Der jahrelange Streit um die dauerhafte Unterbringung eines früheren Gewalttäters aus Quedlinburg ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof lehnte heute eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Das Gericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die Freilassung des Mannes zurück. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Mann aus Quedlinburg war 1984 wegen Mordes und 1992 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Nach seiner Freilassung im vergangenen Jahr wurde er von der Polizei wochenlang überwacht.
Nun kann sicher nachgerechnet werden, wieviel die RundUmBewachung das Land Sachsen-Anhalt gekostet hat.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen