15 Oktober 2007

Was haben Sie selbst erlebt: Nichts!

Der Zeuge wusste heute in einem Landgericht 20 Minuten lang ausführlich zu berichten.

Ich habe die Observation geleitet. Die Zielperson wurde uns am Bahnhof in X. übergeben. Sie fuhr bis Y., dort stieg sie in die Stadtbahn nach Z. Am Bahnhof Z. übernahmen dann die sachbearbeitenden Kollegen. Auf Nachfrage des Gerichts: Nein, Kontakte hatte die Zielperson auf der gesamten Fahrt keine, ihm wurde auch nichts übergeben.

Allgemeine Zufriedenheit über den umfassenden Bericht. Ich hatte dann nur noch eine Frage: Was, von dem Sie uns berichtet haben, haben Sie selbst erlebt? Antwort: Nichts! Ich habe nur zusammengefasst, was die Kollegen mir erzählt haben.

Dass selbst erfahrene Kriminalbeamte vom LKA nicht zum Beginn ihrer Aussage darauf hinweisen, dass sie nunmehr nicht über selbst Erlebtes berichten, verwundert immer wieder.

Und die Bestätigung von Negativtatsachen - keine Kontakte, keine Übergaben - durch einen Zeugen, der von den Vorgängen nichts selbst erlebt hat, stößt auf gewisse Bedenken, zumindest die Logik betreffend.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie sagte James Bond so schön zu Tiffany: "Das ist ja ein wunderbares Nichts, dass Sie da beinahe anhaben!"

Anonym hat gesagt…

da muss man als laie erst mal drauf kommen.

.~.

 

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