15 November 2008

Rechtsbeugung beim OLG Naumburg: War es wenigstens Beihilfe?

In einem Kommentar zu "OLG Naumburg - Rechtsbeugung oder nicht?" wird ein durchaus nachdenkenswerter Ansatz geliefert, der auch das rechtliche Problem aufwerfen würde, ob möglicherweise ein Verfahren wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung durch eine Entscheidung beendet wurde, die für sich genommen auch wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung überprüft werden müsste. Der Kommentar lautet:
Das rechtsstaatserodierende Bekenntnis dieses Strafsenats liegt nicht darin, den Angeklagten das Schweigerecht zuzubilligen, sondern für die Straffreiheit des Gehilfen, denn das waren alle drei mindestens, ein Urteil eines Reichsgerichts heranzuziehen, dass einen signierenden Richter eben nicht zu einem Gehilfen der Rechtsbeugung erklärt hatte.

Dabei "übersieht" der Strafsenat, dass jeder Beamter seine Remonstrationspflicht wahrzunehmen hat, und auch mittelbar an keiner Straftat beteiligt sein kann. So zumindest haben es sich die Eltern des Grundgesetzes vorgestellt, als sie dem Kadavergehorsam der Nazielite einen Riegel vorgeschoben haben. Immerhin ruft dieser Strafsenat deutlich in Erinnerung, warum in diesem Land kein Nazijurist für seine Untaten je zur Rechenschaft gezogen wurde.

Als Anständiger kann man nur fordern, dass das Oberlandesgericht Naumburg aufgelöst wird, denn wie soll dieses Gericht jemals wieder den Respekt des Rechts erlangen?

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