30 November 2008

Kein Kifferglück bei den Eidgenossen

Das war nix für die Hanf-Fraktion in der Schweiz. Das Volk mochte nicht zugunsten der sanktionslosen Freigabe von Haschisch abstimmen.
In keinem Land weltweit finden so viele Volksabstimmungen statt. Am Sonntag wurde in der Schweiz über die Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes abgestimmt. Das Ergebnis: Einer Weiterführung der ärztlichen Heroinverschreibung für Drogenabhängige wurde zugestimmt, eine Initiative zur Legalisierung von Haschisch abgelehnt. Der Neufassung des Gesetzes mit der unbefristeten, kontrollierten Abgabe von Heroin stimmten nach einer Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern jetzt 70,5 Prozent der Schweizer zu.
Quelle: kurier.at

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Marco W. und sein Buch provozieren Schnellschüsse

Dass Marco W. aus Uelzen ausgerechnet jetzt ein Buch herausbringen lässt, bei dem gerne spekuliert werden darf, ob er es denn selbst geschrieben hat, kann ihm erheblich schaden; aber irgendwer wird damit sicher viel Geld verdienen. Die Aussage, dass dieses Werk nun so dramatisch allgemeinschädlich ist, dass dafür gleich auch noch das Strafgesetzbuch geändert werden müsste, dürfte allerdings darauf beruhen, dass der 11.11. eine Zeit eingeläutet hat, in der die Narren das Sagen haben.
Um seine Erlebnisse im türkischen Gefängnis zu verarbeiten, hat Marco W. ein Buch geschrieben. Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder ist bestürzt. Es sei „allerhand, auf welch drastische Weise der junge Mann“ seine Sicht der Dinge schildere, sagte Kauder dem FOCUS. In seinem Buch beschreibt W. in Details die fragliche Nacht mit einer 13-Jährigen. „Dem Mädchen wird übles Leid zugefügt“, so Kauder, der Vorstandsmitglied der Opferschutzorganisation Weißer Ring ist. Das Mädchen werde erneut zum Opfer. „Ich werde mir Gedanken machen, wie man derlei Publikationen verhindern kann. Hier ist wohl eine Strafrechtsänderung nötig“, sagte Kauder.
Quelle: focus

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... und dann gabs auf die Mütze

Wenn ich bei jedem Knöllchen irgendwelche Ordnungshüter verprügeln würde, käme ich nicht mehr zum Schlafen. Aber so einen richtigen Berliner regt so etwas noch bannig auf:
Ein Autofahrer ist in Berlin-Charlottenburg ausgerastet und hat einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes verprügelt und gewürgt. Grund: Ein Knöllchen!

Der Mann vom Ordnungsamt hatte gemeinsam mit einem Kollegen den Strafzettel unter den Scheibenwischer des Autos geklemmt, als der Fahrer zurückkehrte. Dass sein Pkw im Parkverbot in der Pestalozzistraße stand, wollte er nicht einsehen.

Der erboste Autofahrer schlug und beleidigte sein Opfer, bevor er mit seinem Wagen davonraste.

Das 53-jährige Opfer musste mit einer stark blutenden Platzwunde am Kopf im Krankenhaus behandelt werden.

Dumm für den Wüterich: Die Polizei ermittelt nun mit dem Auto-Kennzeichen weiter, das auf dem Knöllchen steht.

Quelle: express

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Clement fühlte sich genötigt

Eine strafrechtliche Relevanz dürfte diese Art der Nötigung sicher wohl nicht gehabt haben, sie hat aber ausgereicht, um einen vorhersehbaren Schritt auszulösen, von dem vorher erkennbar war, dass sich die SPD mit der ausgesprochenen Aufforderung und der zu befürchtenden Reaktion nachhaltig selbst schaden wird.
Ex-Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat die SPD verlassen, weil er sich von der Partei nicht nur gerügt, sondern gedemütigt fühlte. Das «Fass zum Überlaufen» habe gebracht, dass ihm die Bundesschiedskommission neben der Rüge für seine Äußerungen im hessischen Landtagswahlkampf eine Erklärung abverlangt habe, künftig seine Worte sorgfältig zu wählen. Das sagte Clement der «Welt am Sonntag». Anders als in der SPD habe er bei den Bürgern viel Verständnis für seinen Schritt gefunden.
Quelle: dpa

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Engstirnig, scheubeklappt und realitätsverweigernd

Weil ich wirklich sehr gut geschlafen habe, es nicht regnet und ich gestern mit einem Freund auf Lanzarote telefoniert habe, der mich auf meinen nächsten Urlaub dort eingestimmt hat, fallen mir diese schmeichelnden Worte ein, wenn es um die Beschreibung einer Braunschweiger Oberstaatsanwältin geht, deren Vermerk ich gerade in die Finger bekomme. Ich möchte gar nicht wissen, welche Worte ich hätte wählen wollen, wenn ich einen schlechten Schlaf gehabt hätte, es regnen oder gar schneien würde und mir mein Freund mitgeteilt hätte, dass auf Lanzarote während meines Urlaubs eine Frostperiode zu erwarten wäre.

Aber diese Dame ist von ihrem Verfolgungswahn so verbiestert, dass sie nicht nur nicht mehr in der Lage ist, Akten mit einem Restmaß an Objektivität zu lesen, nein, sie macht vor Anklageerhebnung einen zusammenfassenden Vermerk, der aus sich selbst heraus dokumentiert, dass sie sich dem Beschuldigten ungünstige Ermittlungsergebnisse schlicht in die Tasche lügt.

Das für sich genommen ist zwar bedauernswert und zeigt nur, welch Geistes Kind die Dame ist, das Tragische ist aber, dass sich viele Strafrichter bei der Frage der Zulassung einer Anklage auf solche zusammenfassenden Vermerke verlassen, weil sie meinen, dass solche Vermerke den Akteninhalt einigermaßen ungefälscht widergeben.

Achtung, liebe Strafrichter: STIMMT NICHT! Zumindest objektive Fälschungen kommen vor, und, es gibt Verfolgungswahntäter/innen, bei denen solche - objektive, denn sie wissen nicht mehr, was sie tun (hoffe ich) - Fälschungen eher die Regel als die Ausnahme sind.

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50-Jähriger stirbt im Kugelhagel der Polizei

Wunder können von Polizeibeamten sicher nicht erwartet werden, aber mit einer einzelnen abgedrehten Person fertig zu werden, ohne sie erschießen zu müssen, dürfte eigentlich im Bereich des Möglichen anzusiedeln sein.
Ein 50-jähriger Mann ist im bayrischen Weißenhorn bei einem Polizeieinsatz erschossen worden. Wie die Polizei mitteilte, hatte er zuvor das Feuer auf die Beamten einer Spezialeinheit eröffnet, die sein Haus stürmen wollten. Die Polizei sei wegen familiärer Probleme von der Ehefrau zum dem Haus des getrenntlebenden Mannes gerufen worden. Als die Beamten mit ihm sprechen wollten, habe der 50-Jährige sie mit einer Waffe bedroht und angekündigt, sich selbst oder andere zu töten.
Quelle: dpa

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29 November 2008

Heißer Winter in Göttingen

Angeblich sind es "Linke", die in Göttingen Angst und Schrecken durch Brandanschläge verbreiten. Die Schäden gehen in die Hunderttausende.
Mit mehreren Brandsätzen haben Unbekannte in der Nacht zu Samstag auf dem Betriebgelände der Göttinger Stadtwerke insgesamt sechs Servicefahrzeuge, fünf VW Kleinbusse und einen VW Polo vorsätzlich in Brand gesetzt. Zwei VW-Busse wurden laut Polizeiangaben durch die Flammen komplett zerstört, die anderen Wagen erheblich beschädigt. Das Feuer griff anschließend auf ein Carport über.

Die Polizei Göttingen geht von einer politisch motivierten Brandstiftung aus: In großen Buchstaben prangte die Parole "Nieder mit Kapitalismus, Patriarchat und Gewalt gegen Frauen!" an der zur Godehardstraße gelegenen Mauer des Betriebsgeländes.

Die Tat wird nach derzeitigen Ermittlungen der Serie von Brandanschlägen auf Dienstfahrzeuge der Polizei Göttingen, der Bundespolizei sowie Firmen- und Privatfahrzeuge zugerechnet, die die Ermittler seit Oktober 2006 beschäftigt.

Eine bislang unbekannte linksextremistische Gruppierung hatte sich Mitte Januar 2008 in einem Selbstbezichtigungsschreiben zu der Brandanschlagsserie auf Kraftfahrzeuge bekannt und weitere Anschläge angedroht.
Quelle: HNA

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Schluss bei Kusch

Nun wird es langsam eng für Hamburgs Ex-Justizsenator; jetzt hat er am Hals, was er früher unter sich hatte - die Justiz.
Nach der Sterbehilfe für vier Menschen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Büro und Wohnungen des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Sie prüft, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben hat. Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg. Der Ex-CDU-Politiker hatte die Frau nach eigenen Angaben beim Selbstmord unterstützt.
Quelle: dpa

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Verteidigung im Holzklotz-Fall setzt der Presse eine Frist bis Montag 12.00 Uhr

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Holzklotz-Fall vor dem Landgericht Oldenburg wird für die Presseberichterstattung erhebliche Konsequenzen haben. Die Verteidigung hat den Presseagenturen die Möglichkeit gegeben, die Berichterstattung ab spätestens dem 01.12.2008 um 12.00 Uhr auf diese Entscheidung einzustellen und angekündigt, dass bei Verstößen nach Fristablauf Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz eingeleitet werden und Schadensersatzansprüche vorbehalten bleiben.

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Eine richtig geniale Einlassung

In einem Schwurgerichtsverfahren vor dem Landgericht Braunschweig hat sich der Angeklagte durchgerungen, im allerletzten Moment unmittelbar vor Beendigung der Beweisaufnahme sein Schweigen zu brechen und zu offenbaren, dass ihn ein Wahn getrieben hat.
Er spricht von seinem Albtraum. Dass er seine Ehefrau wirklich mit Kabelbinder fesselte, Mund und Nase mit Klebeband schloss, sie womöglich auch würgte, bis sie tot war, will der 31-Jährige bis heute nicht begriffen haben. Am Vorabend des Gewaltverbrechens erhielt er einen Anruf: Er meinte Sex-Geräusche zu hören, vermutete dahinter seine Frau. "Das hat mir keine Ruhe gelassen." Immer wieder habe er Stimmen in seinem Kopf gehört. "Ich konnte nicht mehr klar denken, musste reden."
Quelle: newsclick

Dumm nur, dass sich der Angeklagte dann fragen lassen musste:
Warum er bei der Tat Handschuhe trug? Warum er Regale ausräumte, um einen Einbruch vorzutäuschen? Und warum hatte er einen Rucksack mit Messer, Handschuhen, Spritze, Kabelbinder, Brennpaste und Klebeband bei sich, wenn er nur reden wollte? Fragen der Oberstaatsanwältin, auf die der Angeklagte gestern keine Antworten wusste. "Mir ist nicht klar, was geschehen ist."
Quelle: newsclick

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Siemens wirft KPMG als Abschlussprüfer raus

KPMG sei eines der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit. Auch in Deutschland sei man dank regionaler Präsenz nah an den Mandanten. So heißt es auf der Homepage von KPMG. Jetzt kommt der Vorwurf auf, dass man möglicherweise zu nahe mit unlauteren Interessen verbunden gewesen sein könnte oder zumindest die Augen vor Mißständen vorschlossen hat.
Jahrelang hat KPMG die Bücher kontrolliert, doch von den schwarzen Kassen wollen die Wirtschaftsprüfer nichts mitgekriegt haben. Das hat Folgen: Siemens wechselt seine Abschlussprüfer aus - ein Signal vor allem in Richtung der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. Die KPMG war im Zuge des größten Korruptionsskandals in der deutschen Nachkriegsgeschichte unter Beschuss geraten. Kritiker warfen den Wirtschaftsprüfern vor, bei der verbreiteten Praxis der schwarzen Kassen weggeschaut zu haben. KPMG bestreitet die Vorwürfe.
Quelle: spon

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28 November 2008

Griechen zu klein für pariser Pariser

Dass Pariser für Pariser jetzt in Sportstätten bereitgehalten werden, wurde bereits berichtet. Nun hat sich herausgestellt, dass diese Sportstätten, also jedenfalls die bereitgehaltenen Spaßtüten dort, für Griechen möglicherweise ungeeignet weil zu groß sein könnten.
Europäische Penisgrößenstudie: Franzosen haben was in den Hosen und Griechen kommen zu kurz

10477 Männer aus 25 europäischen Ländern wurden unterhalb der Gürtellinie vermessen, und die Ergebnisse werden nun vom Auftraggeber der Studie, dem Institut für Kondom-Beratung, präsentiert.

Laut Studie haben die französischen Männer bei den Ergebnissen sowohl bei der Länge als auch bei der Dicke die Nase vorn.

So kommt ein durchschnittlicher Franzose auf eine Penislänge von 15,48 Zentimetern und auf einen Umfang von 13,63 Zentimetern. Bei griechischen Männern dagegen waren die Werte deutlich niedriger. Sie erreichten einen Durchschnitt von 12,18 Zentimetern Länge und einen Umfang von 10,19 Zentimetern.
Quelle: schlaunews

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Skandal: Justizpalast Krefeld verwanzt

Verbrannte Hände bekommt man schneller als man denkt.
Der Krefelder Amtsgerichts-Sprecher Wolfgang Thielen dachte bereits an Rücktritt von seinem „Ehrenamt“, denn: „Vor einer Woche erhielt ich eine Medien-Anfrage, ob es möglich sei, dass am Krefelder Gericht die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten abgehört würden. Ich habe sinngemäß geantwortet: ,Das kann nicht sein, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.’“

Kann es sein, dass Sie von oben bis unten verwanzt sind?“, fragte Mittwochnachmittag ein Kameramann des Westdeutschen Rundfunks den Haftrichter des Krefelder Amtsgerichtes, Wolfgang Thielen.

Der wollte in seiner Eigenschaft als Pressesprecher ein Interview über einen laufenden Strafprozess vor dem Haupteingang des Justizpalastes am Nordwall geben. Wiederholte schrille Rückkoppelungen vetrieben das WDR-Team nebst Richter schließlich von der Tür.

Dort und an sieben weiteren Stellen des Justizpalastes hatte der Eigentümer, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Anfang November Überwachungskameras installieren lassen. Selbstverständlich im Auftrag des Landes-Justizministeriums, das, so stellvertretender Pressesprecher Ralph Neubauer, landesweit seine Einrichtungen „vor Angriffen von außen“ schützen möchte.

Die Firma, die den Auftrag erhielt, machte einen kleinen, aber fatalen Fehler: Sie unterließ es, die Mikros der Videokameras zu deaktivieren. Das Abhören von Gesprächen ist grundsätzlich verboten in Deutschland. Auch vor oder in Gerichtsgebäuden.

Quelle: wz-newsline.de

Wenn denn schon keine Hände verbrannt werden sollten, müssten zumindest einige Köpfe rollen, und zwar ganz schnell!

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Marco W. erzählt angeblich Horrorgeschichten

Das Buch von Marco W. scheint in der Türkei nicht gerade Jubelstürme hervorzurufen. Wer auch immer das Buch geschrieben hat und wer auch immer im Moment Marco W. berät, so richtig nachgedacht wurde dort offenbar nicht. Aber es soll ja vorkommen, dass die Dollarzeichen in den Augen partiäre Blindheit verursachen können.
Mit Kritik und Verwunderung haben türkische Medien auf das Buch des in der Türkei angeklagten deutschen Teenagers Marco Weiss reagiert. Weiss habe ein "hässliches Buch" verfasst, kommentierte die Zeitung "Yeni Safak" am Freitag. Das Blatt verwies auf die Vorankündigung des Buches, in der von Folter und Drogen im türkischen Gefängnis die Rede war, und verglich es mit dem Film "Midnight Express". Der Film über die erschreckenden Erlebnisse eines US-Bürgers in türkischer Haft hatte lange Zeit das schlechte Image der Türkei im Westen mitgeprägt.
Quelle: afp

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Flip-Flops für besoffene Frauen

Frauen, die zu viel trinken, erfreuen sich nun eines besonderen Schutzes, zumindest ihre Gehwerkzeuge und insbesondere Füße betreffend. Es gibt schon kreative und nette Polizisten.
Flip Flops statt Stöckelschuhe: Die britische Polizei will stark betrunkene Frauen auf der Partymeile der südenglischen Küstenstadt Torbay künftig mit flachen Strandschuhen ausstatten, um schmerzhafte Verletzungen zu verhindern. So solle vermieden werden, dass sich die torkelnden Nachtschwärmerinnen in Stöckelschuhen auf dem Heimweg ihre Beine brechen, sagte Kommissar Adrian Leisk.

In letzter Zeit hätten die jungen Frauen auch oft ihre Schuhe ausgezogen und sich dann barfuß oder in Strumpfhosen in Glasscherben geschnitten. "Wir halten Ersatzschuhe für Leute bereit, die ihre eigenen Schuhe auf dem Heimweg unbequem, unpassend oder unsauber finden", sagte der Kommissar.
Quelle: n-tv

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Riesenschlag: 640 Millionen Zigaretten beschlagnahmt

Der Bumerang hat zugeschlagen. Nun wird so mancher Raucher nicht mehr so billig qualmen können wie bisher. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen, aufzuhören.
Deutschen Zollfahndern ist nach eigenen Angaben der bislang größte Schlag gegen den organisierten Zigarettenschmuggel gelungen. In Zusammenarbeit mit Beamten in Belgien und Griechenland sprengte der Zoll nach zweijährigen Ermittlungen eine international agierende Schmugglerbande und beschlagnahmte dabei rund 640 Millionen unversteuerte Zigaretten, wie die ermittelnden Behörden am Freitag im Kölner Zollkriminalamt mitteilten. Der verhinderte Steuerschaden beträgt demnach EU-weit mehr als 100 Millionen Euro. Bei der "Operation Bumerang" wurden 28 Verdächtige festgenommen, davon 14 in Deutschland. Allein hierzulande richteten sich die Ermittlungen gegen 79 Beschuldigte.
Quelle: afp

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Jetzt knallt es endgültig: Marco W. ist auch seinen zweiten Anwalt los

Das war zu erwarten und für Marco W. wohl zu befürchten, wer ihn auch immer beraten haben mag, ohne Rücksprache sein Buch zu veröffentlichen. Man kann für ihn nur hoffen, dass nicht das "Weihnachtsgans-Prinzip" dahinter steckt und irgendwer versucht, ihn auszunehmen wie selbige.
Nach der Veröffentlichung des Buchs von Marco Weiss über seine Untersuchungshaft in der Türkei hat am Freitag auch der zweite deutsche Anwalt des inzwischen 18-Jährigen aus Uelzen sein Mandat niedergelegt. "Aufgrund einer offensichtlich unverantwortlichen Beratung von Seiten Dritter" sei Marco "vertraglich in einer Weise gebunden worden", die es dem Teenager unmöglich machten, seinen Rat zu befolgen und vor Prozessende keine Interviews zu geben oder "jede Form der Medienpräsenz zu unterlassen", erklärte sein Anwalt Michael Nagel in Hannover.
Quelle: afp

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Pariser für Pariser in Sporteinrichtungen

Eine staatlich verordnete HIV-Vorsorge gibt es jetzt in Sporthallen der französischen Hauptstadt, nicht aber in Schwimmbädern, um "Bombenangriffen" vorzubeugen.
Paris lässt in zahlreichen seiner öffentlichen Sporthallen Kondomautomaten aufstellen. Bis zum 15. Dezember sollen bereits 20 der meistbesuchten Einrichtungen mit den Geräten ausgestattet sein, sagte eine Sprecherin der Stadt. Die Jugendlichen kämen nicht nur zum Sportmachen in die Hallen, hiess es aus dem für Gesundheit zuständigen Kabinett. Deswegen sei es wichtig, dass es dort auch Pariser gebe. Nicht verwirklicht wird nach Angaben der Stadt die Idee, auch in den öffentlichen Schwimmbädern Kondomautomaten aufzustellen. «Die Präservative könnten dort als Wasserbomben missbraucht werden», lautete dazu der Kommentar. Zudem gebe es auch hygienische Gründe. Für einen Euro soll es an den Automaten fünf Kondome geben.
Quelle: nachrichten.ch

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Porsche fährt gegen die Wand ...

... und zwar eine Klage, zumindest erstinstanzlich, was das spekulierte Endziel, nämlich das Einstreichen der VW-Gewinne, zunächst wieder schwieriger erreichbar erscheinen lässt.
Porsche ist mit seiner Klage vor dem Landgericht Hannover auf Änderung der VW-Satzung gescheitert. Die Stuttgarter pochen darauf, dass Niedersachsen das in der Satzung festgelegte Vetorecht verliert. Demnach genügen 20 Prozent der Stammaktien, um wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung zu blockieren.

Diese Vorschrift verhindert, dass Porsche mit eines Tages 75 Prozent der VW-Aktien einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen kann. Bislang benötigt Porsche über 80 Prozent. Die sind bei Fortbestand der Satzung unerreichbar, solange Niedersachsen seine gut 20 Prozent an VW behält. Porsche kündigte nach der Niederlage Berufung an.

Quelle: newsclick


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Spektakuläre Karton-Flucht mit unspektakulärem Ende

Dass ein Dealer das Gefängnispersonal in Willich durch seine Flucht im Pappkarton zur Pappnase gemacht hat, ist Geschichte. Ziemlich unspektakulär ist seine Freiheitsphase nun wieder einem Ende zugeführt worden. So richtige Freiheiten in der JVA, in die man ihn jetzt bringen wird, darf er sicher nach der Flucht-Nummer kaum erwarten.

Seine Freiheit währte nur zwei Wochen: Nach seiner spektakulären Flucht in einem Karton aus dem Gefängnis von Willich ist ein Dortmunder Drogendealer wieder hinter Gittern. Der 42-Jährige sei in Krefeld festgenommen worden, bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Unterdessen wird gegen mehrere Mithäftlinge wegen des Verdachts der Gefangenenbefreiung ermittelt. Auch müssen etwaige Mitwisser, die den Häftling nach seiner Flucht verborgen hielten, mit Strafen rechnen.

Quelle: wdr

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27 November 2008

40-Jährige vergreift sich an 15-17-jährigen Jungen

Sex mit Teenagern, das konnte und wollte die Dame nicht lassen. Die Konsequenzen für sie könnten dramatisch werden.
Kimberly A. hat selbst einen Sohn, der noch zur Schule geht. Das hielt die 40-Jährige nicht davon ab, Jungen im Teenager-Alter zu verführen. In E-Mails verschickte sie Nacktbilder und anzügliche Angebote an potentielle Liebhaber.

Mindestens drei Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren konnten nicht widerstehen und wurden Kimberlys Liebhaber.

Brisant: Obwohl die Schüler mit ihren Sex-Erlebnissen mit der attraktiven Mutter blufften, dauerte es ein ganzes Jahr, bis die Polizei eingriff.

Nun sind die verbotenen Sex-Spiele vorbei. Kimberly A. wurde verhaftet, ist aber nun gegen Kaution wieder frei gekommen.
Quelle: blick.ch

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Bayern sind laut Studie besonders chauvinistisch und antisemitisch

Im Land der Unwählbaren, in dem die Haus- und Heimpartei laut der Grünen-Bundesvorsitzenden Claudia Roth Populismus und Starker-Mann-Gehabe zu ihrem Markenzeichen macht, sollen die Ausländerhasser besonders stark vertreten sein.
Für Wirbel sorgt eine neue Studie, derzufolge in Bayern die Ausländerfeindlichkeit im Ländervergleich besonders stark ausgeprägt ist. Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth forderte am Donnerstag einen «Masterplan» des Freistaats im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte dagegen die Untersuchung der Universität Leipzig als «äußerst fragwürdig».

Roth verwies in einem ddp-Interview darauf, dass laut der im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellten Studie Bayern bei der Frage nach chauvinistischen und antisemitischen Einstellungen ganz vorne liege und bei der Ausländerfeindlichkeit «nur hauchdünn hinter Mecklenburg-Vorpommern». Dies sei «eine schwere Bürde für die Zukunftsfähigkeit des Landes».

Quelle: ddp


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Basar mit Happy - End

Der Vorsitzende des Schöffengerichts hatte die Sache akribisch vorbereitet und alle vier Anklagen, die zum Teil für sich genommen wiederum mehrere Taten umfassten, kritisch durchgearbeitet und suchte vor Aufruf zur Sache das Rechtsgespräch. Er machte dann aus seiner Sicht begründete Vorschläge für die Einzelstrafen und auch einen für die Gesamtstrafe.

Der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft blieb bei den zugegeben recht milden Strafvorstellungen des Richters beinahe die Luft weg und sie machte deutlich, dass sie zum Teil für einzelne Taten höhere Einzelstrafen ins Kalkül gezogen hat als die Gesamtstrafe, die das Gericht vorschlug.

Ich durfte kontern mit drohenden notwendigen Beweiserhebungen bei Schweigen des Angeklagten, notwendige Einbeziehung eines Urteils mit Auflösung und Bildung neuer Gesamtstrafen mit Nachteilsausgleich, Dauer des Verfahrens und was einem sonst in diesen Situationen noch so einfällt, so dass letztlich dann ein Ergebnis besprochen wurde, mit dem alle Beteiligten leben konnten und wollten.

Der Mandant hatte nicht mit weniger gerechnet und war deshalb mit dem ins Auge gefassten Ergebnis auch sehr zufrieden, so dass dann ein entsprechendes Urteil auch rechtskräftig wurde.

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Subway verklagt deutsche Franchisenehmer in den USA nach Liechtensteiner Recht

Lecker, lecker, lecker, das denkt so mancher, wenn es um Subway geht. Die Franchisenehmer des Unternehmens finden es nun aber gar nicht lecker, wegen schlechter Standorte in die Schuldenfalle zu geraten und dann auch noch über abstruse Gerichtsstandsvereinbarungen zu stolpern.
Wenig zufrieden sind offenbar viele Restaurantbetreiber, die das Konzept als Franchisenehmer von Subway übernommen haben. Sie klagen über rücksichtslose Lizenzverträge - und fühlen sich über den Tisch gezogen.

Zumindest in den älteren Verträgen ist unter anderem eine Kuriosität vereinbart: Streitigkeiten zwischen Subway und seinen Restaurant-Betreibern müssen vor einem Schiedsgericht in New York nach Liechtensteiner Recht ausgetragen werden. Prasse hält das für unzulässig; mehrere Oberlandesgerichte sind seiner Auffassung gefolgt.
Quelle: faz

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Marco W. und sein Buch - der erste Anwalt schmeißt hin

Die BILD veröffentlicht erste Ausschnitte aus einem Buch, das angeblich Marco W. geschrieben haben soll. Ein erster Verteidiger zieht Konsequenzen, ob weitere Konsequenzen zu erwarten sind, ist noch unklar.
Einer der Anwälte des in der Türkei wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagten Marco W. legt nach einem Zeitungsbericht sein Mandat nieder. Grund dafür sei das Buch über seine Zeit in türkischer Untersuchungshaft, das der 18- jährige nun veröffentlicht.
Quelle: welt

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Polizisten verraten Flitzer-Blitzer

Die Seite hätte nicht nur ich gerne gefunden.
Berliner Polizisten verraten möglicherweise auf einer speziellen Internetseite Radarfallen. Laut einem Bericht der «Berliner Zeitung» (Donnerstagausgabe) ermittelt die Behörde nun in ihren eigenen Reihen. Seit drei Monaten sei diese Internetseite, die detailliert über Technik und Standorte informiere, der Polizeiführung bekannt. Jeder der 33 Messwagen sei aufgeführt und fotografiert.

«Wir haben sofort Verwaltungsermittlungen eingeleitet», sagte Polizeisprecher Frank Millert dem Blatt. «Wir prüfen, ob Beamte gegen ihre Pflichten verstoßen.» Zudem würden jetzt an sämtlichen Fahrzeugen die Kennzeichen ausgetauscht.

Quelle: ddp

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26 November 2008

Jede Minute zählt

Viele Kollegen regen sich immer wieder auf, wenn sich Termine in Strafsachen verzögern und man selbst auf dem Flur warten muss wie bestellt und nicht abgeholt, weil viele Strafrichter so unhöflich oder gedankenlos sind, nicht zu unterbrechen, um den nachfolgenden Beteiligten kurz zu sagen, wie lange in etwa die Verzögerung dauern wird.

Ich finde es fast immer angenehm, denn je länger man warten gelassen wird, desto eher kann man dann, wenn man endlich aufgerufen wird, die Situation ausnutzen, darauf hinweisen, dass man jetzt eigentlich keine Zeit mehr hat, dass die Sache vertagt werden muss - es sei denn, man findet eine schnelle Lösung, die in diesen Situationen eigentlich immer zumindest das bringt, was man als Ideallösung vor Augen hatte.

Also bleibt ruhig unhöflich oder gedankenlos, wenn Ihr dann Ergebnisse zulasst, die sonst nur schwer zu erreichen wären.

Ich warte gerne, meine Mandanten auch!

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Marco W.: Die unendliche Geschichte

Gestern hieß es noch, dieses Jahr sei mit dem Abschluss der ersten Instanz des Prozesses gegen Marco W. aus Ue. zu rechnen. Die Hoffnung scheint zerplatzt.
Der Prozess in Antalya gegen den wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Marco W. aus Uelzen ist am Mittwochmorgen nach 20 Minuten unterbrochen und abermals vertagt worden. Das teilte die Anwaltskanzlei des 18-Jährigen in Hannover mit. Nächster Hauptverhandlungstermin sei der 10. April 2009. Gegen Marco W. wird seit seiner Freilassung aus türkischer Untersuchungshaft im Dezember 2007 in Abwesenheit verhandelt.

Die Gründe für den raschen Abbruch der Verhandlung waren zunächst unklar.

Quelle: ddp


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Schleusen geschlossen

Nachschub für die Strafverteidiger, fleißie Polizei sorgt für neue Aufträge aus der Schleuserszene.
Der Berliner Polizei ist ein Schlag gegen einen vietnamesischen Menschenhändlerring gelungen. Am Mittwoch seien 24 Wohnungen in Berlin sowie 4 Objekte in Brandenburg und Sachsen durchsucht worden, sagte ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur ddp. Die sechsstündigen Einsätze in der Hauptstadt hätten sich vorrangig auf den Ostteil, darunter Lichtenberg und Friedrichshain, erstreckt.

Der Razzia, an der Beamte der zuständigen Landeskriminalämter und die Bundespolizei beteiligt waren, gingen fünfmonatige Ermittlungen voraus. Es werde von 30 Tatverdächtigen ausgegangen, die ihren Schwerpunkt in Berlin haben. Sie sollen in etwa 40 Fällen rund 130 Landsleute aus ihrem Heimatland über Deutschland und Frankreich nach England geschleust haben, wie der Sprecher sagte. Insgesamt gab es 26 Festnahmen. Gegen 14 Personen wurden Haftbefehle vollstreckt.

Quelle: ddp

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Abo für den Gesichtsverlängerer

Mein Mandant ruft mich an und fragt mich, ob ich abschätzen könne, wann die ewigen Besuche des Gesichtsverlängerers aufhören, der habe bei ihm ja wohl schon ein Besuchs-Abo. Meine vorsichtige Frage, wer denn bitte der Gesichtsverlängerer sei, beantwortete er zunächst mit dem Erstaunen, dass mir dieser Ausdruck nicht geläufig war und dann mit dem Hinweis, dass er immer ein langes Geischt machen würde, wenn er erscheint, der GV: Gesichtsverlängerer = Gerichtsvollzieher.

Meine Antwort, dass das Abo erst ablaufe, wenn er alles bezahlt hat, hat ihn, glaube ich, nicht so richtig weitergebracht.

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Und sie werden stinken wie die Pumas

Als Lehrer könnte man auf den Gedanken kommen, auf Klassenfahrten nicht mehr zu duschen, wenn man die Zusammenfassung des Urteils des Bundessozialgerichts überdenkt. Und der Gedanke, dass solche Urteile den Konflikt Pädagogen - Juristen ein wenig anheizen könnte, mag nicht allzu fern liegen.
Duschen ist Privatsache - auch für Lehrer auf einer Klassenfahrt. In einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil lehnte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit dieser Begründung die Entschädigung einer Lehrerin aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. (Az: B 2 U 31/07 R)
Quelle: AFP


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Pädagogischer Spielraum der Lehrer gewichtiger als Elternwille

Das wird so manche Elternseele zum Kochen bringen. Nicht sie, die Eltern, sondern die Lehrer sollen das entscheidende letzte Wort haben, wenn es um die Empfehlung über den schulischen Werdegang der Kinder geht.
Die sogenannte Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Das berichtet die Fachzeitschrift «NVwZ-Rechtsprechungsreport» mit Bezug auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Das Gericht dürfe nicht selbst die Eignung des Schülers beurteilen, sondern müsse den pädagogischen Spielraum der Lehrer beachten. Daher könne es nur prüfen, ob der Lehrer etwa bei seiner Empfehlung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen sei.
Quelle: dpa

25 November 2008

Betrug ist ein Teil der menschlichen Natur

Und das sagt der Wächter des olympischen Gedankens, der IOC-Präsident Jacques Rogge; insgesamt mit dem Tenor, dass derjenige, der glaubt, Olympiaden seinen ohne Doping möglich, schlicht blauäugig ist. Genau das meine ich auch.
Wer darauf hoffe, dass es Olympische Spiele ohne Doping gebe, sei naiv; Betrug sei ein Teil der menschlichen Natur. «Es gibt rund 400 Millionen Menschen weltweit, die Sport treiben», sagte der IOC-Präsident in einem BBC-Interview. Sportler seien keine Heiligen. Es werde immer «Polizei, Richter, Gefängnisse, Regeln und Gesetze» geben.
Quelle: nachrichten.ch

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Penis-Fake für Drogentests

Auf die Idee muss man kommen: Einen künstlichen Penis zu entwickeln, aus dem "sauberer" Urin abgegeben werden kann, um bei Drogentests "negative" Ergebnisse zu erzielen. Aber erwischt wurden die Erfinder dann letztendlich doch.

The Whizzinator is a prosthetic penis that comes with a heating element and fake urine.

U S Attorney Mary Beth Buchanan's office says the goal of it and another device called Number 1 was to help people pass drug tests.

George Wills and Robert Catalano each pleaded guilty Monday to two conspiracy counts and face up to eight years in prison, a $500 million (£334,000) fine or both.

They owned the California-based internet company Puck Technology and the devices were sold from 2005 to 2008.

"The Whizzinator is the ultimate solution for a drug testing device," says a statement on the website of the California-based company, which calls itself the "undisputed leader in synthetic urine."

"The prosthetic penis is very realistic and concealing is simple, while our quality production and materials assures you that the Whizzinator will let it flow again and again, anytime, anywhere you need it!"

Mr Catalano and Mr Wills pleaded guilty to conspiracy to sell drug paraphernalia and conspiracy to defraud the United States government.

Puck Technology also pleaded guilty to the same charges. The company has stopped operating.

Mr Wills and Mr Catalano appeared before a federal court in Pittsburgh and are scheduled to be sentenced in February.

Quelle: telegraph.co.uk

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Lasst mir meine Halluzination

Eigentlich sind sie ja bescheiden, die Niederländer. Sie brauchen keine Hotels, sie haben ihre Wohnwagen. Sie brauchen keinen Kaviar, sie haben ihren Käse. Sie brauchen keine Orchideen, sie haben ihren Hanf. Wenn man ihnen aber ihren Ruasch nehmen will, dann ist Schluß mit der Bescheidenheit und es wird gekämpft.
Smart- und Coffeeshops in den Niederlanden fordern eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot des Verkaufs halluzigener Pilze. Der Sprecher der Smartshop-Vereinigung VLOS, Paul van Oyen, erklärte am Dienstag, Gesundheitsminister Ab Klink müsse das vom Parlament verabschiedete Gesetz zum Verbot des Pilzverkaufs ab dem 1. Dezember bis zu einer endgültigen Entscheidung zurücknehmen. Der Minister könne die von ihm behauptete gesundheitsschädliche Wirkung der Pilze nicht beweisen. Das Urteil des von der Vereinigung angerufenen Richters wird für Freitag erwartet.
Quelle: afp

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Kiffer-Büro

In der Regel wird unterstellt, dass Menschen, die mit Marhuana zu tun haben, eher antriebslos und arbeitsscheu sind und Büros nur als verkappte Schlafzimmer betrachten. Anders in Essen:
In Essen hat die Polizei eine riesige Marihuana- Plantage entdeckt. Die Beamten fanden in einem Bürogebäude etwa 3000 blühende Pflanzen und stellten insgesamt 70 Kilogramm Marihuana sicher. Eine Frau und drei Männer zwischen 27 und 33 Jahren wurden festgenommen. Das zweigeschossige Gebäude war für den Betrieb der Plantage aufwendig umgerüstet worden: So wurden unter anderem 400 Strahler, 150 Ventilatoren sowie 18 Großlüfter installiert.
Quelle: dpa

Marco W. - die Hoffnung auf den Freispruch

Man gönnt es ihm, seiner Familie, seinen aktuellen Anwälten, seinen ehemaligen Anwälten, der positiven Presse, der negativen Presse und der türkischen Justiz. Ein unendliches Dilemma könnte möglicherweise sein rühmliches? Ende finden.
Fast anderthalb Jahre nach Beginn des Missbrauchsprozesses gegen den deutschen Jugendlichen Marco in der Türkei rückt ein Freispruch in greifbare Nähe. Ein vom Gericht in Antalya angefordertes rechtsmedizinisches Gutachten liege nun vor, teilten die Anwälte des 18-Jährigen in Hannover mit. Danach stehe fest, dass der Vorwurf der Vergewaltigung eines britischen Mädchens nicht haltbar sei. Marcos türkische Verteidiger wollen auf Freispruch plädieren.
Quelle: dpa

Überzeugungskunst - Falltiefe unendlich

Wie überzeugt sich ein Strafrichter von der Schuld eines Angeklagten, das fragt man sich manchmal.

Und dass es dabei hin und wieder dazu kommt, dass man das sich selbst Überzeugen als Kunst empfinden muss, weiß jeder Leser, der mehr als ein Strafurteil zur Kenntnis nehmen musste.

Eine ganz besonders exquisite Überzeugungskunst hat mir jetzt eine kleine Strakammer eines Landgerichts in NRW präsentiert. Die Kammer war nämlich überzeugt von der Schuld des Angeklagten, weil sie "keinen Zweifel daran hatte, dass die Einschätzung des einzigen Belastungszeugen zutreffend ist". Die Kammer stützt also ihre Vermutung, die zur Überzeugung führt, darauf, dass sie glaubt, dass die Vermutungen des Zeugen richtig sein dürften.

Und das bei einem Belastungszeugen, dem die Kammer dann vorsichtshalber wegen eines eklatanten Widerspruchs in dessen Aussagen zum angeblichen Tatort noch attestiert: "Die Kammer hält es aber angesichts des Zeitablaufs auch für möglich, dass der Zeuge keine wirkliche Erinnerung mehr daran hatte, warum er seinerzeit nicht erwähnt hatte, dass sich die beiden Drogenübergaben an den Angeklagten auf dem Betriebshof des Zeugen abgespielt haben, und dass es sich bei seinen jetzigen Angaben um eine bloße Schlussfolgerung gehandelt hat."

All dieses WischiWaschi reichte einem Deutschen Gericht (nicht Mahlzeit) zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe! Wie tief können wir noch fallen?

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Unterhaltsreinigung

In den letzten Monaten gab es nun einiges, was sich im Unterhaltsrecht geändert hat, einige klärende Worte des BGH waren zu hören, manche Streitigkeiten konnten bereinigt werden, andere flammten wieder so richtig auf.

Ob dabei diese



Unterhaltsreinigung helfen könnte, bliebe abzuwarten.

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24 November 2008

Haftstrafen im Siemens-Prozess

4 1/2 Jahre gegen den ehemaligen AUB-Bundesvorsitzenden, das ist eine Hausnummer.
Im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen von Siemens an die Betriebsräteorganisation AUB sind beide Angeklagten am Montag schuldig gesprochen worden. Der frühere AUB-Bundesvorsitzende Wilhelm Schelsky muss wegen Betrugs und Steuerhinterziehung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der ehemalige Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer erhielt vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Untreue und Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss er 28 800 Euro Geldstrafe zahlen.

Quelle: ddp

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Macht das OLG Stuttgart heute alles klar für Klar?

Ein Tag, der ein Leben verändern könnte und sicher auch einige Beteiligte sehr aufwühlen könnte.
Für den inhaftierten Ex-RAF-Terroristen Christian Klar ist heute ein wichtiger Tag. Das Oberlandesgericht Stuttgart will gegen Mittag bekanntgeben, ob er Anfang 2009 freikommt. Klar zählte zu den führenden Figuren der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion. Der 56-Jährige sitzt seit 26 Jahren im Gefängnis. Wegen neunfachen Mordes war er 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe befürwortet, dass Klar aus der Haft entlassen wird.
Quelle: dpa


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23 November 2008

"Geiselhaft" für türkische Hotelgäste

Und wieder eine nachhaltige Empfehlung für den türkischen EU-Beitritt. Die dortigen Geschäftsleute wissen sich rigoros zu helfen, wenn man nicht an sein Geld kommt. Selbstbedienungsmentalität, Selbstjustiz und Selbstüberschätzung, das ist eine gute Grundlage für gemeinsame Ziele.
Mehr als hundert Touristen aus Belgien und Frankreich sind in einem türkischen Hotel in Antalya zu "Geiseln" geworden. Das Management forderte 80.000 Euro, die ihm der in Konkurs gegangene belgische Reiseveranstalter Christophair schuldete, wie das Reisebüro, das die Reisen verkauft hatte, am Sonntag mitteilte. Um einen Teil des Geld einzutreiben, habe das Hotel am Sonntag von jedem der überwiegend älteren Reisenden 275 Euro verlangt, bevor sie auf ihre Zimmer und zum Essen durften. 40.000 Euro zahlte demnach ein Garantiefonds. Am Montag sollten die Touristen nach Hause reisen.
Quelle: afp

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Zahlt McDonald´s Millionen für Nacktfotos?

Ab einem gewissen Alter wird man vergesslich. Da bleibt schon mal ein Schlüssel liegen, die Börse wird gesucht, manchmal findet man sogar sein Auto nicht gleich wieder. Was bin ich schon durch Parkhäuser geirrt! Aber das Liegenlassen eines Handys könnte sich richtig lohnen, wenn die richtigen Bilder darauf abgespeichert sind und man das Handy am richtigen Ort "vergisst".
Ein Mann will von McDonald's in den USA drei Millionen Dollar, weil er in einem der Schnellrestaurants sein Handy liegen gelassen hat und die darauf gespeicherten Nacktfotos im Internet aufgetaucht sind. Deshalb wolle er Schmerzensgeld für seelisches Leid und Blossstellung sowie die Kosten für einen Umzug ersetzt haben, heisst es in einer am Freitag in Fayetteville im US-Staat Arkansas eingereichten Klage. Der Mann habe mit den Angestellten des McDonald's-Restaurants in Fayetteville Kontakt aufgenommen gehabt, als er den Verlust seines Handys bemerkte. Diese hätten ihm zugesagt, das Handy solange sicherzustellen, bis er es abholt. Dennoch seien die Nacktfotos ins Internet gelangt. Sprecher von McDonald's wollten sich zunächst nicht zu dem Fall äussern, der sich im vergangenen Juli abspielte.
Quelle: 20min.ch

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Es hat sich ausgestopft

Unwahrscheinlich, dass die Diebe aus der militanten Tierschützerszene stammen, eher ist wahrscheinlich, dass mit der jedenfalls in Frankreich zu Weihnachten kaum wegzudenkenden Enten- bzw. Gändestopfleber der schnelle Reibach gemacht werden sollte. Sozusagen eine finanzielle Schnellsättigung.
Einen Monat vor Weihnachten ist im Südosten Frankreichs ein Lieferwagen mit Stopfleber gestohlen und vollständig leergeräumt worden. In dem Lkw waren drei Tonnen der Delikatesse im Wert von geschätzten 450.000 Euro, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Der Wagen war samt Ware in der Nacht auf Mittwoch entwendet worden und zwei Nächte später in einem Wald mehr als 400 Kilometer entfernt wieder aufgetaucht - leer und in Brand gesteckt.
Quelle: n-tv

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22 November 2008

Teenagerabgabe beendet

Das wird so manche Eltern kurzfristig mit Neid erfüllt haben, was in Nebraska möglich war: Kinder bis 18 abzugeben:
Die «Teenagerklappe» wird zur Babyklappe: Der US-Staat Nebraska hat ein Aufsehen erregendes Gesetz geändert, dem zufolge Eltern ungewollte Kinder bis zu 18 Jahren in Spitälern und Polizeistationen abgeben konnten.

Das alte Gesetz war im Juli nur mit der allgemeinen Formulierung «Kinder» verabschiedet worden, weil sich der Kongress auf keine Altersgrenze verständigen konnte. Mit der Zahl der abgegebenen Teenager hatte niemand gerechnet.

In vielen Fällen hatten Eltern von schwer erziehbaren oder psychisch kranken Kindern die Gelegenheit genutzt, um ihren Nachwuchs abzugeben - nach eigenen Angaben nicht aus Eigensucht, sondern weil sie schlicht nicht mehr weiter wussten.
Quelle: 20min.ch

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Hat der BND etwas mit Bombenterror zu tun?

Zu heftigen diplomatischen Turbulenzen hat die angebliche Beteiligung von BND-Mitarbeitern an einem Sprengstoffanschlag im Kosovo geführt. Kaum auszudenken, falls sich der Verdacht bestätigen sollte.
Die drei nach einem Sprengstoffanschlag auf die EU-Vertretung im Kosovo festgenommenen Deutschen sind laut «Spiegel» Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Sie arbeiteten für eine Firma, die als BND-Basis im Kosovo diente. Das bestätigten gut informierte Quellen der Deutschen-Presse-Agentur in Pristina. FDP und Grüne im Bundestag forderten eine rasche Information des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste. Der BND äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Quelle: dpa

Marco W. und seine Anwälte, die nicht wissen, was sie tun

Dass Verteidiger heftig Opferanwälte kritisieren, weil diese kein belastendes Gutachten vorlegen, kann auch im türkischen Rechtssystem nur auf Unverständnis treffen. Was kann einem Angeklagten besseres geschehen, als dass von der Opferseite gerade kein belastendes Gutachten vorgelegt wird.

Kritikwürdig wäre dann eher das Verhalten des Gerichts, das es sich gefallen lässt, dass das Opfer ein Verfahren verzögert, und nicht rigoros freispricht, weil der Nachweis der vorgeworfenen Tat nicht geführt werden kann.
Schon eineinhalb Jahren wird in der Türkei gegen den deutschen Schüler Marco Weiss wegen Missbrauchs verhandelt, Mittwoch ist der nächste Termin. Nun hat sich die Familie an die Medien gewandt. Sie kritisiert den Anwalt des angeblichen Opfers scharf.
Quelle: Stern

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Jimmy Conners festgenommen

Auch an Legenden geht die böse Realität nicht vorbei; wer sich nicht richtig benimmt, wird in den USA rigoros entfernt und festgesetzt, und wenn es auch nur durch die "Campus-Polizei" einer Universität ist.
Der frühere Tennis-Star Jimmy Connors ist auf dem Gelände der Universität von Santa Barbara festgenommen worden. Die Campus-Polizei erklärte, der achtfache Grand-Slam-Gewinner habe sich am Freitagabend geweigert, nach einem Streit den Eingangsbereich der Sportarena Thunderdome zu verlassen. Er sei daraufhin festgenommen worden. In der Arena spielten die Basketball-Teams der Universitäten Santa Barbara und North Carolina gegeneinander. Connors stand in den 70er Jahren in fünf aufeinanderfolgenden Jahren auf Platz eins der Weltrangliste.
Quelle: yahoo

Lügenbaron, Illusionist oder einweisungsreif?

Will er uns auf das Ärmchen nehmen, verkennt er die Realitäten oder sollte man ihn untersuchen lassen? Und man weiß es schon wieder mal nicht so genau, aber irgendwie haben doch alle Politiker immer wieder nette Überraschungen griffbereit.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hält es trotz der Wirtschaftskrise für möglich, dass es in Deutschland schon in wenigen Jahren keine Arbeitslosigkeit mehr gibt. Am Ziel der Vollbeschäftigung halte er «für die Mitte des nächsten Jahrzehnts fest», sagte Scholz der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Eine demokratische Marktwirtschaft müsse dieses Ziel verfolgen, «sonst provoziert sie den Zynismus der Bürger». Der Minister fügte hinzu: «Wir müssen jedem das Versprechen geben können, dass er eine Arbeit finden kann, wenn er sich Mühe gibt.»
Quelle: ddp

Deutschlandweite Anti-Terror-Durchsuchungen

Berechtigte Befürchtungen? Übertriebene Panik? Rechtmäßige und ausreichend begründete Beschlüsse? Schäublismus oder Gefahrenabwehr. Noch weiß man es nicht so genau.
Die Bundesanwaltschaft hat Durchsuchungen im Rahmen von von Anti-Terror-Ermittlungen in mehreren Bundesländern bestätigt. Hintergrund sei ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte. «Zu Festnahmen kam es nicht», sagte ein Sprecher der Behörde. Laut «Bild»-Zeitung waren am Donnerstag in Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sechs Objekte durchsucht worden. Die Aktion steht im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die «Sauerlandgruppe» und die Beschaffung von Sprengzündern.
Quelle: dpa

DD = Doppel - Dumm

Nein, mit ihrer Oberweite hat das, was einer Dame in Verl widerfahren ist, entgegen aller Erwartung nichts zu tun. Höchstens mit ihrem Talent, das Unglück anzuziehen und zukünftig den Straßenverkehr zu meiden.
Eine 22-jährige Frau aus Verl wurde gleich zweimal innerhalb kürzester Zeit bei Verkehrsunfallfluchten geschädigt. Der erste Unfall ereignete sich um 12:30 Uhr auf der Holunderstraße Ecke Bielefelder Straße in Höhe der Shell Tankstelle.

Ein Lkw wartete auf der Holunderstraße vor der dortigen Ampelanlage und setzte zurück, um einem anderen Lkw die Einfahrt auf das Gelände der Tankstelle zu ermöglichen. Beim Zurücksetzten stieß der Lkw gegen den schwarzen VW Polo einer 22-jährigen Verlerin, die hinter dem Lkw hielt. Dadurch wurde das Auto an der vorderen Stoßstange beschädigt. Der Lkw fuhr nach dem Unfall weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden (ca. 400,-€) zu kümmern oder seine Personalien zu hinterlassen. Nach dem Zusammenstoß stellte die junge Verlerin ihren Polo auf dem Gelände der Tankstelle ab und ging in das Gebäude, um die Polizei zu benachrichtigen. Als sie wenige Minuten später zu ihrem Auto zurückkehrte, traute sie ihren Augen nicht: An dem Polo war ein deutlicher Heckschaden zu erkennen - unter anderem war die Heckscheibe herausgeplatzt. Während die junge Frau im Tankstellengebäude telefonierte, war vermutlich ein anderer Lkw gegen das Heck des VW gefahren und hatte diesen neuen Schaden verursacht. Auch dieser Unfallverursacher machte sich aus dem Staub, ohne sich um den entstandenen Schaden (ca. 2500,-€) zu kümmern.

Quelle: presseportal

Die Polizei sucht nun Zeugen für beiden Fahrzeugverkürzungen.

21 November 2008

Sterbehilfegegner scheitern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Sterben erlaubt, Qualen ersparen, künstliche Ernährung darf gestoppt werden - eine menschliche oder eine unmenschliche Entscheidung?
Italienische Sterbehilfegegner sind auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Versuch gescheitert, den Tod der 37 Jahre alten Koma-Patientin Eluana Englaro zu verhindern. Wie der Strassburger Gerichtshof mitteilte, wurde ein Eilantrag von rund 30 Vereinigungen auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Die Kläger wollten erreichen, dass der Gerichtshof bei der italienischen Regierung interveniert, damit die seit 16 Jahren im Koma liegende Frau weiter künstlich ernährt wird.
Quelle: nachrichten.ch

Objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand - egal, in den Knast will ich sie haben

Ein Klassiker - ob Legende oder nicht - soll von einem Fußballer stammen, der einst geäußert haben soll: Brutto, netto - egal, auf die Hand will ich es haben. Damals war das ein Synonym für die Dummheit von einigen Menschen, die mit viel Fußball und wenig Hirn schnelles Geld gemacht haben.

Möglicherweise begibt sich nun ein Oberstaatsanwalt in Gefahr - natürlich völlig zu Unrecht! - im übertragenen Sinne ähnlichen Einordnungen zu unterliegen, wenn er versucht, darzustellen, dass man sich nun neuerdings ohne eigenes Zutun und Wissen quasi automatisch strafbar machen kann.
Oberstaatsanwalt Michael Stork wies darauf hin, dass mit der Novellierung des Sexualstrafrechts der Gesetzgeber jetzt auch Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften, das heißt Bilder von sexuellen Handlungen an Minderjährigen, unter Strafe gestellt habe. Auch die freie Verfügbarkeit eines kinder- oder jugendpornografischen Bildes im Internet schütze nicht vor Strafe bis maximal zwei Jahre Freiheitsentzug. Wenn beim Öffnen einer Internetseite Dateien automatisch temporär auf dem Rechner eines Nutzers gespeichert werden, stelle dies bereits einen Besitz im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
Quelle: onlinekosten

Aber ein Fuchs ist er doch irgendwie. Für den Fall, dass er bei dieser möglicherweise versuchten Volksverdummung - ein Schelm, der so etwas auch nur denken würde - erwischt werden sollte, hat er ja noch das kleine Türchen, zu behaupten, er habe nicht gemeint, dass man sich damit strafbar mache, sondern nur, dass man einen objektiven Tatbestand erfüllen würde.

Beschaffer der Sauerland-Terrorzelle an Deutschland ausgeliefert

Den ersten Schritt auf dem Weg in eine angenehmere Umgebung hat der Deutsche Attila Selek geschafft, denn er kann erwarten, dass deutsche Haftbedingungen sicher für ihn nicht unangenehmer sein werden als bisher in der Türkei.
Der 23-jährige Attila Selek wurde nach Angaben der türkischen Behörden am Donnerstag auf dem Flughafen in Ankara der deutschen Polizei übergeben. Von dort wurde er nach Frankfurt geflogen. Selek beschaffte nach Erkenntnissen der deutschen Ermittler die Zünder für die Sprengsätze der Sauerland-Gruppe. Er sei 2006 in einem Ausbildungslager in Pakistan gewesen und habe zum Jahreswechsel 2006/2007 eine US-Kaserne in Hanau ausgespäht.
Quelle: focus

Drogenabbau durch die Polizei

Viel Mühe haben sich nicht wenige Drogisten mit dem Anbau von vielen, vielen grünen Pflanzen gegeben und sind jetzt sicher bannig enttäuscht, dass ihnen die Ernte nicht das erwünschte Milliönchen eingebracht hat, sondern nur einen Rundschlag der Polizei, bei der die frühzeitige Gewinnung des Rohmaterials als "Abbau" bezeichnet wird - also quasi die Gewinnung von und Umwidmung zu pflanzlichen Brennstoffen - zum Leidwesen der Kifferszene nicht in Tüten sondern in Müllverbrennungsanlagen.
Ein gelungener Schlag gegen die Drogenkriminalität gelang am Donnerstag dem 20.11.2008.

Zusammen mit der Polizei des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises wurden mit insgesamt über 200 Beamten mehr als 20 Objekte durchsucht und dabei 14 Verdächtige festgenommen, die in einer Bande den Anbau von Cannabis organisiert hatten.

Nach zunächst intensiven Ermittlungen gelang es den erfolgreichen Einsatzkräften 7.500 Pflanzen, deren Ertrag im Straßenverkauf auf knapp 1.000.000,00 Euro geschätzt wird, sicherzustellen. In den 9 Indoor-Plantagen sind mindestens 3 Ernten pro Jahr möglich.

Nach dem überraschenden Abbau durch die Polizei, wurden zur Beweissicherung Proben entnommen. Die übrigen Pflanzen wurden mit einen Müllwagen abtransportiert und werden in einer Verbrennungsanlage vernichtet.

Quelle: presseportal

20 November 2008

Bakterien fressen Inhaftiertem Penis und Hoden weg

Gerade mal 115.000,00 Dollar bleiben einem Mann als Schadensersatz, dem wegen einer ärztlichen Fehldiagnose während seiner 13-monatigen Haft in einem staatlichen Gefängnis Bakterien den Penis und einen Hoden regelrecht weggefressen haben.
Washington state has agreed to pay $300,000 to an ex-prison inmate whose penis was consumed by a flesh-eating bacteria while he was behind bars.

Charlie Manning told The Seattle Times Monday he will have $115,000 left after paying attorney's fees arising from his lawsuit and other bills. He expects to get the money this week.

"It's been a nightmare," Manning said. "I figured I should settle for what I could get because I just want it behind me. It's unreal. It's like something from Mars."

Manning, 61, was serving a 13-month sentence for a drunken fight when he became ill. The prison doctor wrongly diagnosed his symptoms as an allergic reaction to medication. It turned out he had necrotizing fasciitis and the bacteria destroyed his penis and one testicle.

The Department of Corrections said the suit was settled because going to court would have been more expensive.

"While the end result was unfortunate and Mr. Manning's original diagnosis turned out to be inaccurate, this was the result of a misdiagnosis, not the result of poor medical care," officials said in a statement. "Not all medical judgments -- whether performed in a prison or at a doctor's office -- are infallible."

Quelle: upi.com

Latex - ein Material, das nicht immer hilft

Latex, ein Material, aus dem bei einigen Experten Träume sind. Sie erregen sich an dem besondere Gefühl des glatten gespannten Stoffes auf der Haut und brauchen das schon fast, um überhaupt noch zu können. Was können? So zum Beispiel Latex auch über den Kopf gezogen, als Maske, um .... Videotheken zu überfallen.

Aber auch das hilft nicht immer und nachhaltig.
Eine Serie von fünf Überfällen auf eine Videothek in Kassel ist vermutlich geklärt. Ein 30 Jahre alter Verdächtiger wurde am Donnerstag festgenommen, wie die Polizei mitteilte. Ein Spezialeinsatzkommando habe den drogenabhängigen und vorbestraften Mann in seiner Kasseler Wohnung gestellt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2007 und Februar 2008 fünfmal die selbe Videothek überfallen und dabei 1400 Euro erbeutet zu haben. Der stets mit einer Fantasie-Maske aus Latex bekleidete Mann hatte die Angestellte jeweils mit einem Messer bedroht, das die Beamten ersten Ermittlungen zufolge in der Wohnung des Mannes gefunden haben.
Quelle: rhein-main.net

Finanzielles Interesse und Gewerbsmäßigkeit

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass zur Gewerbsmäßigkeit grundsätzlich auch ein finanzielles Interesse gehört, so dass die strafschärfende Berücksichtigung eines finanziellen Interesses bei gewerbsmäßigem Handeln nicht mehr strafschärfend berücksichtigt werden darf.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 358/08 vom 31. Oktober 2008

Soweit der Angeklagte im Falle II. 1 der Urteilsgründe wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt wurde, lässt die strafschärfende Berücksichtigung, dass er "ausschließlich aus finanziellen Gründen" gehandelt hat, einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB besorgen, da Gewerbsmäßigkeit ein finanzielles Interesse des Täters voraussetzt.
Quelle: BGH

Blöd für den Revisionsführer, dass der BGH meinte, dass das landgerichtliche Urteil so milde war, dass ihm dieser Rechtsfehler nichts geholfen hat.
Der Senat schließt jedoch aus, dass die niedrige Einzelstrafe auf der rechtlich bedenklichen Formulierung beruht.

Undefinierter Zustand behoben durch Hausfrauen-Reset

Wie sehr man die Möglichkeiten des Internets im Anwaltsbüro nutzt und wie selbstverständlich hinnimmt, merkt man erst, wenn es plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht. So bei uns plötzlich, eine Rücksprache mit dem Anbieter ergab, dass ein "Leitungsfehler" vorliegen würde und dass man dafür sorgen werde, dass alsbald ein Techniker erscheint.

Kurz nach dem Telefonat funktionierte plötzlich alles wieder, knapp eine Stunde später stand dann ein Techniker der Telekom vor der Tür und wollte helfen. Als wir ihm berichteten, dass alles wieder funktioniert, meinte er, dann habe es wohl einen "undefinierbaren Zustand" gegeben. Bevor er losgefahren sei, habe er bezüglich unserer Leitung selbige getrennt und alles wieder hochfahren lassen, das habe wohl schon gereicht.

Dieser Vorgang sei ein "Hausfrauen-Reset" und löse oft Probleme, die man dann gar nicht mehr ergründen müsse.

Stecker raus - 1 - 2 - 3 - Stecker rein = Hausfrauen-Reset

19 November 2008

27-Jähriger missbraucht 87-Jährige und bringt sie dann um

Das Tötungsdelikt vom Wochenende in Adelebsen bei Göttingen ist aufgeklärt und hat einen recht außergewöhnlichen Hintergrund.
Die Polizei hält den Mord an einer 87-jährigen Frau aus Adelebsen für aufgeklärt. Ein 27 Jahre alter Arbeiter aus dem Ort im Kreis Göttingen sei dringend verdächtig, die Rentnerin sexuell missbraucht und getötet zu haben, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Der am Dienstag an seinem Arbeitsplatz vorläufig festgenommene Mann habe die Tat inzwischen gestanden, sagte der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Göttingen.

Quelle: ddp

Das Deutsche Eck und die südliche Hälfte der Achse des Bösen



Waren Sie vorher verheiratet oder was ist es für ein Kind

Bei der Frage mag man denken, jetzt weiß man, welch Geistes Kind der Fragende ist, das kann man sich aber wohl bei einer Vorsitzenden einer Strafkammer nicht erlauben - oder doch?

Man fragt sich natürlich, welche mögliche Antwort erwartet wird, etwa: ein Bastard?

Deutscher Drogenkurier auf Istanbuler Flughafen aufgeflogen

Ob die Türkei das Idealziel für eine mögliche Inhaftierung gewesen ist, darf sicher angezweifelt werden.
Die türkische Polizei hat auf dem Istanbuler Flughafen einen mutmaßlichen deutschen Drogenkurier gefasst. Nach türkischen Presseberichten vom Mittwoch fiel der Mann einer Spezialeinheit der Polizei am Atatürk-Flughafen auf. Spürhunde durchsuchten sein Gepäck und fanden vier Kilogramm Kokain in Geheimfächern seines Koffers. Der Mann war aus Brasilien kommend über Portugal nach Istanbul gereist.
Quelle: afp

Gedanken zur Rechtsbeugung beim OLG Naumburg

Im Rahmen der Berichte zur Frage des Verdachtes der Rechtsbeugungen beim Oberlandesgericht Naumburg in einem Bundesland, in dem man Staatsanwälte unbestraft beleidigen und der Kumpanei mit Verteidigern bezichtigen darf, bleibt der schale Beigeschmack, dass es dort einige wenige schwarze Schafe gibt, die es schaffen, dass man vor der Justiz in Sachsen-Anhalt alles verliert, insbesondere jeden Respekt.

Dazu ein Kommentar einer dritten Person zu einem der obigen Berichte:

Nach der ZPO hatte der angeklagte 14. Senat gemäß § 620 d Satz 2 ZPO durch Beschluss zu entscheiden.
Die Mehrheitsregeln gelten nach § 196 Abs. 1 GVG tatsächlich auch nur dann, wenn das Gericht entscheidet. Jetzt haben die Angeschuldigten aber einen Vermerk geschrieben, der von allen Richtern unterzeichnet war. Ein Vermerk ist kein Beschluss. Das anerkennt auch der Strafsenat.
Gilt das GVG für den Vermerk nicht, gilt das Mehrheitsprinzip auch nicht. Gilt das Mehrheitsprinzip nicht, hätte man vielleicht sagen können, anhand des Vermerks lässt sich erkennen, dass die Entscheidung einstimmig ergangen ist. Mit anderen Worten, der Vermerk könnte ein Beweismittel darstellen.

Was macht der Strafsenat ?
Der Senat erklärt den Vermerk zu einem "unüblichen Bestandteil" der Entscheidung und unterwirft ihn damit der Mehrheitsregel des GVG. Damit ist der Vermerk als Beweismittel unbrauchbar.
Eine Auseinandersetzung mit der Auffassung des Senats führt in das Minenfeld der juristischen Methodenlehre. Seit Essers Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung aus dem Jahre 1970 weiß man einigermaßen sicher, dass juristische Ergebnisse davon abhängen, welche Fragen gestellt werden.

Lässt sich guten Gewissens sagen, dass ein Vermerk ein "unüblicher Bestandteil" einer Entscheidung sein kann, wenn das Gesetz ausdrücklich bestimmt, das Gericht entscheidet durch Beschluss bzw. durch begründeten Beschluss ?

Die Antwort ist eindeutig. Das ist nicht unüblich, sondern dem klaren Wortlaut nach gesetzeswidrig. Einem engen positivistischen Rechtsverständnis wäre ein derartiger Rückschluss offenkundig verschlossen. Wie kann ein Strafsenat so etwas übersehen ?
Nachvollziehbar wäre die Ausführung, wenn es sich um eine "übliche Ergänzung" gehandelt hätte. Umgangsformen schleifen sich auch im Justizalltag ab, da wird schnell mal etwas als Verfügung oder Vermerk geschrieben, was eigentlich in Beschlussform zu schreiben wäre. Solche "praktischen Übungen" könnten in der Tat dazu führen, dass ein Vermerk im Sinne des Gesetzes einem Beschluss gleichsteht. Dem Juristen ist das von dem Schulbeispiel der Schokoladenverordnung geläufig, die nur den Weihnachtsmann erfasst, aber den Osterhasen vergessen hat, weshalb Weihnachtsmänner im Sinne der Schokoladenverordnung auch Osterhasen sein können, wenn sie ebenfalls aus Schokolade hergestellt werden. Der analoge Gesichtspunkt wäre hier die „Rechtausführung“, die der Vermerk enthalten soll.
Deshalb wäre es in der Tat denkbar, dass der Senat sagen könnte, ein Vermerk, der eine Rechtsausführung enthält, steht einem Beschluss im Sinne des § 620 d ZPO gleich.
Das könnte wohl in der Tat eine zulässige Gesetzesauslegung sein.
Allein, der Senat stellt diese Frage nicht. Das steht fest, denn er spricht ausdrücklich von "unüblich". Wenn diese Vorgehensweise "unüblich" ist, gibt es keine praktische Übung. Gibt es keine praktische Übung, wie kann man dann einen Vermerk entgegen dem Gesetz einem Beschluss gleichstellen ? Säßen in Naumburg geschickte Juristen, hätten sie diesen handwerklichen Mangel sofort erkannt und durch den Hinweis auf § 620d ZPO und die Verwendung des Terminus „üblich“ anstatt „unüblich“ verborgen. So erzeugt die Begründung Unbehagen und Misstrauen, das deshalb besonders groß ist, weil das Argument punktgenau gesetzt worden ist und darüber entscheidet, ob ein Beweismittel zur Verfügung steht oder nicht. Denn dadurch sieht sich der Senat in der Lage, zu erörtern, ob sich dem Vermerk persönliche oder nur dienstliche Äußerungen entnehmen lassen. Da der Vermerk nicht wie in einer Verwaltungsbehörde in Ich-Form geschrieben ist, sondern nach Auskunft des Senats keine persönlichen Wendungen enthält, mithin justiztypisch in der dritten Person verfasst sei, steht und fällt damit das Ergebnis der Entscheidung.

Um nicht falsch verstanden zu werden, ich will hier nicht einer bestimmten Geschicklichkeit das Wort reden, mir geht es um den Unterschied zwischen „fruchtbarem“ und „furchtbarem“ juristischen Handwerk.

Man muss das einmal in die Sphäre eines Strafverteidigers übertragen, um zu verstehen, was hier gemacht wurde.
Kein Strafverteidiger ist befugt, aktiv an einer Verdunkelung oder auch nur Verzerrung des Sachverhalts mitzuwirken. Er darf also weder ein Beweismittel verfälschen noch ein verfälschtes verwenden. Das ist eine Wertungsfrage, die durch den Straftatbestand des § 258 StGB (Strafvereitelung) vorgegeben ist. Anders als der Strafverteidiger verfügt das Gericht aber über die Interpretationsmacht der Begriffe, die es verwendet. Es verfälscht kein Beweismittel, sondern vernichtet es per definitionem, indem es eine ordnungswidrige Sachbehandlung legalisiert.
Bei der Anwendung von Normen geht es immer um Wertungen.
Mit anderen Worten, das Vorverständnis, das die Methodik des Vorgehens bestimmt, erkennt nicht oder will nicht erkennen, dass es sich mit einer grundsätzlichen Wertung des geltenden Rechts in Widerspruch setzt.

Erinnert sich noch jemand an das Buch von Adalbert Rückerl, dem ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwalt der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen, NS-Verbrechen vor Gericht ?

Ich zitiere (S. 306 ):

„Auf ein bei den Ermittlungen gegen die bei den Sondergerichten und beim Volksgerichtshof tätig gewesen Richter auftretendes Problem sei hingewiesen: „Jeder an dieser Abstimmung beteiligte Richter, kann nur dann…verurteilt werden, wenn ihm nachzuweisen ist, dass er damals durch seine Stimmabgabe zum Nachteil des Angeklagten zum Zustandekommen des ungerechten Urteils beigetragen hatte. Ein solcher Nachweis dürfte in der Praxis im Hinblick auf den auch hier nicht zu umgehenden Grundsatz „in dubio pro reo“ in vielen Fällen wohl nur noch durch ein Geständnis zu führen sein“.

Geständnisse gab es damals kaum, infolgedessen sind die meisten von der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahren gegen Richter des Volksgerichtshofs eingestellt worden.

Sofern es noch eine leise Ahnung von deutscher Rechtsgeschichte gibt, muss es bei dieser Entscheidung aufschreien,
denn der von allen Richtern unterschriebene „Vermerk“ war
möglicherweise das Geständnis !

Oral-Sodomie - Schwanger durch Känguru-Samen?

Die Dame hat einige Körperteile eines Tieres nicht nur in den Mund nehmen müssen, sie musste sie auch richtig in sich aufnehmen. Letztlich hat sie sich sogar überreden lassen, es freiwillig zu tun, denn sie wird dafür auch noch bezahlt. Jetzt befürchtet sie jedoch, schwanger zu sein und möglicherweise demnächst einen Beutelmenschen oder ein Menschuru zur Welt bringen zu müssen.
Als Nicola McLean am Montag im inszenierten Überlebenskampf der Dschungelshow zur ihrer Prüfung antreten musste, erwartete die 26-Jährige eine besonders unangenehme Aufgabe.

Sie musste sie sich durch einen überaus ekligen Speiseplan arbeiten: McLean wurden Krokodil-Augen, lebende Würmer und zum Schluss Känguru-Hoden serviert. Tapfer aß sie sich durch das unappetitliche Menü und sicherte damit sich und den anderen Dschungelcamp-Insassen eine Extra-Portion Lebensmittel.

Die freuten sich nach McLeans Rückkehr ins Lager über deren Einsatz - und wurden dann von den sehr speziellen Gedankenspielen des Models überrascht. "Ich habe die Moderatoren gefragt, ob in den Hoden Samen war - und so war es! Ich habe also Känguru-Samen geschluckt. Ich fragte, ob ich davon schwanger werden könnte."

Quelle: spiegel

Wie lange man mit einem Beutelmenschen oder einem Menschuru trächtig ist, wird sich zeigen.

18 November 2008

Öger Tours wird doch nicht russisch

Russen bringen Deutsche zu den Türken - so oder so ähnlich war das wohl geplant und soll jetzt an der Finanzierung scheitern - wenn es denn nicht doch andere Gründe gibt.
Der Verkauf des Reiseveranstalters Öger an den russischen Oligarchen Alexander Lebedew droht zu scheitern. Firmengründer Vural Öger bestätigte der «Financial Times Deutschland» (Mittwochausgabe), dass Lebedew zweimal eine Zahlungsfrist habe verstreichen lassen. Informierten Kreisen zufolge war die erste Frist am 20. Oktober abgelaufen, am 31. die zweite. «Ich weiß nicht, warum er nicht zahlt», sagte Öger. Lebedew selbst hatte sich vergangene Woche beschwert, deutsche Banken räumten ihm wegen der Finanzkrise keinen Kredit ein.
Quelle: ddp

Kinderfeindliches Klima in Berlin

Kann die Belegung von freistehenden Räumen mit einer Kindertagesstätte eine "Fehlnutzung" sein? Amts- und Landgericht in Berlin meinen: Ja!
In Berlin muss jetzt erstmals eine Kita infolge einer Nachbarschaftsklage wegen Kinderlärms ihren Standort schließen. Die Kita Milchzahn werde ihre Räume an der Friedenauer Odenwaldstraße verlassen, nachdem der Nachbar vor dem Landgericht Recht bekommen hatte, berichtet «Der Tagesspiegel» (Mittwochausgabe).
Quelle: ddp

Die Unwählbaren haben einen Sündenbock gefunden

Peinlicher gehts kaum noch. Die CSU hat einen ganz wichtigen "Mitschuldigen" an dem Wahldesaster gefunden - die Werbeagentur!
Nach dem Debakel bei der Landtagswahl in Bayern trennt sich die CSU von ihrer langjährigen Werbeagentur. Das berichtet die Münchner «Abendzeitung». Dem Unternehmen Serviceplan werde parteiintern eine Mitschuld am Misserfolg zugewiesen. Die Agentur selbst verweise auf den von ihr geführten erfolgreichen Wahlkampf im Jahr 2003. Nach Informationen der Zeitung hatte der Dienstleister auf «nonverbale Signale» der CSU reagiert und sich an einer Ausschreibung für die Bundestagswahl nicht mehr beteiligt.
Quelle: dpa

Angeblich schwerer Schlag gegen Kinderpornografie - Hoffentlich nicht schon wieder ein Rohrkrepierer

Hoffentlich ist ein bestimmter Oberstaatsanwalt aus Halle nicht beteiligt, damit die Aktion nicht Gefahr läuft, wieder zu scheitern und im Sande zu verlaufen.
Den deutschen Behörden ist nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung einer der bislang größten Schläge gegen Kinderpornografie im Internet gelungen. Wie das Blatt berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Bonn insgesamt 563 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mehr als 500 Häuser und Wohnungen seien durchsucht worden. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Ärzte und Priester, einen Fußballtrainer und einen Küster.
Quelle: dpa

Das hätte sie wohl gern so gehabt - Aussetzer mit Grinsen

Die Sache soll 2005 gelaufen sein, BTM-Handel in 25 Fällen. Schon seit 2006 wurde mehrfach versucht, die Sache zu verhandeln, aber mir sind hin und wieder Dinge wie Rückbelastungsgefahr trotz rechtskräftiger Verurteilung, Gefahr der Selbstbelastung wegen falscher Anschuldigung und noch ein paar andere prozessuale Gegebenheiten eingefallen, die die Hauptverhandlungen immer wieder zu Aussetzern führte.

Heute sollte es nun so weit sein - blöd nur, dass der Hauptbelastungszeuge nicht erschienen war. Die Vorsitzende meinte, gut, dann müsste man zunächst mal die Polizisten vernehmen. Das hätte sie wohl nun tatsächlich gern so gehabt, aber das konte ich leicht verhindern und stellte anheim, den Zeugen zu suchen.

Alle waren so genervt von der Klamotte, dass es in diesem Moment mehr als leicht war, die Beteiligten von den Segnungen des § 153 a StPO gegen 60 gemeinützige Arbeitsstunden zu überzeugen. Der Mandant schien ob des Vorwurfes nicht ganz unzufrieden.

Als ich dann nach 25 Minuten das Gericht verlassen habe, kam mir jemand entgegen: der Zeuge! Ich konnte mir ein inneres Grinsen nicht verkneifen, wozu auch!
 

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