31 Juli 2012

Die Musik in mir

Ich bin gänzlich unmusikalisch, was mir immer leidlich gelungen ist, war, die Beatles von den Rolling Stones zu unterscheiden.

Aber jetzt habe ich trotzdem einen Aufschneider auf dem falschen Ton erwischt, der wollte nämlich im entscheidenden Moment volltrunken gewesen sein.

Bis kurz zuvor hatte er an dem Abend Gitarre gespielt. Auf mein Nachfragen -beruhend auf rudimentärem Wissen von vor 40 Jahren- fragte ich dann nach der Anzahl der Saiten der Gitarre, ob klassisch, Konzertgitarre und ob er denn, als er an dem Abend gespielt habe, falsch gespielt habe oder die Töne noch getroffen habe.

Mit stolz geschwellter Brust verneinte er das brüsk, natürlich habe er noch gut gespielt, nach dem Motto: Wie können Sie mich so etwas fragen!?

Nun wird es ihm schwer fallen, noch zu begründen, dass er beim Angriff auf meinen Mandanten alkoholisch völlig benebelt war, wenn er denn noch bis kurz zuvor recht gut auf einer Konzertgitarre klimpern konnte.

Hat meinem Mandanten gefallen.



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27 Juli 2012

Parkplatzproblem mit Arbeitsbeschaffung

Die Kontrahenten:

Ole (von Oberlehrer), Mittvierziger, Fahrradhelm, Dreiviertelhose kariert, drahtig, Nichtraucher.

Bemo (von Belmondo), Mittfünfziger, Charles Schumann Mähne, Audemars Piguet Royal Oak in Weißgold, Porsche GT3 in Schwarz, leichter Bauchansatz, Zigarillo


Der Dialog:


Ole: Sie dürfen da nicht parken! Sie haben sicher das Schild übersehen.


Bemo: Sie dürfen mich das nicht fragen, oder haben Sie Ihren Ausweis dabei?


Ole: Welchen Ausweis?


Bemo: Den Parkplatzwächterausweis.


Ole: Also, ähh ...


Bemo: Und nun verpiss Dich, Du mickriger Schulrat.


Ole steigt wutentbrannt auf sein Fahrrad mit Shimano 8-Gang Nabenschaltung und kommt zufällig ganz blöd mit der einen Pedale an den brilliantschwarzen Perleffektlack des Seitenteils des GT3.


Das war das Parkplatzproblem.


Und jetzt kommt die Arbeitsbeschaffung: 2 Amtsanwälte für das Beleidigungs- und das Sachbeschädigungsverfahren, Lackierer für den Porsche und ich (Idiot) als Zeuge. Stundenvergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen, ich glaube, 13,00 € die Stunde.






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26 Juli 2012

Gedächtnislücken

Der Zeuge berichtet bruchstückhaft von dem Geschehen, das heute vor der Schwurgerichtskammer aufgearbeitet wird.

Er teilt mit, dass er betrunken gewesen sei und sich deshalb kaum erinnern könne. Dann wird er gefragt, was er denn zum Alkoholkonsum des Angeklagten berichten könne. Der Zeuge darauf:
"Ich weiss ja nicht einmal mehr, wieviel ich selbst getrunken habe, woher soll ich dann wissen, wieviel der Angeklagte getrunken hat.


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Faceverbockt


Ganz blöd gelaufen. Wenn die Polizei den Verbreitungsgrad von Facebook nutzt, um zu ermitteln, kann das schon mal heftig in die Uniformhose gehen.

Panne bei Facebook-Ermittlungen der niedersächsischen Polizei: Die Ermittler veröffentlichten zeitweise die Adresse einer Seite, die unter Kinderpornografie-Verdacht stand. So wurde sie erst recht bekanntgemacht. Eine Prüfung des Landeskriminalamtes (LKA) ergab inzwischen der Polizei zufolge, dass auf der Seite im weltgrößten Online-Netzwerk keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Die Nennung der Adresse auf der Facebook-Seite der Polizei am Sonntag zieht dennoch Kreise. „Natürlich ist das letzten Endes unglücklich gelaufen“, sagte ein Sprecher der Polizei Hannover am Mittwoch. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will dennoch an der Facebook-Fahndung festhalten. „Wir müssen sicherstellen, und das wird die Polizei auch tun, dass so etwas in Zukunft nicht wieder vorkommen wird“, betonte Ministeriumssprecherin Vera Wucherpfennig.
Niedersachsen hatte als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur Facebook-Fahndung gestartet. Dies hatte heftige Kritik von Datenschützern ausgelöst.
Zu der Panne war es gekommen, nachdem bei den Ermittlern zahlreiche Hinweise auf die Seite eingegangen waren. Daraufhin posteten die Beamten, dass die Ermittlungen bereits angelaufen seien und erwähnten dabei auch die Adresse. Auf diese expliziten Angaben würde man im Nachhinein verzichten, um die Seite „nicht zusätzlich interessant zu machen“, hieß es.
Nach Angaben einer LKA-Sprecherin erhielten bundesweit mehrere Polizeidienststellen am Wochenende die Hinweise auf kinderpornografisches Material im Netz. Diese Inhalte seien jedoch relativ schnell gelöscht worden, so dass eine komplette Überprüfung nicht mehr möglich gewesen sei. Für Fahndungsaufrufe der niedersächsischen Polizei ist seit Juni das LKA zuständig. Seither seien zwölf Personenfahndungen online gestellt worden.
„Es war ja höchst wahrscheinlich ein individueller Fehler in der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover“, betonte Wucherpfennig. „Das darf natürlich nicht passieren.“ Es müsse allen Beteiligten klar sein, „dass eine solche Seite nicht veröffentlicht wird“. Dazu brauche es kein Regelwerk. Das Innenministerium gehe davon aus, dass die „ohnehin vorhandene Sensibilität in den Polizeidirektionen“ nach dem Vorfall „noch einmal erhöht wurde“.
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink forderte einen Stopp des Projekts. „Das was die da machen ist rechtlich prekär.“ Schon das Einstellen von Fahndungsdaten ins Internet sei bedenklich. 


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25 Juli 2012

Blitzerinitiative (A2 Essehof Landkreis Helmstedt)

Mal wieder eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die den Verdacht aufkommen lässt, dass dort auch dann geblitzt wird, wenn gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung geschaltet ist.
Auf der A2 bei Essehof im Landkreis Helmstedt steht eine solche Anlage, um die sich jetzt sogar schon das Ministerium kümmert.
Auch der ADAC will tätig werden, falls der Kreis Helmstedt nicht einlenken sollte. „Maßnahmen behalten wir uns vor“, droht Niedersachsens ADAC-Chef Reinhard Manlik.
Die Autofahrer lassen ebenso nicht locker. Dr. Panagiotis Bouklas, Chefarzt in der Klinik Helmstedt, hat eine Initiative von Blitzer-Betroffenen gegründet. Bouklas: „Einzeln haben wir keine Chance, ich bündele das.“ Betroffene sollen an blitzerA2@gmail.com mailen.
Quelle: Braunschweiger Zeitung

Endlich mal ein Versuch, nicht nur die Einzelkämpfer vor dem Gericht zappeln zu lassen sondern die Zweifel an der Korrektheit der Messungen zu bündeln.

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24 Juli 2012

Selbstbetrug eines Mörders?

Betroffen sind die Angehörigen natürlich, wenn ein Familienmitglied aus ihrer Mitte gerissen wird, weil es als Zufallsopfer eines Raubmordes mit einer Axt erschlagen wurde, dabei sogar noch Monate mit dem Tode gerungen hat. Wenn dann der Täter, wie in dem heute vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig beginnenden Verfahrens,versucht,sich mit Spielsucht und Alkoholisierung herauszureden, ist das für die Betroffenen natürlich fast nicht zu ertragen, andererseits darf man nicht vergessen, dass es möglicherweise auch so ist, dass ein Angeklagter nicht den Mut findet, vor sich selbst zuzugeben, tatsächlich mit einer Axt einen anderen Menschen für ein paar Euro erschlagen zu haben.
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Überzeugung trifft Wahrheit - passen sie zueinander?

Natürlich nicht. Jedenfalls nicht die objektive Wahrheit betreffend.

Was macht ein Strafrichter? Er überzeugt sich von dem, was angeblich vor Monaten oder Jahren geschehen ist aufgrund eines Akteneinhaltes und Aussagen von Zeugen, die schon zwei Minuten nach einem Vorfall nicht mehr ganz genau wissen, was tatsächlich geschehen ist.

Die Überzeugung des Richters hat also mit der objektiven Wahrheit, mit dem, was wirklich geschehen ist, nicht mehr viel zu tun. Und dann ist der Richter auch noch überzeugt, dass er für das, was er glaubt, dass es geschehen ist, die angemessene, also aus seiner Sicht gerechte Strafe gefunden hat.

Resümee: Das Urteil eines Strafgerichtes ist das Ergebnis zweier aufeinander aufbauender Überzeugungsprozesse auf der Grundlage der Vermutung, wie etwas vielleicht geschehen sein könnte.

Das muss sich jeder Richter jeden Tag durch den Kopf gehen lassen, wenn er meint, aufgrund der objektiven Wahrheit die objektiv richtige Strafe gefunden zu haben. Wer das nämlich meint, ist gefährlicher Scharlatan!


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22 Juli 2012

Das Amtsgericht Brandenburg durch das Auge von Rechtsanwalt S. ( Strafverteidigung Strafrecht )


Das Amtsgericht Brandenburg durch das Auge von Rechtsanwalt S. ( Strafverteidigung Strafrecht )

Irgendwie ein Behördenzentrum wie überall, verwechselbar und nichtssagend. Und Richter, die lieber 5 oder 6 neue Termine anberaumen als einmal anzurufen und einen Termin abzustimmen.

Unterirdisch.





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21 Juli 2012

Eike Immel und der Medienfimmel

Es freuen sich bekannte und honorige Schwerter (nein, nicht die mittelalterlichen Waffen sondern die Weltstadt bei Dortmund) darüber, dass die Heimat nun endlich mal in der überregionalen Presse erwähnt wird.

Schwerte, am Randes des Ruhrgebietes gelegen, da gab es sogar mal einen Puff Club. In dem soll sich der Ex-D-Promi, Ex-Torwart und Ex-Dchungel-Bewohner Eike Immel Kokain besorgt haben, Jahre ist es her, jetzt soll vor dem Amtsgericht Dortmund verhandelt werden.

Angeblich hat Immel bisher geschwiegen oder bestritten (manche verwechseln das), das freute die Verteidigerin. Jetzt kam Immel aber in den letzten Tagen auf die Schnapsidee, sich den Kameras und Mikrofonen von irgendwelchen Trash-Sendern zu stellen, und recht verpeilt zu faseln, er habe damit nichts zu tun und das Zeug eigentlich nur für einen Freund besorgt - oder so ähnlich.

Das wird die Verteidigerin eher nicht mehr freuen.

Manche kapieren nichts. Geständnis im Fernsehen, das hat was.




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20 Juli 2012

Wer zuletzt grinst ...

Ich kannte die Akte sehr genau, das glaubte der Richter von sich auch.

Es ging um eine popelige Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Verlesung des Bußgeldbescheides lehnte sich der Herr Richter genüßlich zurück, verschränkte seine Arme langsam vor seiner Heldenbrust, musterte mich, grinste, beugte sich dann langsam vor und ließ jedes Wort auf der Zunge zergehen:
Herr Rechtsanwalt, Sie haben wohl übersehen, dass Ihr Mandant elt Monate zuvor schon einmal auffällig war?!
Man spürte förmlich, wie ihm selbst die Drohung mit dem Fahrverbot, das im Bußgeldbescheid "übersehen" worden war, gefiel und wie er nun auf meine Einspruchsrücknahme wartete.

Ich glaube, eine kurze Blässe in seinem Gesicht erkannt zu haben, als ich erwiderte:
Herr Vorsitzender, Sie haben wohl übersehen, dass mein Mandant nach der Messung angehalten wurde und ihm rechtliches Gehör gewährt wurde, so dass die Sache bei Erlass des Bußgeldbescheides bereits verjährt war.
Ich will nicht abstreiten, dass ich jetzt ein wenig schadenfroh genoss, wie der Herr Vorsitzende nun nach Überprüfung dieses Hinweises mehr als widerwillig das Verfahren wegen des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses einstellen musste.



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19 Juli 2012

OLG Naumburg zu den Voraussetzung von § 35 BtMG (1 VAs 433/12 vom 11.07.2012)

Das OLG Naumburg hat einige Voraussetzungen für die Bescheidung von Anträgen nach § 35 BtMG treffend auf den Punkt gebracht.

In der von mir erwirkten Entscheidung 1 VAs 433/12 vom 11.07.2012 heißt es u.a.:

Daraus folgt, dass bei der Ermessensausübung die Tatschuld nicht herangezogen werden darf. Ebenso wenig darf die Zurückstellung grundsätzlich wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden, da die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen und auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnen soll. Auch die Anforderungen an die Therapiefähigkeit dürfen nicht überspannt werden, denn der Gefahr, dass ein Therapieversuch scheitert, war sich der Gesetzgeber bewusst. Ihr soll mit der Möglichkeit der raschen Fortsetzung der Vollstreckung (§ 35 V BtMG) und Inhaftnahme (§ 35 VII BtMG) begegnet werden. Eine Zurückstellung kann daher allein dann nicht verantwortet werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist.  


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18 Juli 2012

Wenn die Ex gar keine Ex war


Der Zeuge wollte eigentlich nur erklären, dass er den Vorfall, zu dem er befragt wird, gemeinsam mit seiner damaligen Freundin beobachtet hat. Im Redefluss spricht er von seiner "Exfreundin", stutzt, unterbricht seine Aussage und ergänzt:

Also, damals war das noch nicht meine Exfreundin!

Da musste sogar die Ex lachen.




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17 Juli 2012

Zeichen und Wunder

Mir ist natürlich nicht bekannt, ob es positive Folge des zu Recht immer stärker werdenden Gemeckers über Rechtsschutzversicherungen ist oder möglicherweise nur eine Folge des Sommerlochs, aber gerade habe ich doch tatsächlich von einer Rechtsschutzversicherung innerhalb von 21 Minuten, nachdem ich dort eine Rechnung per Fax hingesandt habe, per Fax eine Zahlungsbestätigung erhalten.

Innerhalb von 21 Minuten! Und das, obwohl ich sogar wegen der Kompliziertheit der Ordnungswidrigkeitensache Werte leicht über der Mittelgebühr in Ansatz gebracht habe.

Ich hoffe, dass das bei der Rechtsschutz Union kein Einzelfall bleibt sondern zukünftig immer so rasch reagiert (und gezahlt!) wird.


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16 Juli 2012

Die Beschneidungsdiskussion

Sie, die Diskussion, müsste eigentlich vorbei sein, wenn man die brillante Stellungnahme des Kollegen Stadler, die hier zu finden ist und die Pflichtlektüre sein sollte für jeden, der meint, dazu etwas sagen zu können oder zu wollen, gelesen hat.

Sein Resümee könnte treffender nicht formuliert werden:
Man darf in der aktuellen Diskussion aber durchaus auch ein bisschen erschrocken darüber sein, dass es in Deutschland einen von der CSU bis zu den Grünen reichenden politischen Mainstream gibt, der ein archaisches religiöses Ritual über das Recht kleiner Kinder auf körperliche Unversehrheit stellt. Da ist mit Sicherheit eine gelegentliche Ohrfeige als Erziehungsmethode – die in Deutschland mittlerweile zu recht geächtet ist – deutlich harmloser.



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15 Juli 2012

Wenn Moralisten zum Anscheißer werden


Schon im kleinen BTM-Strafverfahren fängt es an, wer zuerst anscheißt, bekommt den größten Rabatt.

Und dadurch, dass die Anscheißerregelungen (§ 35 BtMG, 46b StGB) den Rabatt von immer früheren Zeitpunkten abhängig machen, beginnen richtige Wettläufe. Und, was es im Kleinen gibt, gibt es auch im Großen:
Die Deutsche Bank will mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, um mit möglichst geringen Schäden aus der Libor-Affäre um manipulierte Zinssätze herauszukommen. Der Konzern hat nach SPIEGEL-Informationen schon 2011 bei der EU-Kommission sowie in der Schweiz eine Kronzeugenregelung beantragt und kürzlich erlangt. Die Bereitschaft zur Kooperation könnte mögliche Strafen abmildern. Das Institut wollte sich dazu nicht äußern.

Quelle: spon



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14 Juli 2012

Jugendrichterin hinterhältig und unfair

Es gibt harte Jugendrichter, bei denen man schon mal mit drastischen Folgen rechnen muss. Es gibt minder begabte Jugendrichter, die sich nicht so richtig auskennen. Es gibt -und das ist der Großteil- faire, befähigte und maßvolle Jugendrichter, auf die man gerne trifft.

Und dann gibt es die unberechenbaren, zu deren Begabung man sich keine Gedanken machen muss, weil deren Hinterhältigkeit und Unfairness so sehr im Vordergrund stehen, dass es auf deren juristische Begabung gar nicht mehr ankommt.

Ein drastischer Fall liegt mir zur Bearbeitung vor. Ein zum Tatzeitpunkt gerade mal so 18-Jähriger ohne jede Vorbelastung wird mit zwei anderen vor der Jugendrichterin wegen eines Körperverletzungsdeliktes angeklagt, die Anklage wird zugestellt.

Die Jugendrichterin fragt bei der Staatsanwaltschaft, ohne dass die Angeschuldigten davon informiert werden, nach, ob Bedenken bestehen, die Anklage "wegen der Schwere des Tatvorwurfes" vor dem Jugendschöffengericht zu eröffnen.

Ohne dass den Angeklagten auch nur die Chance einer Einflussnahme ("rechtliches Gehör"!) gegeben wird, eröffnet sie dann vor dem Jugendschöffengericht.

Trotz der Eröffnung vor dem Jugendschöffengericht, was nach ganz herrschender Meinung zwingend die Beiordnung von Pflichtverteidigern gebietet, verhandelt das Jugendschöffengericht gegen alle drei Angeklagten ohne Verteidiger.

Bezüglich des nicht vorbelasteten Heranwachsenden beantragt der nicht als Weichei verschrieene Sitzungsvertreter weniger als 100 Arbeitsstunden. Verurteilt wird er dann aus dem Nichts heraus zu zwei Wochen Dauerarrest.

Ein unglaublicher Vorgang, die Eltern des Verurteilten meinen, das sei Rechtsbeugung. Nun, beim Schöffengericht weiß man nie, ob jemand überstimmt wurde, aber die Vermutung liegt natürlich nah, dass das Ergebnis ins Bild passt.





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Vorwärtsverteidigung

So stellt sich Lara Gaga oder Wilhelm Brause (© Hoenig) eine effektive "Vorwärtsverteidigung" vor: Alles angreifen und beleidigen, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist. Alle Gegner, Nichtbefürworter, Staatsanwälte, Richter lügen und verfolgen den Falschen, einzig der Verfolgte selbst sagt die Wahrheit.

Wenn es immer so einfach wäre!

Aber so etwas wird immer wieder versucht, auch wenn es ein wenig nach lautem Pfeifen im dunklen Wald aussieht. Bestes Beispiel zur Zeit, Stefan Mappus, sogar die eigenen Parteifreunde des ehemaligen Kurzzeit-Ministerpräsidenten müssen als Buhmänner herhalten.

Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat Parteifreunde heftig attackiert.In der CDU gebe es "Vorverurteilungen" gegen ihn, "die sogar noch Grün-Rot übertreffen", beklagte er im Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Focus". Der Ex-Regierungschef, gegen den wegen Untreue ermittelt wird, parierte Forderungen nach einem Parteiausschlussverfahren. "Ich bin in die Partei Helmut Kohls eingetreten und werde nicht wegen eines Herrn Hauk oder eines Herrn Strobl aus ihr austreten", sagte Mappus in Anspielung auf den Fraktions- und auf den Landesvorsitzenden.
Mappus kritisierte im "Focus"-Interview auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Hausdurchsuchung bei ihm sei "unverhältnismäßig" gewesen. "Ich hatte der Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld Unterlagen zukommen lassen und ihr angeboten, alle Unterlagen zu schicken, die ich auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt habe."
Der baden-württembergische CDU-Chef Thomas Strobl bestätigte "Focus", dass es Mails mit Forderungen nach einem Parteiausschluss für Mappus gebe. Ein förmliches Verfahren liege aber noch nicht vor, sagte er. "Stefan Mappus hat Fehler gemacht. Ihn aus der Partei auszuschließen, wäre aber keine Lösung." Fraktionschef Peter Hauk verschärfte seine Angriffe auf Mappus. "Dass ein CDU-Ministerpräsident das Grundvertrauen seiner Parteimitglieder so enttäuscht, dies hat es in der Form noch nicht gegeben", sagte er "Focus".
Es wäre scheinheilig, "Geschlossenheit zu demonstrieren, wo keine ist".



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