Alle Kollegen und anderweitig mit Strafurteilen befassten Personen bitte ich, mir von selbst erstrittenen Urteilen eine Kopie per Fax, Post oder Mail zukommen zu lassen. Das Ziel ist, mit der Zeit eine Sammlung aufzubauen und zur Verfügung zu stellen, damit z.B. auswärtige Kollegen Zugriff darauf haben, wie bei bestimmten Sachverhalten bei verschiedenen Gerichten geurteilt wird.
Gerade in Standardverfahren wir Trunkenheitsfahrten, BTM-Sachen etc. ist es erfahrungsgemäß so, dass bei verschiedenen Gerichten sehr unterschiedliche Strafmaßvorstellungen vorherrschen. Die Urteilssammlung soll dem Kollegen aus Mönchengladbach, der einen Mandanten in Lübeck wegen einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille vertritt, die Möglichkeit geben, mit einem Blick zu erfahren, mit welchem Strafmaß der Mandant rechnen muss, ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist oder nicht etc.
Sie soll aber auch ermöglichen, dem ein oder anderen Richter aufzeigen zu können, dass er mit seinem Standardstrafmaß völlig aus dem Ruder läuft.
Ich werde mich freuen, wenn viele Kollegen diesem Aufruf folgen und mithelfen, eine solche Sammlung zeitnah zu erstellen.
Einfach zur Gewohnheit werden lassen, mir kommentarlos eine Kopie eines jeden Urteils auf welchem Wege auch immer zukommen zu lassen.
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3 Kommentare:
Naja, da werden sich die Richter sicher freuen, wenn Sie ihnen - da habe ich bei Ihnen keine Zweifel - Einzelfallentscheidungen aufs Brot schmieren. So machen Sie sicher jedes "Entgegenkommen" unmöglich... ein "in dem Fall haben Sie aber" ist schlicht unprofessionell - auf für Advokaten
Der Frühling kommt und die feigen anonymen Trolls verlassen ihre Höhlen.
Ich wette, dass dieser Anonymus auch ein radikaler Verfechter des Verbotes von Tonbandaufzeichnungen bei Gerichtsverhandlungen ist. Man könnte ja möglicherweise nachweisen, dass ein Gericht die ein oder andere Äußerung bei der Beweiswürdigung "vergessen" hat.
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