28 April 2011

Das Fax ist auf dem Klo oder eine rauchen

Hier hatte ich bereits berichtet, dass sich beim Landkreis Hildesheim am Wochenende eine Stimme meldet, wenn man versucht, auf eine z.B. auf einem Anhörungsbogen angegebene Faxnummer ein Fax zu senden.

Ich dachte, dort schaltet man nur am Wochenende das Fax ab, um am Montagmorgen nicht gleich mit zuviel Arbeit überhäuft zu werden.

Heute durfte ich dann feststellen, dass auch mitten in der Woche während normaler Dienstzeiten (10.45 Uhr) statt freudigem Faxempfang eine Stimme ertönt, die mitteilt, dass die Mitarbeiterin momentan nicht zu erreichen ist, ich möge nach dem Signalton eine Nachricht hinterlassen.

Na, wo ist denn die Frau Fax gerade?

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Der Mann auf der Straße schreit nach Haft

Und warum schreit er? Weil er keine Ahnung hat, das ist auch völlig in Ordnung, denn er hat weder Jura studiert noch Kenntnisse über die Voraussetzungen eines Haftbefehls.

Er schreit aber auch, weil unseriöse Journalisten keine Ahnung haben, nicht recherchieren, was ihnen nicht gefällt oder nicht schreiben, wenn sie es wissen, was ihnen nicht gefällt.

Kein Haftbefehl gegen den Berliner U-Bahn-Schläger, ein Skandal? Nein, endlich mal ein Haftrichter, der sein Handwerk versteht und die einzig richtige Konsequenz daraus zieht, dass kein Haftgrund vorliegt: Nicht zu verhaften.

Treffend auch der Kollege Carsten R. Hoenig in seinem Blog.


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25 April 2011

Amtliche Vernichtung

Jemand wird verletzt, er muss in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei stellt fest, dass der Verletzte mit einem Fahrrad unterwegs war. In dem daran angebrachten Fahrradkorb befanden sich einige Lebensmittel, die der Verletzte zuvor eingekauft hatte.

Und nun begann der ganz offizielle Weg, der sich im Protokoll dann wie folgt niedergeschlagen hat:

Im Fahrradkorb fanden wir u.a. eine Portion Frischfleich. Diese wurde aufgrund schneller Verderblichkeit amtlich vernichtet.

Interessiert mich schon, wie sich die amtliche Vernichtung von der unamtlichen Vernichtung unterscheidet.


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22 April 2011

Steigerung der eigenen Wichtigkeit

Mein höchst subjektiver Eindruck ist, dass man manchen Polizeibeamten die von ihnen selbst empfundene Wichtigkeit schon an der Körperhaltung ansieht. Irgendwie werden diese, die ich meine, mit steigender Eigenempfindung O-beiniger, drahtiger, kantiger (Haarschnitt, Kinn, Schultern), und schnittiger (Sprache, Kleidung, Gehabe).

Das drückt sich dann auch, wie heute mal wieder gelesen, in der Bezeichnung der Dienstabteilungen aus.

Da gibt es dann die Abteilung Fachkommissariat "OK". Boaahhh! Reicht aber nicht; man könnte sich jetzt als Ergänzung z.B. ausdenken: Schwerkriminalität! Hätte doch was. Nein, reicht nicht!

Also nehmen wir SehrSchwerkriminalität? Reicht nicht.

Ok, SehrDolleGanzSchwerkriminalität? Nee, nicht schwer genug!

Also, was nehmen wir nun? Ja:


Schwerstkriminalität

Das hat nicht nur was, das hat genug.

Bei Gelegenheit werde ich einen Mitarbeiter dieser Sonderstabteilung mal nach dem Unterstschied zwischen Schwerkriminalität und Schwerstkrmininalität fragen. Der Duden kennt das wichtigste Wort wohl nicht.


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Der freie Fuß im Kostenrecht

Kostenbeamte kennen in der Regel das Gefühl nicht, das ein Betroffener hat, wenn gegen ihn ein Haftbefehl verkündet wird. Viele dieser Centfuchser haben wohl die Einstellung, dass sich dann eigentlich nichts verändert hat, außer, dass man sich nun nicht mehr frei bewegen darf.

Deshalb musste das OLG Düsseldorf jetzt nochmals ausdrücklich klarstellen:

Wird gegen einen Angeklagten in einem Hauptverhandlungstermin zwar nach vollständiger Urteilsverkündung, aber noch vor Rechtsmittelbelehrung ein Haftbefehl verkündet, steht dem verteidiger nach Nr. 4115 VV RVG eine Terminsgebühr mit Zuschlag zu.

Zur Begründung weist das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 30.12.2010 - III-4 Ws 623/10) darauf hin, dass aus gebührenrechtlicher Sicht - anders als in § 260 StPO - die Hauptverhandlung erst mit der Erteilung der Rechtsmittelbelehrung beendet ist, da der Verteidiger gehalten ist, den Angeklagten auch noch während der Rechtsmittelbelehrung zu begleiten und darauf zu achten, ob die Rechtsmittelbelehrung korrekt ist.

Das ist auch fast immer notwendig, da insbesondere routinierte Richter diesen über Jahre auswendig gelernten Text - ähnlich wie bei Zeugenbelehrungen - dermaßen schnell herunterbrabbeln, dass das für einen Nichtjuristen oft nicht verständlich ist.




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20 April 2011

18 April 2011

Verantwortungslosigkeit im Amtsgericht Hannover

Wie verantwortungslos manche Richter mit verfassungsrechtlich geschützten Rechten umgehen, zeigt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Hannover. Wenn man freundlich ist, vermutet man, dass der Richter nicht gelesen hat, was er unterschrieben hat. Wenn man böse wäre, müsste man vermuten, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Richter bewusst Grundrechte oder ähnliche Rechte des Bürgers mit Füßen tritt.

In dem Beschluss heißt es zunächst, dass der Delinquent zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde (was bei einem Strafrahmen von Geldstrafe bis maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe auch nicht außergewöhnlich ist).

Im nächsten Absatz dann die Keule, mit der die Blutprobenentnahme und DNA-Feststellung angeordnet wird:

Es handelt sich um ein schweres Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist und bei dem auch ohne Hinzutreten weiterer Kriterien Grund zu der Annahme besteht, dass auch zukünftig Strafverfahren gegen den Verurteilten zu führen sind.


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14 April 2011

Hüte Dich vor diätierenden Richtern

Wenn Du Deinem Mandanten einen Gefallen tun willst, lass das Gericht in aller Ruhe frühstücken oder zu Mittag speisen, die Chancen auf ein gutes Ergebnis steigen rapide.

Hier wird über eine wissenschaftliche Studie berichtet, die, wenn die Zahlen stimmen sollten, diese These durchaus beeindruckend untermauert.

Es bleibt wie im Urwald: Das satte Tier frisst Dich nicht!



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09 April 2011

Fester Schlaf am Wochenende beim Landkreis Hildesheim

Technischer Fortschritt ist eingezogen, beim Landkreis Hildesheim, Spitze!

Der einzelne Mitarbeiter hat einen eigenen Faxanschluss mit eigener Fax-Nummer, so auch Frau Ge. von der Bußgeldstelle, fein und säuberlich findet sich dann auch die Fax-Nummer auf dem Bußgeldbescheid.

Blöd nur, wenn am Samstag unter der Faxnummer mitgeteilt wird, dass der Mitarbeiter gerade ....

Lieber Landkreis, liebe Frau G., solche Geräte funktionieren auch in Ihrer Abwesenheit.

Oder haben Sie einfach keine Lust, Montag gleich Post im Fax zu haben? Könnte ja Arbeit bedeuten.



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08 April 2011

Für Stalking muss man nicht hauen!


Mal wieder ein großes Missverständnis. Das Bundessozialgericht hat NICHT entschieden, dass Stalking nur durch tätliche Übergriffe begangen werden kann, es hat lediglich ausgeführt, dass "in der Regel" allein im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes eine körperliche Einwirkung vorliegen muss.

Auf andere Gesetze hat das keinen Einfluss, außerdem sind die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte an eine sozialgerichtliche Auslegung nicht gebunden.

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04 April 2011

Notwendige Erholung

Vom 06.04.2011 bis zum 08.04.2011 findet in Weimar der "20.Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag" statt.

Warum wundert es mich nicht, dass, anders als bei anwaltlicher Fortbildung oder entsprechenden Veranstaltungen, nur Wochentage verbrannt werden und die Wochenenden geschont werden.

Ach ja, ich vergaß, die notwendige Erholung darf nicht gestört werden.



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Gefahr im Kopf

81a Abs. 2 StPO braucht Gefahr im Verzug, damit der Richtervorbehalt zurückstehen kann.

Nun kommt da ein Autofahrer angefahren, wird vor seinem Haus angehalten und riecht verdächtig nach Alkohol. So weit, so Scheiße für den Mann.

Nun hat er aber - Donnerstagnachmittag, kurz nach 15.00 Uhr in einer mittelgroßen Stadt mit eigenem Amtsgericht - noch Verderbliches im Kofferraum, er bittet die Ordnungshüter, ob er das Zeug noch in den Keller tragen kann.

Klar, kein Problem, man ist ja Freund und Helfer und hat Zeit. Danach gehts ins Krankenhaus und der Polizeibeamte ordnet eine Blutentnahme an - natürlich ohne Anruf bei Gericht oder wenigstens der Staatsanwaltschaft.

Das Berufungsgericht verurteilt den Autofahrer und lehnt ein Beweisverwertungsverbot ab, weil nicht erkennbar sei, dass der Polizeibeamte die Bedeutung der Gefahr im Verzuge falsch ausgelegt habe.

Kann nur bedeuten, dass mein Vorurteil, kaum ein Richter sei nach 15.00 Uhr noch zu erreichen, geschweige denn in seinem Dienstzimmer, von dem Vorsitzenden der Berufungskammer geteilt wird.

Oder er sucht diesen filigranen Weg, den Deutschen Richterbund in seinem Bestreben zu unterstützen, den Richtervorbehalt abzuschaffen.

Wenn die Gefahr schon nicht im Verzuge ist, ist sie wenigstens im Kopf.





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