16 Mai 2006

Amtsgericht Peine und der Wilde Westen

Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Peine gibt es Streit über die Besitzverhältnisse an einem Hausgrundstück.Ein Teil der Gebäude wird zur Zeit benutzt für einen sogenannten Partytreff. Offenbar gibt es ein Interesse, ungeliebte andere Mieter ohne großen Aufwand aus dem Objekt zu treiben.

Beim Amtsgericht Peine wird die Zwangsverwaltung beantragt. Diesem Antrag wird stattgegeben. Als Zwangsverwalter wird ein Rechtsanwalt bestellt, der nun unvermittelt zuschlägt, wie es Django nicht besser gekonnt hätte. Einer Mietpartei werden radikal die Schlösser ausgewechselt, einer anderen Mietpartei selbiges angedroht.

Verbotene Eigenmacht und Nötigung statt Räumungsprozess vermuten da die betroffenen Mietparteien. Sie sind völlig konsterniert, dass ein von einem Gericht als Zwangsverwalter eingesetzter Rechtsanwalt sich so über das hinwegsetzt, was sich die Mietparteien unter Recht und Gesetz vorstellen. Und das möglicherweise vor dem Hintergrund, dass tatsächlicher Anlass sein könnte, dort zukünftig ein Großbordell zu installieren.

In Lengede ist die Welt nicht mehr in Ordnung.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de