Obwohl der Prozessauftakt von Unruhe geprägt war, war das bisherige Programm am ersten Verhandlungstag in den Räumen des Landgerichts Magdeburg schon vor 12.00 Uhr beendet, so dass der Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts vorschlug, zur Prozessbeschleunigung zumindest einen der komplett anwesenden Nebenkläger als Zeugen zu vernehmen.
Zur Überraschung sämtlicher anderen Prozessbeteiligten und Verständigen lehnten dies alle sieben Nebenkläger ab, sie bestanden darauf, erst später vernommen zu werden, dies unterstützt durch ihre jeweiligen Nebenklagevertreter.
Den Verteidigern war es Recht, denn im Falle einer Verurteilung ist die Prozessdauer bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten zu würdigen. Nette Nebenkläger!
1 Kommentar:
Ach nee - mit wieviel Straferlass rechnen Sie denn so pro Verhandlungstag?
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