In der Entscheidung 1 StR 90/06 hat der BGH mal wieder gezeigt, dass die Herrschaften aus den Strafsenaten - jedenfalls hin und wieder - realitätsnäher denken, als so manche Strafkammer. Viele Strafkammern sehen den Detailreichtum einer Aussage eines Belastungszeugen als Glaubhaftigkeitsmerkmal. Der Kern der Entscheidung des BGH: Bei der Verneinung eines Falschbelastungsmotivs aufgrund des Detailreichtums hätte die hier nahe liegende Möglichkeit erkennbar mit in Erwägung gezogen werden müssen, dass der Zeuge selbst der Haupttäter war.
Muss man eigentlich BGH-Richter werden, um einen so nahe liegenden Gedanken zu haben?
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