28 Oktober 2007

Gerichtsverfahren wegen Sex mit Fahrrad

Die spinnen, die Engländer. Weil ein Mann Sex mit seinem Fahrrad hatte - wie auch immer das befriedigen kann - muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. 1993 musste in England bereits ein Mann einsitzen, weil er sich mit Pflastersteinen - auch das übersteigt meine Phantasie - vergnügt hatte.

Quelle: telegraph.co.ok

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Von § 183a StGB haben Sie aber schonmal gehört? Wegen nichts anderem ist jetzt der Mann in Schottland (Schotten sind übrigens keine Engländer!) vor Gericht.

Anonym hat gesagt…

Dem Fahrradliebhaber könnte ja § 315b StGB zum Verhängnis werden. Viel eher allerdings die diversen scharfen Kanten, die so ein Drahtesel hat - das weiss jeder, der sein Rad selbst pflegt.

Anonym hat gesagt…

"§ 183a StGB" gibt es mit Sicherheit in Schottland nicht!

 

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