19 Oktober 2007

Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin Schwarzfahrer

Weil sie das Fahren ohne Ticket auf ihrem T-Shirt angekündigt hat, will eine 19-jährige Schülerin nicht wegen Leistungserschleichung verurteilt werden. Die hannoverschen Verkehrsbetriebe haben dafür wenig Verständnis

"Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer": So oder ähnlich lautet der Aufdruck auf Shirts, Jacken und Kappen, die in "Sirins Schwarzfahrer-Shop" online vertrieben werden. Das Tragen dieser Kleidungsstücke durch die 19-jährige Schülerin beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Hannover. Dort wird Sirin F. wegen des Erschleichens von Leistungen beschuldigt: 16-mal bereits ist sie beim Schwarzfahren erwischt worden und hat dafür schon um die 500 Euro Strafe gezahlt.

"Es steht eben nicht im Strafgesetzbuch: 'Wer schwarz fährt, wird bestraft'", sagt Sirins Anwalt. Verboten sei nur das "Erschleichen" einer Busfahrt. "Meine Mandantin hat nicht heimlich gehandelt", sagt der Rechtsanwalt, der gute Chancen für Sirin F. sieht: Der Begriff "Erschleichen" stamme aus der Zeit, als Schaffner noch alle Passagiere in Bus und Bahnen kontrollierten - schwarz fahren also nur durch "Vorbeischleichen" möglich war. Heute gebe es keine Schaffner, also auch kein Erschleichen mehr, meint der Anwalt.

Im Gericht zieht man in Erwägung, das Ganze handele sich um einen "Marketing-Gag".
Quelle: taz

Marketing-Gag von Sirin oder von ihrem Anwalt? Das ist hier die Frage.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Immerhin: da kommt Freude auf!

(Ich bin selbstverständlich noch nie schwarz gefahren. Auch nicht auf der Klassenfahrt nach Berlin, damals, zwischen Moabit und Tempelhof.)

Anonym hat gesagt…

Vor einiger Zeit lief im deutschen Fernsehen (evtl. sogar bei einem öffentlich-rechtlichen Sender) eine Fernsehdoku über einen Reporter im Selbstversuch, der genau das gleiche tat wie S.

Möglicherweise beeindruckte damals der Kameramann die Busfahrer, aber keiner kam - auch auf direkte Nachfrage - auf die Idee, per Funk die Polizei herbeizurufen, um gegen den schwarzfahrenden Reporter eine Strafanzeige zu erstatten.

Vielleicht hat S. ja genau DIESE Reportage im Fernsehen gesehen und fühlte sich davon inspiriert???

Jedenfalls war der Tenor der Reportage derselbe wie die Rechtsauffassung des Anwalts von S.

 

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