Das Landgericht Braunschweig hat sich heute nicht durchringen können, auf die Bewährung eines Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts abzuändern und die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand und dass der Betrugsschaden in hoher fünfstelliger Höhe anzusiedeln war, ließen es nicht ausrecichen, dass der Angeklagte sich um Schadenswiedergutmachung bemüht und zwischenzeitlich erstmals eine Haftstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verbüßt hat. Er hatte sich sogar bereit erklärt, mit einem geschädigten Mietwagenunternehmer nach Polen zu fahren, um dort den unterschlagenen LKW zu suchen.
Mit Spannung werden die schriftlichen Urteilsgründe erwartet, um den letzten Hauch einer Chanced beurteilen zu können.
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