Im Streit um lebenserhaltende Maßnahmen für ein im Wachkoma liegendes vierjähriges Mädchen hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung zu beenden. Anhaltspunkte für einen Sorgerechtsmissbrauch lägen nicht vor, erklärte das OLG am Montag.
Das Gericht (Az. 1 UF 78/07) hatte schon im Mai einen Beschluss des Amtsgerichts Minden über den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge aufgehoben. Wie das "Westfalen-Blatt" berichtet unter Berufung auf den Anwalt der Eltern, das Kind sei inzwischen zu Hause gestorben.
Quelle: wdr
Eine weise und längst überfällige Entscheidung in die richtige Richtung.
1 Kommentar:
Einen umfangreichen Bericht darüber findet der geneigte Leser auch im aktuellen Spiegel (Nr. 42), S. 44 ff.
Gruß,
PS
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