Weil ihr BH bei der Sicherheitskontrolle auf einen Metalldetektor reagiert hat, haben Sicherheitsbedienstete im US-Staat Idaho einer Frau den Zutritt zu einem Gerichtsgebäude verwehrt. Sie habe das Bundesgericht in Cour d'Alene erst betreten dürfen, nachdem sie den Büstenhalter abgelegt habe, erklärte Lori Plato. Ihre Bitte, sich wenigstens in einem Waschraum umziehen zu dürfen, sei abgelehnt worden - vielmehr habe man ihr geraten, sich dafür in ihr Auto oder auf die Toilette eines Restaurants zurückzuziehen.Sie habe allerdings in einer belebten Straße geparkt und sich in der Stadt nicht ausgekannt, klagte Plato. Schließlich habe ihr Mann seinen Mantel hochgehalten, während sie sich in der Eingangshalle des Gerichts unter ihrem Shirt des Büstenhalters entledigte. «Wenn er (der BH) so gefährlich ist, warum haben sie ihn mir zurückgegeben und ihn mich wieder anziehen lassen?», sagte Plato.
Vermutlich, weil sie doppelt spannen wollten.
1 Kommentar:
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es bei Waffen u. ä. die Unterscheidung zwischen "führen" - griff- und einsatzbereit - und "tragen" - zum Beispiel in der Hosentasche oder im Rucksack. Von mir aus in der Handtasche.
Wenn ich mir den Aufwand anschaue, den die Dame auf sich nehmen musste, brauchen wir eine neue Kategorie. Die Beschreibung lautet: "Der oder die Betroffene muß sich zunächst eine Umkleidekabine suchen und sich eines nicht unerheblichen Teils seiner bzw. ihrer Kleider entledigen."
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