Es gibt in der Braunschweiger Stadtgeschichte einige Originale, so die Hafenagnes,den Teeonkel, viele mehr und den Rechenaugust, ein mittelalterliches Rechengenie. Die Gene des letzteren haben sich bis in die heutige und hiesige Staatsanwaltschaft fortgepflanzt, so dass ich heute Erkenntnisse in mir aufsaugen durfte, die demnächst hoffentlich bei der nächsten Auflage von Schäfers Strafzumessung einfließen werden.
Ein Strafbefehl von 40 Tagessätzen. Der Mandant schweigt. Die Beweisaufnahme führt nach Ansicht der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft zum Schuldnachweis. Und dann kommen die Gene des Rechenaugust durch. Beim Strafbefehl wird (angeblich) von einem geständigen Angeklagten ausgegangen. Dann wären 40 Tagessätze angemessen gewesen. Weil der Angeklagte aber geschwiegen hat,ist er zu behandeln, als habe er bestritten, deshalb sind 100 Tagessätze angemessen.
Die Schlussfolgerung ist konsequent und einfach. Ein Geständnis bringt einen Rabatt von 60%. Hoffentlich bald bei Schäfer dokumentiert und dann zitierfähig. Rechenaugust grüßt Milchmädchen sagte mir ein Kollege, dem ich dieses Rechenkunststück beim Frustfrühstück dann berichtet habe.
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3 Kommentare:
Cool. ;-))
Was hat das Gericht denn ausgeurteilt?
50 Tagessätze
Derartige Auffassungen werden beim AG Tiergarten allerdings auch vertreten. Da die "Geständnisfiktion" des Strafbefehls dem schweigenden Angeklagten nicht mehr zugute kommt, gibt es eben einen Zuschlag. Aber die Auffassung der StA im vorliegenden Fall ist genial und sollte beim nächsten, dann geständigen Angeklagten unbedingt im Schlussvortrag der Verteidigung aufgegriffen werden. "...sind aufgrund des Geständnisses meines Mandanten vom Antrag der Staatsanwaltschaft 60 % abzuziehen..."
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