Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten. (Beschl. v. 18. 10. 2007 – Az.: StB 34/07)
Quelle: heise
Für Schäublisten eine sicher höchst unbequeme Entscheidung.
2 Kommentare:
Seit wann interessiert die denn höchstrichterliche Rechtsprechung ???
Den Kommentar von J. Melchior mach' ich mir zu eigen.
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