Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Siebers,
nach den ihrer Strafanzeige zugrunde liegenden Pressemitteilungen soll ein Polizeibeamter in szenetypischer Kleidung am 6.6.2007 der Blockadeaktionen im Rahmen des G8-Weltwirtschaftsgipfels vor dem Zaun um Heiligendamm Demonstranten zu Gewalthandlungen gegen Polizeibeamte aufgefordert und selbst einen Stein in Richtung der Beamten geworfen haben.
Entgegen der Pressemitteilungen konnten keine Zeugen für den in der Presse geschilderten Vorfall ausfindig gemacht werden. Die Auswertung des vorhandenen Videomaterials konnte zur Aufklärung des Sachverhalts nicht beitragen. Die vor Ort eingesetzten zivilen Polizeibeamten haben in ihren Stellungnahmen übereinstimmend ein Aufwiegeln zu Gewalttaten oder sonst ein strafbares Verhalten in Abrede gestellt. Die Organisatoren der Blockaden konnten keine Zeugen für das den Beamten vorgeworfene Verhalten benennen.
Ein strafrechtlich relevantes Verhalten war den Zivilbeamten nicht nachzuweisen. Weitere Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich. Das Verfahren wurde daher gemäß § 170 II StPO eingestellt.
Hochachtungsvoll
Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Rostock lautet 488 Js 14671/07, falls noch jemand sachdienliche Hinweise haben sollte.
1 Kommentar:
Na ja, Hauptsache, man kann trotz unsicherer Beweislage jedenfalls angebliche Steinewerfer zur Anklage bringen und hat damit auch noch (jedenfalls vorläufigen) Erfolg ...
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