29 März 2010

Scheißegal

Diese Einstellung scheinen einige Geschäftsstellen einiger Gerichte zu haben, insbesondere tun sich da in meinem Einzugsbereich das Landgericht BS und das Amtsgericht SZ hervor.

Egal, wie oft höflich und vorsichtig darauf hingewiesen wird, dass es nervt, wenn in Anschreiben, Begleitschreiben oder anderen Mitteilungen unsere Aktenzeichen nicht genannt werden: Das scheint niemanden zu interessieren.

Insbesondere bei Mandanten, die nicht nur in eine Sache involviert sind oder Allerweltsnamen haben, nervt das gehörig.

Auch, wenn Bezug genommen wird auf irgendwelche Anlagen, diese Anlagen aber gar nicht beigefügt sind.

Natürlich kann so etwas hin und wieder vergessen werden, wenn das aber trotz Hinweisen zur Regel wird, könnten die Verantwortlichen vielleicht mal für Abhilfe sorgen. Oder, ist das zuviel verlangt?

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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8 Kommentare:

BK hat gesagt…

Nein, es ist einfach seit Menschengedenken üblich, dass die Beteiligten an staatlichen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren das dortige Aktenzeichen verwenden. Das ist auch viel praktischer, gerade wenn mehrere Parteien und Anwälte beteiligt sind. Die allermeisten Ihrer Kollegen haben damit auch kein Problem - erst recht nicht seit Erfindung des PC, der es kinderleicht macht, ein etwa vorhandenes internes Az. mit dem staatlichen zu verknüpfen.

Anonym hat gesagt…

So ist sie nunmal die Justiz. Die lebenh in Ihrem eigenen Microkosmos - alles draußen zählt ja eh nicht...

Werner Siebers hat gesagt…

@BK Ich glaube es nicht. Fast immer gibt es in den gerichtlichen Schreiben sogar die Rubrik: Ihr Zeichen! Und steht da -ohne- oder nichts. Das ist Faulheit, und das, was Sie schreiben, ist schlicht hocharrogant.

Sollen doch die Gerichte sich gefälligst nach meinem Aktenzeichen richten, ist einfacher und kürzer. Ich glaube, es hackt!

RA JM hat gesagt…

@ BK: Sehr schön staatstragend! Natürlich kann man mit diversen IT-Kniffen dieser Schlamperei Herr werden, aber sollte man das wirklich?

@ Werner Siebers: Meine Antwort auf die abschließende Frage im Beitrag - aus leidvoller Erfahrung: "Ja!" (Merke: zu viel ist relativ ...) ;-)

BK hat gesagt…

@RAJM: Von Ihren (zivilrechtlich tätigen) Kollegen, mit denen ich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu tun hatte, hat mir noch nie jemand erklärt, dass ihm das besonderen Kummer mache. Aber wahrscheinlich waren und sind die alle zu "staatstragend" ...

@ Werner Siebers: Vermutlich sind Sie auch der Auffassung, es sei Ihrem Anliegen dienlich, auf sachliche Einwände mit Invektiven zu reagieren. Da wünsche ich viel Erfolg!

Werner Siebers hat gesagt…

@BK Vermutlich halten Sie Ihr Ansinnen, dass die Anwälte das gerichtliche Aktenzeichen verwenden, und dass die Gerichte das anwaltliche Aktenzeichen ignorieren dürfen, für sachlich.

Da wünsche ich viel Erfolg!

Anonym hat gesagt…

Es macht vielleicht zuviel Arbeit bei einer Ladung diverse Aktenzeichen von verschiedenen Anwälten, Versicherung, Parteien, Gutachter jedesmal hinzufügen als die Ladung mit einem gemeinsamen Gerichts-Aktenzeichen rauszugeben.
Ärgerlicher ist das mit den fehlenden Anlagen. Oft werden aber schon zuwenig Anlagen eingereicht, manchmal selbst von Anwälten mit dem schriftlichen Vermerk "nur fürs Gericht" kj

Werner Siebers hat gesagt…

@anonym Die allermeisten der Gerichte haben damit auch kein Problem - erst recht nicht seit Erfindung des PC, der es kinderleicht macht, ein etwa vorhandenes internes Az. mit dem der Beteiligten zu verknüpfen.

 

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