05 März 2010

Für blauäugige Staatsanwälte und Richter

Immer wieder gern gehört, immer wieder gern genommen: Die Zeugin hat sich in mehreren Vernehmungen insbesondere das Kerngeschehen betreffend nicht in Widersprüche verwickelt, sie zeigte keine überzogene Belastungstendenz und zeigte, wenn man sie persönlich beobachten konnte, eine nachvollziehbare Betroffenheit, die nicht gespielt sein konnte. Bla, bla, bla.

Und so etwas kann dann dabei rauskommen:

Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.

Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung in sechs Fällen beschuldigt. Das Gericht verurteilte die Frau zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, 2500 Euro Geldauflage sowie einer Therapie. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.

Dabei erschien die Angeklagte zunächst als das Opfer. Im Februar 2007 sagte die Angeklagte bei der Kripo in stundenlangen Vernehmungen detailliert aus, dass sie in einer Vielzahl von Fällen in Penzberg von sechs Ausländern aus dem Kosovo und der Türkei vergewaltigt worden sei. Die Männer wurden im März 2007 festgenommen und saßen in Untersuchungshaft. Erst im Prozess am 9. Oktober 2007 vor dem Landgericht München II wurden sie wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben.
Quelle: merkur

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

3 Kommentare:

Alex hat gesagt…

Hä? Hier ist es doch gerade nicht herausgekommen, jedenfalls nicht vor Gericht (Angeklagte wurden freigesprochen).

Abgesehen davon: Welche Informationen liegen Ihnen vor, aus denen sich ergibt, dass man die Zeugenaussage schon früh als unglaubhaft erkennen konnte? Oder wollen Sie dafür plädieren, das Beweismittel der Zeugenaussage abzuschaffen?

Anonym hat gesagt…

Es besteht offenbar der Irrtum, das eine Zeugenaussage solange als richtig gilt, bis das sie erschüttert ist. Nach BGH soll aber gelten, dass die Aussage erst dann Beweis hat, wenn sich aus Fakten und den Umständen die Wahrheit erweist. Es ist ja auch so, dass einem Angeklagter per se weniger geglaubt wird, als Opfern und Zeugen.

Werner Siebers hat gesagt…

@Alex:

Hallo! Die Männer saßen zunächst in Untersuchungshaft! Aufgrund einer aus sich selbst heraus schon völlig absurden Aussage!

Außerdem: Dass Zeugenaussagen das unzuverlässigste Beweismittel sind, wissen alle seit Jahrzehnten (außer vielen Staatsanwälten und Strafrichtern)

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de