23 Mai 2006

Amtsgericht Quedlinburg hebt eigene Entscheidung wegen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unaufgefordert auf

Im Dezember 2004 hatte das Amtsgericht Quedlinburg gegen den einsitzenden Mandanten einen 111a StPO-Beschluss erlassen und ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. In der Folgezeit wurde die Akte wegen Vernehmungen von Zeugen durch ersuchte Richter in halb Deutschland herumgeschickt. Und nun die einzig richtige aber auch völlig überraschende Entscheidung des Amtsgerichts Quedlinburg:Der Beschluss wird aufgehoben, da er bislang nicht vollstreckt wurde und nunmehr dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entgegensteht.

Das geschieht auch nicht alle Tage, dass ein Gericht von sich aus eine solche Entscheidung trifft.

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