Ich habe in vielen Jahren nun schon diverse interessante Durchsuchungsbeschlüsse gesehen, deren Qualität nicht selten unterhalb dessen lag, was hinzunehmen ist. Dann gab es auch schon mal richtig schlechte, aber der, der mir heute vom Amtsgericht Berlin Tiergarten untergekommen ist, war so weit entfernt von dem, was das Bundesverfassungsgericht an Mindestinhalt verlangt, dass ich fast geglaubt habe, das Ding ist ein Fake.
Keine Tatzeit, kein Tatort, kein Beweismittel, kein Hinweis auf Tatsachen, die den Tatverdacht begründen könnten, nicht einmal der übliche Hinweis auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse.
Ein Richter, der sich so wenig seiner Verantwortung bewusst ist, wenn er die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, sollte sich fragen, ob eine Umschulung für ihn nicht doch der bessere Weg sein könnte.
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