Glaubt man einem Bericht der Braunschweiger Zeitung von heute, hat der Braunschweiger Polizeipräsident angekündigt, von allen bei der Braunschweiger Polizei als gewaltbereit geführten Fußballfans, es soll sich um 166 Personen handeln, Speichelproben nehmen zu lassen.
Kein Wort davon, dass das nur bei Zustimmung jedes einzelnen möglich wäre, da keine unmittelbare Gefahr im Verzug ist. Kein Wort davon, dass es ohne Zustimmung einen Richtervorbehalt gibt. Kein Wort davon, dass bei nicht vorbestraften Personen selbst ein Richter eine solche Maßnahme nur anordnen könnte, wenn ein aktuelles Verfahren läuft.
Sehr forsch in dieser Richtung der Vorstoß, es bleibt abzuwarten, was geschieht, wenn die nicht bestraften Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, keine Zustimmung erteilen. Denn Nachteile dürfen der jeweiligen Person natürlich nicht deshalb entstehen, weil sie ihr gutes Recht in Anspruch nimmt. Und die Nichterteilung der Zustimmung ist natürlich ein gutes Recht.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen