Die deutsche Vergangenheit wirkt immer noch nach. Die Wurzeln von einigen aktuellen Gesetzen liegen in der Zeit des „Dritten Reichs“.
Das Heilpraktikergesetz ist sogar noch in seiner ursprünglichen Form in Kraft. Das Monopol der Schornsteinfeger begründeten die Nazis genauso wie das der Anwälte. Müttern sollte mit der Einführung des Ehegattensplittings die alleinige Sorge um Haus und Kinder attraktiv gemacht werden.
Die Ministerien sind bis heute damit beschäftigt das geltende Bundesrecht auf alte Relikte zu durchforsten. Mitte Oktober verabschiedete der Bundestag das zweite Rechtsbereinigungsgesetz des Bundesministeriums der Justiz.
Und dann sollten wir auch noch die Richter abschaffen, die sich benehmen, als hätten sie vergessen, dass die Zeiten sich geändert haben. Mir fallen leider noch zu viele Beispiele ein. So das beharrliche Verbot einiger Richter oder sogar ganzer Gerichte in nicht nur südlicheren Gefilden, dass Angeklagte und Verteidiger nebeneinander sitzen.
1 Kommentar:
Die Sitzordnung war bei einigen Gerichten durchaus konsequent. Damals, eben.
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