untergrundwesen zugehen, wenn bei solch einer Konstellation nicht zwigend in dubio pro reo freigesprochen werden muss, das müsste sich auch dem Staatsanwalt aufdrängen.

Weshalb klagt er gleichwohl an? Aus statistischen Gründen?

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29 März 2010

Der Wannentanz

Kurz, bevor es ihn in den Atlantik treibt, hat er nochmal einen rausgelassen, der Hoenig, der Carsten R.

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Scheißegal

Diese Einstellung scheinen einige Geschäftsstellen einiger Gerichte zu haben, insbesondere tun sich da in meinem Einzugsbereich das Landgericht BS und das Amtsgericht SZ hervor.

Egal, wie oft höflich und vorsichtig darauf hingewiesen wird, dass es nervt, wenn in Anschreiben, Begleitschreiben oder anderen Mitteilungen unsere Aktenzeichen nicht genannt werden: Das scheint niemanden zu interessieren.

Insbesondere bei Mandanten, die nicht nur in eine Sache involviert sind oder Allerweltsnamen haben, nervt das gehörig.

Auch, wenn Bezug genommen wird auf irgendwelche Anlagen, diese Anlagen aber gar nicht beigefügt sind.

Natürlich kann so etwas hin und wieder vergessen werden, wenn das aber trotz Hinweisen zur Regel wird, könnten die Verantwortlichen vielleicht mal für Abhilfe sorgen. Oder, ist das zuviel verlangt?

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Unkluge Taktik bei Kachelmann?

Aktive Strafverteidigung macht Sinn, jedoch sollte der besonnene Vertreter vermeiden, an den falschen Stellen Baustellen zu eröffnen, die allein deshalb die Position des Mandanten schwächen könnten, weil man erkennbar in diesem Teilbereich schlechte Karten hat.

Der Verteidiger Rechtsanwalt des Herrn Kachelmann soll angeblich angekündigt haben, auf die Bundespolizei loszugehen, obwohl die Quelle des Ungemachs auch durchaus an anderer Stelle gelegen haben kann. Ob das klug ist, mag sein Auftraggeber genau bedenken und möglicherweise darum bitten, das schlicht zu unterlassen.
Der Anwalt des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden TV-Wetter-Moderators Jörg Kachelmann will gegen die Bundespolizei klagen. "Wir werden gegen die Bundespolizei vorgehen, weil sie rechtswidrig den Namen von Kachelmann preisgegeben hat", sagte dessen Strafverteidiger Reinhard Birkenstock dem "Spiegel".

Quelle: Donaukurier

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28 März 2010

Sippenhaft oder späte Erkenntnis: Richterin Karin Wolski legt Amt nieder

Es fiel einigen Beobachtern schwer, zu glauben, dass die Ehefrau des am Freitag verurteilten Rechtsanwalts -immerhin Richterin am hessischen Staatsgerichtshof- nicht bemerkt haben soll, dass das pekuniäre Familienglück möglicherweise auf etwas obskuren Wegen gescheffelt worden sein könnte.

Jetzt ist Frau Wolski von ihrem Amt zurückgetreten.
Die Richterin am hessischen Staatsgerichtshof, Karin Wolski, hat nach der Verurteilung ihres Ehemannes wegen Steuerhinterziehung ihr Amt niedergelegt. Sie wolle damit weiteren Schaden vom Staatsgerichtshof abwenden, teilte Wolski am Freitagabend mit. Ihr Mann, der Anwalt Michael W. war am Freitag vom Landgericht Darmstadt zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er von 1999 bis 2003 dem Finanzamt in 52 Fällen Schenkungs-, Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorenthalten haben soll.
Quelle: ddp 



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Therapeuten-Sex

Sex-Therapeuten kennt man ja spätestens seit Erika Berger. Eine etwas dunklere Seite ist der Therapeuten-Sex, jedenfalls dann, wenn selbiger nicht mit dem eigenen Partner sondern mehr mit Patienten praktiziert wird. Und dieser Verwechselungsgefahr sollen wohl tatsächlich so einige zum Opfer gefallen sein.

Sexuelle Handlungen zwischen Therapeut und Patient sind strafbar. Das scheint aber die Täter mit Diplom oder Doktor-Titel wenig abzuschrecken: Eine Untersuchung zeigt, dass bereits jeder zehnte Therapeut Sex mit einer Patientin gehabt hat. Die Mehrzahl der Opfer wird durch die Übergriffe traumatisiert.

Quelle: welt

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Langschläfer

Die gegnerische Haftpflichtversicherung reagiert zunächst gar nicht. Wir setzen dann eine Frist mit Klageandrohung von einer Woche zur Regulierung, da stimmen wir mit der Kanzlei Hoenig überein (gewartet wird nicht!), am Tage des Fristablaufes wird die Regulierungspflicht dem Grunde nach anerkannt und Zahlung angekündigt.

Als nach vier Tagen kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, erheben wir am Folgetag Klage und zahlen die Gerichtskosten ein. Am Tag der Klagzustellung erfolgt dann die Zahlung.

"Gewonnen" hat die Versicherung damit ca. drei Wochen, ob das allerdings Sinn gemacht hat, wenn man die gestiegenen Kosten dagegenhält, möge die Versicherung für sich entscheiden.

Zukünftig wird bei denen sofort nach Fristablauf Klage erhoben, ob die nun Zahlung angekündigt haben oder nicht. Geldeingang zählt, sonst gar nichts!



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27 März 2010

Unerschütterlicher Optimismus

Mein Mandant nennt sich selbst einen Betrüger. Kein Staatsanwalt würde ihm widersprechen, der Bundeszentralregisterauszug wird demnächst vom Brockhaus-Verlag aufgelegt.

Der Mandant verbüsst gerade einige zu vollstreckende einschlägige Strafen.

Nun gibt er mir eine neue Anklage, mit der ihm vorgeworfen wird, kurz vor seiner vorletzten Inhaftierung ein teures Handy bestellt zu haben, obwohl er keinen Cent auf der Naht hatte.

Fragt er mich doch ernsthaft: Ist das denn strafbar, ich hab das Handy doch nach zwei Tagen wieder zurückgegeben?


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Kaffee-Fahrt mit Dr. Schmidt und Partner

Mich hatte er auch eingeladen, der Dr. Schmidt. Ich sollte mir meinen Gewinn abholen, ich glaube, fast 1.000,00 €, wollte ich auch, habe mich schon auf die schöne Fahrt gefreut, konnte dann aber leider doch nicht. Schade. Habe offenbar was verpasst. Sogar die Braunschweiger Zeitung berichtet darüber:

"Vorsicht, Verkaufsfahrt!", hatte unsere Zeitung gemeinsam mit der Polizei vor falschen Gewinnbenachrichtigungen der Firma "Dr. Schmidt & Partner"gewarnt. Wer verbirgt sich hinter der seriösen Finanzdienstleister-Fassade? Ein Protokoll.

7 Uhr, der Wecker klingelt : sehr zeitig für einen kinderlosen Zeitungsjournalisten. Vermutlich rührt der Begriff Kaffeefahrt vom frühen Beginn.

8.25 Uhr, Abfahrt: Ich treffe SZ-Leser Norbert Freißler in Gebhardshagen. Unser Transportmittel, ein blauer Reisebus steht bereit. Von Dr. Schmidt – oder seinem Partner – ist nichts zu sehen. Mit 16 anderen wagemutigen, vornehmlich älteren, Mitfahrern beginnt die Fahrt. Zielort: unbekannt. "Wir werden etwa um 10 Uhr ankommen. Wenn Sie die Veranstaltung verlassen, erstatten wir keine Reisekosten. Ob Sie mitfahren, ist Ihre Entscheidung", sagt der Fahrer durch. Kein Widerspruch, der Bus fährt ja auch schon. Die weißhaarige Dame auf der Sitzbank gegenüber wirkt konsterniert. Seit 6.20 Uhr ist sie unterwegs, in Schöppenstedt zugestiegen.

10.30 Uhr, Ankunft: im Landgasthaus Zu den drei Linden in Sabbenhausen, Nordrhein-Westfalen, hinter Bad Pyrmont. Flucht unmöglich. Dankbar steigen wir aus dem 25 Grad heißen Bus. Im Nebenzimmer wartet das angekündigte "reichhaltige Frühstück", ein Brötchen, je eine Scheibe Wurst und Käse sowie ein hartgekochtes Ei. Auf neun Leute kommt eine Kanne Kaffee, die Fahrt hat ihren Namen nicht verdient. Von Enttäuschung keine Spur. Eine Umfrage am Frühstückstisch ergibt: Mehr erwartet hat keiner, die angekündigte Auszahlung des Gewinns von 946,72 Euro schon gar nicht.

10.50 Uhr, Begrüßung: Moderatorin Angelika, Haare schwarz gefärbt, etwas zuviel Lidschatten, heißt uns willkommen: "Na hattet ihr’s weit? Wo kommt ihr denn her? Tut uns leid, ihr solltet eigentlich nach Celle, aber da gab es einen Krankheitsfall."

11 Uhr, Auftritt Sven: Ende dreißig, groß, blond, leicht gebräunt, offenes Hemd, offenes Wesen. Sven, ein Schwiegermuttertyp. Er geht gleich in die Vollen: "Wer glaubt, dass der heutige Tag wird, wie es auf der Einladung steht?" Keine Meldungen, Sven strahlt: "Ihr habt Recht, er wird noch viel besser!" Verhaltener Applaus. Noch besser? Laut Gewinnbenachrichtigung winken nicht nur Geld und kostenfreies Frühstück, sondern ein "interessantes Rahmenprogramm mit tollen Überraschungen", ein nagelneuer Express-Kaffee-Automat ("Zusatzprämie"), ein Navigationsgerät (kostenlose Prämie). Für Sven kein Problem: "Wer will einen Teddy?". 16 Hände schnellen nach oben. Als weitere Geschenke hat Sven ein Messerset und einen Turbo-Heißluftgrill, der gleichzeitig backen, grillen und spülen kann, in petto. "Gezieltes verschenken", erklärt Sven. "Unsere Sponsoren wollen, dass ihr für sie Werbung macht, und das geht am besten, wenn ihr so eine Maschine zuhause habt und sie eure Freunde sehen."

11.30 Uhr, es wird gemütlich: soweit auf durchgesessenen Stühlen möglich. Männer stülpen das erste Pils, aus der Anlage dudelt Schlagermusik, und Sven verschenkt schnell noch eine Kaffeemaschine.

11.40 Uhr, Auftritt Franz-Josef: Der Vertriebsleiter eines "weltweit operierenden Pharma-Konzerns mit Sitz in Bern" wirkt eher wie ein Pokerspieler; schwarzes Hemd, schwarze Hose, ölige Locken, dünnes Oberlippenbärtchen. "Haben Sie gesundheitliche Probleme?", fragt er in die Runde. "Mein Doktor sagt, mir fehlen Hopfen und Malz", schallt es zurück. Alles lacht. Die nächsten zweieinhalb Stunden preist Franz-Josef eine Trinkkur zum Gelenkaufbau und das Präparat Q10 Aktiv als Wundermittel gegen Herzklopfen, Lebervergrößerung, Diabetes, Schnarchen und Transpiration an. Kostenpunkt: 798 Euro. Auf der Internetseite des Herstellers wird es als Nährstoffkombination zum Aufbau bei Stress, Belastung und Erschöpfungszuständen geführt. Interesse der Senioren: null. Nur Norbert Freißler, Sozialpädagoge beim Jugendamt, kann sich begeistern: "Maximaler Effekt mit minimalen Fakten, das nenne ich Gesprächsführung. Den würde ich gerne mal für eine Schulung einladen."

14.30 Uhr, Mittagessen: Franz-Josefs Verkaufspropaganda hat gezehrt und die letzte Mahlzeit liegt viereinhalb Stunden zurück – zum Glück sind keine Diabetiker dabei –, entsprechend lecker schmeckt das Schnitzel (7,90 Euro).

15 Uhr, endlich was Vernünftiges: Pfannen. Ich gewinne eine Wette gegen Norbert Freißler, der auf Induktionsherdplatten als nächstes Produkt gesetzt hat. Die "Gar-Pfanne de Luxe" gibt es bei Sven für 50 statt 248 Euro, "denn der Hersteller zahlt euch 200 Euro, damit ihr Werbung macht". Aufkeimendes Interesse. Damit er die dritte Pfanne los wird, legt Sven 20 Geschenke (Mini-Teddybären) drauf. Gute Geschäfte macht er mit Aloe-Vera-Wollreiniger: "Ich sage euch nicht, was der alles kann, denn der kann alles."

16 Uhr: Franz-Josef gibt alles: Der ehemalige Pharma-Vertriebsleiter traktiert das Auditorium mit einer Tombola, bei der man gewinnen kann: den Kauf von Reisen für 400 Euro. Franz-Josef triumphiert: Drei Paare gewinnen und zahlen.

18 Uhr, Ende Verkaufsmarathon: Von Dr. Schmidt ist nichts zu sehen, vom Geld auch nicht. Grill und Messerset bleiben ebenfalls unberührt an ihrem Platz "Und, von welcher Zeitung sind Sie?", fragt Sven. Er hat gesehen, dass ich mir Notizen mache. Der Tag heute habe das Trio finanziell ganz schön reingeritten, erzählt er leutselig. Warum das Theater mit den falschen Gewinnnachrichten? "Sonst kommt keiner", gibt er unumwunden zu. "Wir haben das ausprobiert. Wenn wir schreiben, Kaffeefahrt mit Verkaufsveranstaltung, sitzen nur fünf Leute im Bus." Der Fahrer hupt, wir müssen los.

20.15 Uhr, geschafft: Müde aber erleichtert steigen wir in Gebhardshagen aus unserer fahrenden Sauna. "Seit 40 Jahren mache ich solche Fahrten, aber das war die letzte", sagt eine Teilnehmerin. Noch zwei Stunden Fahrt für die Dame aus Schöppenstedt.
Quelle: newsclick

Komisch, irgendwie fehlt in dem Bericht, wann Dr. Schmidt denn nun den Teilnehmern gegenüber sein Gewinnversprechen eingelöst hat. Wirklich komisch.

Und jetzt auch noch die Mandantin, die meint, jetzt müsse doch die Staatsanwaltschaft, wenn man das liest, von Amts wegen ein Verfahren wegen des Verdachtes des Betruges einleiten.

Ist das Betrug, was da abläuft bei Dr. Schmidt? Ich weiß gar nicht. Vielleicht hätte ich ja mein Geld bekommen. Ich bin ja doof.


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Kernbereich oder nicht, das ist hier die Frage

Eine interessante Revision wird mir jetzt Spaß bereiten. Es geht um die Frage des "Kernbereiches" und was dazugehört, um Schlüsse aus einer Aussagekonstanz auf die Glaubhaftigkeit von Angaben herleiten zu können.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts, um dessen Urteil es geht, hat in der schriftlichen Urteilsbegründung gemeint, wenn die Zeugin immer wieder gesagt hat, der Angeklagte habe ihr den Penis in den Mund stecken wollen, dann erkenne sie deutlich eine Aussagekonstanz im Kernbereich (Über die Qualität der vorherigen mündlichen Urteilsbegründung schreibe ich hier lieber nichts, weil die Beschreibung von Stottern so schwierig ist).

Ich bin auf die frivole Idee gekommen, dass die Fragen, wo die angebliche Tat stattgefunden hat, wann sie stattgefunden hat und ob die Zeugin - ihren Angaben nach - besoffen oder völlig nüchtern war, auch noch zum Kernbereich gehören und dass man es als nicht unwahrscheinliche Alternative sehen muss, dass sie das Blaue vom Himmel herunterlügt, wenn sie bezüglich Tatort, Tatzeit und eigener alkoholischer Beeinflussung viermal! jeweils völlig voneinander abweichende Angaben macht.


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26 März 2010

Danke für die frühe Kohle

Der Mandant war nicht zu überbieten. Begrüßt mich, legt dann kommentarlos Geld auf den Tisch, um dann zu fragen, ob das für eine Beratung in einer Strafsache reicht.

Es reichte!

Der hat verstanden, dass die Beratung durch einen Anwalt keine kostenlose Vorausleistung sondern etwas ist, das als Dienstleistung bezahlt werden muss.

Hut ab und Danke!


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Staatsanwaltliche Anstaltsordnung

Manchen übereifrigen Staatsanwälten ist offenbar die Arbeit, für die sie zuständig sind, nicht genug.

Auf den Antrag, einem Untersuchungshaftgefangenen eine Telefonerlaubnis mit seiner Ehefrau zu erteilen, teilt ein solches Exemplar von Übereifrigem mit, dass er den Antrag u.a. deshalb ablehne, weil solche Erlaubnisse "zur Wahrung der Anstaltsordnung" nur in begründeten Ausnahmen zu erteilen seinen.

Ich befürchte, dass er den Quatsch, den er da schreibt, sogar selbst glaubt.


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Big Brother von oben - Polizei Niedersachsen und die Drohnen

Alles "Gute" kommt von oben - aber müssen es unbedingt auch die guten Augen sein? Die Polizei in Niedersachsen jedenfalls "testet" solche Drohnen bereits seit 2008, und testet, und testet, und testet ..... Natürlich wird nur ... getestet. Lange Testphasen sind natürlich notwendig! Und testet, und testet, ... Blöd nur, dass man vergessen haben soll, mal Bescheid zu sagen. Egal, es wird ja nur: GETESTET!
Der Testbetrieb einer Mini-Drohne verstößt nach Recherchen von NDR1 Niedersachsen gegen das Datenschutzgesetz. Die Polizei in Niedersachsen erprobt den ferngesteuerten Hubschrauber seit Ende 2008.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Joachim Wahlbrink, hält das für unzulässig. "Weil mit der Drohne Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden können, hätte uns die Polizei oder das Innenministerium Informationen über den Sinn und Zweck des Fliegers zur Prüfung vorlegen müssen," sagte Wahlbrink NDR1 Niedersachsen, "das ist aber nie passiert."

Quelle: NDR1 + Vechtekurier

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25 März 2010

Die Staatsanwaltschaft zum Büttel machen

Immer wieder fällt es auf, dass Gläubiger versuchen, die Staatsanwaltschaften quasi vor den eigenen Karren zu spannen, um Forderungen einzutreiben, wenn ihnen sonst nichts mehr einfällt. Leider gibt es oft genug Staatsanwaltschaften, die sich dann tatsächlich zum Büttel machen lassen und nicht Einstellungswege beschreiten, die den Sachen sehr viel angemessener wären. Eigentlich haben die nämlich mit vernünftiger Arbeit schon genug zu tun.

Besonders verwerflich empfinden es Schuldner, wenn sich Inkassounternehmen mit solchen steuerfressenden Aktivitäten auch noch brüsten.

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Todeshonorar für Möllemanns Absturz im Streit

Jeder will seinen Happen abhaben und/oder nichts abgeben, wenn es um die Kohle geht, die an dem Tod eines Dritten verdient werden kann. So wohl auch die Intention der Beteiligten an einem Verfahren über eine Videosequenz über den "Absturz" des Jürgen Möllemann.
Fast sieben Jahre nach dem tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit Video-Aufnahmen des Dramas. In dem Urheberrechtsprozess geht es um Bilder, die bei einem Nachrichtensender sowie auf einem Internetportal gezeigt wurden.

Der Kläger verlangt Auskunft darüber, welche Werbeerlöse damit erzielt wurden. Der Mann hatte 2003 den Todessprung Möllemanns mit der Kamera aufgezeichnet. Über einen Umweg waren die Medien an das Material gelangt und hatten es im Juni 2007 ausgestrahlt.
Quelle: dnews

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So schnell kann das gehen

Immer wieder die Frage: Werden Prominente von der Justiz bevorzugt behandelt? Antwort: Nicht immer!

Aktuell der Fall der Frau Käßmann, die offenbar einen Strafbefehl erhalten haben soll, wobei ich weder bei dem mitgeteilten Strafmaß (na ja) noch bei der mitgeteilten Sperrfrist meckern will, dass da Vorteile zu erkennen wären.

Aber bei der Dauer des Verfahrens habe ich doch so meine Zweifel, ob das bei dem "Normalbürger" auch so fix gegangen wäre.
Nach ihrer Alkoholfahrt ist gegen die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann ein Strafbefehl erlassen worden. Dieser sehe eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts vor, sagte Oberstaatsanwältin Irene Silinger am Donnerstag in Hannover. Zudem muss die frühere Landesbischöfin ihren Führerschein abgeben. Die Führerscheinsperre liege üblicherweise in einem Zeitrahmen von zehn bis zwölf Monaten, sagte Silinger. Genauere Angaben zu dem Zeitrahmen wollte sie nicht machen. Käßmann habe den Strafbefehl bereits akzeptiert, weshalb er rechtskräftig sei, sagte Silinger.Die damalige EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischöfin von Hannover war in der Nacht zum 21. Februar mit 1,54 Promille im Blut von der Polizei erwischt worden, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel überfahren hatte. Sie trat wenige Tage später von ihren Ämtern zurück.
Quelle: ddp


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Tohuwabohu

Sieben Beschuldigte, vier davon in Haft, einer auf der Flucht.

Eine Straftat, nach der vier Beteiligte auf der Flucht gestellt wurden, weitere 10 ähnliche Straftaten zeitnah in der näheren Umgebung.

Dass die Polizei da so ihre Gedanken hat, verstehe ich, dass man den verschiedenen Beschuldigten dann diese weiteren Straftaten einzeln vorhält, verstehe ich auch.

Ein wenig verwirrend wird es allerdings, wenn dann jeder einzelne Beschuldigte die Beteiligung an jeweils einigen Strataten zugibt, an anderen abstreitet, und den ein oder anderen Mitbeschuldigten zum Teil belastet, dass dann aber unter dem Strich nichts mehr übereinstimmt und eigentlich jeder an keiner oder keiner an jeder oder keiner an keiner oder jeder an jeder Straftat beteiligt gwesen sein könnte.

Da jede einzelne Stratat möglicherweise mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bedroht ist, könnte das etwas schwierig werden. Ich bin gespannt.

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24 März 2010

Zweierlei Maß

Die Rechtsanwaeldin hat einen leicht versteckten Artikel gefunden, der aufzeigt, wie sanft die Justiz mit den eigenen Mitgliedern umgeht, wenn bei denen mal jemand erwischt wird. Mir liegt zur Zeit ein Fall vor, bei dem es ausschließlich um weniger als 1000 Dateien geht, kein Vorwurf in Richtung sexueller Nötigung im Raum steht und der Beschuldigte definitiv seine bürgerliche Existenz in die Tonne getreten hat.

Eigentlich ein typischer Fall für eine Einstellung (Keine Vorstrafen, keine 1000 Dateien, bürgerliche Existenz zerstört, von der Presse namentlich an den Pranger gestellt usw.), aber es besteht nicht einmal die Bereitschaft, die Sache im Strafbefehlswege zu erledigen.

Tja, der Mann ist halt kein Staatsanwalt!


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Klum, Bohlen und Konsorten als juristisches Problem

Wenn man diese wackelnden und gackernden Hühner im Fernsehen sieht, wie sie als angebliche zukünftige Top(f)models, Supertalente oder Superstars vera...rbeitet werden, kommt man gar nicht so schnell auf die Idee, dass bei einigen von ihnen ein juristisches Problem durchaus der Geldgier einen Riegel vorschieben könnte: die Schulpflicht!

In Berlin ist deshalb sogar eine Verordnung erlassen worden.
Jens Schiller von der Berliner Senatsverwaltung: „Bei uns gibt es seit 1. Januar 2009 die »Ausführungsvorschrift Schulpflicht«. Und die sieht eine Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen einschließlich Werbeaufnahmen nicht als wichtigen Grund für eine Unterrichtsbefreiung oder Beurlaubung.“ Seitdem ist für Berliner Schüler klar: Casting ja, aber nicht in der Unterrichtszeit.
Quelle: express


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Stinkt da etwas im Gericht?

Ein zulässiges Beweismittel in den verschiedenen Prozessordnungen ist die Einnahme des Augenscheins. Das Gericht betrachtet also mit eigenen Augen das, worum es geht. Man darf gespannt sein, ob morgen im Arbeitsgericht Köln das Gericht mit eigener Nase erschnüffeln wird, ob es bei einem Kläger unter den Achseln stinkt.

Das Kölner Arbeitsgericht muss sich am Donnerstag, 25. März, mit einem wohl bundesweit einzigartigen Fall beschäftigen. Ein 50-jähriger Architekt klagt gegen seine Kündigung durch die Stadt Köln. Der Mann war entlassen worden, weil er angeblich ständig nach Schweiß roch und schmutzige Hände hatte.

Quelle: ddp

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Das kann der doch nicht machen

Staatsanwältin Dumpf heute zum Kollegen Z.: Was hat denn Ihr Kollege Siebers da schon wieder über den Richter Oberdumpf geschrieben, das geht doch nun wirklich nicht!

Z. zu Dumpf: Ja, aber der Kollege hat doch völlig Recht, oder nicht!

Dumpf zu Z.: Natürlich hat er Recht, aber das kann man doch nicht schreiben.

Doch Frau Dumpf, das kann ich schreiben und werde das auch zukünftig tun, und ich bin Ihnen natürlich zu untertänigstem Dank verpflichtet, dass Sie auch noch bestätigen, dass ich Recht habe. Ich werde mich zu gegebener Zeit auf Sie berufen. Und, ist es nicht gut, dass die Wahrheit, die eigentlich jeder kennt, auch mal ausgesprochen wird?

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Blindverkostung

Mir liegt normalerweise daran, zu wissen, bei wem ich verhandele. Das Gefühl, den Windjammer zu kennen, mit dem ich auf hohe See gehe, ist gut.

Heute war ich in einer Sache unterwegs, bei der eigentlich nichts klar war. Richter A hatte die Anklage zugelassen, Richter B hatte den Termin abgestimmt, Richter C stand unter der Ladung.

Auf dem Terminzettel stand Richter D, erscheinen ist dann Richterin E!

Gut, dass der Angeklagte nicht erschienen war, so musste ich nicht beginnen zu prüfen, ob da alle Hasen durch den Pfeffer springen.

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Auf Abwegen

Hin und wieder mal etwas völlig vom Alltag Abweichens tun, sich entspannen, keine Hektik, kein Kampf. Ja, das sind die Tage, an denen man richtig frei und ungezwungen ist.

Heute: Vertretung des Gläubigers in einem Zwangsversteigerungstermin in der Botanik.


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22 März 2010

Wetterfrosch Kachelmann im Knast - JVA-Leiter kommt ins Labern

Darauf scheint er seit langer Zeit gewartet zu haben: endlich mal ins Fernsehen.

Der Leiter der JVA Mannheim ließ sich von RTL gerne und offenbar genüßlich ablichten und berichtet ausführlich, dass ein Prominenter, wie der Fernsehwetterfrosch Jörg Kachelmann, der wegen des Vorwurfes einer angeblichen Vergewaltigung verhaftet worden sein soll, in der JVA keinen Sonderstatus genießt, in was für einer Zelle er untergebracht ist etc.

Muss er sich mal fragen lassen, ob es Aufgabe eines JVA-Leiters ist, herumzutratschen, wer unter welchen Bedingungen als Untersuchungshaftgefangener bei bestehender Unschuldsvermutung im Knast untergebracht ist.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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