31 Oktober 2007

Verschlüsselung von E-Mails lässt keinen Schluss auf strafbare Handlungen zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten. (Beschl. v. 18. 10. 2007 – Az.: StB 34/07)


Quelle: heise

Für Schäublisten eine sicher höchst unbequeme Entscheidung.

NPD-Spende für Synagoge?

DRESDEN. Es gibt sie anscheinend noch, die Zivilcourage. Die NPD-Landtagsfraktion in Sachsen bekam zum Wochenende einen Brief mit folgendem Wortlaut:


"NPD Fraktion im Sächsischen Landtag
Herren H. Apfel und A. Delle
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Dresden, 18. Oktober 2007

Ihre Zimmerreservierung im Holiday Inn Dresden

Sehr geehrter Herr Apfel,
sehr geehrter Herr Delle,

wir erhielten heute Ihre über www.hotel.de getätigte Reservierung für den 7. November 2007 und sind einigermassen erstaunt, dass Sie ausgerechnet ein amerikanisches Hotelunternehmen mit ausländisch klingendem Namen bevorzugen.

Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüssen und zu bedienen, haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren.

Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde. Betrachten Sie dies als kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung für die Schäden, die Ihre damaligen Gesinnungsgenossen der Synagoge und vor allem ihren früheren Besuchern zugefügt haben.

Eine Kopie dieses Schreibens leiten wir an die Dresdner Presse weiter.

In der Hoffung, daß Sie eine zu Ihnen passende Unterkunft finden und uns Ihr Besuch erspart bleibt verbleiben wir

mit freundlichen Grüssen
MACRANDER HOTELS GmbH & Co. KG

Johannes H. Lohmeyer
Geschäftsführer

Quelle: hpd-online.de

Das falsche Hotel gewählt.

Auf die Schnüffelnase

Mir gefällt so gut, was der Kollege Carsten Hoening aus Berlin-Kreuzberg, der mit der Wanne, zur ewigen Nachschnüffelei von Staatsanwaltschaften und Gerichten nach den Adressen der Mandanten geschrieben hat, dass ich den Text hier zitiere:

Gegen meinen Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ich weiß, wie und wo ich meinem Mandanten erreichen kann. Das weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Deswegen ruft der Staatsanwalt bei uns an und befragt zunächst eine Mitarbeiterin nach seiner Adresse.

Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen wissen, was sie auf so eine Anfrage des Staatsanwalts mitteilen: Nichts.

Deswegen versucht es der Ermittler bei mir (“Dann geben Sie mir eben Ihren Chef!” [Nein, ich habe nicht vergessen, ein “bitte” zu zitieren.]).

Ich habe dem Jäger mit einer Gegenfrage geantwortet: Ob er wisse, dass es nun nur noch von mir abhängt, ob er sich strafbar macht oder nicht. Wenn ich die Frage nach den Daten meines Mandanten beantworte, begehe ich einen Geheimnisverrat, der gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar ist. Dazu hätte er mich angestiftet. Die Anstiftung ist nach § 26 StGB strafbar.

Der Staatsanwalt hat seine Frage nicht noch einmal wiederholt. Ich bin mir sehr sicher, sowas wird er künftig auch bei keinem anderen Verteidiger versuchen. So eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat hinterläßt keinen guten Eindruck in der Personalakte.

Also liebe Behörden, auch bei uns bitte nicht nach den Adressen der Mandanten fragen, selber suchen macht viel mehr Spaß.

Vorwurf der Untreue gegen Schatzmeister der Jägerschaft Nord im Landkreis Gifhorn

Ein geldgieriger Raffzahn soll er nach der Anklageschrift gewesen sein, der Schatzmeister der Jägerschaft Nord im Landkreis Gifhorn. Über 60.000,00 € soll er in knapp zwei Jahren abgezweigt haben.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Mai 2005 und März 2007 Untreue in 30 Fällen begangen zu haben.

Laut Anklageschrift hat der ehemalige Schatzmeister in 28 Fällen in die eigene Tasche gewirtschaftet. Meistens zweigte er vom Vereinskonto Beträge in der Größenordnung 500 bis 1500 Euro ab, einmal waren es auch 8000 Euro. Die Manipulation des Kassenbestandes fiel in der Jägerschaft lange nicht auf, weil der 31-Jährige Kopien von Überweisungsträgern vorgelegt hatte.

In zwei Fällen lag laut Staatsanwaltschaft indes keine Eigen-, sondern eine Fremdbereicherung vor: "Es wurden Rechnungen im Umfang von 6000 und 11 400 Euro beglichen, obwohl ihm bekannt war, dass die Forderungen unbegründet waren."

Quelle: newsclick.de

30 Oktober 2007

Es gibt ihn: den Schießhund

Ich habe mich immer gefragt, was genau der Schießhund ist, der so gut aufpasst. Jetzt wissen wir es: Er ist ein Hund, der auf sein Herrchen schießt.

Bei einer Fasanenjagd im US-Staat Iowa ist ein Jäger von seinem Hund beschossen und in der Wade getroffen worden.

Zu dem Missgeschick kam es am vergangenen Samstag, als der 37-jährige James Harris seine Flinte auf den Boden legte, um über einen Zaun zu klettern und einen toten Fasan zu bergen. In diesem Moment trat der Hund auf die Waffe und löste sie aus, wie ein Sprecher der Jagdbehörde am Dienstag mitteilte. Die Chirurgen der Universitätsklinik in Iowa City mussten mehr als 100 Schrotkugeln aus dem Bein des Jägers entfernen. «Jetzt geht es ihm wieder gut», sagte Alan Foster von der Jagdbehörde.

Er fügte hinzu, es seien keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet worden.
Quelle: 20min.ch

Lieber Hund, sei froh, dass Du nicht im Staat des Alpenpumpers Arnie geschossen hast, denn dann drohte Dir jetzt die Todeszelle.

Messer im Arsch

Das Gesäß hat an sich eher die Aufgabe, beim Sitzen Bequemlichkeit zu vermitteln. Hin und wieder hält es dann aber auch Stichwerkzeuge davon ab, lebensgefährlich zu werden.

Vor einem Schnellrestaurant im Hamburger Stadtteil Langenhorn ist am Sonntagabend ein 25-jähriger Mann mit einem Messer schwer verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, geriet der Mann mit einem 22-Jährigen über Geld in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung stach der 22-jährige Deutsche seinem Opfer mit einem Küchenmesser ins Gesäß, wobei die Klinge abbrach und steckenblieb. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.

Lebensgefahr bestand den Angaben zufolge nicht.
Quelle: e110.de

Madeleine McCanns Eltern zahlen Hypothekenraten aus Spendengeldern

Wenn das nun auch noch stimmt, ist das jedenfalls die lukrativste Entführungsgeschichte aller Zeiten.

Quelle: itv.com

Ausbrecherkönig

Nicht einmal, nicht zweimal, nicht dreimal, nein schon zum vierten Mal ist dem Schwerverbrecher Nordin Benallal ein Ausbruch aus einem belgischen Gefängnis gelungen. Seine letzte erfolgreiche Flucht aus dem Gefängnis von Ittre südlich von Brüssel war wohl seine spektakulärste.

Komplizen des 27-Jährigen, als „Ausbrecherkönig“ berüchtigt, kidnappten einen kleinen Hubschrauber samt Piloten und schwebten genau um 18.15 Uhr am Sonntagabend über die Gefängnismauern in die Haftanstalt. Um diese Zeit nämlich absolvieren die Insassen dort ihren Abendspaziergang. Nordin Benallal stieg in den Hubschrauber. Doch dann ging einiges schief. Zahlreiche Mitgefangene hatten sich an die Kufen geklammert und wollten mitfliegen. Fazit: Bei seinem Start stürzte der Hubschrauber wegen Übergewichts ab. Mehrere Häftlinge wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Doch Nordin Benallal behielt die Nerven. Zusammen mit seinen beiden Komplizen, die Schusswaffen bei sich hatten, nutzen sie das Chaos und zwangen einen Gefängniswärter, ihnen die Türen in die Freiheit zu öffnen. So konnte Benallal also doch noch aus dem Gefängnis fliehen, das als eines der am besten bewachten in ganz Belgien gilt. Draußen vor den Toren der Haftanstalt wartete schon ein Kleintransporter mit laufendem Motor auf den Flüchtling. Benallal und seine Befreier stiegen ein und rasten davon.

Quelle: diepresse.com

Einer, der an alles denkt und gute Nerven hat.

Iiihhhh!

Ermittler sind möglicherweise einem Skandal um sexuelle Demütigungen von Beamtinnen in der Polizeihundeschule in Herzogau im Bayerischen Wald auf der Spur.

Der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Karl Michael Scheufele, sprach am Dienstag in München von "gravierenden" Anschuldigungen, denen "intensiv und mit Nachdruck" nachgegangen werde.

Einem Bericht der "Nürnberger Nachrichten" zufolge sollen Polizistinnen bei Abschlussfeiern sexuell erniedrigt worden sein. Der Redaktion liege ein acht Seiten langer anonymer Brief vor, der offenbar von einem Polizisten mit Insiderwissen stamme.

Darin sei die Rede von Übergriffen auf junge Kollegen, die "Urin trinken oder aus Essensresten und Abfällen gemixte Speisen verzehren" mussten. Vor allem Frauen seien Opfer gewesen.

Quelle: express

Bei der Bundeswehr vor mehr als dreißig Jahren gab es auch widerliche Getränke bei Beförderungen, aber Urin und Abfälle? Iiihhh!



Zeuge Oberschlau

Die Strafrichterin hatte zunächst (verdientes) Glück. Sie wurde überhört und gestaltete den Beginn der Verhandlung routiniert und fließend.

Dann kam der Opferzeuge, vorgeführt aus dem Maßregelvollzug, u.a. vorbestraft wegen Betruges, also nicht der Wahrheitslieber vor dem Herrn, dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einschlägig wohlbekannt.

Der fing das Labern dann so unerträglich an, dass die Frau Präsidentin als Überhörerin sichtlich genervt den Saal verließ. Eine gewisse Entspannung war in Sekunden spürbar, und ich konnte mir den Zeugen zum Zerschneiden zurechtlegen. Er wehrte sich redlich, ahnte meine zweite Frage schon, bevor ich sie ausgesprochen hatte, stolperte über die Dritte und war bei der vierten ko.

Die Schulklasse im Zuschauerraum war sichtlich beeindruckt (der Zeuge weniger).

Klappte so vorzüglich, dass aus dem Vorwurf der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung mit Teleskopschlagstock, gemeinschaftlich und das Leben gefährdend ein glatter § 153 StPO wurde, also eine Einstellung ohne weitere Folgen.

Mein Mandant, der die letzten Nächte kaum noch schlafen konnte und mit heftigsten Verhaftungsphantasien gekämpft hatte, war in seiner Glücklichkeit kaum zu überbieten und kündigte neben fürstlichem Honorar noch eine heftige Gerstensaftverkostung an.

Soll er haben. Muss ich nach dem Zeugen nun leider auch noch den Mandanten schlachten. Er weiß, was ich meine, Aspirin wird er brauchen.

Die richterliche Brille

Das Kammegericht meinte, einer Pflichtverteidigerin die Kosten für ein für den inhaftierten Mandanten gefertigten Aktenauszug streichen zu müssen (KG berlin 20.05.2005, 3 Ws 20/05).

Der Inhalt des Beschlusses lässt erkennen, dass die Sachbearbeiter des Kammergerichtes von sachgerechter und professioneller Verteidigung keine Ahnung haben und den Sachverhalt durch die richterliche Brille betrachtet haben.

Es ist natürlich nicht nur nicht Aufgabe des Verteidigers, den Sachverhalt straffend zu filtern und damit seinem Mandanten Teile des Akteninhaltes vorzuenthalten, im Gegenteil, Aufgabe des Verteidigers ist es, gemeinsam mit dem Mandanten auch in der abgelegensten Ecke der Akte nach Details zu suchen, die entlastend oder strafmildernd wirken.

Die Herstellung eines gesonderten Aktenauszuges ist zur sachgemäßen Bearbeitung einer Rechtssache geboten. Hierbei kommt es auf einen objektiven Maßstab an, also auf den Standpunkt eines vernünftigen, sachkundigen Dritten. Dementsprechend reicht es nicht aus, dass die Fertigung von Fotokopien einem Richter nicht zweckmäßig erscheint, der erkennbar bezüglich der Pflichten eines Verteidigers über keinerlei Sachkunde verfügt.

Deshalb sollte einer Verbreitung dieser Rechtsprechung Einhalt geboten werden.

29 Oktober 2007

Mahnwache für Marco W. in Uelzen

Damit die Öffentlichkeit Marco nicht vergisst, organisierte sein Bruder Sascha jetzt eine Mahnwache in ihrem Heimatort – und sprach zum ersten Mal über das Schicksal seines Bruders.

Empfindet er Wut über den Prozess gegen Marco, die Vorwürfe der Britin?

„Wut oder so etwas kommt nicht auf. Doch in dem Verfahren ist man sehr hilflos. Aber es gibt uns Kraft, wenn wir sehen, was für Marco bewegt wird. Sogar Läufe wurden für ihn veranstaltet. Das bewegt uns sehr.“

Quelle: t-online

Na ja, hätt ich auch gern, Läufe und Mahnwachen für meine Mandanten, die von einem Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen wurden mit der Feststellung, dass das beschuldigende Opfer gelogen hat. Klappt nicht, im Gegenteil, immer bleibt was hängen.

Arnie Schwarzenvernichter ein Kiffer

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger hält Marihuana nicht für eine Droge. Schwarzenegger sagte der britischen Ausgabe des Magazins «GQ», er habe niemals Drogen genommen. Gleichzeitig räumte er ein, in den 70er Jahren Marihuana geraucht zu haben. In der Dokumentation «Pumping Iron» von 1977 wurde er sogar dabei gefilmt.

«Das ist keine Droge. Das ist ein Blatt», erklärte Schwarzenegger. «Meine Droge war es, Eisen zu stemmen, glauben Sie mir.» Der Sprecher des Gouverneurs, Aaron McLear betonte, die Kommentare Schwarzeneggers müssten im Zusammenhang gesehen werden. Schließlich seien sie in einem Interview mit Piers Morgan entstanden, einem ehemaligen Redakteur und jetzigen Jury-Mitglied bei der Casting-Show «America's Got Talent». Der Gouverneur wisse, dass Marihuana eine Droge ist.

Quelle: yahoo

Alles wegmachen, was in die Todeszelle kommt, aber sein, wie frisch gefallener Schnee, wenn es um sich selbst geht. Arnie for President! Die Amerikaner wissen schon, wen sie sich aus dem Ausland an genialen Typen einkaufen müssen, um die eigenen Posten besetzen zu können, für die sie noch schlimmere eigene Finger nicht finden.

Man stelle sich vor, ein kiffender anabolikavergifteter Alt-Pumper mit Erbsen-Hirn als Herrscher über Atom-Bomben.

Zur Erörterung

Ich hoffe immer, Polizeibeamte wissen es nicht besser, befürchte aber, dass einige bewusst die Belehrungspflichten umgehen wollen, wenn sie Personen, gegen die zumindest ein Tatverdacht besteht, in sogenannte Festlegungs- oder Vorgespräche verwickeln oder mit ihnen nur einen Sachverhalt erörtern wollen und deshalb eine Belehrung nicht für erforderlich halten.

Besonders dreist mal wieder ein Kriminalbeamter aus dem schönen kalten Harz. Obwohl ich mich für einen Mandanten längst legitimiert habe und mitgeteilt habe, dass er sich, wenn überhaupt, nur über mich äußern wird, bekommt der Mandant eine Vorladung "Zur Erörterung und Aushändigung von Gegenständen".

Ich würde einiges darauf verwetten, dass hier mal wieder ein sogar bereits verteidigter Beschuldigter in einem zwanglosen Gespräch dazu gebracht werden sollte unbelehrt über die Klinge zu springen.

Geschlossene Anstalt

Kaum ein Prozessbeteiligter konnte sich das Lachen verkneifen, als heute im Landgericht Magdeburg mitgeteilt wurde, wir könnten erst mit Verzögerung beginnen, weil sich der Angeklagte verspäten würde.

Nicht, dass der etwas dafür konnte, denn er musste aus der JVA Naumburg vorgeführt werden, aber das Fahrzeug konnte dort den Hof nicht verlassen, weil die Tür klemmte.

Mit fast 45 Minuten Verspätung konnte dann begonnen werden, man hatte offenbar jemanden gefunden, der wusste, wie man eine Knasttür gängig macht.

Schade auch, dass die eine Prozessbeteiligte, die heute das erste Mal (fast) pünktlich erschien, sich völlig umsonst so beeilt hatte.

28 Oktober 2007

Merkel lässt mich hoffen

Der SPD-Parteitagsbeschluss für ein Tempolimit auf Autobahnen spaltet die Koalition. Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss eine Umsetzung der SPD-Forderung am Sonntag kategorisch aus.

"Mit mir wird es das nicht geben“, sagte die CDU-Chefin im ZDF.
Quelle: focus

Gut Baby, lass uns rasen.

Bessere Arbeit durch besseren Sex

Spaß in der Nacht, Hochleistung unter Tage: Auf diese einfache Formel vertraut die Leitung einer Kohle-Mine in Sydney. Sie bietet den Bergleuten Nachhilfestunden in Sachen Sex an. Eine Krankenschwester lehrt die Kumpel lieben.
Quelle: spiegel.de

Okay, Bernd, Olaf, Andreas und Karsten, den Motivationsschub gönne ich Euch auch, ich spreche mal mit Dirk Bach, ob er mal Eure Krankenschwester sein will.

Mercedes von Pol Pot bei eBay

Autonarren mit einem makaberen Geschmack und mindestens 35.000 Pfund (50.000 Euro) auf dem Konto können bei eBay ein außergewöhnliches Stück ersteigern: eine Mercedes-Limousine, die einst dem kambodschanischen Machthaber Pol Pot gehört haben soll. Der derzeitige Besitzer gibt an, er habe den Wagen 2001 gekauft und sei damit sonntags durch die Hauptstadt Phnom Penh gefahren. Bis zum Sonntagnachmittag ging erst ein Gebot ein. Die Versteigerung dauert bis Dienstag an.
Quelle: pr-inside.com

Das bringt mich dazu, anzukündigen, demnächst einen Mercedes für den Guten Zweck zu versteigern, den ein großer deutscher Betrüger bewegt hat, der später durch die mexikanische Mafia hingerichtet wurde. Ich hoffe, es wird ähnlicher Erfolg, wie die Versteigerung meiner legendären Birkenstöcker in Anlehnung an Gabriele Paulis Latexhandschuhe.

Aktuelle Gesetze aus der Zeit des "Dritten Reiches"

Die deutsche Vergangenheit wirkt immer noch nach. Die Wurzeln von einigen aktuellen Gesetzen liegen in der Zeit des „Dritten Reichs“.

Das Heilpraktikergesetz ist sogar noch in seiner ursprünglichen Form in Kraft. Das Monopol der Schornsteinfeger begründeten die Nazis genauso wie das der Anwälte. Müttern sollte mit der Einführung des Ehegattensplittings die alleinige Sorge um Haus und Kinder attraktiv gemacht werden.

Die Ministerien sind bis heute damit beschäftigt das geltende Bundesrecht auf alte Relikte zu durchforsten. Mitte Oktober verabschiedete der Bundestag das zweite Rechtsbereinigungsgesetz des Bundesministeriums der Justiz.
Quelle: rp-online.de

Und dann sollten wir auch noch die Richter abschaffen, die sich benehmen, als hätten sie vergessen, dass die Zeiten sich geändert haben. Mir fallen leider noch zu viele Beispiele ein. So das beharrliche Verbot einiger Richter oder sogar ganzer Gerichte in nicht nur südlicheren Gefilden, dass Angeklagte und Verteidiger nebeneinander sitzen.

Niedrig und Kuhnt zu brutal

Der Berliner Privatsender Sat.1 hat Probleme mit den Medienhütern der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz wegen einer gewalttätigen Episode der Vorabendkrimireihe "Niedrig und Kuhnt". In einer am 11. Juni ab 17.00 Uhr ausgestrahlten Folge sei in der 20-sekündigen Einleitung die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere vermummte Gestalten für jüngere Zuschauer zu drastisch angedeutet worden, teilte der Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte der LMK mit.
Quelle: satundkabel.de

Schade, dass die Medienschützer nicht auch wegen der grottenschlechten Qualität die Rote Karte zeigen können.

Gerichtsverfahren wegen Sex mit Fahrrad

Die spinnen, die Engländer. Weil ein Mann Sex mit seinem Fahrrad hatte - wie auch immer das befriedigen kann - muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. 1993 musste in England bereits ein Mann einsitzen, weil er sich mit Pflastersteinen - auch das übersteigt meine Phantasie - vergnügt hatte.

Quelle: telegraph.co.ok

27 Oktober 2007

Und wen wähle ich jetzt?

Die SPD hat sich überraschend für eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ausgesprochen. Der Parteitag stimmte einem Tempolimit von 130 Stundenkilometern zu und stellte sich damit gegen die Parteiführung.
Quelle: focus

Bitte Platz machen, solange ich noch darf!

Mein Gehirn gehört mir, egal ob nur Käse oder Pilze enthalten sind

Unsere Wohnwagen ziehenden Käse vertilgenden Nachbarn sind recht selbstbewusst, was ihr Gehirn angeht. Sie meinen, es geht niemanden etwas an, womit sie sich die graue Masse weichkloppen:

In Amsterdam haben Demonstranten gegen ein drohendes Verbot von rauscherzeugenden Pilzen protestiert. Mit Slogans wie «Mein Gehirn gehört mir!» machten als Pilze verkleideten Niederländer ihrem Ärger Luft. Nach einer Reihe tödlicher Unfälle von Touristen nach dem Verzehr von «Magic Mushrooms» will die niederländische Regierung die Droge verbieten. So war im März eine junge Französin von einer Brücke in den Tod gesprungen, nachdem sie Pilze gegessen hatte.
Quelle: 20min.ch

Oral doch keine Unmoral

Der oberste Gerichtshof des US-Staats Georgia ordnete heute die Freilassung eines jungen Mannes an. Als 17-jähriger Teenager hatte er im Jahr 2003 bei einer Silvesterparty mit einem zwei Jahre jüngeren Mädchen in beiderseitigem Einverständnis Oralsex. Daraufhin war er wegen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der Fall hatte in den USA und international für großes Aufsehen gesorgt. Das Gericht erklärte am Freitag, die gegen den Jungen ausgesprochene Strafe sei unverhältnismäßig und grausam gewesen.

Das Gericht hatte in seiner knapp mit vier zu drei Stimmen angenommenen Entscheidung betont, dass das Gesetz, welches zur Verurteilung des Jungen geführt hatte, inzwischen abgeschafft worden sei. Diese Änderung in der Rechtsauffassung bezüglich oralen Geschlechtsverkehrs in beiderseitigem Einvernehmen komme einem "Erdbeben" gleich, hieß es.

Quelle: spiegel

Puuuuh, das war aber knapp, Erdbeben mit 4 zu 3 ausgelöst, bei 3 zu 4 hätte nichts gebebt.

Marco W. wusste wohl doch das wahre Alter von Charlotte

Schlechte Nachrichten für den 17-jährigen Marco aus Uelzen. Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Samstagsausgabe berichtet, liegt die 143 Seiten lange Aussage des britischen Mädchens Charlotte jetzt endlich in der Türkei vor. In der zehnstündigen Vernehmung durch Interpol erneuerte das mutmaßliche Missbrauchsopfer seine schweren Vorwürfe gegen den Deutschen.

Charlottes Anwalt: „Sie bleibt dabei, dass es Vergewaltigung war“. Schlimmer noch: Angeblich habe Marco gewusst, wie alt sie sei. Bislang beteuerte der Schüler stets, Charlotte habe sich als 15-Jährige ausgegeben und die Zärtlichkeiten hätte man einvernehmlich ausgetauscht.
Quelle: msn.com

Wenn das stimmen sollte, würde auch in Deutschland die Luft für Marco recht dünn werden.

Marco W. bleibt im Knast

Der Missbrauchprozess gegen den deutschen Schüler Marco ist am Freitag im türkischen Antalya erneut vertagt worden worden. Der 17-Jährige aus dem niedersächsischen Uelzen bleibe weiter in Untersuchungshaft, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Verfahren solle am 20. November fortgesetzt werden. Marco wird vorgeworfen, in den vergangenen Osterferien das britische Mädchen Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Junge, der seit mehr als einem halben Jahr in Haft ist, bestreitet dies.

Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers Charlotte legte deren Aussage dem Gericht in Antalya vor. Die 170-seitige Vernehmung der 13-jährigen Britin sowie ihrer Schwester und ihrer Mutter sei allerdings auf Englisch protokolliert, erklärte Anwalt Ömer Aycan in einer Prozesspause am Freitag. Vor einer Übersetzung ins Türkische kann sie in dem Verfahren nicht verwendet werden. Die Britin war nach einem Rechtshilfeersuchen in ihrer Heimat vernommen worden.

Quelle: yahoo

Man darf sich fragen, ob die Übersetzung und Neuterminierung nun wirklich einen Monat dauern musste.

Salesch-Niveau greift um sich

Wenn es um die Strafprozesse betreffend die VW-Affäre geht, wird die Braunschweiger Justiz immer wieder auffällig mitteilungsbedürftig.

Da wird geredet und prognostiziert, was das Zeug hält. Beweisanträge, die noch gar nicht gestellt sein können, sondern, wenn überhaupt, nur angekündigt - werden als schon beschieden dargestellt, obwohl das ohne Schöffen schwer fallen dürfte; es werden Prognosen über die Prozessdauer abgegeben, wenn bestimmte Dinge eintreten, strafzumessungserhebliche Tatsachen werden als unwichtig dargestellt.

Das hat alles unteres Barbara-Salesch-Niveau und begleitet schon die bisherigen VW-Prozesse.

Über den bevorstehenden Prozess, die Zeugen und missbrauchtes Vertrauen äußerte sich Ingo Groß, Sprecher des Braunschweiger Landgerichts, im Interview mit unserer Zeitung.

Ab Mitte November stehen Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und Ex-Personalmitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer vor Gericht. Die Fakten:

Die Verteidiger haben bereits Beweisanträge gestellt – doch die Strafkammer ist keinem gefolgt. "Es sollte zum Beispiel geklärt werden, ob die Tätigkeit Volkerts für VW nicht sogar einen wirtschaftlichen Vorteil gebracht habe", sagt Groß. Bei dieser Frage geht es um das Argument, die Vergünstigungen hätten Streiks verhindert.

Ein kurzer Prozess ist denkbar. Voraussetzung dafür sind glaubhafte Geständnisse. Dann könnten sich die Parteien auf ein Strafhöchstmaß einigen. "Wenn es wider Erwarten dazu kommt, kann nach dem zweiten Verhandlungstag Schluss sein."

Quelle: newsclick

26 Oktober 2007

Wie erziehe ich mir meine Kostenbeamten

Wir kennen sie alle, die Kostenbeamten, die sich über alles mögliche Gedanken machen, z.B. ob bei 500 Kopien 2 Seiten gestrichen werden können, aber ganz bestimmt nicht darüber, wie lange es manchmal dauert, bis Gelder für Freigesprochene, Pflichtverteidiger oder PKH-Beigeordnete ausgekehrt werden. Das kann bei bestimmten Gerichten Monate dauern.

Zum wiederholten Male meine Empfehlung an alle, die oft Ansprüche gegen die Staatskasse haben: Gnadenlos aufrechnen gegen die Landeskasse mit Umsatzsteuer-und Einkommensteuervorauszahlungen.

Einerseits ist es angenehm, nicht zahlen zu müssen sondern nur die Aufrechnung zu erklären (wirtschaftlich natürlich völlig egal), andererseits zeigt sich, das einige Kostenbeamte vom Sumo-Ringer zum 100-Meter-Sprinter werden, weil sie den erhöhten Verwaltungsaufwand scheuen. Da werden Kostenanträge plötzlich blitzschnell bearbeitet, nur um nicht in den Aufrechnungstopf am 10ten des Monats zu kommen.

Na, geht doch!

25 Oktober 2007

Kate McCann während eines Interviews von ihrem Mann Gerry McCann zum Schweigen aufgefordert

In einem bewegenden Appell hat die Mutter der in Portugal vermissten kleinen Madeleine im spanischen Fernsehen um Unterstützung bei der Suche nach ihrer Tochter gebeten.

«Bitte helfen Sie uns», sagte Kate McCann in dem am Mittwoch ausgestrahlten Interview des Senders Antena 3, an dessen Ende sie in Tränen ausbrach.

Am Schluss des Interviews und während Kate McCann bitterlich weinte, liefen die Kameras weiter. Sie konnten noch aufnehmen, wie Gerry McCann seiner Frau kaltblütig ins Ohr flüsterte «sag nichts mehr, solange du das Mikrophon noch trägst».
Quelle: 20min.ch

Der Dauerbrenner aus Portugal mit trotz traurigen Anlasses höchst skurilen Zügen.

Richterliches Eigentor

Schade, dass einige Richter sich das Leben selbst schwer machen, weil sie Zusagen nicht einhalten und sich damit Türen für offene Gespräche selbst verschließen.

Die zwei Monate, die mein Mandant heute mehr bekommen hat, als eindeutig zugesagt, sind zwar nicht die Welt, aber sie haben eine kleine Welt verändert und ein wenig zerstört.

Nach der Zusage habe ich mich kurz mit dem Mandanten beraten und ihm ein Geständnis nahe gelegt, da man sich auf Zusagen dieses Richters verlassen könne. Ok, dass mein Mandant jetzt zu Recht daran zweifelt, dass ich die Zuverlässigkeit von Richtern richtig beurteilen kann, ist mein Problem.

Dass ich zukünftig in ähnlichen Situationen dem Mandanten aber sagen muss und werde, dass dieser Richter zu denen gehört, auf deren Zusagen man sich nicht verlassen kann, wird sowohl die Geständnisbereitschaft als auch das Mitarbeiten an gewünschten Verfahrensverkürzungen ganz sicher nicht fördern.

Schade eigentlich.

24 Oktober 2007

Vorab per Fax und Brief hinterher

Der Kollege Vetter berichtet hier von einem Fax-Mail-Verdoppeler.

Einem Kollegen, der mir, wie auch viele Gerichte, damit auf den Geist geht, mir seine Schreiben "vorab" per Fax und völlig unnötigerweise danach nochmals per Post zu senden, habe ich zum Nachdenken gebracht. Wie er mir bestätigte, hat ihm der kleine Scherz die Augen geöffnet und er wählt jetzt jeweils nur noch den einen oder anderen Weg.

Was ihn aufgerüttelt hat: Ich habe eines seiner "VorabFaxe" mit der handschriftlichen Anmerkung versehen: Sende Ihnen hiermit ihr Fax zurück, brauche es nicht, da ich noch Ihre Post bekomme. Bitte füllen Sie meine Akte nicht unnötig und sparen Sie Postkosten. und zurückgefaxt.

Hat er verstanden, manche anderen auch?

Und was schaust Du heute: Überwachungskamera-Bilder

Einige Sicherheitsdienste nehmen es mit dem Datenschutz offenbar nicht so genau: Wer bei Google bestimmte Befehle eingibt, erhält Bilder von Tausenden Überwachungskameras weltweit. Aus Schulen, Firmen und von öffentlichen Plätzen. Die Sicherheitslücke ist seit langem bekannt, verbessert hat sich kaum etwas.

Wer sich die Überwachungskameras anschauen möchte, gibt folgende Befehle in die Google-Suchmaske ein:
  • inurl:ViewerFrame?Mode=
  • inurl:ViewerFrame?Mode=Refresh
  • inurl:axis-cgi/jpg
  • inurl:axis-cgi/mjpg
  • inurl:view/indexFrame.shtml
  • inurl:view/index.shtml
  • inurl:view/view.shtml
  • liveapplet
Quelle: welt

Dann viel Spaß bei der Abwechslung.

Prostituierten-Vergewaltigung

Er holte sich Sex mit Gewalt. Seine Opfer waren Prostituierte. Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Nötigung ist ein 23-jähriger Mann von der Jugendkammer beim Landgericht Augsburg zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Im Juni 2006 hatte er nacheinander drei Prostituierte in Oberhausen besucht und stets "Sex ohne Geld" verlangt. Als die Frauen ablehnten, packte er sie und vergewaltigte oder nötigte sie.

Ein Geständnis war Grundlage für einen "Deal" zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und der Jugendkammer. Das Urteil wie abgesprochen: zwei Jahre und sechs Monate Haft.
Quelle: augsburger-allgemeine

Ich erwarte das Geschrei der Deal-Hasser: viel zu milde, kann nicht wahr sein, Untergang der Strafrechtskultur. Dass ohne Deals gar nichts mehr ginge, werden die Kritiker um Frau Harms wohl nie begreifen.

In die Scheiße geritten

Gut, dass wir wissen, dass es andere gibt, die es besser können. Der Kollege versprach meinem ehemaligen Mandanten, dass er mit einem kurzen Prozess und einem Geständnis sehr viel besser fahren werde, als mit dem von mir vorgeschlagenen Schweigen.

Der Mandant wechselte, ich habe die Sache aus den Augen verloren. Heute traf ich diesen ehemaligen Mandanten zufällig vor dem Amtsgericht Wernigerode wieder. Er berichtete mir ein wenig traurig, dass das Gericht ihn damals zu einer milden Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt hat und die Milde damit begründet hat, dass das Geständnis erheblich ins Gewicht gefallen sei, weil man ihn ohne das Geständnis nicht hätte verurteilen können.

Nein, Schadenfreude hatte ich nicht, aber ich habe den ehemaligen Mandanten gebeten, jedem, auch wenn er es nicht hören will, zu erzählen, wie ausgesprochen gut er damals von dem Kollegen in die Scheiße geritten wurde.

Richterliches Selbstverständnis

Manche Brust ist so breit und geschwollen, dass sie in kein Körbchen mehr passt. DD und größer reicht nicht mehr.

So bei einer Richterin eines Amtsgerichtes in einem Nest, das keine 20.000 Einwohner haben dürfte.

Sie lehnt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ab, weil die aufgezeigten Probleme von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Ein Federstrich, und schon ist §140 II StPO gestrichen, denn natürlich braucht man keinen Verteidiger mehr, wenn jeder Richter jeden zu beachtenden Umstand von Amts wegen beachten würde.

Einige Richter mögen an ihre allumfängliche Berücksichtigungsfähigkeit glauben, dies aber auch noch auszusprechen, spricht schon von einem so hohen ungesunden Selbstbewusstsein, dass allein deshalb ein Pflichtverteidiger bestellt werden müsste.

23 Oktober 2007

Die schönsten Tage vor dem Tod

Das junge Eheglück einer 82 Jahre alten Argentinierin mit einem 58 Jahre jüngeren Mann währte nur kurz: Nach der Rückkehr aus den Flitterwochen in Rio de Janeiro starb Adelfa Volpe, nur 25 Tage, nachdem sie dem 24-jährigen Reinaldo Wavegche in Santa Fe, 485 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Buenos Aires, das Jawort gegeben hatte.

Wie die Zeitung "Clarín" am Montag berichtete, hatte sich das ungleiche Paar kennengelernt, als Reinaldos Mutter, eine Freundin von Adelfa, starb. Adelfa nahm den damals 15-Jährigen bei sich auf. "Clarín" zitierte eine Freundin mit den Worten, Adelfa habe ihr Leben, vor allem die letzten 25 Tage, in vollen Zügen genossen.

Quelle: baz.ch

In Argentinien freuen sich die Menschen für die Verstorbene ob ihrer letzten lustigen Tage, in Deutschland würden Heerscharen von Staatsanwälten und Mordkommissionen den armen Witwer nicht aus ihren Klauen lassen.

Die Heimat als Strafe

Fast zwei Jahre war mein Mandant in seiner Heimat, in Tunesien. Nicht im Urlaub, sondern abgeschoben wegen einer Reihe von Straftaten. Seine komplette Familie in Deutschland und er in Tunesien. Er bekundete heute glaubhaft: Das war die schlimmste Strafe, die mich treffen konnte.

Heute holte ihn dann die Vergangenheit ein. Vor seiner Ausweisung hatte er noch in einer Disko besoffen randaliert und u.a. zwei Frauen in den Bauch getreten.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hatte er sich aber richtig gedreht. Geheiratet, ein vernünftiger Job, keine Saufereien, keine Straftaten, die tunesische Heimat hatte erkennbare Spuren der Erkenntnis hinterlassen.

Das Gericht rechnete ihm diese Entwicklung hoch an und kam zu einer maßvollen Bewährungsstrafe mit einer unzulässig kurzen Bewährungszeit von einem Jahr. Das Urteil wurde rechtskräftig, so dass dieser kleine Fehler zu Gunsten des Angeklagten vielleicht ein wenig Ausgleich für die schlimme Zeit in seiner Heimat bedeutet.

Streicheleinheiten für die Verteidigerseele

Ein Streit vor der Haustür konnte meinem Mandanten die Freiheit kosten, da war reichlich was mit laufenden Bewährungen im Köcher, so dass auch eine Beleidigung den Hals hätte brechen können. Seine Version des Vorfalls wurde zur Kenntnis genommen, dann kam die Zeugin.

Sie schaute schon zu Beginn ihrer Vernehmung etwas verwirrt in die Runde, legte dann aber los und wiederholte die Anschuldigen aus ihrer ersten Vernehmung bei der Polizei mit Hure und Nutte und legte gleich noch Votze nach.

Dann kamen aber doch einige Ungereimtheiten, die darin gipfelten, dass sie sich von mir dazu bringen ließ, den Polizeibeamten, der ihre erste Vernehmung durchgeführt hatte, als weich in der Birne und möglicherweise betrunken zu bezeichnen.

Jetzt war es nicht mehr besonders schwer, Staatsanwaltschaft und Gericht davon zu überzeugen, dass § 153 StPO für diesen Fall die Ideallösung war.

Der Mandant meinte dankend, die Verteidigung habe ihm gut gefallen. Hin und wieder ein solches Lob bringt die notwendigen Streicheleinheiten für die Verteidigerseele.

Freispruch mit Moral

Die Nichtanzeige eines geplanten Verbrechens war der Vorwurf, der gegen meinen Mandanten erhoben wurde. Angeblich soll er von einem geplanten Raub gewusst haben, bei dem letztlich eines der Opfer zu Tode kam.

Die Richterin war nicht sicher, ob sie dem Belastungszeugen glauben konnte und sprach dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft und auf meinen Antrag hin frei und begründete diesen Freispruch damit, dass sie lieber einen Schuldigen freispreche als einen Unschuldigen verurteile, zumal der Schuldige sein Leben lang mit der Last leben müsse, nicht verhindert zu haben, dass ein Menschenleben ausgelöscht wurde.

Das haben alle verstanden, auch der Mandant.

22 Oktober 2007

Für Spaß gibts auf die Ohren

Medikamente gegen erektile Dysfunktion können zu Hörschäden führen. Davor warnt die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde FDA. In Verbindung mit Phosphodiestase-5-Hemmern seien außerdem Tinnitus, Schwindel oder Höhenangst aufgetreten. Die FDA reagiert mit der Warnung auf 29 berichtete Fälle, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme von Viagra (Sildenafil), Cialis (Tadalafil) oder Levitra (Vardenafil) stehen. Auch in klinischen Studien sind diese Nebenwirkungen offenbar bereits aufgetreten.

Der Hörverlust war bei einem Drittel der Betroffenen vorübergehend, in den anderen Fällen lagen der FDA wohl noch keine Ergebnisse vor oder die Symptome dauerten an. Fast immer trat der Hörverlust einseitig auf.
Quelle: apotheke-adhoc.de

Medikamente auf den Markt zu bringen, die Hörschäden verursachen, grenzt an Körperverletzung, auch wenn noch soviel Spaß damit verbunden ist. Aber als Spaßmacher für Gehörlose natürlich gut geeignet.

Die überraschende Klagrücknahme

Dr. Tusneldus-Mascha Besserweiß ist vorsitzender Richter einer Zivilkammer am Landgericht A-Z. Er ist arrogant, humorlos, unfreundlich und glaubt, dass er hochintelligent ist, insbesondere sein juristische Fachwissen hält er für unschlagbar.

Als er noch Amtsrichter war, hat er seinen Referendaren der Wahrheit zu wider berichtet, keines seiner Urteile sei jemals in der Berufungsinstanz kassiert worden. Diese Lüge verbreiten übrigens auch andere Amtsrichter.

Letzte Woche wollte sich Tusneldus-Mascha in einer Hauptverhandlung auf mich stürzen und mir wort- und gestenreich verklickern, dass ich keine Ahnung habe, was er bei Strafrechtlern übrigens für eine allgemein verbreitete Eigenschaft hält.

Und dann die Sensation, die Tusneldus-Mascha sicher Jahre seines Lebens gekostet hat. Der Kollege der Gegenseite, gesetzten Alters und besten Rufes, teilte ihm mit, dass ihn meine (bzw. die meines Referendars) Klageerwiderung doch mehr überzeugt habe als die Ausführungen des Vorsitzenden und er nehme die Klage zurück.

Dass ich in diesem Moment das fassungslose Gesicht des Dr. Besserweiß nicht fotografiert habe, ist nicht ganz so dramatisch, ich werde es nie vergessen.

Faule Richter

Als Unsitte empfinde ich es, wenn Richter in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang vorherrscht, Entscheidungen nur mit dem entsprechenden Paragrafen begründen: Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von PKH wird abgewiesen, §118 Abs. II Satz 4 ZPO.

Der Antragsteller ohne Anwalt kann damit nichts anfangen oder nervt damit die Rechtsberatungsstelle oder - noch schlimmer - mich, weil es nun der Anwalt richten soll.

Hätte der faule Richter gleich hineingeschrieben, dass es an den nicht eingereichten Unterlagen gelegen hat, hätte zumindest die Chance bestanden, dass der Antragsteller sein Ding gebacken bekommt, ohne jemanden zu nerven und letztlich Kosten zu verursachen, die der Richter hätte vermeiden können, wenn er nicht einen Paragrafen herausgerotzt sondern ein wenig Text ausgesprochen hätte.

Der Haftgrund der Generalprävention

Manche Behördenleiter müssten einfach nur den Mund halten, und es würde überhaupt nicht auffallen, dass sie keine Ahnung haben. Aber manche ... Heute morgen gehört auf SAW: Gegen die Mutter, die ihren Säugling ausgesetzt hta, wurde keinHaftbefehl erlassen, weil die Tat auf besonderen Umständen beruhte und das Gericht keine Schwerkriminalität sieht. Der Behördenleiter der zuständigen Staatsanwaltschaft dazu: Wir legen Beschwerde ein, weil nicht der Eindruck entstehen darf, dass so mit Kinderleben umgegangen werden kann.

Ein klassischer frei erfundener Haftgrund weit außerhalb der StPO.

21 Oktober 2007

Plagiate bei Media-Markt?

Der neue iPod touch ist gerade einmal ein paar Wochen auf dem Markt, da bietet der Elektronik-Händler Media Markt ein Gerät an, das dem Apple-Produkt verblüffend ähnlich sieht. Und zwar so sehr, dass die US-Kultfirma rechtliche Konsequenzen prüft.

Bei Media Markt wird der Vorwurf zurückgewiesen, dass in den Filialen ein Plagiat verkauft werde. Der (chinesische) Hersteller habe nämlich versprochen, dass das Gerät keineswegs eine Kopie sei. "Wir haben uns beim Hersteller abgesichert. Er hat uns zertifiziert, dass es sich nicht um einen Klon handelt", sagte eine Firmensprecherin.
Quelle: welt

Klar, wenn mir Schwarzafrikaner versprechen, dass sie mit dem Wash-Wash-Trick echtes Geld herstellen, glaube ich das natürlich auch. Versprochen ist versprochen.

Vetweifelter Todesturz vom Dom in Greifswald

Familientragödie im vorpommerschen Greifswald: Ein 56-jähriger Mann hat am Samstagmittag offenbar seine gleichaltrige Frau getötet und sich dann aus 60 Meter Höhe vom Greifswalder Dom in den Tod gestürzt.


Wie die Polizei Anklam mitteilte, rief der Mann kurz vor 12.00 Uhr über Handy bei der Polizei in Greifswald an und erklärte, er habe seine Frau getötet und stehe nun auf der Aussichtsplattform des Doms, um sich in die Tiefe zu stürzen. Versuche der Polizei, den Mann vom Sprung abzuhalten, seien erfolglos geblieben.
Quelle: 20min.ch

Eine selten theatralische Schlussszene mit vermutlich hoch tragischem Hintergrund.

Neue Spekulationen um Madeleine McCann

Im Fall der verschwundenen Madeleine hat die portugiesische Polizei eine "Todesspur" überprüft. Spürhunde hätten Leichengeruch gewittert, die Spur führe vom Ferienappartement des britischen Arztehepaares Kate und Gerry McCann zur Kirche im portugiesischen Urlaubsort Praia da Luz, berichtete die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf die portugiesische Polizei.

Madeleines Leiche hätte demnach in einem Wagen in weniger als drei Minuten zur Kirche gebracht und in der Nähe versteckt oder im Meer versenkt werden können. Unterdessen ergaben Laboruntersuchungen, dass Madeleines Geschwister, die zweijährigen Zwillinge Sean und Amelie, in jener Nacht Anfang Mai, als die Vierjährige verschwand, nicht mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt worden sind.
Quelle: n-tv

Eine Leiche in einem fahrenden Auto,und dann sollen Hunde nach einem halben Jahr eine entsprechende Spur auf der Straße aufnehmen - nicht ganz unberechtigte Zweifel müssen geäußert werden dürfen.

20 Oktober 2007

Kinderporno-Anklage gegen Ex-NPD-Abgeordneten

Die NPD kommt aus ihrer Serie von Blamagen nicht heraus.

Nachdem erst kürzlich neue Ermittlungen gegen den Ex-NPD-Abgeordneten Jürgen Menzel wegen Betrugs und Veruntreuung bekannt wurden, erhob die Staatsanwaltschaft nun auch Anklage gegen den früheren Landtagsabgeordneten Matthias Paul.
Dem 30-jährigen Rechtsextremisten werde der Besitz kinderpornografischer Schriften in drei Fällen zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mit. Die Zahl der Handlungen sage aber nichts über die Anzahl der Bilder, die bei ihm gefunden wurden, hieß es.
Quelle: lr-online.de

Kinderpornos kennen keine Grenzen, auch keine politischen.

19 Oktober 2007

Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin Schwarzfahrer

Weil sie das Fahren ohne Ticket auf ihrem T-Shirt angekündigt hat, will eine 19-jährige Schülerin nicht wegen Leistungserschleichung verurteilt werden. Die hannoverschen Verkehrsbetriebe haben dafür wenig Verständnis

"Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer": So oder ähnlich lautet der Aufdruck auf Shirts, Jacken und Kappen, die in "Sirins Schwarzfahrer-Shop" online vertrieben werden. Das Tragen dieser Kleidungsstücke durch die 19-jährige Schülerin beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Hannover. Dort wird Sirin F. wegen des Erschleichens von Leistungen beschuldigt: 16-mal bereits ist sie beim Schwarzfahren erwischt worden und hat dafür schon um die 500 Euro Strafe gezahlt.

"Es steht eben nicht im Strafgesetzbuch: 'Wer schwarz fährt, wird bestraft'", sagt Sirins Anwalt. Verboten sei nur das "Erschleichen" einer Busfahrt. "Meine Mandantin hat nicht heimlich gehandelt", sagt der Rechtsanwalt, der gute Chancen für Sirin F. sieht: Der Begriff "Erschleichen" stamme aus der Zeit, als Schaffner noch alle Passagiere in Bus und Bahnen kontrollierten - schwarz fahren also nur durch "Vorbeischleichen" möglich war. Heute gebe es keine Schaffner, also auch kein Erschleichen mehr, meint der Anwalt.

Im Gericht zieht man in Erwägung, das Ganze handele sich um einen "Marketing-Gag".
Quelle: taz

Marketing-Gag von Sirin oder von ihrem Anwalt? Das ist hier die Frage.

Youporn und Arcor: eine unzulässige Verbindung

Arcor muss seinen 2,4 Millionen DSL-Kunden den Zugang zum US-Porno-Portal Youporn sperren. Das hat das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung beschlossen. Begründung: Youporn prüft das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen.

Private Sexfilme, Ausschnitte aus Pornos, Werbefilme für Hardcore-Produktion - das Online-Angebot Youporn zeigt alles, was in Deutschland nur nach aufwendigen Alterskontrollen zu sehen sein dürfte. Beim US-Angebot gibt es all das mit deutscher Benutzerführung, kostenlos und ohne Altersprüfung.

Bemerkenswert an diesem Urteil: Ein deutscher Internet-Provider haftet für Inhalte auf ausländischen Seiten mit. Wenn dieser Beschluss Bestand hat, drohen deutschen Providern unangenehme Verfahren.
Quelle: spiegel

Ein wenig akademisch und vielleicht lebensfremd, wenn jeder Jugendliche auf vielen anderen Wegen auf youporn zugreifen kann.

Untiefen der Polizeiarbeit in Halberstadt III (Untertitel: Die Halberstädter Wahlgegenüberstellung)

Das Thema Wahlgegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage ist in manchen (vielen?) Polizeiinspektionen ein Reizthema. Ich weiß oft nicht, ob die durchführenden Beamten es nicht besser wissen oder zielorientiert nicht besser wissen wollen.

Da in der Verhandlung heute im Amtsgericht Halberstadt die Kunst der Polizeiarbeit schon reich präsentiert wurde, durfte eine diesbezügliche Meisterleistung natürlich nicht fehlen.

Nachdem zwei verdächtigte Jugendliche zunächst unbelehrt gefragt worden waren, warum sie bei Anblick eines Halberstädter Polizeifahrzeuges weggelaufen sind (ich versteh das jetzt langsam), dachte man sich seitens der Beamten, dass die beiden über eine zugegebene Sachbeschädigung hinaus noch wegen einer anderen Straftat verdächtig sein könnten, für die es einen Zeugen gab, der einige Straßen weiter wartete.

Folglich organisierte man für die beiden Jugendlichen eine kleine Stadtrundfahrt, packte sie in einen Streifenwagen, versteckte den Zeugen und fuhr dann mit den beiden Verdächtigen an dem versteckten Zeugen vorbei, damit dieser einen unauffälligen Blick auf die beiden werfen konnte.

Ich gebe dieser Vorführung den Namen "Die Halberstädter Wahlgegenüberstellung".

Ach übrigens, zur vermutlichen Enttäuschung der Polizeiarbeitskünstlern hat der Zeuge diese "Affen-im-Zoo-Vorführung" nicht abgenickt. Pech gehabt!

Untiefen der Polizeiarbeit in Halberstadt II

Auch heute im ehrwürdigen Amtsgericht in Halberstadt. Zwei Zeugen sind halb vernünftig. Sie rauchen zwar, das aber nur auf dem Balkon. Plötzlich tauchen auf der vom Balkon einsehbaren straße johlende Jugendliche auf und rupfen an einer Weihnachtsbaumkette herum und zerstören Glühlampen. So weit, so böse. Die Zeugen rufen die Polizei an.

Beide Zeugen werden dann von einem Polizeibeamten vernommen. Beide berichten, dass sie bei diesen Vernehmungen zwar zusammen im Vernehmungszimmer waren, dass aber beide nacheinander vernommen wurden und dass für beide ein gesondertes Protokoll gefertigt wurde, das jeder für sich allein unterschrieben hat. So weit, so gut.

Die Frage, ob die beiden Zeugen sich erklären könnten, dass beide Vernehmungen wortgleich bis Punkt, Komma und Formatierung sind, haben die Zeugen gar nicht erst verstanden. Die Vorstellung, dass ein Polizeibeamter die Vernehmung der einen Person im Computer bei der Vernehmung der zweiten Person einfach kopiert hat und lediglich die Personalien ersetzt hat, um dann so zu tun, als seinen es zwei Vernehmungen, übertraf die Phantasie dieser Zeugen.

Schade, dass wir den Vernehmungsbeamten aus anderen Gründen nicht brauchten, ich hätte ihn gern u.a.nach seiner Ausbildung gefragt.

Untiefen der Polizeiarbeit in Halberstadt I

Nachts im dunklen Halberstadt. Streifenwagenbesatzungen streifen durch die Stadt. Dann kommt er, der Funkspruch. Jugendliche sollen Sachbeschädigungen begangen haben. Die Streifler suchen eifrig und finden in Tatortnähe zwei Jugendliche, die plötzlich wegrennen, als sie den Streifenwagen erspähen. Just in diesem Moment, so einer der Streifenpolizisten heute als Zeuge vor dem Amtsgericht Halberstadt, keimte in ihm und seinem Kollegen der Verdacht, dass diese beiden Spitzbuben Täter der funkübertragenen Sachbeschädigung sein könnten.

Die beiden Flüchtenden wurden gestellt und der Polizeibeamte fragte die beiden: Warum lauft Ihr denn weg? darauf antwortete einer der beiden: Weil ich gerade einen Papierkorb abgetreten habe.

Die Frage heute im Gericht, ob man nicht daran gedacht habe, den flüchtenden Verdächtigen über seine Rechte zu belehren, bevor man ihn fragt, warum er wegläuft, traf bei dem Polizeibeamten zunächst auf völliges Unverständnis. Erst als ihm erklärt wurde, dass diese Frage auch so interpretiert werden kann, ob man weglaufe, weil man eine Straftat begangen hat, dämmerte dem Zeugen, dass er vielleicht doch etwas falsch gemacht haben könnte.

Dass er das nächste Mal anders handeln wird, kann ich mir gleichwohl nicht vorstellen, es würde mich natürlich freuen aber auch wundern.

18 Oktober 2007

Überfall auf Theatergruppe ohne politische Motivation

In dem Verfahren über den Überfall auf eine Theatergruppe in Halberstadt in den Räumen des Landgerichts Magdeburg zeichnet sich immer mehr ab, dass es sich bei dem Vorfall um eine Prügelei gehandelt hat, die mit politischer Motivation überhaupt nichts zu tun hatte und dass entsprechende anderslautende Meldungen frei erfunden sind.

VW-Affäre wird erneut verhandelt

Neun Prozess-Tage vom 15. November an, dazu 18 Zeugen im Gerichtssaal - das Verfahren gegen Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer wird ein Groß-Ereignis.
Höhepunkt sind die Zeugenaussagen des VW-Aufsichtsrats-Chefs Ferdinand Piëch, des Ex-Personalvorstands Peter Hartz und des Ex-Skoda-Personalchefs Helmuth Schuster. Sie sind als Zeugen geladen und müssen vor Gericht erscheinen.
Gestern gab die Wirtschaftsstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts die Verhandlungs-Termine bekannt. Am 20.Dezember sagt Hartz aus, am 9.Januar Piëch und Ex-VW-Vorstand Jens Neumann.
Die drei Verteidiger des Ex-Betriebsrats-Chefs Klaus Volkert verfolgen eine sogenannte Revisions-Strategie. Sie wollen nachweisen, dass VW durch Volkert gar kein Schaden entstanden ist. Im Gegenteil: Volkerts Wirken habe VW Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro erspart.
Gebauers Verteidiger Wolfgang Kubicki setzt auf ein umfassendes Geständnis seines Mandanten, das dieser zum Auftakt am 15.November ablegen will.

Quelle: newsclick.de

Überfall auf Theatergruppe in Halberstadt - Prozess geht weiter

Heute wird das dritte Opfer des Überfalls auf eine Theatergruppe in Halberstadt im Landgericht Magdeburg als Zeuge vernommen. Seine Aussage war insgesamt einigermaßen sachlich und durchaus glaubhaft, auffällig war aber, dass diese Aussage mit der Aussage der beiden zuvor vernommenen Zeugen in wichtigen Details das Kerngeschehen betreffend nicht übereinstimmt.

Nach Angabe dieses Zeugen war es auch kein Einzelfall, dass Gruppen, deren Mitglieder den Eindruck, eine rechte Gesinnung zu tragen, aus links gerichteten Gruppen heraus verbal provoziert wurden. So soll es nämlich auch am Vorfallstage gewesen sein.

17 Oktober 2007

Rechenkünste vor dem Landgericht Braunschweig

Den Rechenaugust, ein Original der mittelalterlichen Stadtgeschichte Braunschweigs, der hier bereits eine Rolle spielte, hat heute wieder Einzug gehalten im Landgericht Braunschweig, der Stadt des anderen Rechengenies Carl Friedrich Gauß.

Zunächst stieg der Mandant aus, dann die Schöffen, als wir heute versuchten, aufgrund zweier Berufungen der Staatsanwaltschaft zwei Geldstrafen unter Einbeziehung einer weiteren Geldstrafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtgeldstrafe unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften zurückzuführen.

Vorsitzender der Berufungskammer, Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und ich als Verteidiger begannen nun, zu versuchen, ein Ergebnis zu errechnen, das allen Vorschriften und dem Willen aller Beteiligten entsprach.

Das Urteil wurde rechtskräftig. Den Weg dahin haben weder der Angeklagte noch die Schöffen verstanden, aber zufrieden waren alle mit dem Ergebnis.

16 Oktober 2007

Seltsame Ermittlungen in Sachsen-Anhalt - Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen anonymen Hinweisgeber verfolgt

Seltsame Ermittlungen in Sachsen-Anhalt - Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg einen anonymen Hinweisgeber verfolgt, unter dieser griffigen Überschrift berichtete soeben Frontal21 beim ZDF über die Nichtverfolgung konkreter anonymer Hinweise auf politische Verflechtungen mit dem Verdacht von diversen verwirklichten Straftatbeständen und gleichzeitiger auffällig intensiver Versuche, den anonymen Hinweisgeber zu ermitteln.

Nach dem Bericht im Mittelpunkt Herr Oberstaatsanwalt Klein, der danach sowohl die möglicherweise vorschnelle Einstellung des brisanten Verfahrens als auch die übereifrigen Ermittlungen nach dem anonymen Hinweisgeber verfügte. Ein in diesem Zusammenhang erwirkter Durchsuchungsbeschluss wurde übrigens vom Landgericht Magdeburg als unzulässig erklärt.

Sicher wird nach diesem Bericht die Öffentlichkeit nunmehr interessiert verfolgen, wie die Generalstaatsanwaltschaft mit dem Fazit des Berichtes umgeht und welche andere Staatsanwaltschaft mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen beauftragt wird, denn niemand wird ernsthaft glauben, dass die Einstellung des Verfahrens gegen die Politiker das letzte Wort gewesen sein kann.

Eltern dürfen über das Schicksal ihres Wachkoma-Kindes frei entscheiden

Im Streit um lebenserhaltende Maßnahmen für ein im Wachkoma liegendes vierjähriges Mädchen hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung zu beenden. Anhaltspunkte für einen Sorgerechtsmissbrauch lägen nicht vor, erklärte das OLG am Montag.

Das Gericht (Az. 1 UF 78/07) hatte schon im Mai einen Beschluss des Amtsgerichts Minden über den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge aufgehoben. Wie das "Westfalen-Blatt" berichtet unter Berufung auf den Anwalt der Eltern, das Kind sei inzwischen zu Hause gestorben.

Quelle: wdr

Eine weise und längst überfällige Entscheidung in die richtige Richtung.

15 Oktober 2007

Polizist als Ausbeuter und Menschenhändler

Wegen Menschenhandels und illegaler Beschäftigung von Ausländern auf einer Erdbeerplantage hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen einen Polizeibeamten aus dem Landkreis Donau-Ries erhoben. Dem 49-Jährigen Polizisten werden Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Wucher und illegale Beschäftigung von Ausländern in insgesamt 118 Fällen vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft heute mit.

Der seit 2003 wegen Erziehungsurlaubs vom Dienst freigestellte Polizeibeamte war im Juni festgenommen worden, nachdem Fahnder auf einer von ihm betriebenen Erdbeerplantage bei Donauwörth 118 Rumänen entdeckt hatten, die unter menschenunwürdigen Zuständen arbeiten mussten. Den Angaben zufolge habe der 49-Jährige die Arbeiter rund 10 Stunden pro Tag an sieben Tagen in der Woche ohne ausreichende Pausen auf seinen Feldern Erntearbeiten verrichten lassen.

Bei einem Stundenlohn von knapp 1,50 Euro habe der Mann die Arbeiter in überhitzten Containern unter widrigsten Verhältnissen ohne Wasseranschluss untergebracht, hieß es weiter. Darüber hätten der Polizist und ein wegen Beihilfe angeklagter 37-jähriger Kaufmann aus dem Landkreis Schwäbisch Hall Gebühren für die Vermittlung der Rumänen ohne Aufenthaltsgenehmigung kassiert.
Quelle: e110.de

Manchmal reicht das Beamtengehalt nicht aus und die ein oder andere Nebenbeschäftigung soll es richten. Hier ein wenig heftig, denn das wird wohl auch die Uniform kosten.

Interpol identifiziert Kinderschänder

Mit Hilfe der Öffentlichkeit ist Interpol nach eigenen Angaben die Identifizierung eines mutmasslichen Kinderschänders gelungen. Die internationale Polizeibehörde hatte Anfang Oktober Fotos des Verdächtigen auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Sie wollte damit einem Mann auf die Spur kommen, der seit Jahren als Sextourist durch die Welt reist und dutzende Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren vergewaltigt haben soll. Den eingegangenen Hinweisen zufolge handele es sich um einen Englischlehrer, der an einer Schule in Südkorea gearbeitet habe, erklärte die Polizeibehörde mit Sitz im südostfranzösischen Lyon. Er werde in Thailand vermutet. Spezialisten des Bundeskriminalamts (BKA) hatten das Gesicht des Mannes rekonstruiert, das auf hunderten Internet-Fotos unkenntlich gemacht war.
Quelle: 20min.ch

Dem internationalen Fahndungsdruck wird der Verdächtige schwer lange standhalten können.

Scheiß - Vergleich

Es war an einem Freitag, den dreizehnten, und es war ein echter Sch ...-Tag für Busfahrer Jochen Lorenz (58) aus Ilmenau (Thüringen): „Als ich um 5.30 Uhr auf den Bus-Betriebshof gegangen bin, ging es mir schlecht.“ Etwas verschämt: „Magenprobleme. Ich ging erst mal auf Toilette ...“ Doch das elende Gefühl hielt an. „Deshalb habe ich eine Rolle Toilettenpapier mitgenommen, in den Bus gelegt. Ich wollte auf der Fahrt notfalls etwas dabeihaben.
Was Busfahrer Lorenz nicht wusste: Sein Besuch auf der Herrentoilette wurde von den auf dem Vorplatz installierten Videokameras aufgezeichnet.
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls!
Der Busfahrer klagte. Immerhin: Vor Gericht vereinbarte man nun eine Abfindung von 7500 Euro.

Quelle: t-online.de

Wenn denn die Geschichte stimmt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Ziel des Prozesses eine Weiterbeschäftigung gewesen ist.

Entlassung von Marco W. wird immer unwahrscheinlicher

Es ist fraglich, ob Marco W. auf den 26. Oktober tatsächlich noch irgendwelche Hoffnungen setzen kann. Es ist der sechste Verhandlungstag für den 17-jährigen Schüler aus Uelzen vor einem Strafgericht im türkischen Antalya. Aber noch immer gibt es kein Protokoll über die Aussage der 13-jährigen Britin Charlotte, die ihn beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben.
Marco W.s Verteidiger Michael Nagel ist pessimistisch, dass es am 26. Oktober in die Beweisaufnahme eingeführt werden könnte. "Dann müssten die Aufnahmen ja erst einmal an die türkischen Behörden abgeschickt und in Antalya übersetzt werden", sagt der Anwalt. Seinen Informationen nach soll die Schülerin bislang aber noch nicht einmal vernommen worden sein. Geplant sei das erst für Ende Oktober. Rechtsanwalt Nagel kann das "nicht mehr nachvollziehen".
Marco sitzt inzwischen seit 185 Tagen in Untersuchungshaft. Zümrüt Gülbay, Jura-Professorin an der Hochschule Anhalt in Bernburg, sieht die Ursache für diese lange Haft aber nicht bei dem türkischen Gericht. "Es gibt kein bilaterales Abkommen über die Weiterführung offener Verfahren", sagt sie. Und man müsse sich doch "bitte schön auch mal vor Augen halten, was die Engländer sagen würden, wenn Marco jetzt nach Hause fahren darf und dort das Verfahren gegen ihn eingestellt würde".

Quelle: welt


Bei dem Vorwurf wäre es auch in Deutschland durchaus denkbar, dass der Beschuldigte noch einsitzt.

Blöd, wer hier nicht reinfährt

Neue Werbekampagne bei Media-Markt: Blöd, wer hier nicht reinfährt. 3 Jugendliche wollten nicht blöd sein und sind reingefahren:

Am Abend sind drei 16 - Jährige mit einem, als gestohlen gemeldeten, Fahrzeug durch den Haupteingang des Essener Mediamarktes an der Gladbecker Strasse gerast. Das Fahrzeug durchbrach ein Eisengitter, zwei Eingangstüren, schoss vorbei an den Kassen und kam erst nach 20 Metern mitten im Verkaufsraum zum Stehen. Vermutlich hatten die drei TÄTER einen Werbespruch vor dem Haupteingang wörtlich genommen und sich einen Scherz erlauben wollen. Auf einer Plakattafel stand: " Blöd, wer hier nicht reinfährt. " Nach ersten Erkenntnissen hatten die Jugendlichen das Gaspedal festgesetzt und den Wagen alleine in das Ladenlokal rasen lassen. Zeugen hatten den Tathergang beobachtet und die Polizei alarmiert. Durch die präzise Fluchtwegbeschreibung, konnten wenig später zwei der drei Jugendlichen in einem Kleingartengebiet festgenommen werden.


Quelle: blaulichtreporter

Mama-Kind Eva Hermann, das tapfere Mädchen und die bösen Hinrichter

Nachdem sich Eva Herman in ihre Hamburger Wohnung zurückgezogen hat und sich ausschweigt, hat jetzt ihre Mutter Eva Neuz in der "Bild am Sonntag" das Wort ergriffen. Dabei hat sie Moderator Johannes B. Kerner heftig kritisiert. "Ich denke, der Herr Kerner sollte sich was schämen. Er hat doch gar nicht hingehört, als meine Eva gesprochen hat", sagt die 70-Jährige. Und weiter: "Es war eine abgekartete Sache, man wollte meine Eva mit Absicht hinrichten." Auch die Nazi-Vorwürfe hält Evas Mutter für ungerechtfertigt. Ihre Tochter sei einfach nur missverstanden worden. "Meine arme Tochter hat mit dem Nazi-Regime doch überhaupt nichts am Hut." Doch trotz der lautstarken öffentlichen Kritik und dem Verlust aller TV-Jobs glaubt Neuz weiterhin an ihre Tochter. "Im Augenblick hat Eva die Schnauze voll von der Öffentlichkeit. Aber verzweifelt wirkt sie auf mich nicht - mein Kind ist ein tapferes Mädchen. Ich weiß, mein Mädchen kämpft jetzt weiter."
Quelle: onunterhaltung

Evalein wird das sicher zu schätzen wissen, dass ihr Mama fein öffentlich bescheinigt, dass sie keine Ahnung hat. Und mit dem Hinrichten ist das so eine Sache, die gute Eva zeigt gerade, wie man das selbst erledigt.

Was haben Sie selbst erlebt: Nichts!

Der Zeuge wusste heute in einem Landgericht 20 Minuten lang ausführlich zu berichten.

Ich habe die Observation geleitet. Die Zielperson wurde uns am Bahnhof in X. übergeben. Sie fuhr bis Y., dort stieg sie in die Stadtbahn nach Z. Am Bahnhof Z. übernahmen dann die sachbearbeitenden Kollegen. Auf Nachfrage des Gerichts: Nein, Kontakte hatte die Zielperson auf der gesamten Fahrt keine, ihm wurde auch nichts übergeben.

Allgemeine Zufriedenheit über den umfassenden Bericht. Ich hatte dann nur noch eine Frage: Was, von dem Sie uns berichtet haben, haben Sie selbst erlebt? Antwort: Nichts! Ich habe nur zusammengefasst, was die Kollegen mir erzählt haben.

Dass selbst erfahrene Kriminalbeamte vom LKA nicht zum Beginn ihrer Aussage darauf hinweisen, dass sie nunmehr nicht über selbst Erlebtes berichten, verwundert immer wieder.

Und die Bestätigung von Negativtatsachen - keine Kontakte, keine Übergaben - durch einen Zeugen, der von den Vorgängen nichts selbst erlebt hat, stößt auf gewisse Bedenken, zumindest die Logik betreffend.

12 Oktober 2007

Radioterror - zwei Wochen auf Bewährung

Um den Nachbarn das Leben zur Hölle zu machen, hat ein britisches Geschwisterpaar das Radio zu den unmöglichsten Zeiten auf volle Lautstärke gedreht. Der 75-jährige Thomas S. und seine 82-jährige Schwester Mary wurden zu zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil sie nach Feststellungen des Gerichts ihre Nachbarn gezielt peinigten. Im Rundfunk wählten sie einen französischen Sender aus, den sie tags und nachts aufdrehten.

Vor dem Gericht der Grafschaft Liverpool trat eine städtische Angestellte als Kronzeugin auf. "Sie ließen die Musik absichtlich laut spielen, um ihre Nachbarn zu stören", sagte die Zeugin. Zudem hätten sie auf das Grundstück der Nachbarn "verschiedene Gegenstände" geworfen, darunter Eier und Flaschen. Selbst das war noch nicht alles: "Sie schlugen auch gegen die Wände."
Quelle: yahoo

Nichts ist schlimmer als Nachbarterror vor Gericht.

Schwierige Sachverhaltsaufklärung

Mit der umfangreichen Befragung zweier Zeugen wurde gestern der Prozess nach dem Überfall auf die Halberstädter Theatergruppe fortgesetzt. Am zweiten Verhandlungstag musste der am 9. Juni in Halberstadt krankenhausreif geschlagene Sänger Alexander Junghans mehr als zweieinhalb Stunden lang seine Beobachtung und Erinnerung an die Tat schildern. Er konnte nicht sagen, wer ihm das Nasenbein gebrochen hatte.

Der Tänzer Timo Bendszys, vom Haupttatverdächtigen so geschlagen, dass er wochenlang arbeitsunfähig war, wurde von beiden Staatsanwälten und den insgesamt elf Anwälten ebenso ausgiebig befragt. Sieben der 14 überfallenen Künstler treten vor dem Amtsgericht als Nebenkläger auf, darunter beide Zeugen.
Quelle:Volksstimme

Das Verfahren wird am Donnerstag um 09.15 Uhr in Saal 5 (altes Gebäude) im Landgericht Magdeburg fortgesetzt.

11 Oktober 2007

Glück gehabt

Rod Stewart in München, 2 Karten, gute Flüge mit Air Berlin und ein gutes Hotel in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungshalle. Schöne Erholung vom Strafrechtsalltag.

Wenn da nicht die 30%igen Lokführer werden. Glücklicherweise habe ich noch einen der letzten Mietwagen erwischt. Die Fahrt wird zwar sicher kein Spaß werden von Erding bis zum Olympiapark, aber immer noch besser als zu Fuß gehen.

Der perfekte Zeuge

Der Zeuge war gut. Sehr aufmerksam, er unterschied zwischen Wissen und Vermutung, zwischen eigener Ansehung und Hören und Sagen, er war sensibel und ließ sich nicht verunsichern. An einer Stelle rührte er Emotionen. Er kam an die Weingrenze und erbat eine Pause. Der Saal war berührt, insbesondere auch seine besorgte Nebenklagevertreterin.

Hoffentlich hat bei dieser perfekten Performance niemand vergessen, dass der Zeuge ausgebildeter Bühnentänzer mit Diplom ist, der in einer Theatergruppe engagiert war und bei seiner Ausbildung sicher auch schauspielerische Nuancen gelernt hat. Mir persönlich war er zu perfekt.

Frauenmörder endgültig frei

Der jahrelange Streit um die dauerhafte Unterbringung eines früheren Gewalttäters aus Quedlinburg ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof lehnte heute eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Das Gericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die Freilassung des Mannes zurück. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Mann aus Quedlinburg war 1984 wegen Mordes und 1992 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Nach seiner Freilassung im vergangenen Jahr wurde er von der Polizei wochenlang überwacht.
Quelle: mdr

Nun kann sicher nachgerechnet werden, wieviel die RundUmBewachung das Land Sachsen-Anhalt gekostet hat.

Fortsetzung des Prozesses wegen Überfall auf Theatergruppe

Am zweiten Verhandlungstag in dem Strafprozess wegen eines Überfalls am 09.06.2007 auf eine Theatergruppe aus Halberstadt haben heute die beiden ersten Opfer als Zeugen ausgesagt.

Es zeigte sich deutlich, dass jedenfalls der Auslöser der Schlägerei keineswegs eine Gruppe sondern lediglich eine einzelne Person gewesen sein dürfte. Von politischer Motivation im Sinne rechter Parolen oder anderer Anhaltspunkte konnte bisher ebenfalls keiner der Zeugen berichten.

10 Oktober 2007

Bayer als Preistreiber

Der Bayer-Konzern soll den Preis für Aspirin und andere rezeptfreie Medikamente in Absprache mit Apotheken hochgehalten haben. Die für den Vertrieb dieser Arzneimittel zuständige Tochterfirma Bayer Vital GmbH werde verdächtigt, mehr als 11.000 Apotheken dafür bezahlt zu haben, die Medikamente nicht unter einer bestimmten Preisgrenze zu verkaufen, berichtet das Magazin "Stern" unter Berufung auf firmeninterne Dokumente. Ein Bayer-Sprecher wies den Bericht zurück: Es gebe keine rechtswidrigen Preisabsprachen. Bayer gebe unverbindliche Preisempfehlungen, die nicht verpflichtend seien.
Quelle: yahoo

Jetzt können wir uns beinahe sicher auf einen Preissturz vorbereiten.

Nichtraucher werden militant

Nach dem Erlass eines Rauchverbots in hessischen Gaststätten gehen Nichtraucher offenbar in die Offensive. Die Frankfurter Polizei berichtete am Mittwoch von einem Mann, der bei dem Versuch, sich in einer Innenstadtkneipe eine Zigarette anzuzünden, hochkant aus dem Lokal geflogen und auf dem Gehweg gelandet sei. Dabei habe sich der 31-Jährige einen Schulterbruch und eine Verletzung am Ohr zugezogen. Der rabiate Angreifer sei unerkannt entkommen, hieß es weiter.
Quelle: yahoo

Jetzt dreht sich der Spieß und die Raucher bekommen alles zurück.

Drakonische Strafen für Wiederholungstäter

Ein 20-jähriger Franzose ist zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er einen MP3-Spieler und einen USB-Speicherstift gestohlen hat. Das Gericht der südfranzösischen Stadt Agen wandte dabei die neue Regelung der Mindeststrafe für Wiederholungstäter an. "Diese Mindeststrafe begrenzt die Arbeit des Verteidigers", sagte die Verteidigerin Pascale Laillet der Zeitung "20 Minutes" (Internetausgabe Dienstag). "Man muss im Plädoyer mehr auf die Persönlichkeit des Täters als auf die Tat selbst eingehen."

Der Angeklagte, der schon zwölf Mal wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden war, bestritt die Tat. Er wurde nach dem Urteil sofort in Haft genommen. Die Mindeststrafe für Wiederholungstäter wurde am 10. August von der neuen Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy eingeführt.

Quelle: baz.ch

Lasst uns schnell alle nach Frankreich aufbrechen und dort Bauunternehmer werden: Knäste bauen!

Nachschlag zum G8-Gipfel

Die Staatsanwaltschaft Rostock teilt mir auf meine Strafanzeige vom 08.06.2007 mit:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Siebers,

nach den ihrer Strafanzeige zugrunde liegenden Pressemitteilungen soll ein Polizeibeamter in szenetypischer Kleidung am 6.6.2007 der Blockadeaktionen im Rahmen des G8-Weltwirtschaftsgipfels vor dem Zaun um Heiligendamm Demonstranten zu Gewalthandlungen gegen Polizeibeamte aufgefordert und selbst einen Stein in Richtung der Beamten geworfen haben.

Entgegen der Pressemitteilungen konnten keine Zeugen für den in der Presse geschilderten Vorfall ausfindig gemacht werden. Die Auswertung des vorhandenen Videomaterials konnte zur Aufklärung des Sachverhalts nicht beitragen. Die vor Ort eingesetzten zivilen Polizeibeamten haben in ihren Stellungnahmen übereinstimmend ein Aufwiegeln zu Gewalttaten oder sonst ein strafbares Verhalten in Abrede gestellt. Die Organisatoren der Blockaden konnten keine Zeugen für das den Beamten vorgeworfene Verhalten benennen.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten war den Zivilbeamten nicht nachzuweisen. Weitere Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich. Das Verfahren wurde daher gemäß § 170 II StPO eingestellt.

Hochachtungsvoll


Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Rostock lautet 488 Js 14671/07, falls noch jemand sachdienliche Hinweise haben sollte.

09 Oktober 2007

Die Sonne im Westen


Nach dem Kampf mit den StPO-Verkennerinnen im Osten kann man die Fahrt in die Helligkeit des Westens richtig genießen.

Schubladendenken nach rechts oder links

Yahoo berichtet:
Zum Auftakt des Prozesses um den rechtsextremistischen Überfall auf Mitglieder eines Theaterensembles in Halberstadt hat am Dienstag der mutmaßliche Haupttäter ein Geständnis abgelegt. Der 22-jährige Christian W. räumte über seinen Anwalt seine Tatbeteiligung ein, bestritt allerdings ein politisches Motiv. Zuvor kam es zum Eklat zwischen dem Richter und den Anwälten der Opfer, die in dem Prozess vor dem Amtsgericht Halberstadt gegen die vier Tatverdächtigen als Nebenkläger auftreten.
Woher die Presse die Erkenntnis hat, dass es sich um einen "rechtsextremistischen" Überfall gehandelt hat, ergibt sich nicht aus der Akte. Dass nicht alle glatzköpfigen Männer "rechtsextrem" sind, sollte sich sowohl Presse als auch Nebenklagevertretern/innen erschließen. Nicht jede unattraktive Berlinerin, die keinen Frisör kennt, wird sich gerne gleich als "linksextrem" einstufen lassen wollen. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.

Es ist bedauerlich, dass sich ausgerechnet Opfer immer wieder Nebenklagevertreter aussuchen, die die StPO nicht kennen und beispielsweise nicht verstanden haben, dass nicht der einzelne Strafprozess sondern die Gesetzgebung die Bühne ist, auf der bestehende Gesetzte geändert werden. Bisher ist es nun einmal so, dass Nebenkläger nicht dieselben Rechte haben wie Verteidiger. Das mag vielleicht zu Recht beklagt werden, aber nicht an der falschen Stelle.

Und zu verlangen, dass Gesinnungen strafschärfend herangezogen werden, beschwört Zeiten herauf, die jedenfalls nicht nur das Strafrecht betreffend unsäglich waren.

Nebenklage streitet für die Strafmilderung

Obwohl der Prozessauftakt von Unruhe geprägt war, war das bisherige Programm am ersten Verhandlungstag in den Räumen des Landgerichts Magdeburg schon vor 12.00 Uhr beendet, so dass der Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts vorschlug, zur Prozessbeschleunigung zumindest einen der komplett anwesenden Nebenkläger als Zeugen zu vernehmen.

Zur Überraschung sämtlicher anderen Prozessbeteiligten und Verständigen lehnten dies alle sieben Nebenkläger ab, sie bestanden darauf, erst später vernommen zu werden, dies unterstützt durch ihre jeweiligen Nebenklagevertreter.

Den Verteidigern war es Recht, denn im Falle einer Verurteilung ist die Prozessdauer bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten zu würdigen. Nette Nebenkläger!

Prozessauftakt um Überfall auf Theatergruppe in Halberstadt

Wenigstens die Anklage konnte am ersten Verhandlungstag verlesen werden, dann wurde die Riege der Nebenklagevertreter munter und begann u.a. Stellungnahmen zum Eröffnungsbeschluss abzugeben, die sofort den Eindruck von vorweggenommen Plädoyers machten und den Versuch erkennen ließen, die Schöffen auf die eigene Sicht der Dinge einzuschießen.

Wenn das so weiter geht, ist mit einer erheblichen Prozessdauer zu rechnen, was sich natürlich mildernd im Strafmaß niederzuschlagen hat. Die Nebenklage sorgt also für Strafmilderung, ob das so gemeint war.

Nebenklägervertreterin zeigt sich uneinsichtig

Hektischer Prozessauftakt in den Räumen des Landgerichts Magdeburg in dem Verfahren wegen des Überfalls auf eine Theatergruppe in Halberstadt. Nebenklägervertreterinnen wollen das Verfahren offenbar als politisches Herbsttheater missbrauchen und beispielsweise langatmige Erklärungen zu angeblich schlechter Polizeiarbeit abgeben.

Es entsteht der Eindruck, dass seitens der Nebenklage die Anklage selbst völlig in den Hintergrund tritt und andere insbesonders politische Themen in den Vordergrund gerückt werden sollen.

Amtsgericht Halberstadt verhandelt im Landgericht Magdeburg

Das Medieninteresse an dem Fall ist so groß, dass das erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt in den Räumen des Landgerichts Magdeburg verhandelt. Es geht um den Überfall auf eine Theatergruppe in Halberstadt im Sommer 2007.

Vor Beginn des ersten Verhandlungstages glich der Gerichtssaal eher einem Presseball als einer Gerichtsverhandlung. Paparazzi gibt es nicht nur in Paris oder Nizza, auch in der Magdeburger Börde werden Gesichter gejagt, wenn auch andere.

06 Oktober 2007

Die Taxler und die Bummsler

Die wenigen Männer, die nach einem Oktoberfestbesuch noch nüchtern genug sind, sexuelle Aktivitäten zu entfalten, werden von Taxifahrern gezielt in bestimmte Etablissements gebracht, in denen sie dann Bagschisch für die Zuführung erhalten.

Die Polizei macht während der Oktoberfest-Zeit in München Schwerpunktkontrollen in Bordellen in München. Dabei konnte ein eindeutiger Trend festgestellt werden. Während es in vielen Freudenhäusern eher beschaulich zuging, brummt das Geschäft in anderen Bordellen. Als einen der wesentlichen Gründe dafür ist die Steuerung von Freiern von Taxifahrern. Die Bordellbesitzer zahlen den Taxlern Kopfprämien, wenn sie die Kunden nach ihrem Wiesn-Besuch heranschaffen.
Quelle: region-muenchen.de


Marco aus Uelzen und die Schlammschlacht seiner Anwälte (RR III)

Roger Rüpel (Name geändert), mein Mandant aus Moser-Miesbach, sagt, wer solche Anwälte hat, braucht keine Staatsanwälte und keine Richter mehr.

Sitzt Marco noch immer in der Türkei im Gefängnis, weil der türkische Anwalt des Opfers eine belastende Aussage frei erfunden hat? Dieser Vorwurf der Uelzener Anwälte Jürgen Schmidt und Nikolaus Walther, über den die AZ gestern exklusiv berichtete, drang schnell bis in die Türkei. Dort verdichteten sich die Anhaltspunkte, dass Ömer Aycan womöglich tatsächlich gelogen hat.

Derweil ist die Schlammschlacht der Uelzener und Hannoveraner Anwälte offenbar noch nicht beendet: Man erwäge eine disziplinarrechtliche Prüfung, ob Schmidt und Walther, die ihr Mandat mittlerweile niederlegten, mit ihrem Vorgehen gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstoßen hätten, kündigte Nagel an. "Zunächst aber müssen wir Marco freibekommen."
Quelle: Allgemeine Uelzener Zeitung

Roger Rüpel, dessen Meinung ich mir ausdrücklich nicht zu eigen mache, wettet, dass die presseträchtige vollmundige Ankündigung, das Verhalten der gefeuerten Kollegen "disziplinarrechtlich" überprüfen zu lassen, ebenfalls ein Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht bedeutet, denn wie sollte Marco diese Zusammenhänge so schnell zur Kenntnis nehmen, begreifen und dann so schnell absegnen.

Roger Rüpel bedauert Marco und hofft, dass ihm irgendwann uneitle Profis zur Seite stehen.

Niedergeschmetterte Mandantin (RR II)

Eine alleinstehende Mutter, Jammie Thomas, muss 220.000 Dollar Strafe zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Musikdateien im Internet heruntergeladen und weiterverbreitet hat. Bei dem Geschworenen-Urteil des US-amerikanischen Gerichts kam die 30-Jährige noch glimpflich davon. Auch in Urteil in Millionenhöhe wäre möglich gewesen.

Thomas' Anwalt sagte nach der Urteilsverkündung am Donnerstag, seine Mandantin sei niedergeschmettert und in Tränen aufgelöst. "Das ist ein Mädchen, das von Lohnscheck zu Lohnscheck lebt", sagte Brian Toder. "Und plötzlich wird ihr für den Rest ihres Lebens ein Viertel ihres Lohns genommen." Da bei derartigen Klagen die Anwaltskosten automatisch der unterlegenen Partei zugeschlagen werden, muss Thomas vermutlich sogar rund eine halbe Million Dollar (355.000 Dollar) abbezahlen.
Quelle: rp-online

Roger Rüpel (der Name wurde geändert), mein Mandant aus Moser-Miesbach, sagt, vielleicht ist sie ja auch so niedergeschmettert, weil der eigene Anwalt Scheiße war.

Kartellabsprachen bei RTL und ProSiebensat1 (RR I)

Wegen Behinderung der Konkurrenz bei der Vermarktung von Werbezeiten müssen ProSiebenSat.1 und RTL hohe Bußgelder bezahlen. Die Strafe für die Sendergruppe ProSiebenSat1 beträgt 120 Millionen Euro, die für die RTL-Gruppe 96 Millionen Euro. Das Verfahren gegen ProSiebenSat.1 und RTL sei mit Zahlung der Bußgelder allerdings "offiziell noch nicht" abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des Bundeskartellamtes gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Quelle: tagesschau

Mein Mandant Roger Rüpel (der Name wurde geändert) aus Moser-Miesbach meinte dazu: Als weitere Strafe müssten die kompletten Chefetagen beider Sendegruppen gezwungen werden, sich eine Woche in einen Kinosaal einschließen zu lassen und sich 24 Stunden lang die eigenen schwachsinnigen Gerichtsshows und mindestens 4 Mal pro Tag Rechtsanwalt Ingo Lenßen und Partner anzusehen, um danach gezwungenermaßen den Rest des Lebens in geschlossenen Abteilungen von Landeskrankenhäusern zu fristen.

05 Oktober 2007

Madeleine McCann - fünf Monate Amateuerermittlungen

Fünf Monate nach dem mysteriösen Verschwinden des kleinen britischen Mädchens Madeleine McCann in Portugal scheint eine Aufklärung des Falls immer unwahrscheinlicher. Nach Kritik an seinen britischen Kollegen wurde am Dienstag Chefermittler Gonçalo Amaral entlassen.

Er hatte zuvor der britischen Polizei öffentlich vorgeworfen, für Maddies Eltern Kate und Gerry McCann Partei zu ergreifen und sich von ihnen in die Irre führen zu lassen. Amaral steht hinter der Entscheidung, die McCanns offiziell als Verdächtige einzustufen.

Portugiesische Medien gaben am Mittwoch der britischen Presse die Schuld an Amarals Entlassung. "Der Inspektor tritt ab, die Ermittlungen geraten immer tiefer in die Sackgasse", kommentierte die portugiesische Zeitung "Diario de Noticias" am Mittwoch den spektakulären Rausschmiss.
Quelle: rp-online.de

Was diesem Kind auch immer angetan wurde, die Ermittlungen standen nie unter einem guten geschweige denn unter einem professionellen Stern.

Gerichtszutritt nur ohne BH

Weil ihr BH bei der Sicherheitskontrolle auf einen Metalldetektor reagiert hat, haben Sicherheitsbedienstete im US-Staat Idaho einer Frau den Zutritt zu einem Gerichtsgebäude verwehrt. Sie habe das Bundesgericht in Cour d'Alene erst betreten dürfen, nachdem sie den Büstenhalter abgelegt habe, erklärte Lori Plato. Ihre Bitte, sich wenigstens in einem Waschraum umziehen zu dürfen, sei abgelehnt worden - vielmehr habe man ihr geraten, sich dafür in ihr Auto oder auf die Toilette eines Restaurants zurückzuziehen.

Sie habe allerdings in einer belebten Straße geparkt und sich in der Stadt nicht ausgekannt, klagte Plato. Schließlich habe ihr Mann seinen Mantel hochgehalten, während sie sich in der Eingangshalle des Gerichts unter ihrem Shirt des Büstenhalters entledigte. «Wenn er (der BH) so gefährlich ist, warum haben sie ihn mir zurückgegeben und ihn mich wieder anziehen lassen?», sagte Plato.
Quelle: Yahoo

Vermutlich, weil sie doppelt spannen wollten.

Marco W.und zwei madonnenhafte Verteidiger

Das ist schon heftig, dass zwei Anwälte den Eindruck erwecken, sich auf dem Rücken des gemeinsamen Mandanten in der jeweiligen Eitelkeit so weit zu überbieten, dass die Belange des Mandanten nicht nur in den Hintergrund treten sondern möglicherweise darunter sogar leiden. Dass der noch legitimierte Verteidiger öffentlich auf den anderen so heftig reagiert, sollte dazu führen, dass er darüber nachdenkt, ob es nicht besser wäre, wenn auch er sein Mandat niederlegt.


Als er gestern von dem Artikel in der AZ hörte, musste Matthias Waldraff erst einmal nach Luft schnappen. "Was sich der Kollege mit dieser Erklärung erlaubt hat, ist ungeheuerlich. Dazu war er nicht legitimiert", schimpfte der Hannoveraner Anwalt. Der so Angegriffene war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Boot.

Denn der Uelzener Rechtsanwalt von Marco W., Jürgen Schmidt, hatte sein Mandat ausgerechnet am "Tag der Einheit" niedergelegt. Eine solche Einheit hatte es zwischen den Anwälten des in der Türkei inhaftierten Schülers nie gegeben. Schmidts Erklärung, die Waldraff so in Rage brachte, war vielmehr Höhepunkt eines seit Wochen schwelendes Streites.

Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Anwälten gefährdet mittlerweile sogar eine zügige Freilassung Marcos - da sind sich Waldraff und Schmidt ausnahmsweise mal einig. Doch beide schieben dem anderen die Schuld dafür in die Schuhe. Während Schmidt nur mühsam seine Abneigung dagegen verbirgt, wie der Kollege aus Hannover sich vor versammelter Presse präsentiere und falsche Erwartungen wecke, hält Waldraff die aus seiner Sicht wiederholt unbedachten Äußerungen Schmidts vor laufenden Kameras für schädlich.



Quelle: Allgemeine Zeitung Uelzen

Austritt einer Anwaltskanzlei


Hier wurde an Raucher gedacht. Heimeliger Austritt einer Berliner Anwaltskanzlei.

Der Winter kann uns mal


Quelle: 20min.ch

04 Oktober 2007

Manga - Mörder in Belgien

Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche mit Zitaten aus einem japanischen Manga-Comic geht in Belgien die Angst vor einem Serientäter um. Die belgische Polizei wollte am Mittwoch weder einen brutalen "Manga-Mörder" noch einen schlechten Scherz von Medizinstudenten ausschließen.
Quelle: rp-online.de

Japanische Bestien oder britischer Humor in Belgien.

Wanzengepäck

In toten Insekten wollten Drogenschmuggler Kokain in die Niederlande schaffen: Wie ein Zollsprecher am Donnerstag mitteilte, war das weisse Pulver in einer Postsendung mit mehr als 100 grossen, toten Wanzen versteckt, die in Peru abgeschickt worden waren.

Die Tiere seien offenbar am Rücken aufgeschnitten, mit Kokain gefüllt und wieder zugeklebt worden, sagte Kees Nanninga. Die enthaltenen 300 Gramm Kokain hatten demnach einen Schwarzmarktwert von rund 8000 Euro. Der ungewöhnliche Schmuggelversuch wurde laut Nanninga bereits im Sommer während einer Routinekontrolle entdeckt.

Quelle: baz.ch

Total unauffällig: Bestellung von 100 toten Wanzen aus Peru.

Wer kennt noch aktive Gerichtszeichner

Bis vor einigen Jahren noch die Regel, heute (fast?) ausgestorben. Gerichtszeichner. Diese bewundernswert talentierten Zeichner, die für Zeitungen Szenen aus Gerichtsverhandlungen gezeichnet haben, wenn Fotos und Fernsehaufnahmen nicht mehr erlaubt waren.

Ich habe selbst noch einige solcher Zeichnungen aus einem Verfahren vor einigen Jahren in Koblenz und bin immer wieder begeistert über diese Art von Kunst.

Wenn jemand insbesondere im Raum Frankfurt/Main noch aktive Gerichtszeichner oder solche, die Lust hätten, wieder aktiv zu werden, kennt, bitte mal eine Mail oder ein Fax an mich.

In einer Stunde nüchtern

3.07 Uhr vor einer Discothek in Braunschweig. Mein Mandant sitzt in seinem Sportwagen, hat vor und in das Fahrzeug gekotzt und ist bewußtlos betrunken. Er wird mit TatüTaTa ins Krankenhaus gebracht. 4.08 Uhr im Krankenhaus. Polizeibeamter X. erhält die Mitteilung, dass mein Mandant ansprechbar sei, belehrt meinen Mandanten nach der StPO und entlockt ihm ein Geständnis.

Gut für den Polizeibeamten, dass der heute nicht als Zeuge geladen war, denn vor der Schulklasse im Gerichtssaal wären seine zu erwartenden Rechtfertigungsversuche sicher ein Lehrstück erster Klasse dafür gewesen, was ein Polizeibeamter alles falsch machen kann.

03 Oktober 2007

IG-Metall Wofsburg und die Reise nach Brasilien

Bei der IG Metall in Wolfsburg gibt es zwei Versionen über eine Reise nach Mittel- und Südamerika.

Der frühere 1. Bevollmächtigte Wolfgang Schulz, sein Nachfolger Frank Patta, ein Gewerkschaftssekretär und ein Dolmetscher reisten vom 2. bis 11. Februar nach Brasilien, Mexiko und Argentinien. Die kosten der Reise sollen bei über 20.000,00 € gelegen haben.

Nach der einen Version soll es sich dabei um ein Abschiedsgeschenk an Wolfgang Schulz gehandelt haben, nach der anderen um eine Dienstreise zur Vorbereitung einer Globalisierungskonferenz 2008 in Wolfsburg.

Stimmen werden vermutlich beide Versionen ein wenig, gleichwohl sollte man einem noch zahlenden und mit dem Austritt ringenden Mitglied mal erklären, welche Vorbereitungen ein Wolfsburger IG-Metaller in Brasilien für eine Konferenz in Wolfsburg trifft oder was der Vorsitzende im Februar in Brasilien macht, wenn sein Amt am 15.03. endet.

Für zu blöd sollte man seine eigenen Mitglieder nicht halten.

Siehe auch hier und hier.
 

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