31 Mai 2006

Doppelt gut, doppelt schlecht

Bei dem Satorienfelder habe ich die Meldung über die Ernennung der Frau Harms zur Generalbundesanwältin gefunden und den Hinweis darauf, dass sie sich über Kritik von oben (BVerfG) beschwert hat. Dazu fällt mir ein:

Liebe Frau Harms,

ich bewundere, dass Sie von sich wissen, dass Sie zu der Hälfte der Bevölkerung gehören, die in ihrem Leben alles doppelt so gut gemacht hat, wie die andere Hälfte der Bevölkerung. Ihre Bescheidenheit ist beeindruckend.

Zur Kenntnis nehme ich, dass Sie sich darüber beklagen, dass von hoher Stelle bemängelt wird, dass man sich in Haftsachen lähmend viel Zeit genommen hat. Vielleicht sollten doppelt Gute auch hin und wieder mal kritikfähig sein und sich nicht nur darauf ausruhen, dass sie in ihrem Leben immer doppelt gut waren.

Dass Sie sich nun auch noch vehement gegen den Deal im Strafverfahren verhalten, mag Ihnen überlassen sein. Aber auch dabei mal doppelt gut nachdenken, dass dann ohne Deal die Strafverfahren im Schnitt doppelt so lange dauern, scheint Ihnen fremd.

Ich glaube, viele Angeklagte dürfen drei Kreuze machen, dass Sie nicht mehr Richterin sind, denn Ihre Einstellung zur Dauer eines Verfahrens im Verhältnis zum Freiheitsanspruch eines nicht rechtskräftig Verurteilten, ist aus der Sicht einer Staatsanwältin vielleicht noch hinnehmbar, aus der Sicht eines Richters aber ein kräftiger Faustschlag auf die Nase des Rechtsstaates, doppelt gut gezielt und doppelt gut getroffen, wer hätte bei einer Doppeltbesseren auch anderes erwartet.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank für Ihren offenen Brief. Ich war über diese Aussage einer Bundesrichterin mindestens genauso schockiert.

 

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