Ganz blöd gelaufen. Wenn die Polizei den Verbreitungsgrad von Facebook nutzt, um zu ermitteln, kann das schon mal heftig in die Uniformhose gehen.
Panne bei Facebook-Ermittlungen der niedersächsischen Polizei: Die Ermittler veröffentlichten zeitweise die Adresse einer Seite, die unter Kinderpornografie-Verdacht stand. So wurde sie erst recht bekanntgemacht. Eine Prüfung des Landeskriminalamtes (LKA) ergab inzwischen der Polizei zufolge, dass auf der Seite im weltgrößten Online-Netzwerk keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Die Nennung der Adresse auf der Facebook-Seite der Polizei am Sonntag zieht dennoch Kreise. „Natürlich ist das letzten Endes unglücklich gelaufen“, sagte ein Sprecher der Polizei Hannover am Mittwoch. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will dennoch an der Facebook-Fahndung festhalten. „Wir müssen sicherstellen, und das wird die Polizei auch tun, dass so etwas in Zukunft nicht wieder vorkommen wird“, betonte Ministeriumssprecherin Vera Wucherpfennig.
Niedersachsen hatte als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur Facebook-Fahndung gestartet. Dies hatte heftige Kritik von Datenschützern ausgelöst.
Zu der Panne war es gekommen, nachdem bei den Ermittlern zahlreiche Hinweise auf die Seite eingegangen waren. Daraufhin posteten die Beamten, dass die Ermittlungen bereits angelaufen seien und erwähnten dabei auch die Adresse. Auf diese expliziten Angaben würde man im Nachhinein verzichten, um die Seite „nicht zusätzlich interessant zu machen“, hieß es.
Nach Angaben einer LKA-Sprecherin erhielten bundesweit mehrere Polizeidienststellen am Wochenende die Hinweise auf kinderpornografisches Material im Netz. Diese Inhalte seien jedoch relativ schnell gelöscht worden, so dass eine komplette Überprüfung nicht mehr möglich gewesen sei. Für Fahndungsaufrufe der niedersächsischen Polizei ist seit Juni das LKA zuständig. Seither seien zwölf Personenfahndungen online gestellt worden.
„Es war ja höchst wahrscheinlich ein individueller Fehler in der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover“, betonte Wucherpfennig. „Das darf natürlich nicht passieren.“ Es müsse allen Beteiligten klar sein, „dass eine solche Seite nicht veröffentlicht wird“. Dazu brauche es kein Regelwerk. Das Innenministerium gehe davon aus, dass die „ohnehin vorhandene Sensibilität in den Polizeidirektionen“ nach dem Vorfall „noch einmal erhöht wurde“.
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink forderte einen Stopp des Projekts. „Das was die da machen ist rechtlich prekär.“ Schon das Einstellen von Fahndungsdaten ins Internet sei bedenklich.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
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