30 November 2008

Engstirnig, scheubeklappt und realitätsverweigernd

Weil ich wirklich sehr gut geschlafen habe, es nicht regnet und ich gestern mit einem Freund auf Lanzarote telefoniert habe, der mich auf meinen nächsten Urlaub dort eingestimmt hat, fallen mir diese schmeichelnden Worte ein, wenn es um die Beschreibung einer Braunschweiger Oberstaatsanwältin geht, deren Vermerk ich gerade in die Finger bekomme. Ich möchte gar nicht wissen, welche Worte ich hätte wählen wollen, wenn ich einen schlechten Schlaf gehabt hätte, es regnen oder gar schneien würde und mir mein Freund mitgeteilt hätte, dass auf Lanzarote während meines Urlaubs eine Frostperiode zu erwarten wäre.

Aber diese Dame ist von ihrem Verfolgungswahn so verbiestert, dass sie nicht nur nicht mehr in der Lage ist, Akten mit einem Restmaß an Objektivität zu lesen, nein, sie macht vor Anklageerhebnung einen zusammenfassenden Vermerk, der aus sich selbst heraus dokumentiert, dass sie sich dem Beschuldigten ungünstige Ermittlungsergebnisse schlicht in die Tasche lügt.

Das für sich genommen ist zwar bedauernswert und zeigt nur, welch Geistes Kind die Dame ist, das Tragische ist aber, dass sich viele Strafrichter bei der Frage der Zulassung einer Anklage auf solche zusammenfassenden Vermerke verlassen, weil sie meinen, dass solche Vermerke den Akteninhalt einigermaßen ungefälscht widergeben.

Achtung, liebe Strafrichter: STIMMT NICHT! Zumindest objektive Fälschungen kommen vor, und, es gibt Verfolgungswahntäter/innen, bei denen solche - objektive, denn sie wissen nicht mehr, was sie tun (hoffe ich) - Fälschungen eher die Regel als die Ausnahme sind.

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