31 Oktober 2007

Verschlüsselung von E-Mails lässt keinen Schluss auf strafbare Handlungen zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten. (Beschl. v. 18. 10. 2007 – Az.: StB 34/07)


Quelle: heise

Für Schäublisten eine sicher höchst unbequeme Entscheidung.

2 Kommentare:

J. Melchior hat gesagt…

Seit wann interessiert die denn höchstrichterliche Rechtsprechung ???

Anonym hat gesagt…

Den Kommentar von J. Melchior mach' ich mir zu eigen.

 

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