Er teilt mit, dass er betrunken gewesen sei und sich deshalb kaum erinnern könne. Dann wird er gefragt, was er denn zum Alkoholkonsum des Angeklagten berichten könne. Der Zeuge darauf:
"Ich weiss ja nicht einmal mehr, wieviel ich selbst getrunken habe, woher soll ich dann wissen, wieviel der Angeklagte getrunken hat.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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