31 Mai 2006

Ticket in Görlitz

Ich durfte heute in Görlitz verhandeln. Über die Verhandlung an sich will ich jetzt noch gar nicht berichten, da ist noch Spannung enthalten.

Ich hatte das Glück, in unmittelbarer Gerichtsnähe einen Parkplatz zu finden und habe ausnahmsweise vergessen, einen Parkschein zu ziehen. Wirlich ausnahmsweise!

Bei meiner Rückehr sah ich dann etwas Helles unter dem Scheibenwischer. Eine Mitteilung.

Ich hatte schon in anderen Städten ausnahmsweise mal vergessen, einen Parkschein zu ziehen. Deshalb kannte ich denkbare Alternativen von Tickets:

1. Überweisung zum Ausfüllen
2. Überweisung zum Ausfüllen in Zellophanbeutel (gegen Regen oder so)
3. Mitteilung, dass demnächst ein Ticket kommt

In Görlitz habe ich nun in der Zeit leerer Haushaltskassen die verwunderliche weitere denkbare Alternative gefunden: Mitteilung, dass demnächst ein Ticket kommt, geschützt im Zellophanbeutel. Edel und pleite geht die Stadt zu Grunde.

Doppelt gut, doppelt schlecht

Bei dem Satorienfelder habe ich die Meldung über die Ernennung der Frau Harms zur Generalbundesanwältin gefunden und den Hinweis darauf, dass sie sich über Kritik von oben (BVerfG) beschwert hat. Dazu fällt mir ein:

Liebe Frau Harms,

ich bewundere, dass Sie von sich wissen, dass Sie zu der Hälfte der Bevölkerung gehören, die in ihrem Leben alles doppelt so gut gemacht hat, wie die andere Hälfte der Bevölkerung. Ihre Bescheidenheit ist beeindruckend.

Zur Kenntnis nehme ich, dass Sie sich darüber beklagen, dass von hoher Stelle bemängelt wird, dass man sich in Haftsachen lähmend viel Zeit genommen hat. Vielleicht sollten doppelt Gute auch hin und wieder mal kritikfähig sein und sich nicht nur darauf ausruhen, dass sie in ihrem Leben immer doppelt gut waren.

Dass Sie sich nun auch noch vehement gegen den Deal im Strafverfahren verhalten, mag Ihnen überlassen sein. Aber auch dabei mal doppelt gut nachdenken, dass dann ohne Deal die Strafverfahren im Schnitt doppelt so lange dauern, scheint Ihnen fremd.

Ich glaube, viele Angeklagte dürfen drei Kreuze machen, dass Sie nicht mehr Richterin sind, denn Ihre Einstellung zur Dauer eines Verfahrens im Verhältnis zum Freiheitsanspruch eines nicht rechtskräftig Verurteilten, ist aus der Sicht einer Staatsanwältin vielleicht noch hinnehmbar, aus der Sicht eines Richters aber ein kräftiger Faustschlag auf die Nase des Rechtsstaates, doppelt gut gezielt und doppelt gut getroffen, wer hätte bei einer Doppeltbesseren auch anderes erwartet.

30 Mai 2006

Verkehr ohne Unfall

Dass da nichts passiert, ist unglaublich.

Versteckte Kamera beim RA-Blog

Wie hier von ihm selbst berichtet, hat sich bei dem Kollegen Thomas Klotz ein Team der "Versteckten Kamera" eingenistet. Er sucht noch das Versteck.

Deutsche Selbstmordattentäterinnen

Drei deutsche Frauen, die zum Islam konvertiert sind, haben sich nach Angaben eines hochrangigen Sicherheitsexperten bei Selbstmordanschlägen opfern wollen. Zwei Frauen hätten vorgehabt, in den Irak zu reisen, die dritte wollte sich nach Pakistan begeben. (30.05.2006, 18:03 Uhr).Das erklärte ein Sicherheitsexperte dem Tagesspiegel. Es sei den Sicherheitsbehörden aber in den vergangenen Wochen gelungen, die Frauen im Alter zwischen Ende 20 und Mitte 30 an der Ausreise zu hindern. Zwei Frauen hätten ihre ein und zwei Jahre alten Kinder mitnehmen wollen. Eine der Frauen kommt aus Berlin, die beiden anderen aus Süddeutschland. Die drei hätten sich über Kontakte in islamistischen Chatrooms im Internet und durch den Einfluss islamistischer Lebensgefährten radikalisiert, sagte der Sicherheitsexperte. Es sei den Behörden durch eine intensive Beobachtung der Chatrooms gelungen, die Frauen aufzuspüren. Sie würden weiter intensiv überwacht.

Quelle: tagesspiegel

Ob eine solche Überwachung reichen wird, wird sich zeigen.

Tiefschlaf in Istanbul

Die Polizei in Istanbul hat laut einem Fernsehbericht von CNN-Türk zehn mutmassliche Kriminelle festgenommen; sie haben Touristen mit einem enorm starken Schlafmittel betäubt und sie dann ausgeraubt.

Die Männer hatten sich Besuchern in der historischen Altstadt Istanbuls als Fremdenführer angedient. Dann führten die Betrüger ihre Opfer in Cafés, wo ihnen mit Schlafmittel versetzter Tee gereicht wurde.

Während die Opfer in einen mehrtägigen Tiefschlaf fielen, raubten die Kriminellen die Kreditkarten der Touristen und plünderten in aller Ruhe deren Konten, da die Karten von den Schlafenden nicht gesperrt werden konnten. Laut CNN-Türk bestand eine Absprache zwischen der Bande und einigen Geschäften in Istanbul: Die Betrüger steckten die gestohlenen Karten in die Kartenzahlungsgeräte der Läden und liessen sich Bargeld auszahlen – wobei die beteiligten Läden etwa die Hälfte des Betrages kassierten. Die bestohlenen Istanbul-Besucher seien nach der Betäubung auf einem abgelegenen Gelände wieder zu sich gekommen.


Quelle: www.20min.ch

Da wär man wohl lieber wach geblieben.

informelles Vorgespräch versus förmliche Vernehmung

Da hab ich heute beim Amtsgericht Aschersleben noch richtig dazugelernt. Der Polizeibeamte berichtete, dass er im informellen Vorgespräch mit meinem besoffenen einer Straftat verdächtigen Mandanten zunächst den Sachverhalt geklärt habe, danach habe er ihn selbstverständlich - oder vielleicht doch nicht? - belehrt. Als ich dann wagte, in den Raum zu stellen, dass er ohne Belehrung einem Verdächtigen Fragen zu einer möglichen Straftat gestellt habe, fuhr mich der Beamte an, dass er sich von mir das Wort nicht im Mund umdrehen lasse, er habe natürlich keine Fragen gestellt, viemehr nur zunächst eine informelle Befragung durchgeführt.

Merke: Die informelle Befragung eines Verdächtigung vor der Belehrung dient lediglich zur vorläufigen Sachverhaltsklärung; danach kommt die Belehrung. Ach ich vergaß. Eine förmliche Vernehmung nach der Belehrung war natürlich nicht mehr nötig, der Sachverhalt war ja geklärt.

Ich weiß immernoch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.

Schon mal was von Telefonieren gehört?

Der erste Strafsenat des BGH hat sich in seiner Entscheidung 1 StR 154/06 vom 26.04.2006 mit der Frage auseinandergesetzt, wie es auszulegen ist, wenn ein verurteilter Angeklagter seinem Verteidiger schreibt, er möge Revision einlegen, wenn der Brief den Verteidiger noch rechtzeitigb erreicht, dieser Brief aber erst nach Revisionsfristablauf beim Verteidiger eingeht.

Der BGH meint,dass in einem solchen Fall der Angeklagte andere Wege finden muss,um den Verteidiger zu informieren und hat einen Wiedereinsetzungsantrag verworfen.

Gut, dass es § 153 StPO gibt

Amtsgericht Aschersleben heute in der Mittagszeit.

Der Polizeibeamte hatte nach Meinung aller Beteiligten in einer Verkehrsunfallsache mit Trunkenheitsfahrt die Akte so schlecht geführt, dass man mit dem Inhalt und seiner Aussage nichts anfangen konnte.

Ich meinte, der Polizeizeuge könnte möglicherweise die Unwahrheit gesagt haben, die Staatsanwältin sah das anders, sie meinte, der Zeuge würde sich nur nicht erinnern, was er aber behauptete.

Letztlich dann 153 StPO statt des möglichen Freispruchs, denn dann hätte im Urteil wohl gesagt werden müssen, dass der Polizist unwahr berichtet hat, und ob man sich das getraut hätte ... ???

29 Mai 2006

PKH für PKH

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren kommt abweichend von dem Grundsatz, dass Prozesskostenhilfe nicht für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gewährt werden kann, ausnahmsweise in Betracht, wenn nach Bewilligungsreife das Verfahren in Folge richterlicher Hinweise in gütlicher Weise eine Erledigung findet.

Beschluss vom 04.05.2006 - OLG Braunschweig AZ: 1 WF 74/06 Datum: 28.03.2006


Quelle: www.urteile.rae-wess.de

Was so alles geht.

Tiefergelegter Barkas B1000 überführt falschen Polizisten

Am Sonntag, gegen 18.30 Uhr, meldete ein Autofahrer der Autobahnpolizei, dass er zwischen dem Dreieck Spreeau und dem Parkplatz Uckleysee einen völlig überladenen B 1000 bemerkt hat. Der Mitteilende hatte den B 1000 bereits auf den Parkplatz gestoppt und wartete nun auf die Beamten der Autobahnpolizei.Die Polizisten nahmen das Gespann (an den B 1000 war ein Wohnanhänger angehängt) in Augenschein. Der Verdacht des mitteilenden 46-Jährigen bestätigte sich nicht. Der B 1000 war lediglich tiefer gelegt, dadurch erschien er überladen. Im Gespräch fragte der B 1000 – Fahrer die Beamten, ob denn jeder einen anderen Wagen mit einer Polizeikelle aus dem Verkehr winken darf. Die Beamten stutzten und erfragten den Hintergrund. Der B 1000 – Fahrer erzählte, dass er von dem Wagen des 46-Jährigen überholt wurde und plötzlich eine Anhaltekelle aus dem Fenster gehalten wurde. Da der Mann davon ausging, dass es sich um einen Polizisten handelt, folgte er der „Weisung“ und hielt auf dem Parkplatz an. Dort verlangte er dann nach einem kurzen Gespräch mit dem 46-Jährigen seinen Dienstausweis, dieser antwortete nur, seine Kollegen seien bereits auf dem Weg. Der 46-Jährige wurde dazu befragt, er gab an, dass er kein Polizeibeamter sei. Die Anhaltekelle hatte er bei e-bay gekauft.
Die Polizisten stellten die Polizeikelle sicher, der 46-Jährige wird sich nun für sein Handeln verantworten müssen, gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet.

Quelle: internetwache.brandenburg.de

Blöd gelaufen.

12jähriger Hobbyboxer haut Lehrerin um

Schon wieder ein Zwischenfall an einer Berliner Schule: Im Stadtteil Kreuzberg hat ein zwölfjähriger Schüler seine Lehrerin zusammengeschlagen. Nun ermittelt die Polizei.

Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Vorfall heute Vormittag in der zweiten großen Pause auf dem gemeinsamen Schulhof der Lemgo-Grundschule und des Robert-Koch-Gymnasiums. Auf dem Schulhof waren mehrere Grundschüler und ein Schüler des Gymnasiums in eine Schlägerei verwickelt.

Als eine 62-jährige Lehrerin des Gymnasiums dazwischen ging, soll ihr der Zwölfjährige mit der Faust auf ein Auge geschlagen haben. Der Schüler ist den Polizeiangaben zufolge Hobby-Boxer. Durch die Wucht des Schlages zerbrach die Brille der Frau, sie erlitt eine Platzwunde über dem Auge.

Nach seiner Vernehmung durch die Polizei wurde der Junge seinen Eltern übergeben. Gegen den Schüler wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Quelle: spiegel

Jetzt wird klar, warum der Kollege Hoenig mit seiner Wanne nach Kreuzberg gezogen ist. Da wird auch gegen Zwölfjährige ermittelt.

Kinderarbeit bei "ZARA"

Die portugiesische Zeitung «Expresso» deckt einen Skandal auf: die Schuhe, die das Modehaus Zara auf der ganzen Welt verkauft, werden im Norden Portugals von Kindern genäht.

«Expresso» zeigt im Artikel Bilder von Kindern zwischen 11 und 14 Jahren. Sie alle arbeiten bei sich zu Hause, im nordportugiesischen Felgueiras, einer stark von Arbeitslosigkeit betroffenen Ortschaft. Auch der 11-jährige Carlitos näht Schuhe für «Zara», geschützt mit dicken Leder-Fingerhüten, damit er sich bei der Arbeit die Hände nicht zerschindet. Zur Schule geht er nicht mehr.


Quelle: www.20min.ch

Damit wir wissen, wo wir unsre Schuhe keinesfalls kaufen dürfen.

27 Mai 2006

Erst Ehepaar erschossen, dann Selbsttötung

Ein Ehepaar ist am Samstagmorgen in seiner Wohnung im pfälzischen Frankenthal erschossen worden. Die 16 Jahre alte Tochter entdeckte die Leichen ihre 42 und 46 Jahre alten Eltern, nachdem sie Schüsse gehört hatte, teilte die Polizei mit.
Auch mutmaßlicher Täter tot
Der mutmaßliche Täter, ein 68 Jahre alter Verwandter, nahm sich den Angaben zufolge wenige Stunden danach bei einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn 5 in seinem Wagen das Leben. Die 16-Jährige hatte den Mann noch gesehen, als er nach der Tat flüchtete.


Quelle: t-online

Wieder keine Arbeit für einen Strafverteidiger.

Verleubnung von Callboy Torsten

Sind wir nicht alle ein bißchen BLUNA? Ich leubne nicht, dass mich das alles ein wenig amüsiert. Hoffentlich werde ich jetzt nicht auch noch angezeigt.

Scharlatane als Strafverteidiger

Wenn das stimmt, was der Kollege Eickelberg in der Süddeutschen gelesen hat, werde ich vorschlagen, den Wettbewerb "Schlechtester Verteidiger des Monats" einzuführen. Solche dummdreisten hocharroganten Verbalkotzereien von Vorsitzenden einer Schwurgerichtskammer - wenn sie denn so gefallen sein sollten - als Verteidiger hinzunehmen, könnte bedeuten, dass Scharlatane sich als Verteidiger verkleiden, um deren Ruf insgesamt und absolut zu zerstören. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sollte, wenn denn alles so gewesen ist, nun in der Tat erwägen, ob solchen Kollegen nicht die Auszeichnung des Fachanwaltes aberkannt werden sollte.

26 Mai 2006

Der Klügere gibt nicht nach

Fast war ich so weit, nicht mehr um die paar Kopien zu kämpfen, die mir mal wieder ein Rechtspfleger nicht gönnen wollte. Ich dachte zunächst: "Der Klügere gibt nach!"

Dann aber die Erkenntnis einer traurigen Wahrheit: sie begründet die Vorherrschaft der Dummheit! Also gibt der Klügere nicht nach und lässt sich von der Dummheit nicht unterbuttern.

Schießerei im US-Kongress

Wegen einer angeblichen Schießerei in einem Gebäude des US-Kongresses in Washington sind Teile des US-Parlaments abgesperrt worden. Wie eine Polizei-Sprecherin mitteilte, wurden telefonisch Schüsse in der Garage des Rayburn-Gebäude gemeldet. Daraufhin seien Teile des Gebäudekomplexes des Kongresses abgesperrt worden. Zudem hätten Spezialeinheiten mit der Durchsuchung der Kongress-Gebäude begonnen. In dem Haus sind die Büros der Abgeordneten des Repräsentantenhauses untergebracht.


Quelle: newsklick.de

Da Deutsche dazu neigen, Amerikaners viel nachzuäffen, kann es wohl nicht mehr lange dauern, bis es im Bundestag knallt.

Gralshüter der Staatskasse

Manche Gerichte verstehen den Unterschied zwischen Wahlverteidigergebühren und Pflichtverteidigergebühren nie oder sie wollen ihn nicht verstehen. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, dass der Anwalt bezüglich der Wahlverteidgergebühren einen vertraglichen Anspruch gegen seinen Mandanten hat, dass der Pflichtverteidigergebührenanspruch direkt gegenüber der Staatskasse besteht: was geht und das an: Da werden von zu Gralshütern der Staatskasse mutierten Richtern die dem Pflichtverteidiger selbstverständlich zustehenden Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder bei einem Freispruch einfach herausgestrichen, ohne dass es dafür irgendeine Rechtsgrundlage gibt. Es fragt sich also tatsächlich, ob sie es nicht verstehen oder ob sie es nicht verstehen wollen.

Kreissparkasse Halberstadt flexibel und nett

Für die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.( www.bdffs.de ) brauchten wir eine neue Bankverbindung. Was man da alles durchmacht, um für einen Verein ein Konto eröffnen zu können, grenzt an Körperverletzung. Eine rühmliche Ausnahme: die Kreissparkasse Halberstadt. Ein Anruf, sehr freundliche Auskunft, hingefahren und nach fünf Minuten alles erledigt. Da können sich andere Banken eine gehörige Scheibe abschneiden.

25 Mai 2006

Schleichwerbung für Apple iPod bei European Song Contests

Die Übertragung des European Song Contests hat ein Nachspiel. Fernsehzuschauern ist nämlich aufgefallen, dass in den Einspielfilmchen über den Gastgeber Griechenland immer wieder diese schwarze Silhouette vor knallbuntem Hintergrund auftauchte. Nur für den Bruchteil einer Sekunde blitzte sie auf – kaum merkbar bei den meist sehr schnell geschnittenen Filmen. Einige Zuschauer erkannten jedoch die tanzende, Musik hörende Silhouette aus der ipod-Werbung von Apple – und beschwerten sich bei der ARD. Die „nationale Aufgabe, „Szenen und Bilder aus Griechenland“ zu zeigen, hätten „die bekanntesten Werbefilmer und Komponisten“ übernommen, hieß es bei der Übertragung am Sonnabend. Was aber hatten die ipod-Werbebilder darin zu suchen? Zahlte Apple dafür? Wenn ja: wie viel?

Quelle: tagesspiegel

Wenn sich niemand mehr diese Veranstaltung anschauen würde, wäre es völlig egal, ob nun geschlichen geworben wird oder nicht!

Alter schützt nicht vor kriminellen Neigungen

Als äußerst gesundheitsbewusst hat sich eine 79 Jahre alte Diebin in Braunschweig entpuppt. Die Rentnerin war von einer Kaufhausdetektivin in einem Drogeriemarkt erwischt worden, als sie mehrere Gesundheitsfläschchen und für ihren Mann zwei Flaschen Rasierwasser stehlen wollte. Zuvor hatte sie bereits in anderen Geschäften Pflegecremes, Trockenfrüchte und Vitamine entwendet. Als Grund habe die 79-Jährige persönliche Probleme und ihre knappe Rente angegeben, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Quelle: newsklick.de

Wenigstens hat sie aus ihrer Sicht sinnvolle Gegenstände gestohlen. Interessant wäre auch, zu erfahren, wie oft sie das schon gemacht hat, bevor sie erwischt wurde.

24 Mai 2006

Mancher glaubt: BGH macht sich zum Kasper

Der wegen des Überfalls in Potsdam beschuldigte Björn L. sitzt erneut in Untersuchungshaft. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwochabend in Karlsruhe mit. Der Ermittlungsrichter erließ demnach auf Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm erneut Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Grundlage waren der Behörde zufolge Erkenntnisse, die den Verdacht gegen Björn L. weiter erhärten. Diese neuen Erkenntnisse seien erst am Dienstagabend nach der Haftentscheidung des Ermittlungsrichters bekannt geworden. Er hatte den Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten aufgehoben, weil zunächst kein dringender, sondern nur noch einfacher Tatverdacht bestand. Dabei spielte insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann.


Quelle: AOL

Und der Haftgrund? Die Höhe der zu erwartenden Strafe? Fluchtgefahr? Sehr viele Amtsgerichte, viele Landgerichte, einige Oberlandesgerichte argumentieren mit diesem haltlosem Unsinn bei arbeitslosen Verdächtigen, bei denen jeder weiß, dass sie gar nicht abhauen können, weil ihnen die Mittel fehlen. Und jetzt der BGH mit diesem unwürdigem Hin und Her. Der Rechtsstaat läßt grüßen.

Kinder morden Kinder

Im Streit um einen MP3-Player soll ein 14- Jähriger die ein Jahr jüngere Jennifer aus dem sächsischen Wiesenbad getötet haben. Gegen den Jungen aus Annaberg wurde am Mittwoch Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Er war am Dienstagabend vorläufig festgenommen worden und habe ein Teilgeständnis abgelegt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Jennifer wurde seit Samstag vermisst, ihre Leiche war am Dienstagnachmittag entdeckt worden. Täter und Opfer kannten sich, hieß es. Das Mädchen erlitt Verletzungen am Kopf, die laut Oberstaatsanwalt Siegfried Rümmler nicht nur durch Faustschläge verursacht worden sein können. Ein Sexualverbrechen schließt die Polizei bislang aus.


Quelle: netzeitung

Gestern je oller je doller, heute das Gegenteil.

Polizist tötet Neonazi durch Kopfschuss

In St. Petersburg ist der Anführer einer neonazistischen Gruppierung erschossen worden, als er bewaffneten Widerstand gegen seine Verhaftung leistete. Die Polizei hatte wegen des Mordes an einem afrikanischen Studenten nach dem Mann gefahndet.

Am letzten Freitag gelang es den Fahndern, den 21-Jährigen mutmaßlichen Mörder aufzuspüren. Um seiner Verhaftung zu entgehen, stürzte sich Borowikow mit einem Messer auf die Polizisten, , berichtete die Zeitung „Komsomolskaja Prawda“. Einer der Beamten tötete den Rechtsextremisten durch einen Kopfschuss. Die Petersburger Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, um zu klären, ob der Waffeneinsatz ein Fall von angemessener Notwehr war.


Quelle: www.aktuell.ru

Das war wohl selbst für russische Verhältnisse ein zu kurzer Prozess.

eDonkey - Nutzer sollen absurde Schadensersatzsummen zahlen

Nach der Tauschbörsen- Razzia werden die betroffenen Nutzer von eDonkey mit absurden Schadensersatzforderungen überzogen. Dabei hat die Musikindustrie im Einzelfall keine Beweise über den Umfang der Nutzung, ferner wird es schwer fallen, im Einzelfall einen Schaden zu beweisen.

Zahlen von 10.000,00 € pro Song bis zu einer Pauschalzahlung in Höhe von 10.000,00 € stehen im Raum. Die Betroffenen sollten sich nicht blenden lassen und sich diese absurden Forderungen nicht vorhalten lassen.

Michael Ballack als Schmuggler

Fußball-Nationalspieler Michael Ballack wehrt sich offenbar gegen eine drohende Strafe von 60.000 Euro für ein Zollvergehen. Der 29-Jährige habe Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Landshut eingelegt, melden die "Passauer Neue Presse" und die "Bild"-Zeitung.

Der Mittelfeldregisseur der deutschen National-Elf hatte den Berichten zufolge Mitte Januar aus dem Trainingslager des FC Bayern in Dubai eine Handtasche im Wert von etwa 2.000 Euro als Geschenk für seine Lebensgefährtin mitgebracht, beim Zoll in München aber nicht angegeben. Bei einer Kontrolle sei die Tasche dann gefunden worden, hieß es.

Ein Sprecher der Landshuter Staatsanwaltschaft bestätigte der "Bild"-Zeitung, dass ein entsprechender Strafbefehlsantrag vom zuständigen Amtsrichter beim Amtsgericht Landshut unterschrieben worden sei.

Gerichtsverfahren droht

Laut "Passauer Neue Presse" wurde Ballack eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 50.000 Euro angeboten, was der Nationalelf-Kapitän aber abgelehnt habe. Daraufhin habe das Amtsgericht den Strafbefehl über zwölf Tagessätze zum Höchstbetrag von 5.000 Euro erlassen. Zieht Ballack seinen Einspruch nicht zurück, wird der Fall laut "Bild" nach der WM vor Gericht verhandelt.


Quelle: AOL

Teure Tasche!

Wenn der Wurm drin ist

Mein Mandant erzählte mir kurz vor der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Halberstadt, dass die Polizei in seiner Wohnung Drogen gefunden hat, als er an dem Tag verhaftet wurde, an dem er seine damalige Freundin geschlagen und gewürgt haben soll. Wegen der Drogen sei er schon veruteilt. Bei mir leuchtete die Alarmglocke "Strafklageverbrauch" auf und ich fragte dann heute zu Beginn der Verhandlung wegen der Prügel zunächst nach einem aktuellen Strafregisterauszug. Der lag zwar vor, aber ohne Eintragung wegen eines falschen Geburtsdatums. Aus einem älteren Strafregisterauszug ergab sich zwar eine BTM-Verurteilung aber mit einem falschen Tattag. Die Akte war auch nicht mehr in Halberstadt sondern in Magdeburg, so dass die Angelegenheit vertagt werden musste, was zur Folge hat, dass der Angeklagte vermutlich seine angestrebte Therapie nicht zum feststehenden Datum beginnen kann. Schade eigentlich.

23 Mai 2006

Gut getrunken ist halb gefahren

Dass er überhaupt noch fahren konnte, ist ein Wunder: Sagenhafte 7,27 Promille Alkohol hatte ein Lkw-Fahrer in Litauen im Blut, als er von der Polizei gestoppt wurde. Dem Mann droht eine saftige Strafe.

Der 41-jährige Lkw-Fahrer habe bei der Kontrolle selig vor sich hin gelächelt, bestätigte eine Polizeisprecherin in Kaunas entsprechende Medienberichte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Nachdem die Beamten den Trucker auf der Autobahn Kaunas-Vilnius angehalten hatten, hätten sie zunächst an eine Fehlfunktion des Atemmessgeräts geglaubt. Laut dpa besteht nach Einschätzung von Medizinern bei "ungeübten" Trinkern bereits ab etwa vier Promille Alkohol Lebensgefahr.

Der Litauer gab demzufolge bei der Vernehmung an, am Abend vor der Fahrt zu viel getrunken und am Morgen "gegen die Übelkeit" einige Biere zu sich genommen zu haben. Der ermittelte Alkoholwert übersteige die litauische Promillegrenze von 0,4 um das 18-fache. Aller Voraussicht nach werde der Mann seinen Führerschein für einige Jahre verlieren und mindestens 580 Euro Geldstrafe zahlen müssen.


Quelle: Spiegel

Mit dem sollte man die nächste Weihnachtsfeier gestalten.

Je oller je doller

Einen nicht alltäglichen Einsatz erhielt eine Funkstreifenwagenbesatzung der Hildesheimer Polizei über das Jugendamt.

Zwischen einer 92-jährigen Mutter und ihrer 68-jährigen Tochter, die
zusammen in einem Haushalt in einer Hildesheimer Wohnung leben, kam
es zum Streit. Die Mutter warf der Tochter " Männergeschichten " vor.
Und weil sich sowas nicht für eine Tochter ziemt, schaltete die alte
Dame auch gleich das Jugendamt ein. Hier fühlte man sich - zu recht
- nicht mehr zuständig. Die Tochter sei für ein Tätigwerden dieser
behördliche Stelle mindestens 50 Jahre zu alt, erfuhr die 92-jährige.
Dafür konnten aber die Polizisten helfen. Sie führten ein klärendes
Gespräch, so dass der Streit zumindest vorerst geschlichtet werden
konnte.


Quelle: presseportal.de


Na hoffentlich gibt sie die Tochter nicht aus lauter Verzweifelung an der Babyklappe ab.

Bundesverfassungsgericht beschränkt Rasterfahndung

Die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeleitete Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen war verfassungswidrig. Eine solche Fahndung muss künftig eingeschränkt werden. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht.

Rasterfahndungen seien künftig nur noch zulässig, wenn eine "konkrete Gefahr" etwa für die Sicherheit der Bundesrepublik vorliege, heißt es in dem Beschluss der Karlsruher Richter. Eine "allgemeine Bedrohungslage" wie nach dem 11. September 2001 reiche dafür nicht aus. Eine solch massenhafte Datenermittlung sei nur bei einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter erlaubt.

Damit gab das Gericht einem marokkanischen Ex-Studenten aus Nordrhein-Westfalen Recht. Er hatte sich gegen die bundesweit koordinierte Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 gewehrt, mit der radikale Islamisten und sogenannte Schläfer aufgespürt werden sollten. Der Kläger sei in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, stellte das Gericht fest. (AZ.: 1 BvR 518/02)

Die Entscheidung hat bundesweite Bedeutung, weil die Rasterfahndung über alle Bundesländer hinweg koordiniert war. Gesucht wurde damals nach männlichen Studenten oder Ex-Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren, die aus arabischen Ländern stammten. Durch die koordinierte Aktion hatten die Polizeibehörden mehr als acht Millionen Datensätze ermittelt; allein in Nordrhein-Westfalen waren es mehr als fünf Millionen.

Bei der Rasterfahndung gleicht die Polizei personenbezogene Daten nach einem bestimmten Muster wie etwa Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit ab. Das Mittel wurde bisher vor allem in den siebziger Jahren zur Suche nach Mitgliedern der Rote Armee Fraktion (RAF) eingesetzt.


Quelle: Spiegel

Nun bleibt abzuwarten, wer sich daran hält.

Landgericht Braunschweig verwirft Berufung wegen Vorbelastungen

Das Landgericht Braunschweig hat sich heute nicht durchringen können, auf die Bewährung eines Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts abzuändern und die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand und dass der Betrugsschaden in hoher fünfstelliger Höhe anzusiedeln war, ließen es nicht ausrecichen, dass der Angeklagte sich um Schadenswiedergutmachung bemüht und zwischenzeitlich erstmals eine Haftstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verbüßt hat. Er hatte sich sogar bereit erklärt, mit einem geschädigten Mietwagenunternehmer nach Polen zu fahren, um dort den unterschlagenen LKW zu suchen.

Mit Spannung werden die schriftlichen Urteilsgründe erwartet, um den letzten Hauch einer Chanced beurteilen zu können.

Amtsgericht Quedlinburg hebt eigene Entscheidung wegen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unaufgefordert auf

Im Dezember 2004 hatte das Amtsgericht Quedlinburg gegen den einsitzenden Mandanten einen 111a StPO-Beschluss erlassen und ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. In der Folgezeit wurde die Akte wegen Vernehmungen von Zeugen durch ersuchte Richter in halb Deutschland herumgeschickt. Und nun die einzig richtige aber auch völlig überraschende Entscheidung des Amtsgerichts Quedlinburg:Der Beschluss wird aufgehoben, da er bislang nicht vollstreckt wurde und nunmehr dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entgegensteht.

Das geschieht auch nicht alle Tage, dass ein Gericht von sich aus eine solche Entscheidung trifft.

22 Mai 2006

Spontangeständnisse von Besoffenen -immer wieder gern genommen

Ein schlafender Autofahrer fiel am Sonntagabend einem Zeugen im Gelände einer Tankstelle in Chemnitz auf.

Die hinzugerufene Polizei stellte an einer Zapfsäule einen Ford Mondeo fest, in welchem ein Mann auf dem Fahrersitz saß und schlief. Die Beamten weckten den Mann und nahmen dabei starken Alkoholgeruch wahr. Der 51-Jährige gab spontan an, mit dem Pkw zur Tankstelle gefahren zu sein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,41 Promille. Nun folgten die Anordnung der Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins des 51-Jährigen. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit im Verkehr verantworten.


Quelle: sachsen-fernsehen.de

Wenn Volltrunkene etwas "spontan angeben", befällt mich die Befürchtung, dass Polizisten hin und wieder spontan vergessen, zu belehren, dass ein Beschuldigter schweigen darf und zunächst mal die "Spontanäußerung" abwarten.

200 Tonnen Haschisch geliefert

Die spanische Polizei hat einen internationalen Ring von Drogenschmugglern zerschlagen und mehr als 15 Tonnen Haschisch sichergestellt. Wie die Ermittler am Montag in Sevilla mitteilten, wurden 26 Verdächtige aus sieben Ländern festgenommen. An der Operation waren auch Rauschgiftfahnder in Großbritannien, Frankreich, Irland und Portugal beteiligt.

Die Bande hatte das Rauschgift in Südspanien in Folien eingeschweißt und unter Papier- und Baumateriallieferungen versteckt. Mit Lastwagen wurde das Haschisch nach Großbritannien gebracht und von dort auf andere Länder verteilt. Die spanischen Ermittler nehmen an, dass die Organisation seit 2003 über 200 Tonnen Haschisch in verschiedene Staaten Europas lieferte. Die Bande betrieb eine Immobilienfirma als Mittel zur Geldwäsche. Die Beamten beschlagnahmten fünf Lagerhallen, 17 Fahrzeuge, vier Verpackungsmaschinen und eine Million Euro Bargeld.


Quelle: n-tv.de

Halb Europa bekifft.

BGH näher am Leben als so mancher Tatrichter

In der Entscheidung 1 StR 90/06 hat der BGH mal wieder gezeigt, dass die Herrschaften aus den Strafsenaten - jedenfalls hin und wieder - realitätsnäher denken, als so manche Strafkammer. Viele Strafkammern sehen den Detailreichtum einer Aussage eines Belastungszeugen als Glaubhaftigkeitsmerkmal. Der Kern der Entscheidung des BGH: Bei der Verneinung eines Falschbelastungsmotivs aufgrund des Detailreichtums hätte die hier nahe liegende Möglichkeit erkennbar mit in Erwägung gezogen werden müssen, dass der Zeuge selbst der Haupttäter war.

Muss man eigentlich BGH-Richter werden, um einen so nahe liegenden Gedanken zu haben?

20 Mai 2006

Feige Mutprobe

Eine Unfassbare Tat schockt Köln:
Eine 35-Jährige Frau wurde in der Nacht zu Freitag sexuell belästigt – weil der Täter eine Mutprobe bestehen musste.

Die Frau wartetet gegen 0:30 Uhr in Bickendorf an der Haltestelle Venloer Straße / Akazienweg auf ihre U-Bahn. Da setzte sich die Täter zu ihr auf eine Bank.

Der junge Mann – etwa zwischen 16 und 22 Jahren alt – verwickelte sein Opfer in ein Gespräch und wollte mit ihr ein Treffen ausmachen. Als die Frau ablehnte, zog der Fremde plötzlich eine Schusswaffe aus der Tasche.

Er zwang die 35-Jährige in den nicht öffentlichen Teil des U-Bahn-Tunnels und befahl ihr, sich auf den Boden zu legen. Dort musste sie sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen.

Unfassbar: Nach seiner grausamen Tat entschuldigte sich der Täter mit den Worten, dass er das als Mutprobe hätte machen müssen. Er wollte sich vor seinen Freunden beweisen.


Quelle: Express

Feige Jungs, ganz feige. Das ist doch keine Mutprobe. Wenn Ihr die Nummer bei Schwarzenegger in Karlifornien bringt und dann 20 Jahre lang mexikanische Cola trinkt, während Ihr darauf wartet, ob Ihr von Arnie begnadigt werdet, dann habt Ihr gezeigt, dass Ihr Eier in der Hose habt.

21.549 Websites an einem Tag gehackt

Das Hacker-Archiv www.zone-h.org meldet einen neuen Rekord. Dem Cracker "Iskorpitx" gelang es innerhalb eines Tages 21,549 Websites zu hacken und zu defacen.

Auf den betroffenen Websites fand sich folgende Message: "HACKED BY iSKORPiTX (TURKISH HACKER) FUCKED ARMANIAN-FUCKED FRANCE-FUCKED GREECE-FUCKED PKK TERROR"

Iskorpitx gelang es hauptsächlich Windows 2003-Server zu knacken.


Quelle: derstandard.at

Fragt sich, ob das strafrechtlich relevant sein könnte. Seitenbeschädigung?

Staatsanwaltschaft Lüneburg erkennt § 55 StPO nach rechtskräftiger BTM-Verurteilung an

Hier hatte ich berichtet, dass die staatsanwaltschaft Lüneburg die aktuelle Rechtsprechung zur Rückbelastungsgefahr nicht anerkennen will. Heute flattert mir ein dreiseitiges Schreiben auf den Tisch, in dem u.a. mehrere Absätze der von mir ins Spiel gebrachten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgetippt sind (BVerfG StV 2002, 178) und mit dem man mir umständlich mitteilt, dass man nun doch die Rückbelastungsgefahr erkennen und deshalb von einer Vernehmung meiner Mandantin abgesehen wird.

Weshalb dafür die Kanzlei knapp eine Seite einer Entscheidung abtippen muss, die ich genannt habe und kenne, wird sicher ein Geheimnis bleiben.

19 Mai 2006

Süßer Tod im Lande Schwarzenegger

Stecken in Coca-Cola, die in Mexiko abgefüllt wird, Spuren von giftigem Blei? Die Behörden Kaliforniens halten das für erwiesen - und haben deswegen Klage gegen den Getränkeriesen eingereicht. Ein ähnlicher Fall war für den Konkurrenten Pepsi jüngst teuer geworden.

Quelle: Spiegel

Vielleicht sollte Arnie der Todesengel seinen Todeskandidaten Cola aus Mexiko reichen lassen, dann muss er nicht mehr über Begnadigungen nachdenken.

Totbringende Handys

Kriminelle in New York benutzen neuerdings öfters eine Pistole, die wie ein Mobiltelefon aussieht. Aus ihrem 22-Kleinkaliber können bis zu vier Kugeln abgefeuert werden.

Die Polizeidirektion der US-Metropole warnte ihre Beamten jetzt gezielt vor dieser handgefertigten Waffe, wie die «New York Post» am Donnerstag berichtete. Die seltene Pistole ist etwa seit dem Jahr 2000 auch in Europa aufgetaucht. Aus ihrem .22-Kleinkaliber können bis zu vier Kugeln abgefeuert werden. Die New Yorker Polizei empfahl ihren Beamten, stets auf der Hut zu sein, falls ein Verdächtiger ein Handy aus der Tasche ziehen sollte.

Quelle: www.20min.ch

Da wer ich mal bei der nächsten Vertragsverlängerung nachfragen, ob es auch schon 9mm-UMTS-MP3-Handys gibt.

Lotto-Beschiss

Die kleckerten nicht, die klotzten: Die 7-köpfige Bande erleichterte rund 50´000 Lotto-Spieler in Deutschland um knapp 14 Millionen Euro. Jetzt schlug die Polizei zu.

Den Jackpot knackten sie nicht, und die Millionen scheffelten andere: Riesen-Lottobetrug in Deutschland.

Der Sympathiebonus, den die Österreicher, mit ihrem unverwechselbaren Akzent, bei den Deutschen geniessen, scheint keine Grenzen zu kennen.

So funktionierte der Mega-Beschiss: Der 45-jährige Österreicher und seine 34-jährige Freundin spielten sich als Chef-Duo eines ganzen Firmen-Sammelsurium auf. Über ein Call-Center boten diese Firmen Lotto-Systemspiele an. Mit riesigem Erfolg.

Zehntausende Lottospieler – die Polizei geht von 50´000 aus! – setzten jeden Monat 80 Euro ein. Aber nur ein winziger Bruchteil wurde tatsächlich für das Lottospiel verwendet. Nur für rund 30´000 Euro wurden Spielscheine bei Lotto Berlin platziert. Dagegen wanderten 8,4 Millionen Euro direkt auf die Privatkonten der Betrüger.

Kleiner Lichtblick für die Betrogenen: Zwar konnte von den verlorenen Geldern bisher nur ein geringer Teil gefunden werden. Allerdings wurden Uhren, Schmuck oder Grundstücke im Gesamtwert von 5,4 Millionen Euro beschlagnahmt.

Quelle: www.blick.ch

Nett, wenn sich Schweizer darüber freuen, wenn Deutsche von Österreichern über das Ohr gehauen werden.

Oberlandesgericht Braunschweig korrigiert abwegige Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig mit deutlichen Worten

Hier hatte ich vor einiger Zeit berichtet, dass eine Richterin beim Amtsgericht Braunschweig einen Beweisantrag abgelehnt hatte mit einer Begründung, die so abwegig war, dass ich das für höchst kritikwürdig gehalten habe. Irgendwelche anonymen Kommentatoren haben meine Kritik damals in der Luft zerrissen. Nun kommt das Oberlandesgericht Braunschweig auf meine Sprunrevision zu folgendem Ergebnis:

Angeklagter und Generalstaatsanwaltschaft heben zu Recht hervor, dass ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des § 244 Abs. 3 und 6 StPO vorliegt, weil die Begründung des Ablehnungsbeschlusses des Amtsgerichts ungenügend ist. ... Eine Begründung, die - wie hier - nur den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist generell ungenügend. Im konkreten Fall bleibt sogar unklar, was das Amtsgericht eigentlich für offenkundig gehalten hat; ... Außerdem bleibt im Unklaren, wo die Kenntnis des Amtsgerichts - welche auch immer - herrührt.

Das ist nun nicht mehr schlecht sondern die richtige Entscheidung.

18 Mai 2006

Freundlichkeit pur in der JVA Helmstedt

Ich war ewig nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Helmstedt, eine Außenstelle der JVA Braunschweig. Heute war es mal wieder so weit. Und Lob muss wirklich an dieser Stelle mal sein. Freundlich, zuvorkommend, witzig. Einen so perfekten Empfang, eine so perfekte "Bedienung", eine ausgesuchte aber nicht aufgesetzte Freundlichkeit: Chapeau, ich glaube nicht, dass es in Helmstedt ein Hotel gibt, bei dem das besser laufen könnte.

Beharrlichkeit gegen Geldsorgen

Ein 13-Jähriger hat in Bremen eine Tankstelle überfallen und dabei eine 21 Jahre alte Angestellte mit einem Messer bedroht. Der mit einer Sturmhaube maskierte Junge erbeutete mehrere 100 Euro, wie die Polizei heute mitteilte. Zusammen mit einem 15 Jahre alten Komplizen gelang ihm zunächst per Fahrrad die Flucht.

Der 13-Jährige war am Montagabend zunächst mit einer Gaspistole in der Tankstelle aufgetaucht. Die Angestellte maß dem Jungen keine Bedeutung bei, weil sie die Waffe für eine Spielzeugpistole hielt. Der Junge verließ darauf die Tankstelle, um kurz darauf wieder zu erscheinen. Während sein Komplize draußen wartete, holte der Junge ein langes Messer hervor. Er hielt es der Angestellten den Angaben zufolge aggressiv an den Hals und verlangte Geld.

Die Polizei ermittelte die Täter noch am selben Abend. Beide wurden zunächst festgenommen. Wegen der Strafunmündigkeit des Jüngeren und der fehlenden Haftgründe für den Älteren wurden die beiden russischstämmigen Jugendlichen wieder entlassen. Als Motiv für den Überfall gaben die beiden Geldsorgen an.


Quelle: www.e110.de

Früh übt sich, wer bald ein Stammkunde beim Strafverteidiger werden will.

Bankräuber soll sich bei Schießerei mit der Polizei selbst erschossen haben

Bei einem Schusswechsel zwischen zwei Bankräubern und der Polizei in Groß Ammensleben bei Magdeburg ist einer der Täter getötet und ein Beamter schwer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen habe sich der 28-Jährige selbst erschossen, sagte ein Polizeisprecher.

Ersten Ermittlungen zufolge hatten der Mann und sein 25 Jahre alter Komplize am Morgen eine Sparkassen-Filiale im Vorort Groß Ammensleben überfallen. Sie erbeuteten mehrere tausend Euro. Die Polizei verfolgte die Männer, die unterwegs das Fluchtauto wechselten, bis nach Magdeburg.

Dort verschanzten sich die beiden in einem Garagenkomplex. Beim Eintreffen des Sondereinsatzkommandos (SEK) hätten sie das Feuer eröffnet, sagte der Polizeisprecher. Der 25-Jährige habe sich schließlich über Telefon bei der Polizei gemeldet und gesagt, er wolle aufgeben. Sein Komplize habe sich gerade erschossen. "Der Mann ist dann mit erhobenen Händen aus der Garage gekommen und wurde festgenommen", sagte der Polizeisprecher.

Als das SEK gegen 10.30 Uhr das Gebäude gestürmt habe, sei der 28-Jährige tot gewesen, so der Polizeisprecher weiter. Die Umstände des Todes müssten noch geklärt werden. Derzeit gehe die Polizei von Selbstmord aus.


Quelle: n24.de

Ich weiß nicht, warum ich bei dieser Geschichte ein komisches Gefühl habe.

17 Mai 2006

Tankpfand

Weil sie an einer Tankstelle in Bayern nicht zahlen konnte, hat eine junge Frau aus Sachsen ihre Beifahrerin als "Pfand" zurückgelassen. Allerdings kam sie nicht mehr wieder. Die Tankwartin in Münchberg im Landkreis Hof hatte sich auf das Geschäft eingelassen, weil die 20-jährige Autofahrerin versprochen hatte, mit ihrer EC-Karte schnell Bargeld bei der Sparkasse abzuheben.

Als die junge Frau aber auch nach zwei Stunden nicht auftauchte, alarmierte die Kassiererin die Polizei. Die verpfändete Freundin blieb währenddessen seelenruhig in der Tankstelle sitzen. Die 31-Jährige musste schließlich mit dem Zug nach Hause fahren.

Bei den Ermittlungen stellte sich laut Polizei heraus, dass die Täterin bereits mehrfach im gesamten Bundesgebiet Tankbetrügereien begangen hatte.



Quelle: Spiegel

Mal schauen, wann ich mit meiner Frau mal wieder eine längere Fahrt vor mir habe ...

Feine Formel - Rechenaugust grüßt Milchmädchen

Es gibt in der Braunschweiger Stadtgeschichte einige Originale, so die Hafenagnes,den Teeonkel, viele mehr und den Rechenaugust, ein mittelalterliches Rechengenie. Die Gene des letzteren haben sich bis in die heutige und hiesige Staatsanwaltschaft fortgepflanzt, so dass ich heute Erkenntnisse in mir aufsaugen durfte, die demnächst hoffentlich bei der nächsten Auflage von Schäfers Strafzumessung einfließen werden.

Ein Strafbefehl von 40 Tagessätzen. Der Mandant schweigt. Die Beweisaufnahme führt nach Ansicht der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft zum Schuldnachweis. Und dann kommen die Gene des Rechenaugust durch. Beim Strafbefehl wird (angeblich) von einem geständigen Angeklagten ausgegangen. Dann wären 40 Tagessätze angemessen gewesen. Weil der Angeklagte aber geschwiegen hat,ist er zu behandeln, als habe er bestritten, deshalb sind 100 Tagessätze angemessen.

Die Schlussfolgerung ist konsequent und einfach. Ein Geständnis bringt einen Rabatt von 60%. Hoffentlich bald bei Schäfer dokumentiert und dann zitierfähig. Rechenaugust grüßt Milchmädchen sagte mir ein Kollege, dem ich dieses Rechenkunststück beim Frustfrühstück dann berichtet habe.

S-Klasse der Richterschaft

Sehen Sie die Welt in einem neuen Licht. Die neue S-Klasse der Richterschaft. Zottelig, unfreundlich, voreingenommen, humorlos und arrogant. Ich käme nie auf diese Einschätzung, aber mein Mandant, der das letzte Mal vor 25 Jahren mit der Justiz zu tun hatte, offenbarte mir gestern diese Einschätzung. Heute dachte ich, dass dieser Gedanke zumindest einer Überprüfung im Einzelfall standhalten könnte. Natürlich habe ich den Gedanken dann nach reiflicher Überlegung verworfen und bin zu dem Ergebnis gekommen: Jeder hat mal schlechte Tage, der eine viele, der andere wenige.

16 Mai 2006

Im Kampf gegen so genannte "Flitzer" hat das WM-Organisations-Komitee zusätzliche Kräfte rekrutiert.
In der ersten Zuschauerreihe vieler Stadien sollen 30 Min. vor Anpfiff Verbands-Mitarbeiter oder Schiedsrichter Platz nehmen, um verdächtige Personen, die aufs Spielfeld laufen wollen, zu melden.
Beim Confed-Cup 2005 war es vier Mal zu Auftritten von "Flitzern" gekommen.
Bis auf die Stadien in Berlin, Leipzig und Gelsenkirchen mit ihrem besonderen baulichen Schutz betrifft diese Maßnahme alle WM-Arenen.


Quelle: www.sport1.de

Es ist schon beachtlich, was da dann alles extra beobachtet werden soll. Die Hools, die Flitzer, die Taschendiebe, die Dealer, die Fälscher ... Passen da eigentlich noch Zuschauer oder nur Aufpasser in die Stadien.

Rustikaler Zahnarzt

Ein israelischer Zahnarzt wird verdächtigt, einem Mann im Streit mit einem Hammer mehrere Zähne ausgeschlagen zu haben. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt.

Den Angaben zufolge entstand der Streit, als eine Patientin in die Praxis kam, um Röntgenaufnahmen ihres Sohnen einzufordern. Die Frau, die zur Verstärkung ihren Arbeitgeber mitgebracht hatte, wollte die Aufnahmen einem anderen Arzt zeigen, um zu beweisen, dass die bisherige Behandlung mangelhaft gewesen sei.

Als der Arzt die Herausgabe der Aufnahmen verweigerte, sei es zu einer heftigen Auseinandersetzung und Handgreiflichkeiten mit dem Begleiter gekommen.

Der 49-jährige Zahnarzt habe dann einen Hammer geholt und ihn dem Mann ins Gesicht geschleudert. Dieser verlor mehrere Zähne und musste sich behandeln lassen - allerdings von einem anderen Zahnarzt.


Quelle: www.20min.ch

Deshalb hasse ich Zahnarztbesuche.

Schwere Beute

Diebe haben im hessischen Bischofsheim eine komplette Achterbahn gestohlen. Die Beute ist 20 Tonnen schwer und hat einen Wert von 20 000 Euro.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, war das Fahrgeschäft mit dem Namen „Crazy Worm Family Coaster“ in Einzelteile zerlegt auf einem über elf Meter langen und vier Meter hohen Anhänger gelagert. Ein Polizeisprecher zeigte sich verwundert: „Dass eine Achterbahn gestohlen wird, habe ich in meiner jahrzehntelangen Polizeilaufbahn noch nicht erlebt.“

Die Ermittler rätseln darüber, was die Täter mit der gestohlenen Achterbahn vorhaben. Eine Lösegeldforderung ist jedenfalls noch nicht eingegangen.


Quelle: Focus

Da muss der Garten aber groß sein, um das Ding zu verstecken.

Amtsgericht Peine und der Wilde Westen

Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Peine gibt es Streit über die Besitzverhältnisse an einem Hausgrundstück.Ein Teil der Gebäude wird zur Zeit benutzt für einen sogenannten Partytreff. Offenbar gibt es ein Interesse, ungeliebte andere Mieter ohne großen Aufwand aus dem Objekt zu treiben.

Beim Amtsgericht Peine wird die Zwangsverwaltung beantragt. Diesem Antrag wird stattgegeben. Als Zwangsverwalter wird ein Rechtsanwalt bestellt, der nun unvermittelt zuschlägt, wie es Django nicht besser gekonnt hätte. Einer Mietpartei werden radikal die Schlösser ausgewechselt, einer anderen Mietpartei selbiges angedroht.

Verbotene Eigenmacht und Nötigung statt Räumungsprozess vermuten da die betroffenen Mietparteien. Sie sind völlig konsterniert, dass ein von einem Gericht als Zwangsverwalter eingesetzter Rechtsanwalt sich so über das hinwegsetzt, was sich die Mietparteien unter Recht und Gesetz vorstellen. Und das möglicherweise vor dem Hintergrund, dass tatsächlicher Anlass sein könnte, dort zukünftig ein Großbordell zu installieren.

In Lengede ist die Welt nicht mehr in Ordnung.

Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen

In seiner Entscheidung 2 StR 497/05 vom 24.04.2006 hat der Bundesgerichtshof erneut -wenn auch marginale - Abschläge vorgenommen bei der Höhe von Freiheitsstrafen, weil von den Angeklagten nicht sondern allein von den Strafverfolgungsbehörden zu vertretende rechtsstaatliche Verfahrensverzögerungen eingetreten sind.

OLG Brandenburg akzeptiert Hardcore-Porno und mehr bei E-Bay

Heute in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat der dortige 6. Senat zu verstehen gegeben, dass er jedenfalls unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten keine Handhabe sieht, das Internetportal E-Bay zu veranlassen, zu verhindern, dass Hardcore-Pornos dort zum Verkauf angeboten werden und damit auch von Kindern und Jugendlichen erstanden werden können. Eine ähnliche Entscheidung habe man bereits bezüglich gewaltverherrlichender Schriften gefällt. Auch über das Jugendschutzgesetz sehe der Senat keine Möglichkeit, ein Internetportal zum Einbau von wirksamen Sicherungen zu zwingen. Die Frage nach dem Verkauf von Waffen und Atomraketen wurde mit einem Schulterzucken abgetan. Wenn überhaupt, müsse der Gesetzgeber erst Eingriffsvoraussetzungen schaffen.

15 Mai 2006

Polizisten-Crash

24 Polizeibeamte aus Lübecker Dienststellen sind gestern bei einem Verkehrsunfall auf der A19 nahe Rostock verletzt worden. Die Beamten aus dem Polizeibezirksrevier und Revier II waren am Sonntagmittag auf dem Weg zu ihrem Einsatz beim Fußballspiel FC Hansa Rostock gegen Dynamo Dresden, als 5 Einsatzfahrzeuge der Kolonne aus bisher unbekannter Ursache bei der Anschlussstelle Laage aufeinander prallten. Die Beamten erlitten überwiegend leichtere Verletzungen, wie Prellungen und Blutergüsse, aber auch Schleudertraumata oder Schnittwunden. Die Polizisten, die ambulant behandelt werden mußten, werden heute von Ärzten auf Dienstunfähigkeit hin untersucht. Bei dem Zweitliga-Spiel in Rostock war es bereits vor Anpfiff der Begegnung zu Zusammenstößen zwischen Fan-Gruppen gekommen. Insgesamt rund 2.000 Polizeibeamte und Ordner konnten die Situation dann beruhigen und unter Kontrolle halten.

Quelle: www.In-online.de

Da haben die Kollegen vom Verkehrsunfalldienst bestimmt noch lange gelacht.

Sauberes Schwermetall

20 jugendliche Heavy-Metal-Fans haben in Herbolzheim im wahrsten Sinne ihr Image aufpoliert.
Sie rückten in der Nacht mit Besen und Mülleimer an und räumten am Bahnhof Müll weg.
Anwohner befürchteten jedoch Schlimmes und alarmierten die Polizei. Der blieb vor Ort dann nichts anderes übrig, als die Jugendlichen zu loben.
In den Nächten zuvor war es vor dem Bahnhof immer wieder zu illegalen Partys und dadurch zu reichlich Abfall gekommen.
Den Müll hatten zuvor immer Gemeinde und Anwohner wegräumen müssen.


Quelle: www.baden-online.de

Es gibt badische und unsymbadische Heavy-Metaller.

Terminabstimmung beim Amtsgericht Hildesheim

Wegen eines erst im September anberaumten Hauptverhandlungstermins bat ich um Terminsaufhebung wegen eines anderen bereits anberaumten Hauptverhandlungstermins. Das Amtsgericht Hildesheim war davon wenig beeindruckt und lehnte die Aufhebung ab.

Darauf reagierte das Landgericht Hildesheim auf meine Beschwerde hin mit erfrischender Deutlichkeit: Die amtsgerichtliche Verfahrensweise in vorliegender Sache ist ermessens- und rechtsfehlerhaft, verletzt den Angeklagten in seinem Recht auf wirsame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) und verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Mehr wollte ich nicht hören

13 Mai 2006

Einfühlsamer Einbrecher

Da die Geldautomaten noch geschlossen waren, blieb ein Einbrecher bei seinem gefesselten Opfer. Zur Beruhigung gabs für die Frau eine Massage.

Der 29-jährige Koreaner drang in die Wohnung einer 37-jährigen Frau in Tokio ein, fesselte sie und nahm ihr das Bargeld sowie die Geldautomatenkarte ab.

Da er jedoch abwarten wollte, bis die Geldautomaten in der Gegend öffneten, blieb er mehr als vier Stunden in der Wohnung der Frau, wie die Zeitung «Asahi Shimbun» am Freitag berichtete. Er habe die Japanerin beschwatzt und versucht, sie mit Rückenmassagen zu beruhigen, sagte der Täter nach seiner Verhaftung.

Um ihr die Mühe zu ersparen, eine neue Geldkarte zu beantragen, schickte der Dieb ihr per Post die Karte zurück - nachdem er zuvor ihr Konto um fast eine Million Yen erleichtert hatte.


Quelle: www.20min.ch

Da wünscht sich sich die/der ein/e oder andere hin und wieder mal einen Einbruch.

12 Mai 2006

Jesus verhaftet

Er sah sich als Jesus und erzog seine Töchter nach alttestamentarischen Methoden: Der Vater eines unter mysteriösen Umständen gestorbenen Mädchens wird der Kindsmisshandlung verdächtigt.

Er wollte seinen Töchtern beibringen, dass Frauen den Männern untertan seien, und griff dabei zu brutalen Erziehungsmethoden. Nächtelang sperrte er sie im Badezimmer ein oder befahl ihnen, stundenlang regungslos auf dem Boden zu sitzen. Am Schluss glaubte er gar von sich, Jesus zu sein, wie ein Bekannter einer Zeitung berichtet.

Seine fünfjährige Tochter wurde letzten Dienstag mit schweren Kopfverletzungen von einem angeblichen Treppensturz ins Spital eingeliefert, wo sie kurz darauf verstarb. Laut Staatsanwaltschaft liessen sich gewisse Verletzungen nicht mit einem Treppensturz erklären.

Der Mann lebte in einer Wohngemeinschaft mit einigen Anhängern, die ihn nicht nur vergötterten, sondern auch finanziell unterhielten. Seine zweite, achtjährige Tochter wird momentan ärztlich untersucht.

Quelle: www.20min.ch

Irgendwie gibt es in der Schweiz doch auffallend viele Sonderlinge.

Wolfsburger Polizei ermittelt das Nichtgeschehene

Der Mandant ist geknickt. 20 Voreintragungen, diverse Jahre schon verbüßt, jetzt in U-Haft. Dann kommt die Anklage: Räuberischer Diebstahl, Raub und Diebstahl. Da ist man schon froh, dass nur vor dem Schöffengericht angeklagt wurde.

Der Polizeibericht ist eindeutig. In der üblichen Zusammenfassung eines Polizeibeamten von dem, was ihm seine Kollegen erzählt haben oder was er hören wollte, ergibt sich: Mandant wird im Supermarkt beim Zigarettenklauen erwischt, wird angesprochen und festgehalten, reißt sich los und schlägt um sich, um die Beute zu sichern (räuberischer Diebstahl). Beim Wegrennen entreißt er einem 9jährigen Mädchen noch eine Tüte mit Süßigkeiten (Raub).

In der Beweisaufnahme stellt sich heraus, dass der Mandant nicht festgehalten, sondern nur angesprochen wurde. Er hat sich folglich nicht losgerissen, vielmehr ist er fortgegangen, um sich geschlagen hat er nicht, auch ansonsten überhaupt keine Gewalt. Das Mädchen hatte die Tüte abgestellt und wurde überhaupt nicht berührt.

Der Fall mit dem Mädchen wurde eingestellt, wegen des Diebstahls der Zigaretten gab es einen Monat, insgesamt mit noch zwei anderen Taten drei Monate auf Bewährung. Und der Hinweis des Gerichts an die Staatsanwaltschaft und die Polizei, dass man wenigstens bei angeklagten Verbrechen ja vielleicht mal vernünftige Zeugenbefragungen durchführen könnte und dass bei vernünftiger Ermittlung der Haftbefehl nicht hätte erlassen werden dürfen.

Der im Sitzungssaal verbliebene Polizeizeuge, der den Bericht gefertigt hatte, machte keinen besonders betroffenen Eindruck, erst recht nicht den, dass er dazugelernt haben könnte.

Amtsgericht Tiergarten und das Grundgesetz

Ich habe in vielen Jahren nun schon diverse interessante Durchsuchungsbeschlüsse gesehen, deren Qualität nicht selten unterhalb dessen lag, was hinzunehmen ist. Dann gab es auch schon mal richtig schlechte, aber der, der mir heute vom Amtsgericht Berlin Tiergarten untergekommen ist, war so weit entfernt von dem, was das Bundesverfassungsgericht an Mindestinhalt verlangt, dass ich fast geglaubt habe, das Ding ist ein Fake.

Keine Tatzeit, kein Tatort, kein Beweismittel, kein Hinweis auf Tatsachen, die den Tatverdacht begründen könnten, nicht einmal der übliche Hinweis auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse.

Ein Richter, der sich so wenig seiner Verantwortung bewusst ist, wenn er die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, sollte sich fragen, ob eine Umschulung für ihn nicht doch der bessere Weg sein könnte.

11 Mai 2006

Autosucht

Nur wenige Stunden, nachdem ein Krefelder Richter
ihm am vergangenen Montag eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne
Führerschein angekündigt hatte, wurde ein 22-jähriger Krefelder
erneut von der Polizei Krefeld am Lenkrad eines Autos angetroffen.
Der Beamte des Krefelder Verkehrsdienstes traute seinen Augen kaum,
als er den jungen Mann nachmittags ein Fahrzeug führend antraf, hatte
er ihn doch schon am Vormittag "ohne Lappen erwischt" und kurz
entschlossen zum Amtsgericht gebracht. Da er nicht zum ersten Mal
ohne Führerschein unterwegs gewesen war, hatte der Richter bereits
eine Gefängnisstrafe verhängt.


Quelle: Presseportal.de

Einer meiner Mandanten hat es geschafft, (bisher) fünf Jahre seines bisherigen Lebens nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Knast zu verbringen. Jetzt weiß er genau, was er bekommt, wenn er wieder erwischt wird: ein Jahr ohne.

Klo = Kein Lesen obligatorisch

Muss ein Staatsanwalt eigentlich die Akte vollständig lesen, bevor er anklagt? Möglicherweise nicht. Auf Seite 1 einer Akte schreibt ein Polizist auf, dass mein Mandant einem neunjährigen Mädchen eine Tüte mit Süßigkeiten entrissen habe. Anklage: Raub! Wenn man die Akte lesen müsste oder sie gelesen hätte, hätte man festgestellt, dass das Mädchen selbst und die erwachsene Begleiterin wenig später nochmals genauer befragt wurden und dass übereinstimment bekundet wurde, dass das Mädchen die Tüte abgestellt hatte und dass mein Mandant diese abgestellte Tüte im Vorbeilaufen mitgenommen hatte, ohne das Mädchen auch nur zu berühren.

Morgen ist Verhandlung, leider erscheinen meistens bei solchen Klo(ps)-Anklagen die Anklageverfasser nicht persönlich.

pragmatische Lösung im Amtsgericht Braunschweig

Das war gar nicht so einfach zu lösen. Der Hartz IV empfangende Mandant war angeklagt, betrogen zu haben bei Abschluss eines Handyvertrages. Er soll dabei auch gestohlene Personalpapiere vorgelegt haben. Einziger Belastungszeuge: Der Dieb der Personalpapiere, bei dem auch das ergaunerte Handy gefunden wurde. Der Handyverkäufer war als Zeuge nicht geladen, weil er schon im Ermittlungsverfahren eigentlich keine rechte Erinnerung hatte. Allerdings hatte er bei einer Wahllichtbildvorlage mit wenig Sicherheit den Belastungszeugen als Vertragspartner vermutet.

In einer sehr angenehmen, offen geführten Diskussion zwischen Gericht, Staatsanwalt und mir als Verteidiger wurde dann vor Aufruf zur Sache erörtert, wie denn nun die Kuh vom Eis geholt werden könnte. Da aus anderen Gründen die Voraussetzung einer notwendigen Verteidigung gegeben war, wurde ich letztlich beigeordnet und das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt, um weiteren Aufwand und Kosten zu vermeiden.

Eine Lösung, bei der sich niemand verbiegen musste und mit der alle Beteiligten leben konnten. Das geht leider nicht mit jedem Staatsanwalt oder Richter.

Ingo Lenßen, die Super-Nanny für Verschwörungsopfer

Nun ist es endlich geschehen, was ich schon lange befürchtet habe. Ein potentieller Mandant meldet sich und teilt mit, dass er Opfer einer Verschwörung sei und fragt mich ernsthaft, ob ich denn Detektive einsetzen kann wie der berühmte Fernsehkollege Ingo Lenßen.

Der war schon enttäuscht, als ich ihm erklären musste, dass ich weder Kameras in fremden Schlafzimmern anbringen lasse noch Minimikrofone in Wohnungen verstecken lasse.

Ich habe es aber nicht lassen können, dem Mandanten die Kanzleianschrift des Kollegen am Bodensee samt Telefonnummer zu geben, damit er sich dort mal nach einem Detektiveinsatz erkundigen kann. Bin mal gespannt, ob ich davon später mal was höre.

10 Mai 2006

Tote Hosen kontra Jamba

Die Düsseldorfer Punk-Rock-Band Tote Hosen fordert von dem Klingelton-Anbieter Jamba eine Million Euro, weil dieser angeblich nicht genug für ein Stück der Band geworben hatte.

Mit "Zurück zum Glück" begeisterten sie im vergangenen September 50 000 Fans beim großen Finale ihrer "Friss oder stirb"-Tour in der LTU-Arena. Um ihr finanzielles Glück kämpfen die Toten Hosen nun vor einer Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts. Die Punkrocker aus der Landeshauptstadt haben gegen den Klingelton-Anbieter Jamba Klage eingereicht. Streitwert: eine Million Euro. Das Unternehmen sollte die Melodie als Handyklingelton anbieten und dafür mit 150 TV-Werbespots werben. Doch weil davon lediglich 50 gesendet wurden und der Absatz entsprechend schlecht lief, will die Band nun Schadenersatz von Jamba.



Quelle: wz-newsline.de

Vielleicht war der Song ja einfach auch nicht der Knaller.

KFZ-Gynäkologe

Nachmittags arbeitete Frank K. (54) in einem Autohaus, vormittags spielte er Frauenarzt. Unglaublich: Eine „Patientin“ soll der Autoschlosser zehn Mal in seiner „Privatpraxis“ verarztet haben - sagt die Staatsanwaltschaft. Gestern musste der falsche Gynäkologe wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf die Anklagebank.

Opfer Sandy B. (24) hatte Frank K. im Autohaus kennen gelernt, wo sie als Bürokauffrau arbeitete. Sie erzählte ihm von einer Abtreibung, deren Folgen ihr Probleme machen. „Er sagte mir, dass er frauenärztliche Erfahrungen hat und in Kliniken in Leipzig und Dresden arbeitet“, berichtete die junge Frau im Zeugenstand. „Deshalb würde er auch immer erst nachmittags ins Autohaus kommen.“ Wegen Terminschwierigkeiten in den Praxen bot er ihr an, sie privat in seiner Wohnung zu behandeln. Gutgläubig sei sie dorthin gefahren und wurde in einem bestens ausgestatteten Raum mit Behandlungsstuhl und Gerätschaften untersucht. „Er sagte, dass ich eine Infektion habe, und schlug eine Spritzenkur vor“, berichtete die Frau. Sie willigte ein. Erst als er einen Eingriff filmen wollte, habe sie abgelehnt. „Sind Sie nicht stutzig geworden, dass er keine Chipkarte wollte?“, fragte Richter Manfred Weber. „Er sagte, er rechne alles über eine Model-Agentur ab“, so Frau B.

Der Angeklagte stritt gestern alle Vorwürfe ab. Der Behandlungsstuhl, den die Polizei bei einer Durchsuchung gefunden hatte, sei nur ein Kosmetikstuhl und habe früher in einem Sonnenstudio gestanden, sagte Frank K.


Quelle: sz-online.de

Manchmal habe ich aber doch Probleme damit, wie leicht sich Opfer jeden denkbaren Bären aufbinden lassen. Die Kombination aus Autohaus-Mitarbeiter und Gynäkologe stinkt doch nun aber so etwas von heftig zum Himmel, dass dieser Story die Unwahrheit auf die Stirn geschrieben ist.

Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Rückbelastungsgefahr

Manchmal sind Staatsanwaltschaften ja von der eigenen Rechtskenntnis mehr als überzeugt. Bei einer Mandantin, die wegen eines BTM-Geschäftes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, versucht man nun das alte Spiel, sie wegen ihres bisher unbekannten Lieferanten als Zeugin zu vernehmen. Mein Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung zur Rückbelastungsgefahr bei Benennung des Lieferanten wird abgetan zunächst mit dem Hinweis, dass die Rechtsprechung dort bekannt sei. Dass sie vielleicht bekannt ist, mag sein, verstanden wird sie möglicherweise aber nicht. Denn der Hinweis, dass man keine Veranlassung sehe, wegen weiterer Vorfälle zu ermitteln, lässt befürchten, dass man die Augen davor verschließt, dass man ermitteln müsste, wenn der angeschwärzte Lieferant nun seinerseits zurückschlägt und aus Rache über mehr plaudert, als bisher bekannt.

Und dass man dann auch noch in möglicher Unkenntnis der einschlägigen Rechtsprechung den Klassiker präsentiert,nämlich das Ansinnen, einen schriftliche Vollmacht vorzulegen, verspricht eine erfrischende Auseinandersetzung.

06 Mai 2006

Käfighaltung nicht nur für die Hools?

Der Blog elbelaw.de berichtet hier über die Käfighaltung von Hooligans während der WM. Ich hatte bereits hier darauf hingewiesen, dass forsche Polizeibeamte einige Maßnahmen gegen die Fußballfans quasi in eigener Kompetenz entscheiden wollen.

Noch ist die Frage nicht beantwortet, ob Polizeibeamte, die bei Großveranstaltungen wegen Körperverletzung im Amte aufgefallen sind, während der WM auch in solche Käfige gesperrt werden.

Auch würde mich noch interessieren, wo diese Käfige aufgestellt werden, damit man die Besichtigung vielleicht mit einem Zoobesuch verbinden kann.

05 Mai 2006

Karikaturen und die unabsehbaren Folgen

Der Selbstmord eines Pakistaners in Berlin sorgt in seiner Heimat für Aufregung. Der 28-Jährige saß in Haft, weil er im März den Chefredakteur der "Welt" wegen des Abdrucks der Mohammed-Karikaturen angreifen wollte. Die deutsche Justiz weist Folter-Vorwürfe energisch zurück.

Berlin - Der Fall des 28-jährigen Amer Cheema war erst bekannt geworden, als der pakistanische Student am Mittwochmorgen erhängt in seiner Zelle in der Untersuchungshaft in Berlin-Moabit gefunden wurde. Nun nämlich erhebt seine Familie in Pakistan schwere Vorwürfe: Cheema sei von der deutschen Justiz zu Tode gefoltert worden. Ohne Beweise zu nennen, forderte die Familie eine Untersuchung des Vorgangs.


Quelle: Spiegel

Und ein zwölfköpfiges Killerkommando, das die Karikaturisten umbringen soll, ist wohl auch schon unterwegs.

04 Mai 2006

45 Millionen für Orgasmus auf Befehl

Ein Sklaven-Vertrag zwischen Eheleuten sorgt in den USA für Schlagzeilen. Das Abkommen besteht aus strikten Regeln für das Zusammenleben zwischen Sklavin Kimberly O'Brien (45) und Ehemann Kevin Anderson (50). So hatte die Ehefrau überwiegend nackt in der Wohnung zu sein und jederzeit ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Ein Orgasmus war nur erlaubt, wenn der Meister es wünschte. Bei Nichtbeachtung drohten Strafen: Von einem leichten Klaps bis hin zu richtigen Prügel.

Kimberly hat inzwischen die Scheidung eingereicht und verklagt ihren Ex-Meister auf 45 Millionen Euro Entschädigung.


Quelle: bz.berlin1.de

pacta sunt servanda

Abzockender Briefträger

Ein 36-jähriger Briefträger aus Remscheid soll mit unterschlagenen EC- und Kreditkarten rund 80 000 Euro erbeutet haben. Dafür habe der Tatverdächtige seit vergangenem Sommer 37 Briefe mit Karten sowie den dazugehörigen Geheimnummern an sich gebracht, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die Polizei konnte dem Mann rund 200 Abhebungen und Abhebungsversuche an Geldautomaten in Wuppertal, Wermelskirchen, Köln und Frankfurt am Main nachweisen. Das erbeutet Geld ist bereits ausgegeben. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.

Quelle: www.e110.de

Hoffentlich kann er noch einen vernünftigen Verteidiger bezahlen.

Braunschweiger Polizei kündigt bedenkliche Maßnahmen zur WM 2006 an

Glaubt man einem Bericht der Braunschweiger Zeitung von heute, hat der Braunschweiger Polizeipräsident angekündigt, von allen bei der Braunschweiger Polizei als gewaltbereit geführten Fußballfans, es soll sich um 166 Personen handeln, Speichelproben nehmen zu lassen.

Kein Wort davon, dass das nur bei Zustimmung jedes einzelnen möglich wäre, da keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist. Kein Wort davon, dass es ohne Zustimmung einen Richtervorbehalt gibt. Kein Wort davon, dass bei nicht vorbestraften Personen selbst ein Richter eine solche Maßnahme nur anordnen könnte, wenn ein aktuelles Verfahren läuft.

Sehr forsch in dieser Richtung der Vorstoß, es bleibt abzuwarten, was geschieht, wenn die nicht bestraften Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, keine Zustimmung erteilen. Denn Nachteile dürfen der jeweiligen Person natürlich nicht deshalb entstehen, weil sie ihr gutes Recht in Anspruch nimmt. Und die Nichterteilung der Zustimmung ist natürlich ein gutes Recht.

03 Mai 2006

Heftigste Leichenschändung

Ein klarer Fall, so schien es: Die Leiche eines tot aufgefundenen Mannes wies schwere Körperverletzungen auf. Die Polizei ging von einem Mord aus. Erst der Tipp einer jungen Frau brachte die grauenhafte Wahrheit zu Tage.

Ein nahe Traunreut tot aufgefundener Mann ist nicht umgebracht worden, sondern hat sich das Leben genommen. Erst danach schlugen betrunkene Jugendliche dem 49-Jährigen den Schädel ein. Sowohl in der Wohnung des seit 12. Februar vermissten Mannes als auch am Fundort der Leiche seien Abschiedsbriefe gefunden worden, teilte die Polizeidirektion Traunstein mit. Gegen vier Jugendliche wird wegen Störung der Totenruhe ermittelt. Zunächst waren die Ermittlungsbehörden von einem gewaltsamen Tod des allein lebenden Mannes ausgegangen.


Quelle: Stern

Wie besoffen muss man eigentlich sein, um so etwas auszuleben?

Parken am Landgericht Braunschweig

Landgericht Braunschweig, wer dort mit dem PKW zur Zeit hinkommen will, hat ein Problem. Die gesamte Straße ist eigentlich gesperrt, die Zufahrt zu den Grundstücken aber frei. Ok, auch so ein Gericht befindet sich ja auf einem Grundstück. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings groß, dass man kurz nach dem Einfahren in die Straße hinter einem Bagger halten muss, der gerade einen Lastwagen belädt. Hinter dem Einfahrenden stehen nun schon weitere andere PKW, bei denen mindestens ein Fahrer nicht bereit ist, rückwärts zu weichen. Der Baggerfahrer hat Zeit, in einer gesperrten Straße sieht niemand ein, dass da jemand eilig zum Gericht muss. Wenn man dann so seine 20 Minuten zugesehen hat, wie ein großer Lastwagen beladen wird, darf man feststellen, dass vor, neben oder sonstwo beim Landgericht keine Parkplätze mehr vorhanden sind, weil dieser Teil der Stadt nur eine einzige Baustelle ist. Wer also nach Braunschweig ins Landgericht muss: Mit dem Auto erst gar nicht probieren, auch nur in die Nähe zu kommen.

Urteilssammlung in Strafsachen

Alle Kollegen und anderweitig mit Strafurteilen befassten Personen bitte ich, mir von selbst erstrittenen Urteilen eine Kopie per Fax, Post oder Mail zukommen zu lassen. Das Ziel ist, mit der Zeit eine Sammlung aufzubauen und zur Verfügung zu stellen, damit z.B. auswärtige Kollegen Zugriff darauf haben, wie bei bestimmten Sachverhalten bei verschiedenen Gerichten geurteilt wird.

Gerade in Standardverfahren wir Trunkenheitsfahrten, BTM-Sachen etc. ist es erfahrungsgemäß so, dass bei verschiedenen Gerichten sehr unterschiedliche Strafmaßvorstellungen vorherrschen. Die Urteilssammlung soll dem Kollegen aus Mönchengladbach, der einen Mandanten in Lübeck wegen einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille vertritt, die Möglichkeit geben, mit einem Blick zu erfahren, mit welchem Strafmaß der Mandant rechnen muss, ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist oder nicht etc.

Sie soll aber auch ermöglichen, dem ein oder anderen Richter aufzeigen zu können, dass er mit seinem Standardstrafmaß völlig aus dem Ruder läuft.

Ich werde mich freuen, wenn viele Kollegen diesem Aufruf folgen und mithelfen, eine solche Sammlung zeitnah zu erstellen.

Einfach zur Gewohnheit werden lassen, mir kommentarlos eine Kopie eines jeden Urteils auf welchem Wege auch immer zukommen zu lassen.

02 Mai 2006

Lieber Bewährung als Dauerarrest

Das Amtsgericht Goslar hatte die Angeklagte wegen mehrerer Delikte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, Bewährungsauflage 50 Arbeitsstunden. Das Amtsgericht war sowohl von schädlichen Neigungen als auch von der Schwere der Schuld ausgegangen.

Heute in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig berichtete der Vertreter der Jugendgerichtshilde, dass er weder die Schwere der Schuld noch das Vorliegen schädlicher Neigungen sehe und deshalb eine Vorgehensweise nach § 27 JGG vorschlage, also die Beantwortung der Frage, ob Jugendstrafe verhängt werden muss, zur Bewährung ausgesetzt sehen will.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass kein Raum für § 27 JGG sei, wenn definitiv keine schädlichen Neigungen vorliegen und dann wohl eine andere Maßnahme in Frage käme, z.B. vier Wochen Dauerarrest.

Ich habe selten einen Mandanten gesehen, der so glücklich darüber war, dass letztlich seine Berufung verworfen wurde und ihm damit die - an sich "harmlosere" - Maßnahme des Dauerarrestes erspart wurde.

Amtsgericht Wolfsburg zu Schwarzfahrt

Ein mitdenkender Richter am Amtsgericht Wolfsburg hat einen rechtlichen Hinweis dahin gehend erteilt, dass bei einer Klage eines Verkehrsbetriebens wegen eines erhöhten Beförderungsentgeltes Zweifel bestehen, ob im Hinblick auf eine von dem minderjährigen Beklagten durchgeführte Schwarzfahrt ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zu Stande gekommen ist, auf den die Berechtigung auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt gestützt werden könnte, weil die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Beklagten zur Benutzung Öffentlicher Verkehrsnmittel im Zweifel nicht für Schwarzfahrten gilt, so dass der Beklagte gemäß § 812 BGB lediglich das übliche Beförderungsentgelt schulden dürfte.

Es wird dann noch der Hinweis erteilt auf Palandt-Heinrichs, 65. Auflage, § 107 BGB, Rdn. 9 mit weiteren Nachweisen, insbesondere die dort zitierte Rechtsprechung des Amtsgerichts Wolfsburg.

01 Mai 2006

Coole Sau

Rapper Gravy wurde am vergangenen Mittoch (26.April) in New York, vor den Aufnahmestudios von Hot 97, angeschossen und verletzt.

Der 28-jährige Jamal Wollard sollte dem Radiosender eigentlich ein Interview geben, doch als er um ca. 21.30 Uhr mit einigen Freunden das Hot 97 Gebäude betreten wollte, fuhr plötzlich ein schwarzer Escalade vor, aus dem mehrere Schüsse abgefeuert wurden.

Gravy wurde mit einem Streifschuss am Bein getroffen. Als die Polizei eintraf, saß der Rapper mit blutendem Bein im Studio und gab dort sein geplantes Interview. Zur Behandlung wurde Gravy in ein Krankenhaus gebracht, die Ermittlungen der New Yorker Polizei sind am laufen.


Quelle: mzee.com

Nerven scheint der Gute ja zu haben.

Klage gegen George W. Bush

Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien und New York, haben die Administration von George W. Bush wegen fehlender Massnahmen zum Kampf gegen die globale Erwärmung verklagt.

Die US- Umweltschutzbehörde EPA weigere sich, den Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) von Kraftwerken zu reglementieren.

Es gebe jedoch eindeutige Beweise, dass derartige Emissionen «die öffentliche Gesundheit und dem öffentlichen Wohl» schadeten, hiess es in der am Donnerstag bei einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington eingereichten Klage.

Ein Sprecher der EPA wies die Vorwürfe zurück. Neben zehn Bundesstaaten - darunter New York und Kalifornien - sind auch die Stadt New York und der Regierungsbezirk Washington an der Klage beteiligt.


Quelle: www.20min.ch

Herrn Bush ist offenbar und leider nicht nur das relativ egal.

Käthe Klemm lässt Polizei zum Erben werden

Die Szene ist so ungewöhnlich wie kurz: Im Herbst 2002 betritt eine grauhaarige, alte Dame den Polizeiposten am Konstanzer Lutherplatz, legt den Beamten ein Papier auf den Tisch und geht wieder. Man mag sich die verdutzten Gesichter der Polizisten vorstellen, als sie das Papier anschauen und sehen, um was es sich handelt. Es ist das Vermächtnis der Käthe Klemm. Und Erbin ist die Polizeidirektion Konstanz. Die damals 80-Jährige hat ihr Barvermögen in Höhe von etwa 80000 Euro der Behörde vermacht; das Inventar ihrer Wohnung und was ihr sonst noch gehört, vermacht sie dem Roten Kreuz. Am 1. Januar 2003 stirbt Käthe Klemm.

Bis heute löst das klare und geregelte Vorgehen der alten Frau Erstaunen aus. Nicht zuletzt deshalb, weil Käthe Klemm - vermutlich mit Hilfe eines Notars - die wohl einzige, winzige Möglichkeit gefunden hat, eine Behörde überhaupt zum Erben machen zu können.

Den Verwendungszweck hat Käthe Klemm festgelegt. Das Geld soll für soziale Zwecke innerhalb der Polizeidirektion im Landkreis Konstanz verwendet werden.

Geld aus der Stiftung wird jetzt im Mai 2006 erstmals für ein neues Präventionsprojekt zum Thema Jugendgefährdung eingesetzt.

Warum Käthe Klemm ausgerechnet die Polizei als Erbin einsetzt, bleibt ein Geheimnis. Die Antwort auf dieses Frage hat sie im Januar 2003 in ihr kühles, nasses Grab in der Nordsee mitgenommen.


Quelle: suedkurier.de

Aber ausgerechnet die Polizei ...
 

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