Mein in der JVA Dessau in Strafhaft einsitzender Mandant wird dort mit diversen Beschränkungen überzogen wegen eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens vor dem Landgericht in Halle.
Schon im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft der JVA mitgeteilt, dass solche Maßnahmen nicht nötig seien, vor einigen Wochen wurde dies durch die Strafkammer bestätigt.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Halle wurde mein Mandant nun gestern freigesprochen. Das hindert die für seinen Vollzug Verantwortlichen in der JVA Dessau nicht, meinem Mandanten mitzuteilen, dass man sich für einen solchen Freispruch nicht interessiere, und dass er auch trotz des Freispruchs mit den bisherigen Beschränkungen leben müsse.
Einer meiner Mitverteidiger in dem Verfahren in Halle meinte:
königlich-sachsen-anhaltisches-Zuchthaus mit eigener k&k-Monarchie.
Ich hoffe, verhindern zu können, dass die JVA mit so einem bösen Namen in die Geschichte eingeht.
02 Oktober 2007
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